Jedermannsrechte
Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigungsgründe
Kartei Details
Karten | 10 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 19.02.2011 / 02.06.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Beschreibe:
Vorläufige Festnahme
- Straftat liegt vor
- Täter auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt
- Identität nicht bekannt
- Fluchtgefahr
- Polizei nicht zur Stelle
---> Rechtsfolge
= man darf den Täter festhalten, muß aber unverzüglich die polizei rufen
Beschreibe:
Defensiver Notstand
= die Gefahr geht von einem Tier oder einer Sache aus
Beschreibe:
Aggresiver Notstand
(Angriffsnotstand)
= zur Abwehr der gefahr darf das Eigentum eines unbeteiligten Dritten wegnehmen/beschädigen oder Zerstören
Beschreibe:
Rechtfertigender Notstand
= man darf ein Rechtsgut verletzen um ein wesentlich höhres Rechtsgut zu schützen
Beschreibe:
Entschuldigender Notstand
(kein Rechtfertigungsgrund)
= wenn aus dem Druck der Selbsterhaltung begangen hat, sodass ihm normgemäßes Verhalten nicht mehr zugemutut werden konnte
Beschreibe:
Mutmaßliche Einwilligung
= man kann das Opfer nicht um Einwilligung bitten, weil es abwesend oder Bewußtlos ist.
Aber im Sinne dessen handelt
Beschreibe:
Wahrnehmung berechtigtes Intresse
= wenn man einen Vorgang sorgfälltig beobachtet oder aufgeklärt hat, kann man für eine Behauptung (z.B im Rahmen einer Strafanzeige, Zeugenaussage etc.) nicht wegen Beleidigung oder übler Nachrede belangt werden
Beschreibe:
Allgemeine Selbsthilfe
= dient der Sicherung eines Anspruchs
- Es besteht ein Zivilrechtlicher Anspruch
- Man muss sofort einschreiten, sonst ist der Anspruch nicht mehr oder nur teilweise durchzusetzen
- Polizei ist nicht zur Stelle
---> Rechtsfolge
= man darf Sachen wegnehmen, beschädigen oder zerstören und Personen festhalten und widerstand brechen
- unverzüglich Polizei rufen