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Jagdgesetz CH JSG

Fragen zum JSG

Fragen zum JSG


Kartei Details

Karten 17
Lernende 22
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.04.2016 / 06.02.2024
Lizenzierung Namensnennung (CC BY)    (Bundesgesetz vom 20 Juni 1986 Stand Januar 2014)
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Dieses Gesetz bezweckt?

- Artenvielfalt zu erhalten

- bedrohte Tierarten zu beschützen

- durch Wild verursachte Schäden zu begrenzen

- nutzung des Wildes nachhaltig zu Gewärleisten

auf welche Arten bezieht sich dieses Gesetz ?

(Geltungsbereich)

Vögel, Raubtiere, Schalenwild, Hasenartige Nagetiere, nicht Hasenartige Nagetiere.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein,um jagen zu dürfen?

 

es braucht eine KantonaleJagdberechtigung.

Welches Wild ist Jagdbar und hatt Schonzeiten?

es sind 15

  • Rothirsch
  • Rehwild
  • Gamswild
  • Wildschweine
  • Dam, Sika und Muffelwild
  • Feld,Schneehase und Wildkaninchen
  • Murmeltier
  • Fuchs
  • Dachs
  • Baum und Steinmarder
  • Birkhahnund Schnehuhn
  • Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe, Nebelkrähe, Saatkrähe, Rabekrähe, Elster und Eichelhäher
  • Fasan
  • Haubentauche, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten
  • Waldschnepfe

Welche Tiere dürfen das ganze Jahr bejagd werden

( 4 )

Marderhund, Waschbär ( Neozooen)

verwilderte Hauskatze, verwilderte Haustaube

Was können die Kantone in Bezug auf Schonzeiten und Wildarten tun?

  • Schonzeiten Verlängern
  • Jagdbare Arten einschränken
  • mit zustimmung des UVEK Schohnzeiten vorübergehend verkürzen.

 Jagdbaren Tieren erlaubt?

 

Ja die Kantone können, sofern geeigneter Lebensraum besteht.

aber Tiere die Schaden anrichten und Artenvielfalt bedrohen( Verdrängung und Konkurenz)dürfen nicht.

Wer darf kranke und verletzte Tiere Abschiessen?

3!!

  • Die Wildhut
  • Der Jagdpächter (Revierjagd)
  • der Jagdaufseher