Jagdanwärterprüfung - Jagdrecht
Schwergewicht Kt. ZH
Schwergewicht Kt. ZH
Set of flashcards Details
Flashcards | 22 |
---|---|
Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 16.01.2014 / 13.03.2024 |
Licencing | Not defined |
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Was steht im Artikel 79 der schweizerischen Bundesverfassung?
Welche Regelungen treffen die Kantone zur Sicherstellung der tierschutzgerechten Jagd?
Bei Feuerwaffen:
- Wahl der zugelassenen Munition und Kaliber
- Maximale Schussdistanzen
- Nachweis der Treffsicherheit von Jägern
Bei Jagdhunden:
- Deren Ausbildung und Einsatz
Art. 2. Abs. 2bis JSG
Wer kann Schonzeiten verlängern oder jagdbare Arten einschränken, wenn der Artenschutz dies erfordert?
Die Kantone.
Art. 5 Abs. 4 JSG
Welche Tiere gelten als geschützt?
Alle Tiere die nicht zu einer jagdbaren Art gehören, z.B. Bär, Fuchs, Luchs.
Art. 2 JSG
Wer leistet Entschädigungen bei Wildschäden durch Raubtiere und wie hoch sind die jeweiligen Anteile?
Bund mit 80 %
Kantone mit 20%
Bei Schäden durch Luchse, Bären und Wölfe.
Art. 10 Abs. 1 JSV
Wer kann den Abschuss von geschützen Arten bewilligen?
Die Kantone mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.
Art. 7 Abs. 2 JSG
Welche Wildtiere können gemäss dem eidg. Jagdgesetz JSG während des gesamten Jahres gejagt werden?
- Marderhund
- Waschbär
- verwilderte Hauskatze
- Rabenkrähe
- Elster
- Eichelhäher
- verwilderte Haustaube
Art. 5 Abs. 3 JSG
Welche Tiere bedürfen eines besonderen Schutzes?
- Muttertiere und
- Jungtiere, während der Jagd
- Altvögel, während der Brutzeit
Art. 7 Abs. 5 JSG