IRFS
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Kartei Details
Karten | 34 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 14.08.2016 / 12.06.2019 |
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
- Finanzieller Vermögenswert erfolgswirksam zum Fair Value: Zu Handelszwecken gehalten; Erfolgswirksame Erfassung
- Bis zur Endfälligkeit gehalten: feste oder bestimmbare Zahlungsströme, Absicht zum Halten bis Endfälligkeit; keine FV Anpassungen, Impairment über P&L, Amortisierung Zinsertrag über P&L
- Kredite und Forderungen: feste oder bestimmbare Zahlungen, kein aktiver Markt; keine FV Anpassungen, Impairment über P&L, Amortisierung und Zinsertrag über P&L
- Zur Veräusserung verfügbare finanzieller Vermögenswerte: alle anderen Positionen; Zum FV über OCI, Impairment über Gewinn, Zuschreibungen: FK Instrumente in P&L, EK nicht; Bewertung @ Cost (nur EK-Instrumente), keine FV Änderungen, Impariment über P&L, keine Zuschreibungen
Impairment: an jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen testen, vorliegen eines objektiven Hinweises, bei EK Instrumenten: beizulegender Zeitwert über längeren Zeitraum (9 Mte) und erheblich (20%)
Klassifizierung finanzielle Schuld: Erfolgswirksam zum Fair Value, fortgeführte Anschaffungskosten
Sicherungsbeziehung: Formale Designation und Dokumentation, Effektivität der Sicherung hochgradig (80-125%) und verlässlich ermittelbar, Transaktion höchstwahrscheinlich, laufende Bewertung
Absicherung des Fair Value über P&L, Absicherung Cash Flow effektiver Teil über OCI, ineffektiver Teil über P&L
IAS 40
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Grundstücke, Gebäude oder Teile davon werden zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten
Erstmalige Bewertung: Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Fair Value bei im Bau befindlichen Immobilien
Folgebewertung: Fair Value Modell: Bewertung zu FV, erfolgswirksame Erfassung; AHK: Fortgeführte AHK analog IAS 16
IFRS 1
Erstmalige Anwendung der IFRS
Erstanwender wenn: letzter Abschluss keine ausdrückliche ERklärung zur Befolgung IFRS, nur zur internen Nutzung erstellt oder ohne vollständigen Abschluss
Grundsätze: IFRS-Vorschriften sind einzuhalten ab Eröffnungsbilanz des ersten Vergleichsjahres: ausser Befreiungswahlrecht oder Verbote der retrospektiven Anwendung
Befreiungswahlrechte: Unternehmenszusammenschlüsse (Werte nach damaligem Standard übernehmen), Anteilsbasierte Vergütungen, Versicherungsverträge, Leasingverhältnisse, Kumulierte Umrechnungsdifferenzen, assoziierte Unternehmen, Zusammengesetzte Finanzinstrumente, Klassifizierung Finanzinstrumente, FV-Bewertung finanzielle Vermögenswerte und SChulden, Fremdkapitalkosten, etc.
Verbot: Schätzungen, Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte oder Schulden, Sicherungsgeschäfte, nicht beherrschenden Anteilen
Angaben zur erstmaligen Anwendung: Überleitungsrechnungen zu IFRS, IAS 8 nicht anwendbar
Zusätzliche Offenlegungspflichten bei Veröffentlichung eines Zwischenabschlusses neu anch IFRS
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen
- Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Echte EK-Instrumente)
- Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Virtuelle EK-Instrumente)
- Anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht (anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht)
- Vergütung an Nicht-Miarbeiter: Bewertung zum Zeitpunkt des Empfangs der Güter/Dienstleistungen, Bemessung zum FV der Güter
- Vergütung an Mitarbeiter: Bewertung zum FV der EK-Instrumente, zum Zeitpunkt der Gewährung
- Ausübungsbedingungen (Vesting conditions):
Dienstbedingungen (bestimmte Dienstzeit)
Leistungsbedingungen: Marktbedingungen (bspw. Steigerung Aktienkurs), Nicht marktbezogene (bspw. Unternehmensgewinn, Marktanteile)
- Nicht Ausübungsbedingungen:
Unternehmen kann wählen ob es Bedingung erfüllt oder nicht, Gegenpartei kann wählen oder beide können nicht wählen (bspw. Inflationsindex)
Bewertung: zum GEwährungszeitpunkt (FV EK Instrumente * erwartete Anzahl), erstmalige Bestimmung des ERdienungszeitraums, Erfassung über den Erdienungszeitraum
Veränderungen sind teilweise zu berücksichtigen (je nach Bedingung) und Art des Instruments
- Virtuelle EK Instrumente: ohne Dienstbedingung: Erfassung sofort zu Fair Value, mit Bedingung: Erfassung über Dienstzeit, erfolgswirksame Erfassung des Neubewertungsbetrags (zu jedem Stichtag)
IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
Erwerbsmethode:
- Identifzierung des Erwerbers: Das Unternehmen, das Zahlungsmittel übertragt, EK-Instrumente, wesentlich grösser, etc.
- Bestimmung des Erwerbszeitpunktes: Grundsatz: Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Gegenleistung rechtlich überträgt, zusätzlich: andere Tatsachen und Umstände berücksichtigen (bspw. Vertrag etc.)
- Ansatz und Bewertung der identifizierbaren Vermögendwerte, der übernommenen Schuld und nicht beherrschender Anteil: Prinzip: identifizierbare erworbene Vermögenswerte zu FV, Bedingte Schulden (Eventualverbindlichkeiten) ebenfalls anzusetzen
- Ansatz und Bewertung des Goodwills: Übertragene Gegenleistungen abzüglich Schulden, verglichen mit Kaufpreis ergibt Goodwill
- Full Goodwill: Bewertung des nicht beherrschenden Anteils zum Fair Value
- Purchase Methode: Bewertung des nicht beherrschenden Anteils mit dem Anteil am FAir Value der identifzierbaren Vermögenswerten
IFRS 5
Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
- Zur Veräussterung gehalten:
Definition: Verkauf hochwahrscheinlich, Käufersuche, Erwartung zur Abwicklung innert 12 Monaten
Bewertung: Ermittlung Buchwert zu FV abzüglich Veräusserungskosten, keine planmässige ABschreibungen, Wertminderungen sind zu erfassen
Ausweis: gesondert in Bilanz
- Aufgegebene Geschäftsbereiche
Definition: gesonderete, wesentlicher Geschäftszweig oder Tätigkeit eines geografischen Raumes, Teil einzelnen formellen Unternehmsplan zur Aufgabe, Tochter die ausschliesslich zur Weiterveräusserung erworben wurde
Bewertung: keine Bewertungsvorschriften, nach einschlägigen REgeln
Ausweis: gewonderter Ausweis eines Betrages in der Gewinn- und Verlustrechnung
- Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppen
Definition: langfristige Vermögenswerte, andere Vermögenswerte und SChulden
Bewertung: niedrigerer Wert aus Buchwert der Abgangsgruppe und Fair Value
IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben
Anhangsangabe zu Finanzinstrumenten
- Abschlussbezogene Angaben
-> Standardangaben zu Bilanz und Gesamtergebnisrechnung (Angabe zu Buchwerten und Aufwand und Erträge)
-> Angaben in besonderen Fällen (bei FV Option, Reklassifizierungen, Saldierungen, Sicherheiten, Wertberichtigungen, Hedge Accounting, etc.)
-> Angaben zu Fair Values (Angabe für alle finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten, IFRS 13)
- Risikobezogene Angaben
-> Qualitative Angaben (Beschreibung Risiken, Methoden zur Bewertung der Risiken, etc. zu Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktrisiken)
-> Quantitative Angaben (Ausfallrisiken: Maximales Ausfallrisiko, Beschreibung von Sicherheiten, Kreditqualität, etc.; Liquiditätsrisiken: Fälligkeitsanalyse, Steuerung der Liquiditätsrisiken, Risikokonzentration; Marktrisiken: Sensitivitätsanalyse, Beschreibung der Methode, Risikokonzentration, etc.)
IFRS 8
Geschäftssegmente
- Bestimmung der Segmente (erwirtschaftete ERträge und erzeugte Aufwendungen, Finanzzahlen werden durch Hauptentscheidungsträger regelmässig überwacht, gesonderete Zahlen sind erhältlich)
- Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente (Grundsatz 10%-Regel für Erträge, ERgebnis und Vermögenswerte; darf aber auch andere Segmente ausweisen, mindestenzs 75% der Erträge sind Segmenten zuzuweisen)
Segmentangaben: Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn- oder Verlust, ERträge mit Dritten, Zinserträge, ABschreibungen, etc.), Bilanz (Summe Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, etc.), Erläuterungen (Überleitungsrechnung, Bewertungsmethoden)
=> Angaben jeweils abhängig davon, was Management selbst für Steuerung verwendet
Unternehmsweise Angaben zu Erträgen nach Produkten/Dienstleistungen (mit Dritten sind zuzuweisen), geografischen Bereichen (Erträge mit Dritten Inland / Ausland) und Informationen über wesentliche Kunden (Einzelkunden grösser 10%)
IFRS 9
Finanzinstrumente (neu)
Ersetzt IAS 39, drei Phasen: Kategorisierung von Finanzinstrumenten, Werhaltigkeit, Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Klassifizierung: Fortgeführte Anschaffungskosten (Zielsetzung Halten von Vermögenswerten, Zins- und Tilgungszahlungen vorgesehen), Fair Value über OCI (Halten und Verkaufen, nur Zins- und Tilgungskomponente), Fair Value über P&L (alle anderen)
IFRS 10
Konzernabschlüsse
Konsolidierungspflichtig: Mutterunternehmen muss Konzernrechnung erstellen, Ausnahme: Befreiung wenn übergeordneter IFRS-Abschluss, etc., Investmentgesellschaft, PKs
Beherrschungskonzept
- Identifzierung der zu konsolidierenden Einheiten
- Identifizierung der massgeblichen Tätigkeiten und wie Entscheidungen über diese getroffen werden
- Beurteilung ob Investor die Verfügungsgewalt über die massgeblichen Tätigkeiten hat
- Untersuchung ob Investor variablen Rücklüssen ausgesetzt ist
- Verbindung zwischen Verfügungsgewalt und Rückflüssen
IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen
Quotenkonsolidierung bei Joint Operation (gemeinschaftliche Führung, REchte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten des Joint Arrangements)
Equity Accounting bei Joint Venture (REchte am Nettovermögen des Joint Arrangements
Joint Venture wenn: separates Vehikel, ohne Recht und Pflicht an Vermögenswerten, auch kein Anspruch auf sämtliche wirtschaftliche Vorteile aus Vermögenswerten
IFRS 13
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Grundprinzip zur Fair Value Bewertung: Exit Price: Der Fair Value ist der Preis, den man erhalten würde für den Verkauf eines Vermögenswertes oder den man bezahlen müsste zur Übertragung einer Schuld in einer normalen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag.
Level 1: notierte Preise in aktiven Märkten
Level 2: direkt oder indirekt beobachtbare Parameter
Level 3: nicht beobachtbare Parameter
Level 2 und 3 mittels Bewertungsverfahren (Marktpreisverfahren, Ertragsorientierte Verfahren, Kostenorientierte Verfahren
Anhangsangaben zu den 3 Levels, weitergehende Offenlegungspflichten bei Level 3
FER 27 - Derivate
Finanzinstrument, Wert vorrangig vom Preis Basiswert beeinflusst wird, Verlgeich zum direkten Kauf geringe Anschaffungskosten, erst in Zukunft beglichen
In Bilanz erfassen, wenn Definition Aktivum oder Verbindlichkeit erfüllt
Feste Termingeschäfte, Forwards zum aktuellen Wert, bezahlte Prämie ist zu aktivieren
Derivate zu Absicherungszwecken: aktueller Wert oder gleich wie Grundgeschäft, ohne Absicherungszweck nur zu aktuellem Wert möglich
Anhang: Zinssätze, Devisen, EK-Instrumente, übrige Basiswerte
FER Rahmenkonzept
tatsächliche Verhältnisse entsprechendes Bild Vermögens-, Finanz und Ertragslage
Grundlage für alle Normen, FER gehen RK vor
Inhalt: Zielsetzung JR, Gliederung GB, erstmalige Anwendung, Gurndlagen JR, Definition von Aktiven und Passiven, Erträgen, Aufwendungen, Bewertungskonzepte, Qualitative Anforderungen, Jahresbericht
Einhaltung Kern-FER oder gesamtes FER
Fortführungsfähigkeit auf 12 Monate wird ausgegangen
Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over Form), zeitliche Abgrenzung, Sachliche Abgrenzung, Vorsichtsprinzip (weniger Stark als OR), Bruttoprinzip
Jahresbericht: verantwortliches Organ, Umfeld, GEschäftsjahr, Ausblick => Kein Prüfgegenstand
FER 13
Leasing: Finanzierung oder Operatives Leasing
Kriterien Finance: Barwerte der LEasingraten und Restzahlun entspricht Marktwert, Leasingdauer weicht nicht wesentlich von Nutzungsdauer ab, Eigentum am Ende, REstzahlung liegt unter Marktwert
Ansatz in Bilanz: Finanzleasing (aktiviertes Leasinggut und Verbindlichkeit)
Ausweis: Bilanz und Anhang, operatives Leasing im Anhang wenn nicht innert einem Jahr gekündet werden kann, Totalbetrag der künftigen Leasingrate und Fälligkeitesstruktur
Gewinn/Verlust aus Sale & Leaseback: Gewinn abgrenzen und über Laufzeit, Verlust sofort ER
IAS 1
Darstellung des Abschlusses
Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, EK-Veränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang
- Übereinstimmung mit allen Standards
- Unternehmensfortführung
- Periodenabgrenzung
- Wesentlichkeit und Zusammenfassung
- Keine Saldierung
- Häufigkeit der Berichterstattung
- Minimum- Vergleichsangaben
Bestandteile sonstiges Erbegnis: zu reklassifizierende Posten (IAS 21 FX-Effekte, IAS 39 zur Veräusserung, IAS 39 Absciherung CF), nicht zu reklassifizierende Posten (Neubewertungen IAS 16, 38, Neubewertungsergebnis nach IAS 19)
IAS 2
Vorräte
- Anschaffungskosten (Einkaufspreis, direkt zurechenbare Kosten - Einfuhrzölle, nicht erstattungsfähige Steuern, Transportkosten, Handlingkosten; Abzgl. Anschaffungspreismindunerngen - Skonto, Finanzaufwendungen gem. IAS 23)
- Herstellungskosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Produktionsgemeinkosten - fix und variabel, Ermittlung auf Basis Normalauslastung; Andere Kosten, nicht einzubeziehen: Leerkosten, Lagerkosten, Verwaltungsgemein- und Vertriebskosten
- Bewertungsverfahren: First-in-First-out oder Durchschnittskosten
- Folgebewertung: Abschreibung auf Nettoveräusserungswert (wenn tiefer als Buchwert); Zuschreibung in Folgeperiode wenn Wert gestiegen
IAS 7
Kapitalflussrechnung
Cashflo aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit; Wechselkurseinflüsse Finanzmittelbestand
Direkte Methode / indirekte Methode
Anhangsangaben: Erwerb oder Veräusserung von Tochterunternehmen (Kauf- oder Veräusserungspreis, etc.), Nicht zahlungswirksame Transaktionen wei Vermögenswerte Erwerb durch Schuldübernahme oder Finanzierungsleasing, Erwerb Unternehmung durch Ausgabe von Anteilen, Umwandlung Schulden in EK
IAS 8
Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern
Änderung Bilanzierungs- und Bewertungsmethode: Erstmalige Anwendung neuer Standard mit Übergangsvorschriften: Anwendung dieser Regelung; Erstmalige Anwendung ohne Übergangsvorschriften: Retrospektive Anwendung
Schätzungen: Prospektive Anwendung
Fehler: Retrospektiv (Restatement)
Retrospektiv: Anwendung als wäre Vorschrift immer schon angewendet worden, Anpassung bis hin zur Eröffnungsbilanz. Ausnahme: wenn Daten nicht vorliegen, Anpassung ab der ersten Periode, für die rückwirkende Anwendung möglich ist
Prospektiv: nicht rückwirkend, keine Änderung Vorjahreswerte
IAS 10
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Berücksichtigungspflichtige Ereignisse mit Anpassung Abschluss: Gerichtsentscheidung, fehlende Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Bonusverpflichtungen
nicht berücksichtigungspflichtige Ereignisse ohne Anpassung des Ereignisses: Veränderung FV aufgrund Marktveränderungen, Beschluss Ausschüttung Dividende
IAS 11
Fertigungsaufträge
Erfassung nach Grad der Fertigstellung
Voaussetzungen bei Festpreisverträgen:
- gesamte Auftragserlöse können zuverlässig ermittelt werden
- wahrscheinlicher Nutzenzufluss aus Vertrag
- Kosten und Grad der Fertigstellung können verlässlich ermittelt werden
- zurechenbare Kosten müssen klar identifizierbar sein und angefallene Kosten können mit Schätzungen verglichen werden
Voraussetzung bei Kostenzuschlagsverträgen nur wahrscheinlicher Nutzenzufluss und zurechenbare Kosten identifiizierbar und ermittelbar
Methode Ermittlung Fertigstellungsgrad: Anteil der Kosten im Vergleich zu Total, Anteil an gesamt Auftragsarbeit (Input), Vollendung eines physischen TEils (Output)
Wenn nicht Voraussetzung erfüllt: Kein POC sondern Erfassung Erlös im Umfang der angefallenen Kosten (keine reine Bilanzbetrachtung möglich, muss über ER aber ohne anteiligen Gewinn)
IAS 12
Ertragssteuern (Kapitalsteuern nicht im Scope IAS 12)
Steuerlatenzen entstehen aus differenzen zwischen IFRS und steuerrechtlichem Wert.
Temporäre Differenzen:
- Passive Steuerlatenz (zu versteuernde Differenzen) wenn Verömgenswert IFRS > StR oder Schuld IFRS < StR; Ausnahme: Goodwill, erfolgsneutraler Ansatz aus Unternehemenszusammenschluss
- Aktive Steuerlatenz (abzugsfähige Differenzen) wenn Vermögenswert IFRS < StR oder Schuld IFRS > StR oder Verlustvorträge, die genutzt werden können; Ausnahme: erfolgsneutraler Ansatz UN-Zusammenschluss
- Keine Steuerlatenz bei permanenten Differenzen
Bewertung: Steuersatz: Gültig ist, wenn Steuer anfällt; keine Abzinsung; Werthaltigkeit ist zu überprüfen
IAS 16
Sachanlagen
Ansetzen wenn: von UN kontrolliert (Macht, künftigen Nutzen zu erzielen & Zugang für andere beschänken), künftiger wirtschaftlicher Nutzen, erwartete Nutzungsdauer > 1 Jahr, identifzierbar (vertragliche oder sonstige Rechte, separierbar)
Anschaffungskosten: Anschaffungspreis und direkt zurechenbare Nebenkosten (Standortvorbereitung, Leistung an Arbeitnehmen, erstmalige Lieferung, Monate)
Herstellungskosten: Material- und Fertigungskosten, Produktionsbedingte Gemeinkosten => Analog IAS 2
AHK bei Tausch: Bewertung zum FV
Nicht Bestandteil kosten: Betriebseröffnung, Einfühung neuer Produkte, Kosten Verlegung Geschäft, Verwaltungskosten, Trainings, Machbarkeitsstudien
Komponentenansatz: Unterschiedliche Nutzungsdauern von unterschiedlichen Teilen; signifikanter Teil, Ersatz von Komponenten
Folgebewertung:
AHK: Planmässige Abschreibung (Linear, degressiv, leistungsabhängig; Abschreibungsdauer entspricht geplanter Nutzungsdauer)
Neubewertungsmodell: Neubewertung i.d.R. alle 3-5 Jahre, gilt für alle Anlagen einer Klasse, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis, Wertaufholung früherer Wertminderungen über P&L; Verbuchung Abschreibungen P&L
IAS 17
Leasing
Indikatoren Finanzierungsleasing: Übertragung des rechtlichen Eigentums, Günstige Kaufoption, überwiegender Teil der wirtschaftlichen Nutzugnsdauer, Barwert der Mindestleasingrate, Spezialleasing (evtl. Verluste aus vorzeitiger Kündigung, Verluste/Gewinne aus Wertschwankungen, günstige Mietverlängerung)
Bilanzierung Finanzierungsleasing
- Leasinggeber: Aktivierung Forderung, Einzahlungen der Leasingraten sind Forderungstilgung und Finanzerträge, Anhangsangaben
- Leasingnehmer: Aktivierung Vermögenswert und Passivierung Verbindlichkeit in gleicher Höhe (FV oder niedrigerer Barwert Leasingrate), Auszahlungen der Leasingraten in Tilgung und Zinsaufwand, Abschreibung Vermögenswert über Laufzeit oder Nutzungsdauer, Diverse Anhangsangaben
Sale- and Leaseback:
- Operating Lease: Verlauf zu oder unter FV: Erfassung Gewinn, Verlust in P&L / Verkauf über FV: Überschuss über Laufzeit verteilen
- Finanzierungsleasing: Gewinn über Laufzeit verteilen
IAS 18
Umsatzerlöse
Zeitpunkt der Erfassung: Höhe verlässlich ermittelt, wahrscheinlich, dass Nutzen zufliesst; Aufteilung in Komponenten wenn wesentlich
Verkauf von Gütern: Übergang von Risiken und Chancen, keine Verfügungsrechte bei Verkäufer, verlässliche Ermittlung der Kosten
Erbringung von Dienstleistungen: Verlässliche Ermittlung Fertigstellungsgrad und Kosten
Zinsen: Zeitproportionale Erfassung
Nutzungsentgelt: Periodengerechte Erfassung in Übereinstimmung mit Vertrag
Dividenden: Entstehung Rechtsanspruch
IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer
- kurzfristig fällige Leistungen (Löhne, Gehälter, etc.) => Aufwand in Berichtsperiode
- Andere langfristig fällige Leistungen (Abwesehnheitszeiten, Erwerbsunfähigkeit, etc.) => Aufwand/Verbindlichkeit
- Leistungen aus Anlass Beendigung (Einmalzahlungen, Pensionsbezüge) => Aufwand/Verbindlichkeit (diskontieren wenn > 12 Monate)
- Leistungen nach Beendigung (Altersvorsorge):
- Beitragsorientierte Pläne: Aufwand im Jahr der erbrachten Leistugnen
- Leistungsorientierte Pläne: Rückstellung Differenz Verpflichung und Fair Value Planvermögen
Aufwand leistungsorientierte Pläne: Dienstzeitaufwand (Beitragszahlungen, etc.), Netto Zinsaufwand (Zinsaufwand für Planvermögen) und Neubewertungen => über OCI (Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Differenz Planverzinsung zu tatsächlicher)
IAS 23
Fremdkapitalkosten
- Fremdkapitalkosten, die dem Bau, dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswert (nicht-finanzielle Vermögenswerte, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist um ihn in beabsichtigten Zustand zu bringen, bspw. Wiskey) direkt zuordenbar sind.
=> Aktivierungspflicht
Sachlicher Umfang: spezifische Finanzierung (tatsächlich angefallene Kosten), allgemeine Finanzierung (Anwendung Durchschnittszinssatz auf Vermögenswert)
zeitlicher Umfang: Beginn (Ausgaben anfallen, FK-Kosten anfallen und mit Arbeit begonnen wird), Unterbrechnung (vorübergehende Unterbrechung ohne wesentliche Leistung), Ende (Arbeiten im wesentlichen abgeschlossen)
- andere FK-Kosten: Aufwand
IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
- Unternehmen mit Einfluss auf das berichtende Unternehmen (Mutter, etc.)
- Unternehmen, auf die das berichtende Unternehmen Einfluss hat (Töchter, Assoziierte, GEmeinschaftsunternehmen)
- Nahestehende Unternehmen (von selben Parteien Kontrolliert wie eigene)
- Angaben zu Nahestehenden: Beherrschungsverhältnisse (Tochter und Mutter, höchstes Unternehmen), Vergütungen von Mitgliedern in Schlüsselpositionen (Leistungen nach IAS 19, Anteilsbasierte Vergütungen), Angaben zu Transaktionen (Art Beziehung, Betrag der Transaktion, offene Posten, Wertberichtigungen)
- Reduzierte Angaben für Transaktionen mit öffentlicher Hand
IAS 28
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Massgeblicher Einfluss: i.d.R. bei 20% (weitere Anzeichen: Geschäftsführung oder Aufsicht, Mitwirkung in Geschäftspolitik, wesentliche Geschäftsvorfälle, Austausch von Führungspersonal, etc.)
Joint Venture: Gemeinschaftliche Beherrschung, relevante Entscheidungen werden einstimmig getroffen
Bilanzierung: Einzelabschluss Bewertung nach IAS 227, Equity Methode im Konzernabschluss
Bewertungsschritte:
- Erstbewertung: Erstmalige Bewertung zu Anschaffungskosten, Aufteilung Anschaffungskosten auf FV und Goodwill
Folgebewertung: Fortschreibung des Gesamtbuchwerts (anteiliger Gewinn, sonstiges Ergebnis, Dividende), Fortführung Goodwill mit Anpassungen, WErtminderungstest
Anforderungen an Abschluss: Stichtag maximal 3 Monate abweichen, einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsregeln
IAS 32
Finanzinstrumente: Darstellung
Definitionen finanzielle Vermögenswerte, Eigenkapitalinstrumente (Residualanspruch), finanzielle Verbindlichkeiten (vertragliche Verpflichung, flüssige Mittel oder finanzielel Vermögenswerte abzugeben)
EK-Instrumente: Keine vertragliche Zahlungsverpflichtung
Zusammengesetzte Instrumente (mit EK- und FK-Komponente wird auseinander genommen), eigene Anteile (Abzug im EK), Zinsen und Dividenden (Ertrag/Aufwand bei FK, direkt EK bei EK), Saldierung (wenn durchsetzbares Recht zur Aufrechnung hat)
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