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Kartei Details

Karten 71
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 14.07.2016 / 25.09.2023
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was versteht man unter einem Ständigen Vertreter (bei EInkünften aus Gewerbebbetrieb, die nur dann INlandsbezug aufweisen, wenn 

  • BS
  • ständiger Vertreter 
  • unbewegliches Verm im Inland 

  • treten im Namen der Gesellschaft auf (vollmacht)
  • weisungsbindung und Abhängigkeit vom Vertretenen

zB außendienstmitarbeiter, die befugt sind verträge mit Kunden abzuschließen etc

Polnischer Unternehmer überlasst Arbeitskräfte an Österreichische BAU-GmbH und bekommt dafür ein Honorar. Ist diese Honorar in Ö zu versteuern? 

polnischer beschränkt

98 Z 3 Ts 2: Einkünfte aus der Gesetellung von Arbeitskräften zur inlädnsciehn Arbeitsausübung

Merke: nach 98 wird immer nur das besteuert, was wirklich im Inland verdient ist, also was zB inländischer BS zuzurechnen ist, trikotwerbung die ö sportler durch tragen des trikots im inland verdient etc... 

erg

Was versteht man unter Artisten und Mitwirkenden an Unterlhaltungsdarbietungen (98 EStG)? 

Artisten: Auftritt auf Showbühnen oder Zirkussen -->  Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Artisten Personen, die durch körperliches Geschick und Einsatz vor einem Publikum zu Showzwecken auftreten

Mitwirkende: Beleuchtung, Regisseure, Kostümbildner etc

Was ist der Unterschied zwischen juristischer und wirtschaftlicher Doppelbestuerung? 

juristisch (echte doppelbesteuerung): doppelte Besteuerung

  • eines Steuergegenstandes (Steuerobjekt)
  • mit verleichbaren Steuern 
  • in den händen derselben Person (selbes Steuersubjekt)
  • im selben Besteuerungzeitraum

zB Dienstleistung von Österreicher in Italien: Ö Welteinkommensprinzip, Italien Territorialitätsprinzip (im Inland ausgeübt bzw verwertet) ODER doppelter Wohnsitz etc

wirtschaftliche

  • Doppelte Erfassung von Steuergegenstand in zwei Staaten bei zwei unterschiedlichen Steuerpflichtigen --> Bei der wirtschaftliche Doppelbesteuerung kommt es nicht darauf an, ob die Steuerpflichtigen identisch sind.

bsp: Verkauf an Tochter zu unangemessen niedrigem Preis --> korrektur bei Mutter. Nur bei Gegenberichtigung kommt es zu keiner wirtschaftlichen Doppelbesteuerung

Wie funktioniert die 3-stufen Technik? 

  1. Besteuerungsanspruch nach nationalem Recht? --> beschränkte unbeschränkte etc
  2. Prüfung nach DBA, wer besteuern darf
    1. Persönlicher Anwendungsbereich --> in Vertragsstaat ansässige Person 
    2. Sachlicher Anwendungsbereich --> 
  3. Wie wird in Ö besteuert? --> KESt-Abzug, Lohnsteuerabzug, besonderer Steuerabzug etc 

Wonach bestimmt sich die Auslegung der DBA? 

  1. OECD-Musterkommentar (von OECD)
    • aktuellste Fassung auch von Finanzverwaltung herangezogen
    • meist auch klausel, zwischen Vertragsstaate, dass er herangezogen wird 
    • Berichte von OECD --> also nicht in Kommentar wird Meinung abgebildet sonder es werden "Reports" herausgegeben 
  2. Wiener Vertragsrechtskonvention
  • Nach Treu und Glauben
  • mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung
  • im Lichte seines Zieles und Zweckes
  1. Art 3 Abs 2 OECD-MA
    • Abkommenszusammenhang (systematisch) --> unter Zuhilfenahme des OECD--MK
    • Zielsetzung, also insb Vermeidung DB (teleologisch) 
    • innerstaatliches (Steuer) Recht 

 

 

 

Was ist ein treaty override? 

Warum haben DBA nur SChrankenwirkung

DBA hat Vorrang vor nationalem (aber nicht Eu) Recht --> lex specialis zu nationalem. Nachträgliche Änderungen des nationalen Rechts können daher auch nicht den Vertrag "überschreiben" --> daher treaty override

Begründung von Besteuerunsrecht nicht möglich, nur Einschränkung