Int StR
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Kartei Details
Karten | 71 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 14.07.2016 / 25.09.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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was versteht man unter einem Ständigen Vertreter (bei EInkünften aus Gewerbebbetrieb, die nur dann INlandsbezug aufweisen, wenn
- BS
- ständiger Vertreter
- unbewegliches Verm im Inland
- treten im Namen der Gesellschaft auf (vollmacht)
- weisungsbindung und Abhängigkeit vom Vertretenen
zB außendienstmitarbeiter, die befugt sind verträge mit Kunden abzuschließen etc
Polnischer Unternehmer überlasst Arbeitskräfte an Österreichische BAU-GmbH und bekommt dafür ein Honorar. Ist diese Honorar in Ö zu versteuern?
polnischer beschränkt
98 Z 3 Ts 2: Einkünfte aus der Gesetellung von Arbeitskräften zur inlädnsciehn Arbeitsausübung
Merke: nach 98 wird immer nur das besteuert, was wirklich im Inland verdient ist, also was zB inländischer BS zuzurechnen ist, trikotwerbung die ö sportler durch tragen des trikots im inland verdient etc...
erg
Was versteht man unter Artisten und Mitwirkenden an Unterlhaltungsdarbietungen (98 EStG)?
Artisten: Auftritt auf Showbühnen oder Zirkussen --> Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Artisten Personen, die durch körperliches Geschick und Einsatz vor einem Publikum zu Showzwecken auftreten
Mitwirkende: Beleuchtung, Regisseure, Kostümbildner etc
Was ist der Unterschied zwischen juristischer und wirtschaftlicher Doppelbestuerung?
juristisch (echte doppelbesteuerung): doppelte Besteuerung
- eines Steuergegenstandes (Steuerobjekt)
- mit verleichbaren Steuern
- in den händen derselben Person (selbes Steuersubjekt)
- im selben Besteuerungzeitraum
zB Dienstleistung von Österreicher in Italien: Ö Welteinkommensprinzip, Italien Territorialitätsprinzip (im Inland ausgeübt bzw verwertet) ODER doppelter Wohnsitz etc
wirtschaftliche
- Doppelte Erfassung von Steuergegenstand in zwei Staaten bei zwei unterschiedlichen Steuerpflichtigen --> Bei der wirtschaftliche Doppelbesteuerung kommt es nicht darauf an, ob die Steuerpflichtigen identisch sind.
bsp: Verkauf an Tochter zu unangemessen niedrigem Preis --> korrektur bei Mutter. Nur bei Gegenberichtigung kommt es zu keiner wirtschaftlichen Doppelbesteuerung
Wie funktioniert die 3-stufen Technik?
- Besteuerungsanspruch nach nationalem Recht? --> beschränkte unbeschränkte etc
- Prüfung nach DBA, wer besteuern darf
- Persönlicher Anwendungsbereich --> in Vertragsstaat ansässige Person
- Sachlicher Anwendungsbereich -->
- Wie wird in Ö besteuert? --> KESt-Abzug, Lohnsteuerabzug, besonderer Steuerabzug etc
Wonach bestimmt sich die Auslegung der DBA?
- OECD-Musterkommentar (von OECD)
- aktuellste Fassung auch von Finanzverwaltung herangezogen
- meist auch klausel, zwischen Vertragsstaate, dass er herangezogen wird
- Berichte von OECD --> also nicht in Kommentar wird Meinung abgebildet sonder es werden "Reports" herausgegeben
- Wiener Vertragsrechtskonvention
- Nach Treu und Glauben
- mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung
- im Lichte seines Zieles und Zweckes
- Art 3 Abs 2 OECD-MA
- Abkommenszusammenhang (systematisch) --> unter Zuhilfenahme des OECD--MK
- Zielsetzung, also insb Vermeidung DB (teleologisch)
- innerstaatliches (Steuer) Recht
Was ist ein treaty override?
Warum haben DBA nur SChrankenwirkung
DBA hat Vorrang vor nationalem (aber nicht Eu) Recht --> lex specialis zu nationalem. Nachträgliche Änderungen des nationalen Rechts können daher auch nicht den Vertrag "überschreiben" --> daher treaty override
Begründung von Besteuerunsrecht nicht möglich, nur Einschränkung