Immobilien Teil VI
Abwicklung Finanzierung
Abwicklung Finanzierung
Set of flashcards Details
Flashcards | 14 |
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Students | 24 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Primary School |
Created / Updated | 05.11.2011 / 07.11.2021 |
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Wie wird das Hypothekargeschäft abgewickelt?
1.) Gesuch des Kunden
2.) Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
3.) Bewertung der Sicherheit (Grundstück/Projekt)
4.) Wahl der Sicherstellungsart
5.) Entscheid Krediterteilung / Offerte
6.) Annahme der Offerte durch den Kunden
7.) Bestellung der Sicherheiten
8.) Auszahlung
9.) Verwaltung und Kontrolle
10.) Amortisation / Rückzahlung
Die Bonitätsbeurteilung gliedert sich in die Prüfung der ... und ... . Erkläre.
Nenne 5 bankinterne sowie bankexterne Informationsquellen
1.) Analyse sämtlicher bisherigen Bankbeziehungen des Kunden
2.) Art und Abwicklung und Qualität der von der Bank allenfalls an den Kunden vergebenen Arbeiten
3.) ZEK (Zentrale Kreditinformation / Informationsstelle)
4.) IKO (Informationsstelle für Konsumkredite)
5.) Presseerzeugnisse wie
-CH Handelsamtsblatt
-kantonale Amtsblätter
-Branchenregister
-CH Ragionenbuch
-Finanzpresse
6.) Internet
7.) Handelsregister, Steuerregister, Betreibungsregister
8.) Eigentumsvorbehaltsregister
9.) Grundbuch
10.) Branchenauskünfte
11.) Auskünfte von Dritten
Was ist für die Prüfung eines Kredites relevant? (Privatpersonen)
1.) Personalien / Wohnort
2.) Familienverhältnisse / Güterstand
3.) Lebensstil / Abhängigkeiten
4.) berufliche Ausbildung / beruflicher Werdegang
5.) heutiger Arbeitgeber
6.) Häufigkeit der Stellen- und Wohnortwechsel
7.) Gesellschaftliche Beziehung
8.) Offenheit / Ehrlichkeit
9.) Eindruck (Auftreten, Gepflegtheit, Gesundheit) als Elemente der Kreditwürdigkeit
10.) heutige Einkommenssituation
11.) heutige Vermögenssituation
12.) Steuerausweis / Kopie der Steuererklärung
13.) Betreibungsauskunft
14.) Referenzen
15.) Zukunftsaussichten als Elemente der Kreditfähigkeit
Bewertung der Sicherheit (Grundstück / Projekt)
Grundlagen für die Schätzung eines Grundstückes können bilden:
-Grundbuchauszug
-Pläne (Situations-, Grundbuch- und Zonenplan)
-Schätzungsanzeige der kantonalen Gebäudeversicherung
-Baubewilligung
-Mieterverzeichnis
-Kaufvertrag
-Kostenvoranschlag des Architekten, Baubeschrieb und Baupläne
-Besichtigung des Objektes
-amtliche Schätzung
-Schätzungsgutachten einer Drittperson usw.
Es werden folgende Werte ermittelt:
1.) Verkehrswert (aktueller Marktwert - mutmasslicher Verkaufswert eines Grundstückes)
2.) Realwert (auch Bau- plus Landwert genannt - Zeitbauwert des Gebäudes (Kubikinhalt x Neuwert/m3 - Altersentwertung + Baunebenkosten und Umgebungsarbeiten sowie Landwert)
3.) Ertragswert (Kapital, das aus dem Ertrag des Grundstückes dauernd und nachhaltig verzinst werden kann)
Belehnungswerte in %
Welche Sicherstellungsarten gibt es?
Was enthält eine Offerte?
1.) Kreditnehmer
2.) Darstellung der Ausgangslage (Sachverhalt)
3.) Fananzierungshöhe und -art
4.) Verwendungszweck
5.) Schuldverhältnis
6.) Konditionen (Zinssatz, Zinstermine, Rückzahlung, Kündigung)
7.) Sicherstellung (Art, Höhe, Rang, Pfandobjekt)
8.) Eigentumsverhältnis am Grundstück
9.) Restfinanzierung
10.) Hinweis auf AGB
11.) Hinweis auf weitere Bestimmungen
12.) Offerte für eine spätere Konsolidierung des Baukredites (inkl. Konditionen)
13.) Auflagen und Bedingungen (z.B. Befristung der Offerte usw.)
Was gibt es für Hypothekarmodelle?
WEF im Rahmen der 2. und 3. Säule (Einsatzmöglichkeiten)
Die Vorsorgeleistungen können wie folgt verwendet werden:
1.) Vorbezug für die Amortisation von bestehenden Hypotheken
2.) Vorbezug oder Verpfändung für den Erwerb, die Erstellung oder die Renovation eines Eigenheims
3.) Kauf von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft
Die Höhe ist vom Alter des VN abhängig:
1.) bis zum Alter 50 hat die versicherte Person Anrecht auf das gesamte Vorsorgeguthaben
2.) ab Alter 50 kann sie höchstens den grösseren der beiden nachfolgend genannten Beträge beziehen
a) den im Alter 50 erreichten Betrag der Freizügigkeitsleistung oder
b) die Hälft der aktuellen Freizügigkeitsleistung
WEF im Rahmen der 2. und 3. Säule (Vorbezug oder Verpfändung)
Ein Vorbezug löst unmittelbar mit der Auszahlung die Steuerpflicht aus und vermindert die Leistungen der Pensionskasse beim Eintritt des Versicherungsfalles.
Verpfändung löst weder eine Steuerpflicht noch eine Verminderung der Versicherungsleistungen aus. Das Guthaben wächst durch die Verzinsung der Vorsorgestelle weiterhin an, zudem können die Hypothekarzinsen für das gesicherte Darlehnen steuerlich abgesetzt werdne.
Die Vorbgezugsmöglichkeiten im Hinblick auf Steueroptimierung zu prüfen.
WEF im Rahmen der 2. und 3. Säule (Praktische Bedeutung dieser neuen Möglichkeit)
Der Abschluss einer Todesfallrisiko-Versicherung ist im Interesse des Schuldners und dessen Familie zu empfehlen oder sogar seitens der Banken zwingend vorzuschreiben.
WEF im Rahmen der 2. und 3. Säule (Einzahlungen in die 3. Säule - indirekte Amortisation)
Die jährlichen Einzahlungen können bis zu einem bestimmten Betrag jeweils vom steuerlichen Einkommen voll abgezogen werden.
Was sind die Elemtente der risikogerechten Preisgestaltung?
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