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Hygienemassnahmen

Privater und berufsbezogener Schutz

Privater und berufsbezogener Schutz


Kartei Details

Karten 11
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie Naturkunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 11.06.2015 / 23.01.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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LZ: 4.3.1) erklärt die Massnahmen der persönlichen (privaten und berufsbezogene) Hygiene.

Aktive Hygienemassnahmen dienen der direkten Bekämpfung und Abtötung krankmachender Mikroorganismen.

Persönliche Hygiene: Gute Körperpflege, zusammengebundene Haare, Kein Schmuck, kurze Fingernägel.

Berufsbezogene Hygiene: Aktive Immunisierung, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzkleidung, Desinfektion der Hände & Händewaschen.

Hygienische und chirurgische Händedesinfektion

Hygienisch: 3ml alkoholische Lösung 30 sek/ trocknen lassen/ Handschuhe anziehen/ 3ml alkoholische Lösung 30 sek/ trocknen lassen/ Behandlung/ Handschuhe ausziehen.

chirurgisch: 5ml alkoholische Lösung 3 min/ trocknen lassen/ 5ml alkoholische Lösung 2 min/ trocknen lassen/ sterile Handschuhe anziehen/ Behandlung/ Handschuhe ausziehen/ 3ml alkoholische Lösung 30 sek/ Handcreme.

LZ: 4.3.2) zählt die zu den Zonen rot, gelb und grün der Hygienektte gehörenden Massnahmen.

Rote Zone: Infektiös (Desinfektion, Reinigung) Rote Handschuhe.

Gelbe Zone: Hygienisch (Kontrolle, Trocknen, Verpacken, Abwaschen) Gelbe Handschuhe.

Grüne Zone: Steril (Sterilisieren, Lagern, Versorgen der Instrumente) Normale Gummihandschuhe.

LZ: 4.3.3)  zeigt genau den Begriff der „Desinfektion“ auf.

Abtöten von krankmachenden Organismen ohne Sporen mit chemischen oder physikalischen Mitteln.

  • Alle Massnahmen, die zur Keimarmut führen, nennt man Antisepsis.

LZ: 4.3.4) erläutert das Vorgehen bei sämtlichen Desinfektionsmassnahmen.

 

Desinfektion beim Patientenwechsel

Desinfektion der Behandlungsräume und Sterilisationsraum

Desinfektionsmassnahmen am Abend

Desinfektionsmassnahmen der Oberflächen am Abend in der Steristrasse

LZ: 4.3.5)  legt genau den Begriff der „Sterilisation“ dar.

Abtöten sämtlicher Keime inkl. Sporen mit physikalischen Mitteln.

- Alle Massnahmen, die zur Keimfreiheit führen, nennt man Asepsis.

LZ: 4.3.11) nennt die gefährlichen Situationen für das Verletzen von Hygienevorschriften und deren Gegenmassnahmen.

Das lückenlose Zusammenspiel der folgenden Massnahmen (Persönliche Hygiene, Händedesinfekton,…) heisst Hygienekette. Damit will man jegliche Keimübertragung vom Patient zu Patient oder auf das Praxisteam verhindern. Wenn auch nur EINE Massnahme unseriös ausgeführt wird, ist die Hygienekette zerstört.

Bspw. keine  Händedesinfektion.

-> Siehe Risikobewertung BAG

LZ: 4.3.12)  listet alle für die Hygienekette notwendigen Massnahmen, Medikamente und Hilfsmittel auf.  

Massnahmen:

  • Persönliche Hygiene

  • Desinfektion der Hände

  • Desinfektion beim Patientenwechsel

  • Desinfektion / Sterilisation der Instrumente

 

Medikamente:

s. Grafik

Hilfsmittel:

  • Handschuhe, Mundschutz, Brille, OP-Haube/ Schürze, Trays, Sterilisationsbeutel, etc.