HR Fachausweis AKAD 2017, Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft
Compendio XHR 006, Teil C, Kapitel 4, 5 & 6, Die Pflichten des Arbeitnehmers
Compendio XHR 006, Teil C, Kapitel 4, 5 & 6, Die Pflichten des Arbeitnehmers
Kartei Details
Karten | 44 |
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Lernende | 18 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.05.2016 / 08.11.2024 |
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Herausgabepflicht von Arbeitserzeugnissen im Bereich "geistiger Eigentum": Nicht immer gehen in diesen Fällen die RECHTE am Arbeitsergebnis auch automatisch auf den AG über. Welche Gruppen von Arbeitsergebnissen sind hier zu unterscheiden?
- Computerprogramme
- Erfindungen und Designs
- geistige Werke
Herausgabepflicht - Rechte an Arbeitsergebnissen:
Wer hat die Rechte an Erfindungen und Designs?
Bei Aufgaben-/Diensterfindung/-design: OR 332 I: Erfindung/Design ist die Aufgabe des AN, Rechte gehen automatisch an AG, AN hat Erfinderehre (als ERfinder erwähnt bei Patentanmeldung)
Bei Gelegenheits-/Zufallserfindung/-design: OR 332 II-IV: AN macht Erfindung während AZ, aber nicht in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung. Rechte gehören dem AN; Übertragung auf AG mit entsprechender schriftl. Vereinbarung und gegen Enschädigung möglich. Vergütungsanspruch ist relativ zwingend!
Bei freier Erfindung / Design: AN macht Erfindung in Freizeit, Rechte gehören ihm.
Herausgabepflicht - Rechte an Arbeitsergebnissen:
Wer hat die Rechte an geistigen Werken?
Schafft ein AN im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit ein Werk (z.B. individueller Text für Schulungsdokumente, Website), hat er gemäss UrG alle Rechte daran.
Abretungsvereinbarung möglich: Übertragung der Verwendungs- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zum AG
bei fehlender Vereinbarung: AG erhält im Zweifel Nutzungsrechte zum Gebrauch, nicht aber Verwendungsrecht (z.B. für neuartigen, ursprünglich nicht so geplanten Gebrauch)
Herausgabepflicht - Rechte an Arbeitsergebnissen:
Wer hat die Rechte an Computerprogrammen?
PC-Programme sind urheberrechtlich geschützt (UrG)
Nutzungs- und Verwendungsrechte für Programme die während AZ geschaffen wurden in Erfüllung der Arbeitspflicht gehen automatisch an AG über
Erläutere die Pflicht zur Leistung von Überstunden.
Überstunden = Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen.
- AN muss und darf ÜSt nur ausnahmsweise leisten, wenn Treuepflicht dies verlangt (= wenn sie betrieblich notwendig und zumutbar sind)
- Vorschriften ArG bez. Höchstarbeitszeit müssen eingehalten werden
Weshalb spielt es eine Rolle, ob Überstunden angeordnet sind oder nicht?
- Grundsätzlich ordnet der AG Überstunden an, der AN muss nicht von sich aus ÜSt leisten
- Angeordnete und genehmigte ÜSt sind entschädigungspflichtig, nicht genehmigte nur dann, wenn sie tatsächlich notwendig waren (Beweislast beim AN)
Wie ist die Abgrenzung zu machen zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden: OR 321c: Überstunden sind die Arbeitsstunden, welche die Normalarbeitszeit übersteigen
Überzeitarbeit: ArG 9 ff: Überzeit sind Arbeitsstunden, welche die Höchstarbeitszeit des ArG überschreiten (45 resp. 50h/Wo)
Welche Regeln gelten zur Überzeitarbeit?
ÜZ-Arbeit ist nur ausnahmsweise bei ausserordentlichen Arbeitssituationen zulässig, und dann
- pro Tag max. 2h Überzeit
- pro Jahr max. 140h (Höchst-AZ 50h) resp. 170h (Höchst-AZ 45h)
Wie werden Überstunden entschädigt?
- grundsätzlich Lohn + 25% Zuschlag (OR 321c III, dispositiv)
- Vereinbarung über Freizeitkompensation 1:1 möglich und sehr verbreitet, mündliche oder schriftliche Vereinbarung
- Kompensation muss mindestens 1:1 sein und innert angemessener Frist stattfinden (i.d.R. max. 14 Wochen, bis 12 Mte. vereinbar)
- Reduktion oder Ausschluss einer Überstundenvergütung resp. Pauschale ist möglich - hier schriftliche Vereinbarung notwendig!
Wie wird Überzeit entschädigt?
ArG 13: für AN, die dem ArG unterstehen:
- obligatorischer Lohnzuschlag von 25%, Auszahlung demnach 125%
- Kompensation durch Ferien möglich, Frist innert 14 Wochen oder max. 12 Monaten
- Achtung AN mit Höchst-AZ 45h: erst ab der 61. Überzeitstunde wird obige Regelung 125% zwingend gültig, erste 60 Überzeitstunden werden wie Überstunden behandelt
Wann verjährt der Anspruch auf Überstunden-/Überzeitvergütung?
nach 5 Jahren
Überstunden / Überzeit bei höheren leitenden Angestellten - wie wird dies gehandhabt?
- höhere leitende Angestellte = Mehrstunden gehören zur Position, häufig keine genaue AZ vereinbart
- Überzeitentschädigung ist ausgeschlossen für AN in dieser Position, Regelungen Höchst-AZ gem. ArG gelten nicht
- Überstundenentschädigung ist eingeschränkt gem. OR 321c; Anspruch bei diesen Positionen gelten nur, wenn vertraglich vereinbart, feste AZ vereinbart ist und Entschädigung nicht schriftlich festgehalten wurde, wenn zusätzliche Aufgaben über die vertraglich vereinbarten Pflichten hinaus aufgetragen werden, wenn die ganze Belegschaft während längerer Zeit in wesentlichem Umfang Überstunden leistet
Beschreibe die wesentlichen Punkte der Weisungsbefolgungspflicht.
- Weisung = einseitig und empfangsbedürftig, konkretisieren den Arbeitsvertrag
- Weisung wird erst wirksam, wenn AN Kenntnis hat davon (Beweislast AG)
- Grundsatz: der AN hat die Pflicht zur Befolgung von Weisungen, Nichterfüllung = Schlechterfüllung des Arbeitsvertrages; Ausnahme = unrechtmässige Weisungen; keine rechtlichen Folgen
- Recht zur Erteilung der Weisung geht nur so weit, wie die Arbeits- und Treuepflicht reichen
- Unterteilung in Verhaltens-, Arbeits- und Zielanweisungen
- Erkläre den Begriff "Nichterfüllung" und die Konsequenzen für den AN.
Nichterfüllung = Verletzung der Arbeitspflicht - er erfüllt den Arbeitsvertrag nicht, da er gar nicht, zu kurz oder verspätet arbeitet
Folgen:
1. Lohnfortfall und Erfüllungsanspruch
- Grundsatz = ohne Arbeit kein Lohn (OR82)
- Ausnahmen:
- AN ist zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigt (Ferien, dringender Arztbesuch)
- AN ist aus persönlichen Gründen unverschuldet an Arbeitsleistung verhindert (Krankheit, Unfall)
- Anstelle von Lohnstreichung kann AG Erfüllung geltend machen: er kann verlangen, dass AN an Arbeitsplatz zurückkehrt und Arbeitspflicht erfüllt bzw. nachholt (selten in der Praxis)
2. Kündigung
- i.d.R. ordentliche Kündigung mit Kü-Fristen und Sperrfristen
- fristlose Kü nur, wenn Fortführung Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar (erst zulässig, wenn Verfehlung mehrmals vorgekommen und AN verwarnt wurde)
3. Schadenersatz
unter 4 Voraussetzungen:
- Vertragsverletzung durch AN
- finanzieller Schaden beim AG
- Verschulden des AN (Absicht oder Fahrlässigkeit)
- adäquater Kausalzusammenhang
Berechnung Schadenersatz in Praxis oft schwierig, deshalb besondere Regelung bei grundlosem Nichtantritt / Verhalten der Stelle: OR 337d: AG kann innert 30d seit Nichtantritt / Verlassen pauschal 1/4 des ML fordern bzw. vom Lohn abziehen; ist der Schaden höher, muss AG beweisen, ist Schaden geringer, kann Gericht Abzug verringern
Erkläre den Begriff "Schlechterfüllung" und die Konsequenzen für den AN.
Schlechterfüllung = mangelhafte Arbeit durch Unsorgfalt, Weisungswidrigkeit, Langsamkeit, etc.; Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht
Folgen:
1. Anspruch bzw. Klage auf Unterlassung; auf der Basis der Unterlassungspflichten, die aus der Treuepflicht entstehen
2. Disziplinarmassnahmen; Verweis, Verwarnung, Ordnungsstrafen
3. Kündigung: ordentlich oder fristlos
4. Schadenersatz: analog Nichterfüllung, Berücksichtigung Sorgfaltsmassstab (Verschulden, Erfahrung, Ausbildung, etc.)
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
Hauptpflicht: Arbeitspflicht
- persönliche Arbeitsleistung
- Sorgfaltspflicht
- Treuepflicht
Der Arbeitnehmer muss...
Welche Faktoren haben Einfluss auf die Sorgfaltspflicht des AN?
OR 321e II:
- Art des betroffenen Arbeitsverhältnisses: AN muss so sorgfältig arbeiten, wie man es für die entsprechende Arbeit verlangen darf; abhängig von konkreten Umständen, Bildungsgrad, Fachkenntnissen, berufliche Erfahrung und Berufsrisiko
- Fähigkeiten und Eigenschaften des AN: mangelnde Fähigkeiten des AN, die der AG gekannt hat, schränken Sorgfaltspflicht und somit Haftung des AN ein
Welche Folgen hat unsorgfältige Arbeit des AN?
unsorgfältige Arbeit = Schlechterfüllung
- AG kann verlangen, dass AN künftig sorgfältiger arbeitet
- Allenfalls Disziplinarmassnahmen (Verweis, Verwarnung)
- Schadenersatzforderung des AG an den AN (nur bei absichtli oder fahrlässig verursachtem Schaden)
Welche Sanktionen darf der AG nicht gebrauchen, wenn der AN seine Sorgfaltspflicht schlecht erfüllt?
Nicht erlaubt sind:
- Lohnreduktion wegen unsorgfältiger Arbeit
- unentgeltliche Nacharbeit verlangen
Was bedeutet OR 321e für AG und AN in Bezug auf Abänderung der Haftungsregelung des AN?
OR 321e = relativ zwingend, Abänderung nur zugunsten AN erlaubt
Haftungsregelung für AN darf deshalb nicht verschärft werden, eine Erleicherung ist möglich (im Rahmen von OR100 - Wegbedingung der Haftung ist höchstens für leichte Fahrlässigkeit des AN wegbedingbar)
Welche AN-Haftung besteht in der Praxis bei Schäden an Geschäftswagen?
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was ist bei der Versetzung eines AN innerhalb des gleichen Betriebs zu beachten bez. Einwilligung des AN?
Innerhalb des gleichen Betriebs muss AN Einwilligung für Versetzung nicht geben, wenn:
- kein spezifischer Arbeitsort vereinbart ist
- Inhalt und Arbeit gleich bleiben
- gesetzliche und vertragliche Rechte gewahrt bleiben
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was ist bei der Versetzung eines AN in einen anderen Betrieb zu beachten bez. Einwilligung des AN?
Versetzung in einen anderen Betrieb erfordert Einwilligung des AN; AUSSER:
- sie ist vertraglich vereinbart
- für den AN zumutbar
Welche Regelungen / Gesetze sind zu berücksichtigen, wenn es um die Arbeitszeit geht?
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit bei der Vereinbarung der AZ
Gibt es keine Vereinbarung zwischen den Parteien, gilt die im Betrieb übliche Verteilung der Arbeitszeit
Einschränkung der Vertragsfreiheit durch zwingende Bestimmungen öffentiches Recht und/oder GAV:
ArG:
- max. 45h/Wo für AN in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
- max. 50h/Wo für AN in allen übrigen Branchen, die dem ArG unterstehen
Unter welchen Umständen gehört der Arbeitsweg zur Arbeitszeit?
Nenne 5 verschiedene Arbeitszeitmodelle.
- GLAZ
- JAZ
- KAPOVAZ
- Teilzeit
- Arbeit auf Abruf
- Pikettdienst
- Schichtarbeit
Was umfasst die allgemeine Treuepflicht?
AN schuldet AG Solidarität und Loyalität
Dispositive Regelung (OR 321), Treuepflicht kann konkretisiert, ergänzt, erweitert , beschränkt oder ausgeschlossen werden
"Der AN hat die berechtigten Interessen des AG in guten Treuen zu wahren." Welche 2 Voraussetzungen müssen bez. diesem verlangten Verhalten erfüllt sein?
- Das geforderte Verhalten muss in einem sachlichen Zusammenhang stehen mit dem Arbeitsverhältnis.
- Das geforderte Verhalten muss für den AN zumutbar sein.
Definiere den Begriff "Unterlassungspflichten".
Treuepflichten sind oft Unterlassungspflichten: der AN muss unterlassen:
- rufschädigende Äusserungen
- unerlaubte Benutzung von Eigentum des AG (z.B: Geschäftsauto, private Telefone)
- strafbare Handlungen ggü dem AG
- Abwerbung von Kunden und Mitarbeitenden
- Annahme von Schmiergeldern (ausgenommen kleine Gelegenheits- und Werbegeschenke)
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