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Höhere Finanzbuchhaltung

Fachausweis Finanz- und Rechnungwesen

Fachausweis Finanz- und Rechnungwesen


Kartei Details

Karten 24
Lernende 19
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.11.2012 / 03.06.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Erklären Sie den Begriff Fusion!

- Verschmelzung von Unternehmungen ohne Liquidation

- Anspruch der Eigentümer der übertragenden Unternehmung auf Anteilsrechte der übernehmenden Unternehmung

Welche Fusionsarten gibt es?

- Absorption

- Kombination

- (Quasifusion)

Erklären Sie die Absorptionsfusion!

X-AG übernimmt die Y-AG wobei diese untergeht. Y-Aktionäre erhalten als Entschädigung X-Aktien. Verschmelzung der Aktiven und Passiven (Fremdkapital). Die übernehmende Gesellschaft tritt in alle Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft ein => Universalsukzession (Gesamtnachfolge).

Als Abfindung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

- Aktien und evtl. Ausgleichszahlung

- Wahlrecht zwischen Aktien und Abfindungszahlungen

- Nur Abfindungszahlungen

Erkläre Sie die Kombinationsfusion!

Die X-AG und die Y-AG gehen beide unter und werden zur Z-AG. Die X- und die Y-Aktionäre erhalten als Entschädigung Z-Aktien. Verschmelzung der Aktiven und Passiven (Fremdkapital). Die übernehmende Gesellschaft tritt in alle Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft ein => Universalsukzession (Gesamtnachfolge).

Als Abfindung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

- Aktien und evtl. Ausgleichszahlung

- Wahlrecht zwischen Aktien und Abfindungszahlungen

- Nur Abfindungszahlungen

Die Gründung einer Unternehmung bedingt verschiedene Entscheidungen. Welche Problembereiche können hier unterschieden werden?

- Wahl der Rechtsform

oHaftungsverhältnisse

oAusübung der Unternehmungsleitung

oFinanzierungsmöglichkeiten

oÜbertragbarkeit der Beteiligung

oSteuerliche Belastung

oFortbestand der Unternehmung bei Tod eines Teilhabers

oAnonymität der Teilhaber

oRechtsformabhängige Kosten

- Standortwahl

- Festlegung der Unternehmungspolitik, - ziele und Führungsgrundsätze

- Bestimmung der Organisationsform

- Festlegung der finanzwirtschaftlichen Ziele

Erklären Sie kurz die Unternehmungsform "Einzelunternehmung"!

Die Einzelunternehmung wird vorwiegend für Klein- und Mittelbetriebe als Rechtsform gewählt. Da die Verbindung zwischen der Unternehmung und dem Unternehmer (und seiner Familie) sehr eng ist, müssen zusätzlich folgende Besonderheiten beachtet werden:

•Klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen

•Rechtliche Stellung der Einlage des Ehegatten

•Rechtliche Stellung anderer Einlagen (häufig von Verwandten), z.B. Darlehen, Partiarisches Darlehen und Stille Teilhaberschaft.

Einzelunternehmung:

Mit welchem Vermögen die Ehegatten für Ihre Schulden haften, hängt vom Güterstand ab. Wie ist die Haftung beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung?

Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem Vermögen, d.h. mit seinem Eigengut und seiner Errungenschaft (ZGB 202)

Einzelunternehmung:

Mit welchem Vermögen die Ehegatten für Ihre Schulden haften, hängt vom Güterstand ab. Wie ist die Haftung beim Güterstand der Gütergemeinschaft?

Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem Eigengut und der Hälfte des Gesamtgutes (ZGB 234). Für Schulden aus der Ausübung eiens Berufes oder Gewerbes haftet neben dem Eigengut des verschuldeten Ehegatten das ganze Gesamtgut, falls dafür Mittel des Gesamtgutes verwendet wurden (ZGB 233, Abs. 1, Ziff. 2)