HfPol VW Definitionen -gekürzt-
Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert
Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert
Kartei Details
Karten | 29 |
---|---|
Lernende | 43 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 25.01.2013 / 19.11.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/hfpol_vw_definitionen_gekuerzt
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/hfpol_vw_definitionen_gekuerzt/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Entfernen (iSd. § 142 StGB)
Räumliche Trennung von der Unfallstelle:
- Berechtigten seine Unfallbeteiligung nicht mehr mitteilen können
- Bereich verlassen, in dem feststellungsbereite Person vermutet oder durch Befragen ermittelt würde
Fahrunsicherheit
Gesamtleistungsfähigkeit soweit
herabgesetzt, dass nicht mehr fähig:
- eine längere Strecke
- auch beim plötzlichen Auftreten schwieriger Verkehrslagen
sicher zu führen
Fahrzeug
Beförderungsmittel aller Art, unabhängig von der Antriebsart
(gem. Gesamtskript VW)
Fahrzeugführer
Wer unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskraft
ein Fahrzeug
in Bewegung setzt oder hält
um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen
während der Fortbewegung ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten.
Wille zum Führen erforderlich
(+ Ausnutzung der Schwerkraft auf einer Gefällstrecke)
(+ Ausnutzung des vorhanden Schwunges)