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HfPol VW Definitionen -gekürzt-

Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert

Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert

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Kartei Details

Karten 29
Lernende 43
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.01.2013 / 19.11.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Entfernen (iSd. § 142 StGB)

Räumliche Trennung von der Unfallstelle:

  • Berechtigten seine Unfallbeteiligung nicht mehr mitteilen können
  • Bereich verlassen, in dem feststellungsbereite Person vermutet oder durch Befragen ermittelt würde

Fahrunsicherheit

Gesamtleistungsfähigkeit soweit

herabgesetzt, dass nicht mehr fähig:

  • eine längere Strecke
  • auch beim plötzlichen Auftreten schwieriger Verkehrslagen

sicher zu führen

Fahrzeug

Beförderungsmittel aller Art, unabhängig von der Antriebsart

 

(gem. Gesamtskript VW)

Fahrzeugführer

Wer unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskraft

ein Fahrzeug

in Bewegung setzt oder hält

um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen

während der Fortbewegung ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten.

Wille zum Führen erforderlich

 

(+ Ausnutzung der Schwerkraft auf einer Gefällstrecke)

(+ Ausnutzung des vorhanden Schwunges)