Hausratversicherung
Hausratversicherung
Hausratversicherung
Kartei Details
Karten | 56 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.08.2013 / 08.04.2024 |
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Was sind Beispiele für die Außenversicherung?
Durch ein Feuer in einem Hotel werden Hausratsachen in Höhe von 4.000 € beschädigt VS = 50.000 €
4000€
Während eines Überfalls werden unserem VN Schmuck und sein Koffer im Gesamtwert von 15.000 € gestohlen VS= 80.000 €
8000€
Eine Lawine verschüttet den Ferienbungalow und beschädigt Hausrat im Wert von 3.000 €
VS = 40.000 €
0€, da nicht automatisch mitversichert!
Was ist beim Umzug zu berücksichtigen?
Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer spätestens bei Beginn des Einzuges unter Angabe der neuen Wohnfläche anzuzeigen.
Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung.
Während des Transports ist der Hausrat im Rahmen der Außenversicherung gegen die Gefahren Feuer und Raub versichert, vgl. auch Folie 51 bzgl. der Voraussetzungen zu den Gefahren im Rahmen der Außenversicherung
Erfolgt durch den Ortswechsel eine Beitragserhöhung (z.B. aufgrund einer höheren Einbruchdiebstahlgefahr und der damit verbundenen höheren Tarifzone), so hat der VN ein außerordentliches Kündigungsrecht
Der Versicherer kann den Beitrag nur bis zur Kündigung verlangen
Was ist mit den Wohnungen bei der Trennung vom Ehegatten / Lebenspartner zu beachten?
VN zieht aus, (Ehe)-Partner bleibt in der Wohnung
»Versicherungsschutz besteht zunächst in beiden Wohnungen (Änderung des Vertrages notwendig) »Versicherungsschutz erlischt für die alte Wohnung 3 Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit
»Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des VN
Beide sind VN - einer zieht aus -
»Gleiche Regelung
»Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der alten Wohnung.
Beide sind VN - beide ziehen aus -
»Gleiche Regelung
»Danach besteht Versicherungsschutz für keine Wohnung mehr.
Welche Fragen müssen Sie zur Prüfung eines Schadenfalls beantworten können?
Handelt es sich bei dem Schaden um eine
Versicherte Sache?
Ist diese versicherte Sache durch eine
Versicherte Gefahr?
beschädigt worden?
Greift evtl. ein Ausschluss?
Geschah dies alles am
Versicherungsort?
Oder greifen die Bestimmungen über die Außenversicherung?
Beispiel: Bei einem Einbruch wird die Wohnungstür beschädigt und 500 Euro Bargeld werden gestohlen.
Das Bargeld wird über die Hausratversicherung entschädigt. Aber was ist mit der beschädigten Wohnungstür?
Handelt es sich bei der Wohnungstür um eine versicherte Sache?
Versicherte Sache? - NEIN
Die Tür gehört zum Gebäude und demnach müsste hierfür der Versicherungsschutz zur Hausratversicherung abgelehnt werden. Über die Wohngebäudeversicherung wird aber auch kein Versicherungsschutz gewährt, da Einbruchdiebstahl keine versicherte Gefahr der Wohngebäudeversicherung ist.
Lösung?
Versicherte Kosten!!
Welche Schadensarten gibt es?
Sachschäden, Kostenschäden
Welche Kostenschäden gibt es (+Beispiele)?
Reparaturkosten für Gebäudeschäden:
Bei einem Einbruch in einem Einfamilienhaus wird die Haustür aufgebrochen und beschädigt. Reparaturkosten für Nässeschäden durch Leitungswasser in gemieteten bzw. in Sondereigentum (Eigentumswohnung) befindlichen Wohnungen:Aufgrund eines Leitungswasserschadens quillt der Laminatboden in der gemieteten Wohnung auf
(evtl. besteht Doppelversicherung mit der Wohngebäudeversicherung, wenn der Boden dem Vermieter gehört). Kosten für provisorische Maßnahmen: Durch einen Einbruch wird die Terrassentür zerstört. Bis eine neue Tür geliefert werden kann, wird ein Provisorium eingesetzt. Bewachungskosten - bis zu 48 Stunden:
Das Provisorium ist nicht kurzfristig zu bekommen, so dass die versicherte Wohnung bewacht werden muss.
Schlossänderungskosten für die Wohnungstür:
Die Täter stehlen bei dem Einbruch auch die Ersatzschlüssel, so dass die Schlösser ausgewechselt werden müssen.
Transport- und Lagerkosten bis max. 100 Tage:
Durch einen Bruch der Hauptwasserleitung steht das komplette Einfamilienhaus unter Wasser.
Der Hausrat muss abtransportiert und vorübergehend woanders eingelagert werden.
Hotelkosten
- ohne Nebenkosten
- bis 1 o/oo der VS, max. 100 Tage:
Da das Haus durch den Wasserschaden nicht mehr bewohnbar ist, zieht die Familie vorübergehend in ein Hotel.
Schadenabwendungs- und -minderungskosten:
Der VN wirft eine Decke über den brennenden Fernseher. Die Decke wird ersetzt.
Welche Kostenschäden gibt es noch?
Aufräumungskosten:
Der Fernseher ist durch das Feuer zerstört worden. Der Abtransport und die Entsorgung wird bezahlt.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Um die durch einen Brand beschädigten Küchenschränke des VN abnehmen und reparieren zu können, muss die Verkleidung der Gastherme abgebaut und geschützt werden.
Wie erfolgt die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (+Beispiel)?
Versicherte Kosten werden bis maximal 10 % über die Versicherungssumme einschl. der Vorsorge hinaus ersetzt.
Beispiel:
VS = 50.000 €,
VW = 55.000 €
Totalschaden: 55.000 €
Aufräum- und Hotelkosten: 4.000 €
Entschädigung:
50.000 €
5.000 € ( 10% Vorsorge )
4.000 € ( für die entstandenen Kosten )
59.000 €
Die maximale mögliche Entschädigung zu diesem Vertrag würde bei 60.500 € liegen (VS + 10% = 55.000 € + 10% für Kosten = 60.500 €)
( Ausnahme: Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten sind ohne Begrenzung versichert, wenn diese vom Versicherer angewiesen werden)
Achtung: Bei einer evtl. Unterversicherung wird auch die Entschädigung für versicherte Kosten entsprechend gekürzt
wie? vgl. Folie 23
Wie wird der Schadenfall zu Ende geprüft?
Versicherte Sache?
Versicherte Gefahr?
Versicherungsort?
oder
Außenversicherung?
oder
Versicherte Kosten?
Bitte berücksichtigen Sie bei der Berechnung einer Höchstentschädigung aus einem Vertrag immer die 10%-ige Zusatzleistung für Versicherte Kosten!
Welche Sicherheitsvorschriften sind dem VN auferlegt?
Der VN hat:
- alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten
- In der kalten Jahreszeit entweder die Wohnung ausreichend zu beheizen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten
Verletzt der Kunde eine Sicherheitsvorschrift, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Welche Risikomerkmale gibt es und was für Gefahrerhöhungen folgen?
Während der Laufzeit eines Vertrages kann es Veränderungen – auch im Umfeld – geben, die für die Risikoeinschätzung von Bedeutung sind:
Wie wird die Wohnung genutzt?
Dies ist bereits für die Antragsannahme entscheidend. Ist die Wohnung / das Gebäude ständig oder nicht ständig bewohnt? Handelt es sich um eine nicht ständig bewohnte Zweitwohnung?
Längere Abwesenheiten des VN oder der sonstigen dort wohnenden Personen über 60 Tage (wenn dies der Fall ist, muss sich eine andere volljährige berechtigte Person während der Nacht in der Wohnung aufhalten oder es muss eine besondere Vereinbarung mit dem VR getroffen werden)
Bauweise eines Gebäudes / Umbauarbeiten am Gebäude (Gerüste)
Achtung: Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was versteht man unter der Haushaltsglasversicherung?
Die Glasversicherung bietet Versicherungsschutz für Sachen aus Glas, die durch reine Bruchschäden (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Der VN erhält als Entschädigung eine Geldleistung.
Beispiele: Durch einen plötzlichen kräftigen Windstoß geht der Türeinsatz zu Bruch
Spielende Kinder zerbrechen den teuren Glastisch
Was ist alles in der Haushaltglasversicherung versichert?
Gebäude- und Mobiliarverglasung, z.B. Fensterscheiben, Glastische, Spiegel, Türeinsätze, Duschkabinen
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
Kosten für Notverglasungen, Entsorgungskosten
Allgefahrendeckung gegen reine Bruchschäden, auch z.B. ein Sprung in der Scheibe
Was ist alles in der Haushaltglasversicherung nicht versichert?
Optische Gläser, Hohlgläser, (Trinkgläser), Geschirr, Handspiegel
Lampen, Fernseh-Bildschirme, Computer-Displays
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glaskeramik-Kochflächen, Lichtkuppeln,
Aquarien (sind gesondert versicherbar)
Kran- oder Gerüstkosten, Kosten für das Wiederanbringen von Schutzgittern, Markisen etc.
Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk etc. (sind gesondert versicherbar)
Nur eine Beschädigung von Oberflächen oder Kanten (Kratzer oder Schrammen)
Bereits über Hausrat oder Wohngebäude versicherte Feuer-, ED-, Vandalismus, Sturm/Hagel- oder Elementarschäden
Krieg
Innere Unruhen
Kernenergie
Wofür ist die Hausratversicherung da?
- Die Hausratversicherung schützt den Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinen Hausratgegenständen.
- Es wird genau beschrieben, welche Sachen bei Abschluss eines Vertrages versichert sind und für welche Gefahren Versicherungsschutz geboten wird.
- Wenn ein Schadenfall eintritt, soll der Kunde in die Lage versetzt werden, die zerstörten oder beschädigten Sachen möglichst schnell wiederzubeschaffen bzw. wiederherzustellen.
Woraus setzt sich der gesamte Hausrat zusammen?
einrichten, verbrauchen, gebrauchen, Wertgegenstände
1.Einrichtungsgegenständen (Tische, Schränke, Vorhänge etc.)
2.Gebrauchsgegenständen (Elektrogeräte, Fahrrad, Werkzeug etc.)
3.Verbrauchsgegenständen (Lebens- und Reinigungsmittel etc.)
4.Wertsachen und Bargeld (Schmuck, Wertpapiere, Gold etc.)
Es muss sich um „Sachen“ handeln – Daten und Programme sind z.B. keine Sachen!
Was sind besondere Einschlüsse?
Sanitäre Anlagen, leitungswasserführende Installationen und alle Gebäudebestandteile, die der VN als Mieter oder Wohnungseigentümer in das Gebäude neu einfügt, auf seine Kosten beschafft bzw. übernommen hat und dafür die Gefahr trägt (z.B. Bodenbeläge, Duschkabine etc.)
Anbaumöbel und Anbauküchen
(z.B. aus Möbelhäusern – serienmäßige Produktion)
Privat genutzte Rundfunk- und Fernsehantennen-Anlagen sowie Markisen (soweit diese nur vom VN für private Zwecke genutzt werden)
Fremdes Eigentum (z.B. vorübergehend ausgeliehene Sachen, Laptop des Arbeitgebers)
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge
Haustiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel)
Was sind nicht versicherte Sachen?
Gebäudebestandteile, die nicht von einem Mieter eingebracht oder von diesem nur ausgetauscht wurden (z.B. Mieter tauscht die veraltete Toilette aus - diese bleibt dann über die Wohngebäudevers. des Vermieters versichert)
Einbauküchen, die individuell für den Raum gefertigt wurden
Gemeinschaftlich oder gewerblich genutzte Antennen oder Markisen
Hausrat von Untermietern, die diesen mit eingebracht haben
Weitere Luft- und Wasserfahrzeuge
Weitere KFZ aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör (z.B. Winterreifen etc.)
Handelsware und Musterkollektionen (z.B. Kleber oder Abdeckfolie eines Fliesenlegers)
Sachen, die evtl. durch einen separaten Vertrag versichert sind (z.B. durch eine spezielle Wertsachen- oder Instrumentenvers.)
Wie groß ist die Versicherungssumme für Wertsachen?
Vom Kuchen der vereinbarten Versicherungssumme (VS) stehen für Wertsachen 20% zur Verfügung z.B.: VS 100.000 Euro = 20.000 Euro für Wertsachen
Was sind die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen?
»Die generelle Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt bei 20% der Versicherungssumme
»Diese Wertsachen müssen in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden
»Diese Entschädigungsgrenze kann beitragspflichtig in 5%-Sprüngen bis auf maximal 50 % der Versicherungssumme erhöht werden
»Für gewisse Wertsachen gelten spezielle Entschädigungsgrenzen
(siehe Folgeseite)
Was sind alles Wertsachen? Spezielle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Nachstehende Entschädigungsgrenzen gelten nur, soweit der VN keinen anerkannten verschlossenen Wertschutzschrank mit mind. 200 kg Gewicht oder einen Einmauerschrank besitzt
» B Bargeld bis € 1.500
» U Urkunden einschließlich Wertpapiere
und Sparbücher bis € 3.000
» S Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen, Medaillen, Gold und Platin bis € 20.000
»P Pelze »A Antiquitäten (mindestens 100 Jahre alt mit Ausnahme von Möbelstücken – diese sind dem „normalen Hausrat“ zuzuordnen) »S Sonstiges: »Handgeknüpfte Teppiche und Gobelins »Kunstgegenstände, z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen »Graphiken und Plastiken »Silbersachen Für diese Sachen gelten nicht die speziellen Entschädigungsgrenzen, Hier ist die Entschädigung begrenzt auf die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20% der Versicherungssumme.
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme (VS)?
Ziel: Versicherungssumme = Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Schadenzeitpunkt.
2 Varianten:
1. Wertermittlungsbogen
2. 650 Euro pro qm
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme mit dem Wertermittlungsbogen?
Der Kunde verschafft sich anhand eines Wertermittlungsbogens einen Überblick über seinen Hausrat und legt die Werte der versicherten Sachen einzeln fest. Hierbei rechnet er jedes Zimmer – Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche etc. – einzeln durch und versucht, die vorhandenen Gegenstände so genau wie möglich zu beziffern. Methode sehr aufwendig für den Kunden. Wird in der Praxis selten angewendet. Aber effektiv um aufzuzeigen, wie viel Werte/Hausrat der Kunde in seiner Wohnung hat.
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme mit der " 650 Euro x qm-Wohnfläche"-Methode?
Bei einer Wohnfläche von z. B. 100 qm beträgt die Versicherungssumme demnach pauschal 65.000 Euro. Zur Wohnfläche werden alle Wohnräume einer Wohnung, einschließlich der zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebauten Keller-, Speicher- und Bodenräume gerechnet. Treppen, Balkone, Terrassen und Loggien fallen nicht hierunter.
Wird mit dieser Formel die VS errechnet gilt der: Unterversicherungsverzicht !
Jeder versicherte Schadenfall des Kunden wird bis zur Höhe der vereinbarten VS ersetzt!
Was versteht man unter dem Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme erhöht sich automatisch um einen Vorsorgebetrag von 10%, der für
zukünftige Anschaffungen gedacht ist und als zusätzliche Leistung des Versicherers zur Verfügung steht.
Die vereinbarte VS setzt sich daher aus der ermittelten VS + 10% Vorsorge zusammen.
Dieser kostenlose Vorteil zahlt sich in einem evtl. Schadenfall aus folgendem Grund für den Kunden aus: 3 Faktoren bestimmen die Entschädigung:
1.Schadenbetrag
2.Versicherungssumme
3.Versicherungswert
Und durch die zusätzliche Vorsorge wird der Kunde in einem Schadenfall besser gestellt, wie Sie im
nachfolgenden Kapitel erfahren werden.
Wie sieht die Entschädigung im Allgemeinen aus?
Im Totalschadenfall erhält der Versicherungsnehmer – Ausnahme gemeiner Wert ( s. nachfolgende Folie ) – finanziellen Ersatz zur Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ( Neuwertversicherung)
Ist eine versicherte Sache reparierbar, erhält der Versicherungsnehmer die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung
Bei Verlust oder Zerstörung:
- Sachen noch in Gebrauch -- Wiederbeschaffungspreis am Schadentag => Neuwert
- Sachen nicht mehr in Gebrauch -- Erzielbarer Verkaufspreis am Schadentag => gemeiner Wert Bei Beschädigung: -Reparaturkosten und eventuelle Wertminderung => maximal Neuwert
- Wenn entschädigte Sachen noch verwendbar sind, erfolgt ggf. eine Anrechnung von Restwerten oder Abzüge für eine Wertverbesserung. - Werden zerstörte Sachen nicht wiederbeschafft, bekommt der Kunde die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Was sind die Gefahren der Unterversicherung?
Gesamtwert des Hausrates = 80.000 Euro
VS = 40.000 Euro
VW = 80.000 Euro
40000€ versichert
40000€ nicht versichert
Der Kunde hat nur die Hälfte seines Hausrates versichert. Daher bekommt er in jedem Schadenfall auch nur die Hälfte von seinem Schaden entschädigt, da nicht ermittelt werden kann, ob versicherte oder nicht versicherte Sachen betroffen sind.
Bei einer Unterversicherung wird jeder Schaden, unabhängig von der Höhe, nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt
3 Faktoren bestimmen auch hier die Entschädigung, vgl. Folie 17:
1.Schadenbetrag
2.Versicherungssumme
3.Versicherungswert
Und hier zahlt sich jetzt für den Kunden der Vorsorgebetrag von 10% aus. Die VS erhöht sich automatisch um diesen Betrag
Wie wird die Unterversicherung berechnet?
Die Formel zur Berechnung einer Entschädigung, auch bei einer Unterversicherung lautet:
Entschädigungsbetrag
=
(Schaden x (Versicherungssumme +10%)) / Versicherungswert
Beispiel:
Versicherungssumme € 40.000
Versicherungswert € 80.000
Schaden € 10.000
Entschädigung (ohne Vorsorge) € 5.000
(Entschädigung incl. Vorsorge 10%) € 5.500
Hier wäre der VN zu 50% (ohne Vorsorge) unterversichert
- mit der Vorsorge werden zumindest 500 € mehr entschädigt -
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