Gutachtenerstellung
Fragen und Antworten aus dem Themenkomplex der Gutachtenerstellung des BVSV
Fragen und Antworten aus dem Themenkomplex der Gutachtenerstellung des BVSV
Set of flashcards Details
Flashcards | 18 |
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Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 27.06.2015 / 06.01.2021 |
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Ein Gutachten sollte eine logische und nachvollziehbare Struktur aufweisen - nennen Sie die Grobgliederung:
- Gutachterdeckblatt
- Auftrag und Zweck des Gutachtens
- Unterlagen zu den Gutachten
- Grundlagen des zu begutachtenden Objektes
- Grundlagen für die Beschreibung der angewandten Verfahren als auch die vorhandenen Tatsachen wie die Objektbegehung
- Die Anwendung und Feststellung
- Die Bewertung und Zusammenfassung
- Anlagen und Dokumentation
Das Gutachterdeckblatt hat eine wichtige Funktion. Nennen Sie die Inhalte:
Das Deckblatt ist dem Gutachten inhaltlich und in der Gestaltung vorgelagert.
Es hat folgende Inhalte:
- Gestaltung mit grafischen Darstellungen der Tätigkeit des Sachverständigen sind möglich (BVSV-Sachverständige sollten das BVSV-Logo verwenden).
- Die berufliche Grundqualifikation kann neben dem Bestellungstenor hervorhebend angezeigt werden (Dipl.-Ing, Master, Fachwirt, Berufsverbände)
- Das Fachgebiet, in dem der Sachverständige tätig ist oder öffentlich bestellt und vereidigt ist, mus genannt werden
- Die bestellende Körperschaft, IHK, Architekten- oder Ingenieurkammer, Landwirtschaftskammer, Handwerkskammer oder andere Institutionen oder Verbände
- Die vollständige Büroanschrift des Sachverständigen mit den Kommunikationsmöglichkeiten ist zu nennen.
- Identifikationsnummer unten rechts auf jedem Gutachtenexemplar, damit in einem Gerichtsfall bekannt ist, welche Partei welches Exemplar bekommen hat.
- Archivnummer ist zu benennen - ggf. am Ende des Gutachtens
- Ausstellungsdatum zum Gutachten ist zum Schluss zu nennen
- das Gericht mit Aktenzeichen (wenn Gerichtsfall) + Namen der klagende Parteien
- Auftraggeber mit AAuftrag (Privatauftrag)
- beauftragende Versicherung, der Inhalt des Auftrages, die Schaden- und Versicherungsnummer (Versicherungsfall)
- Hinweis: Das Gutachten besteht aus ... (Anzahl) Textseiten und dem Anhang
Erläutern Sie Auftrag und Zweck des Gutachtens
Aus der Art des Auftrages und dem darin genannten Zweck ergeben sich Art und der Umfang eines Gutachtens
Erläutern Sie die Unterlagen zu dem Gutachten
Die zu einem Fall ausgehändigten Unterlagen zu dem Sachthema ergänzen die Feststellungen des Sachverständigen an Ort und Stelle.
Nennen Sie die Grundlagen des zu begutachtenden Objektes
Diese allgemeine Beschreibung stellt die Einführung zu dem Stoff dar, der von dem Sachverständigen behandelt werden soll. Es handelt sich in der Regel um die rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Grundlagen ...
Nennen Sie die Grundlagen für die Beschreibung der angewandten Verfahren als auch die vorhandenen Tatsachen wie eine Objektbegehung:
Es werden die Verfahren und die notwendigen Maßnahmen beschrieben, die notwendig sind um das Gutachten zu erstellen.
Hier werden alle Terminvorgaben und zeitliche Abläufe mit den teilnehmenden Personen genannt. Es handelt sich um die Einleitung der Tatsachenfeststellung.
Erläutern Sie die Anwendungen und Feststellungen
Hier werden die Verfahren auf den Sachverhalt angewendet bzw. die Tatsachenfeststellungen aufgeführt. Der Sachverständige beschreibt die angewendeten Verfahren bzw. der von ihm persönlich vorgefundenen Zustand einer Sache (die Inaugeneinannahme einer Sache). Es handelt sich um eine Benennung des IST-Zustandes.
Erläutern Sie Bewertung und Zusammenfassung im Gutachten
Hier wird der Sachverständige zuerst die Bewertung des von ihm angewandten Verfahren bzw. des von ihm vorgefundenen Zustände in systematischer Reihenfolge - z.B. nach einem Beweisbeschluss - vornehmen.
In der anschließenden Zusammenfassung wird der Sollzustand aus dem Beweisbeschluss dem IST-Zustand gegenüber gestellt. Viele Beweisbeschlüsse bestehen aber aus mehreren Punkten die dann einzeln abzuarbeiten sind.
Erläutern Sie Anlagen und Dokumentation im Gutachten
Es werden dem Gutachten diejenigen Unterlagen beigefügt, die für die Nachvollziehbarkeit des Gutachterinhaltes nötig erscheinen. Insbesondere die Gutachten die notwendig und nicht in der Akte vorhanden sind.
Die vorgenannte Gutachtenunterteilung ist als der Regelfall anzusehen. Das bedeutet, dass es durchaus Gutachterfälle gibt, die eine andere, differenziertere Aufteilung verlangen. Wenn örtliche Feststellungen nicht erforderlich sind, dann kann es auch keine örtliche Begehung geben.
Bei der Bewertung von Versicherungsschäden werden häufig noch Unterteilungen der einzelenn Bewertungsschritte vorgenommen, die meist auch bei Wertberechnungen erforderlich sind.
Die Zusammenfassung wird den letzten Teil eines Gutachten ausmachen. Sie sollte aus einem Satz, aus einer Zahl als Ergebnis einer umfangreichen Berechnung oder in einer kurz gefassten Beschreibung unter Hinweis auf den Auftrag bestehen.
Merke:
Jeder Sachverständige sollte sich abhängig von seinem Fachgebiet, für jedes Gutachten immer wieder neu die Fage stellen: Wie viele Schritte benötige ich , um die gewünschte Klarheit für die Nachvollziehbarkeit meiner Gedanken zu dem Thema herzustellen.
Erläutern Sie die Wichtigkeit der numerischen Abfolge der einzelnen Abschnitte im Gutachten
Der Sachverständige sollte sein Gutachten strukturieren, damit die Nachvollziehbarkeit entsteht. Wesentlich ist allein, dass die logische Reihenfolge für den Ablauf der Lesbarkeit eines Gutachten gegeben ist.
Mit einer einfach durchgezählten von zu bearbeitenden Punkten zwingt der Sachverständige sich dazu seine Arbeit am Gutachten leicht verständlich zu gliedern.
Hinweis:
Unterteilungen in diverse Unterpunkte können dazu führen, dass ein Gutachten unübersichtlich wird. Auch die Mischung von Zahlen - römisch und arabisch kann verwirren. Ebenso die Mischung von Buchstaben - roß und klein geschrieben - führt nicht zur Verdeutlichung eines Textes.
Und noch einen Grund gibt es, ein Gutachten leicht verständlich aufzuteilen. Dieses erleichtert dann bei eventuellen Unterbrechungen, für die Beschaffung notwendiger Informationen die Arbeit wieder aufzunehmen. Der Wiedereinstieg in ein umfangreicheres Gutachten kann zu Fehlern führen, wenn die gewählte Unterteilungsart zu kompliziert ausgefallen ist oder das Ergebnis in einem Gutachten kann inhaltlich nicht nachvollziehbar gewertet werden.
Unterscheiden Sie den gerichtlichen, den versicherungs- und den privaten Bereich des aufgabenbereiches im Gutachten
gerichtlicher Aufgabenbereich:
Das gerichtliche Gutachten richtet sich an den Richter als Auftraggeber, aber auch an die jeweiligen Prozessvertreter mit Ihren Parteien. Diese widerstreitenden Interessen müssen sich im Gutachten abbilden und fordern den Sachverständigen, bedingt durch das kritische Hinterfragen von Ergebnisse durch die beteiligten Juristen.
Versicherungsbereich:
Versicherungen haben eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen, die sie immer wieder beschäftigen, wenn nicht überhaupt Gutachten firmintern erstellt werden. Die Gutachtenerstellung folgt Vorgaben, die von den Versicherern aufgestellt sind, und nach denen sich der Sachverständige im Privatbereich zu richten hat.
Privataufträge:
Im privaten Gutachterbereich, gelten die Regeln wie im gerichtlichen Gutachtenbereich. Lediglich die Aufgabenstellung kann der Auftraggeber nach seinem Ermessen vorgeben. Ein Problem stellt die Tatsche dar, das es dem Sachverständigen unbekannt ist, in wie viele Hände sein Gutachten über seinen Auftraggeber gelangt.Somit muss die Dritthaftung durch die Definition über den Zweck des Gutachtens berücksichtigt werden.
Nennen Sie wichige Punkte zu Auftrag und Zweck in der Vorgehensweise des Gutachtens
- Wert ist der Auftraggeber (mit Anschrift und Kontaktdaten) und was ist der Auftrag
- Zu welchem Zweck soll das Gutachten erstellt werden (wichtig für eine evtl. Dritthftung, wie genannt)
- Wo ist as zu begutachtende Objekt zu finden ? Wann soll eine Begehung erfolgen? (Datum, Uhrzeit) ? Was und wie soll es gemacht werden?
- Was wird gemacht mit welchem Erfolg?
- Fotodokumentaion eines Schadens?
- Schadenfeststellung?
- Beweissicherung über einen bestimmten Zustand einer Sache?
- Kostenermittlung für die Schadenbeseitigung?
Nennen Sie wichtige Punkte zu den Unterlagen im Gerichtsauftrag
Folgende Punkte sind wichtig zu nennen:
- Gerichtsakte und weitere Unterlagen im Orignal - Nennung welche Unterlagen zur Verfügung gestanden haben (Auflistung in gesondertem Punkt im Gutachten) (Kopie oder Original von wem)
- Seitenzahlen sind zu nennen und zu kontrollieren - fehlende oder zusätzlich vorhandene Seiten sind zu benennen (lose Blätter, die nicht nummeriert sind) - Beweis des Sachverständigen, das er das ihm gezeigte Schriftstück nicht bei der Gutachtenerstellung gehabt hat.
- Erhält der Sachverständige Unterlagen unmittelbar vor Erstellung des Gutachtens, muss er darauf hinweisen, das die ihm mit Datum vom xx.xx.xxxx zugestellten Unterlagen ncht mehr in die Gutachtenbearbeitung übernommen wurde.
Sachverständiger wird dann um die Ergänzung des Guachtens mit den nachgelieferten Unterlagen als neuen Auftrag bitten. - Nach Erstellung des Gutachtens kann darauf hinewiesen werden, das alle ihm überlassenen Unterlagen an die Absender vollständig zurückgegeben wurde.
Bei besonders vertraulichen Unterlagen sollte ein Hinweis aufgeführt werde, das er außer den dem Gutachten beigefügten Unterlagen keine Kopien für sein eigenen Archiv zurückbehalten hat. - Über die von Gericht eingeschalteten Zusatzgutachter, Prüfinstitute oder helfende Unternehmer, die vorbereitende Untersuchungen angestellt haben und einen eigenen Bericht geliefert haben, sind an dieser Stelle mit dem Umfang ihrer gelieferten Berichte zu nennen.
Nennen Sie wichtige Punkte zu den Unterlagen im Privatauftrag
Es besteht die Möglichkeit, dass der Sachverständige direkt bei seinem Auftraggeber au seiner Sicht die erforderlichen Unterlagen einsieht.
Im privaten Bereich kommt es vor, dass der Auftraggeber nicht ale Unterlagen zur Verfügung stellt. In diesem Fall muss der Sachverständige prüfen, ob er den Gutachterauftrag ausführen kann.
Achtung: Hinweis des Auftragebers nur aufgrund der vorhanden "wenigen" Unterlagen ein Gutachten zu fertigen - ggf. Auftrag ablehnen.
Nennen Sie wichtige Punkte zur Beschreibung des zu begutachtenden Objekts
Das Objekt oder der Sachverhalt muss so beschrieben werden, wie er es vorliegt bzw. persönlich gesehen hat.
Es kann auch auf Inhalte vorausgegangener Gutachten, Privatgutachten oder Gutachten aus verhergegangenen Instanzen hingewiesen werden, wenn diese sich in der Gerichtsakte befinden.
Der Sachverständige muss sich auf das Wesentliche, auf die Sachverhaltsschilderung beschränken.
Merke:
Es handelt sich um einen Fehler, wenn ein Sachverständiger so tut als hätte er eine Sache gesehen, doch in Wirklichkeit hat er die Sache gar nicht oder nur oberflächlich in Augenschein genommen.
Es werden in diesem Teil des Gutachtens noch keine Feststellungen zu einen vorgefundenen Sachverhalt gemacht - ggf. Hinweis zu einem Gutachtenteil oder überlassenen Unterlagen.
Hinweis:
Die Mehrzahl der bisher bekannt gewordenen Gerichtsentscheidungen zur Haftung von Sachverständigen im außergerichtlichen Bereich beruht auf der Tatsche, dass der betreffende Sachverständige keine Orts- oder Objektbesichtigung durchgeführt hat.
Wichtig:
- das Objekt ist nicht mehr vorhanden, so dass der Sachverständige anhand von Auskünften des Eigentümers oder anhand von Fotos das Objekt begutachten muss.
Ein Hinweis in dem Gutachten ist dann dringend nötig mit der Beibringung der Quelle - Der Auftraggeber entbindet den Sachverständigen ausdrücklich von der Pflicht zur Objekt- und Ortsbesichtigung.
Auch hier muss der Sachverständige in seinem Gutachten ausdrücklich darauf hinweisen, das das Gutachten nur nach den überlassenen Unterlagen erstellt wurde.
Nennen Sie die Grundlagen zum Ortstermin im Gerichtsauftrag
Ohne Besichtigung eines Objekts,
- an dem ein Schaden festgestellt werden soll,
- an dem eine Bewertung erfogen soll,
- an dem eine Zustandsfeststellung erfolgen soll
kann ein Gutachterauftrag nicht durchgeführt werden.
Werden ihm Gegenstände in sein Büro zur Begutachtung gebracht, so handelt es sich dabei um einen Ortstermin, mit dem Zwang, diesen ordnungsgemäß abzuwickeln.
Eine formgerechte Einladung zu einem Ortstermin, aus dem die Daten der Terminstellung in das Gutachten übertrgen werden, ist selbstverständlich.
Im Gutachten wird ein Bezug zu der erfolgten schriftlichen und termingerechten Einladung zum Ortstermin hergestellt.
Diese Aussage sagt aus, dass 3-4 Wochen Vorlauf zwischen Terminankündigung und Begehungsdatum gegeben waren.
Hinweis:
Der Sachverständige denke daran, dass seine Einladung an den Prozessvertreter von diesen den Streitparteien zugestellt werden muss. Zwischen den Parteien und Ihren Prozessvertretern erfolgt die erste Terminabstimmung. Es mus ein Rücklauf erfolgen.
Mindestens drei Wochen für einen Terminvorlauf sind realistisch.
Bei einer sofortigen Bsichtigung eines Objektes kann mit der Zustimmung des Richters, auf die Beteiligung einer oder beider Parteien verzichtet werden, z.B. wegen der Gefahr, dass ein Beweissmittel vernichtet werden könnte.
In das Gutachten gehört die Eilbedürftigkeit hinein und der Hinweis, warum die beteiligten Parteien nicht geladen zu werden brauchten, wer für diese Aussage zuständig war.
Es ist darauf hinzuweisen,dass das zuständige Gericht eine Kopie der TErmineinladung erhalten hat und alle bei einem Ortstermin anwesenden Personen sind zu nennen.
Es müssen nicht immer nur zwei Streitparteien anwesend sein - ggf. hat der Sachverständige auszuwählen.
Ein Ortstermin ist nicht öffentlich.
In Gutachten sind nur die Personen zu nennen, die teilgenommen haben (nicht teilgenommen sind nicht zu nennen).
Für jeden neuen Ortstermin muss neu eingeladen werden, auch wenn bei dem Ersttermin bereits mündlich mit den Beteiligten ein neuer Termin abgesprochen wurde. Das Gericht muss benachrichtigt werden.
Nennen Sie Gründe für die Ablehnung eine Sachverständigen
- Sachverständige hält sich nicht an den Beweisbeschluss
(Genannt wird in dem Gutachten, ob der Sachverständige die Möglichkeit hatte, alle in einem Beweisbeschluss genannte Punkte zu besichtigen, bzw. ob ihm alle genannten Gegenstände, die er begutachten soll, vorgelegt bekommen hat.
Nennen Sie den Unterschied von Terminvereinbarungen im Gerichtgutachten versus Privatgutachten
- Im Privatgutachten können die Termine telefonsich kurzfristig abgesprochen werden.
- Zusatzfragen können jederzeit abgehandelt werden
- Wichtig ist die Einbringungen von Zeitfragen, Personen und Untersuchungen ins Gutachten
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