Grundrechte II
Modul: Öffentliches Recht II
Modul: Öffentliches Recht II
Set of flashcards Details
Flashcards | 7 |
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Students | 17 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 16.11.2014 / 21.04.2024 |
Licencing | Attribution-NonCommercial-NoDerivs (CC BY-NC-ND) (M.H) |
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Wer wird vom persönlichen Schutzbereich der Eigentumsgarantie nach Art. 26 BV erfasst.
1. Natürliche und juristische Personen
2. Gemeinwesen, falls gleich betroffen wie ein Privater
Was ist der sachliche Schutzbereich der Eigentumsgarantie?
1. Gewährleistung des Eigentums (Institutsgarantie)
2. Respektierung und Schutz des Eigentums (Bestandsgarantie)
3. Leistung von Entschädigungen (Wertgarantie)
Definition der formellen Enteignung
Entzug von Eigentumsrechten in einem formellen Enteignungsverfahren zur Errichtung eines Öffentlichen Werks im öffentlichen Interesse.
Nenne die beiden Arten von öffentllich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und charakteriesiere diese.
1. Materielle Enteignung
Entzug von wesentlichen, aus dem Eigentum fliessenden Befugnissen, die einer Enteignung gleichkommenl, oder Sonderopfer
2. Beschlagnahme und Einziehung
Beschlagnahme: Vorläuffige Sicherstellung von Gegenständen oder Vermögenswerten (Polizei und Untersuchungsbehörden)
Einziehung: Endgültiger Entzug von Gegenständen/Vermögenswerten durch Gerichte
Wie sieht das Prüfschema bei einem Eingfriff in die Eigentumsgarantie aus?
1. Lieg ein rechtmässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie (Bestandsgarantie) vor?
- Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Persönlich/Sachlich)
- Eingriff
- Gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit
- Kerngehalt (Institutsgarantie)
2. Wenn ein rechtmässiger Eingriff bejaht wird: Besteht Anspruch auf Entschädigung?
- Immer volle Entschädigung bei formeller oder materieller Enteignung (Wertgarantie)
Wer wird vom persönlichen Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit erfasst?
- Natürliche und juristische Personen des Privatrechts mut Sitz in der Schweiz
- Ausländer, wenn die ausländerrechtlich uneingeschränkt auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen sind.
Anm. Die Frage ob der Grundrechtsbindung der Swisscom wurde von Bundesgericht offen gelassen. Allg. ist die Frage inwiefern die privatwirtschaftlich handelnden öffentlichen bzw. gemischtwirtschaftlichen Unternehmen Träger der Wirtscahftsfreiheit sind umstritten.
Wie definiert sich der sachliche Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichts?
"Jede geewerbsmässig ausgeübte private wirtschaftliche Betätigung, die der Erzielung eines Gewinns oder Erwerbs- bzw. Geschäftseinkommens dient. "
- Private Tätigkeit
- Wirtschaftliche Tätigkeit
- Gewinnorientierte Tätigkeit