Grundlagen der Unternehmensführung und Personalwirtschaft in Kleinbetrieben
HTW Berlin, BWL(B) 6. Semester, Franz
HTW Berlin, BWL(B) 6. Semester, Franz
Set of flashcards Details
Flashcards | 72 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 30.11.2016 / 12.09.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/grundlagen_der_unternehmensfuehrung_und_personalwirtschaft_in_kleinbetrieben
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/grundlagen_der_unternehmensfuehrung_und_personalwirtschaft_in_kleinbetrieben/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Berechnung der Sozialversicherungbeiträge von Einmalzahlungen
- Prüfung der Nichtausschöpfung der Beitragsbemessunggrenze -> "März-Klausel"
-> wenn Arbeitsentgelt + Einmalzahlung im ersten Quartal größer ist, als die anteilige Bemessungsgrenze, dann erfolgt die Zuordnung zum letzten Entgektabrechnungszeitraum des vergangenen Kalenderjahres
Krankenversicherung des Arbeitnehmers bei Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze
- freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (14,6% + 1,1% Zusatzbeitrag, abhängig von der Krankenkasse)
oder
- Privatkrankenversicherung (Privattarif nach Alter, Leistung, Risikoeinschätzung oder Basis-/Standardtarif -> vergleichbar mit dem gesetzlichen Tarif)
-> Gesamtbetrag = AN-Anteil + AG-Zuschuss (Hälfte der Versichertenprämie, maximal 309,34€ KV/ 49,79€ PV -> also quasi in Höhe der AG-Anteile auf die Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV)
geringfügige Beschäftigung
1. zeitlich geringfügige Beschäftigung = Aushilfe/Praktikanr
-> Beitragsfreiheit bei maximaler Beschäftigung von 3 Monaten/70 Tagen
-> Lohnsteuer-Pauschale von 25% + 5,5% Soli
-> Voraussetzung: maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage
-> maximaler Lohn 12€/h und durchschnittlich 62€/Tag
2. geringfügig entlohnte Beschäftigung = Mini-Job
-> maximALer Lohn von 450€/Monat
-> Varianten für AN: steuerfrei, Versteuerung nach Lohnsteuermerkmalen wenn der AG nicht die pauschale Lohnsteuer von 2% zahlt, Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den AN im Innenverhältnis
-> bei gewerblich geringf. Besch. AG-Pauschale von 30% (2% pauschale Lohnsteuer, 15% RV-Beitrag, 13% KV-Beitrag) / Mindestbemessungsgrundlage = 175€
-> bei haushaltsnaher gerinf. Besch. AG-Pauschale 12% (2% pauschale Lohnsteuer, 5% RV-Beitrag, 5% KV-Beitrag) / Mindestbemessungsgrundlage = 175€
3. Gleitzone
-> Lohn von 450,01-850€/Monat
-> AN-Beiträge sind reduziert und gleiten zur normalen Beitragshöhe bei 850€/Monat
4. Geringverdiener = Azubi/Praktikant
-> maximaler Lohn = 325€
-> AG trägt Gesamtsozialversicherungsbeiträge
Mindestlohn
- gilt auch für geringfügig Beschäftigte
- Ausnahmen: Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubildende, Ehrenamtlich Tätige, Absolventen eines Pflichtpraktikums, Absolventen eines freiwilligen Praktikums bis zur Dauer von 3 Monaten, die Berufsorientierung dienen oder studien-/ausbildungsbegleitend geleistet werden, Langzeitarbeitslose in der Phase des Wiedereinstiegs während der ersten 6 Monate, Zeitungszusteller bis zum 31.12.2016
- wenn die Anpassung der monatlichen/wöchentlichen Arbeitszeit nicht erfolgt, entfällt die Versicherungsfreiheit
-> bei der Prüfung der 450€-Grenze wird nämlich nicht der tatsächlich gezahlte Lohn, sondern der gesetzlich beizumessende Lohn herangezogen
-> wenn die Arbeitszeit nicht angepasst wird, wird folglich die 450€-Grenze überschritten
Umlageverfahren
- Umlage 1 Krankheit:
-> Träger: Gesetzliche Krankenkassen, Beitragssätze werden von den Kassen festgelegt (z.B. 1,7% vom SV-Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze der KV/RV)
-> für UN mit maximal 30 anrenbaren AN
-> bei Krankheit zahlt der AG bis zu 6 Wochen weiterhin den Lohn, bekommt aber einen Teil wieder erstattet (Lohnfortzahlung ohne Prämien und ohne Überstunden), z.B. 70%
- Umlage 2 Mutterschaft:
-> Träger: gesetzliche Krankenkassen, Beitragssätze werden von den Kassen festgelegt
-> gilt für alle Unternehmen
-> Beitrag z.B. 0,31% vom SV-Bruttolohn bis zur Beitragsbemesserunggrenze der KV/RV
-> 100% des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und ggf. des Mutterschutzlohnes bei Beschäftigungsverbot werden erstattet
- Umlage 3 Insolvenzgeld
-> Träger: gesetzliche Krankenkassen, Beitragssätze werden von den Kassen festgelegt
-> gilt für alle Unternehmen
-> Beitrag 0,04% vom SV-Bruttolohn bis zur Beitragsbemesserunggrenze der KV/RV
Lohnsysteme
- Gehalt (fixer Zeitlohn bei Angestellten, meist für einen Monat -> Vergütung einer Normalleistung), Zeitlohn (Bemessunggrundlage = geleistete Arbeitszeit je Monat, Vergütung basiert auf einem vereinbarten Stundenlohn, Ausrichtung auf eine durchschnittliche Normalleistung, Mehrleistungen beeinflussen den Zeitlohn nicht -> kein Anreiz zur Leistungssteigerung), Monatslohn (fixer Zeitlohn bei gewerblichen Mitarbeitern für einen Monat)
-> Berechnung des durchschnittlichen Stundenlohns: Monatsgehalt / ((52 Wochen * h/Woche)/12 Monate)
- Leistungslohn
> Prämienlohn
-> Vergütung der Normalleistung (Gehalt, Stundenlohn oder in Kombination mit Akkordlohn) + Prämie für überdurchschnittliche oder an Kriterien gebundene Leistung (z.B. Qualität, Quantität, Nutzung, Ersparnis)
-> Prämien können einzelvertraglich oder kollektiv abgeschlossen werden
> Akkordlohn
-> Voraussetzung = Akkordreife -> von Störungen befreiter, kontinuierlich wiederholbarer Arbeitsvorgang / Akkordfähigkeit -> Wiederholbarkeit, Bestimmbarkeit der Menge, Normierbarkeit der Arbeit
-> Berechnungsgrundlage = Normalleistung 100%, Akkordrichtsatz (Stundenlohn + ggf. Akkordzuschlag), tatsächliche Leistung
-> Geldakkord -> Geldakkordsatz (= Akkordrichtsatz/Normalleistung je Stunde) * Leistung
-> Zeitakkord -> Zeitakkordsatz (=60 Minuten/Normalleistung je Stunde) * Leistung * Minutenfaktor (= Akkordrichtsatz/60 Minuten)
- Erfolgs- und Kapitalbeteiligung
-> vertragliche Beteiligug der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens
-> Kapital kann durch eine Insolvenzversicherung abgesichert werden, ansonsten trägt der AG das Verlustrisiko
-> Arten: Arbeitnehmerdarlehen (= FK, keine Verlustbeteiligung, keine Mitspracherechte, Gewinnbeteiligung oder Zinsen, staatliche Förderung) oder stille Beteiligung (vereinbarte Gewinnbeteiligung, Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden, Informations- und Kontrollerechte, staatliche Förderung)
Lohnarten mit pauschaler Lohnsteuer
= vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Lohnsteuer in bestimmten Fällen
-> unabhängig vom individuellen Lohnsteuersatz
-> AG wird im Außenverhältnis zum Steuerschuldner
-> Abwälzung von Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer auf AN ist aber möglich
-> sind unter Einhaltung der Rahmenbedingungen SV-beitragsfrei
1. Fahrtkostenzuschuss 15% (für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; maximal bis zu dem Betrag, den AN als Werbungskosten geltend machen kann; muss als zusätzlicher Arbeitslohn gewährt werden; ODER mit den Sachbezügen der Privatnutzung von Firmenwagen können die als Werbungskosten geltend zu machenden Beträge pauschal versteuert werden)
2. Job-Ticket 15% oder Nutzung Sachbezugsfreibetrag 44€/Monat (wird vom UN bei Verkehrsunternehmen erworben und den AN für Fahrten mit Bus/Bahn zur Verfühung gestellt -> Ausgabe an jeden Mitarbeiter)
3. Erholungsbeihilfen 25% (andere Erholungsbeihilfen in begrenzter Höhe für AN und Familineangehörige -> AN 156€, Ehegatte 104€, je Kind 52€ -> Voraussetzung: Beihilfen müssen als zusätzlicher Arbeitslohn gezahlt werden+ Zahlung nur 3 Monate vor oder nach der Erholungsreise möglich)
4. Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen, die den steuerfreien Pauschbetrag überschreiten (maximal das Doppelte der steuerfreien Pauschbeträge) 25%
Pauschsteuersatz für sonstige Bezüge bis 1000€ pro Jahr
- §40 (1) EStG
- Voraussetzungen:
-> vom AG werden sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt
-> der AG gewährt sonstige Bezüge von maximal 1000€ pro AN pro Kalenderjahr
-> der AG muss die pauschale Besteuerung beim Finanzamt beantragen und muss eine Berechnung beifügen, aus der sich der durchschnittliche Steuersatz ergibt (unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer in jeder Steuerklasse für alle AN, denen Bezüge gewährt werden)
- bewirken nur in Ausnahmefällen Beitragsfreiheit in der SV
-> Voraussetzung: sonstige Bezüge werden sozialversicherungsrechtlich als laufendes Arbeitsentgelt angesehen (wenn sie der Abgeltung bestimmter Aufwendungen der Beschäftigung (im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehend); als Waren oder Dienstleistungen, die vom AG nicht überwiegend für den Bedarf der MA hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und monatlich in Anspruch genommen werden können; oder als vermögenswirksame Leistungen vom AG erbracht werden
Zuschläge
= Lohnbestandteile, die zusätzlich vom AG gezahlt werden
-> für besondere Leistungen oder Belastungen des AN
- rechtlicher Anspruch besteht nur für die Nacharbeit
- sonstige Zuschlagsarten: Überstunden-, Schmutz-, Spätschicht-, Nachtarbeit-, Sonntags-, Feiertagszuschläge etc..
- vom Grundsatz her steuer- und beitragspflichtig
- in Grenzen sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge steuer- und beitragsfrei
- Steuerfreiheit setzt grundsätzlich Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit voraus
- pauschal gezahlte Zuschläge sind grundsätzlich steuerpflichtig -> sind nur dann begünstigt, wenn die pauschalen Zuschläge auf eine spätere Einzelabrechnung beruhen (bis zum Jahresende)
- Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nicht kumulativ anzuwenden
- Zuschlagssätze vom Stundenlohn als Basis für die Ermittlung der Steuerfreibeträge:
-> für Nachtarbeit von 20-6 Uhr : 25%
-> für Nachtarbeit, die vor 0 Uhr aufgenommen wurde, von 0-4 Uhr : 40%
-> für Sonntagsarbeit bis 4 Uhr des Folgetages : 50%
-> für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages : 125%
-> für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25./26. Dezember und 1. Mai bis 4 Uhr des Folgetages : 150%
Sachbezüge
- kostenlose oder verbilligte Zuwendungen von Sachwerten
-> Waren
-> Grundstücke
-> Kraftfahrzeuge
-> Gas, Strom, Wasser, Heizung
-> Deputate
- kostenlose oder verbilligte Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung
-> Wohnung
-> Kraftfahrzeuge
-> Telefon
- Ersparnis eigener Aufwendungen
-> Zinsverbilligung
-> verbilligter Versicherungsschutz
-> können den allgemeinen Vorschriften von Lohnsteuer und Sozialversicherung, der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung oder der Steuerfreiheit unterliegen
kostenlose oder verbilligte Zuwendungen von Sachwerten unter Anwendung des Rabattfreibetrags
- Rabattfreibetrag = 1080€ jährlich
- begünstigt nur die verbilligte und unentgeltliche Überlassung von Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den MA-Bedarf hergestellt, vertrieben und erbracht werden
-> wenn der Rabattfreibetrag auf einen Sachbezug anwendbar ist, wird vom Letztverbraucherpreis ein Preisabschlag von 4% gerechnet)
-> wenn grundsätzlich der Rabattfreibetrag anwendbar wäre, der AG aber eine Pauschalversteuerung gewählt hat, ist die Anwendung des Rabattfreibetrages nicht möglich und es gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften
-> wenn der Rabattfreibetrag nicht anwendbar ist, gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften mit dem Sachbezugswert oder einem ortüblichen Preis bei Anwendung einer 44€-Grenze ("kleiner Rbattfreibetrag")
-> die Sachbezugsfreigrenze vonn 44€ ist nur für Sachbezüge möglich, für die keine Sachbezugswerte vorliegen und der Rabattfreibetrag nicht zur Anwendung kommt -> gilt als monatlichen Grenze und als Jahresfreigrenze
Sachbezug aus der Überlassung eines zinslosen oder zinsverbilligten Darlehens
- ein echtes Darlehen (also kein Zufluss von Arbeitslohn) kiegt vor, wenn ausreichene Bestimmung über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und ggf. Sicherung getroffen worden sind
- Rechengrößen: Freigrenze für Arbeitgeberdarlehen von 2600€ + 44€-Freigrenze
-> eine pauschale Versteuerung des Sachbezuges auf Antrag des AG ist bis 1000€/Jahr möglich
- Ermittlung des Sachbezuges: Maßstabzinssatz für vergleichbare Darlehen am Abgabeort bei Vertragsabschluss - vereinbarter Zinssatz für Arbeitgeberdaralehen = Sachbezug (geldwerter Vorteil)
- Vereinfachung für den Maßstabzinssatz: Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank und Anwendung eines Abschlages von 4%
Warengutschein
1. für Waren und Dienstleistungen, die beim AG einzulösen sind -> Anwendung des Rabattfreibetrage
2. für Waren und Dienstleistungen, die bei einem Dritten einzulösen sind -> sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn die Sache konkret bezeichnet ist und die monatliche Freigrenze von 44€ eingehalten wird
-> muss zum Bezug einer bestimmten, nach Art und Menge konkret bezeichneten Ware oder Dienstleistung berechtigen
- SV-frei bleibt der Gutschein nur, wenn er zusätzlich zukm geschuldeten Lohn/Gehalt gewährt wird
- Zufluss erfolgt mit Übergabe des Gutscheines und nicht mit Einlösung
- der Warengutschein kann bei einer bestimmten oder beliebeigen Stelle eingelöst werden
-> Effekte: AN erhält steuer- und sv-freien Lohn, AG vermeidet SV-Anteil, AG ist hinsichtlich der Ware zum Vorsteuerabzug berechtigt
Beihilfen des AG
1. Beihilfen zur Gesundheitsförderung durch den AG
- Leistungen des AG zur Förderung der Gesundheit der AN bis zu 500€ p.a. steuer- und sv-frei
- Leistungen müssen vom AG zusätzlich zum geschuldeteten Arbeitlohn erbracht werden
-> Kosten für Gesundheitskurse zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Primärprävention) und für die betriebliche Gesundheitsförderung (Bewegungsgewohnheite/arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Ernährung/Betriebsverpflegung, Stressbewältigung/Entspannung/psychosoziale Belastungen, Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens)
2. Beihilfen des AG in Notfällen
- 600€ je Kalenderjahr kann der AG als steuerfreie Beihilfe leisten
-> Ziel: finanzielle Belastung des AN in Notsituationen zu reduzieren (z.B. Krankheit, Tod des AN oder eines Familienangehörigen, Vermögensverluste verursacht durch höhere Gewalt, Inanspruchnahme einer geleisteten Bürgschaft, Haftung)
-> gilt sowohl für Bar- als auch Sachzuwendungen
Kinderbetreuungskosten
- Voraussetzungen:
-> Kinder dürfen nicht schulpflichtug sein
-> Betreuung muss in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen stattfinden
-> vergleichbare Einrichtungen sind zum Beispiel Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter und Ganztagespflegestellen
-> die alleinige Betreuung im Haushalt des AN, z.B. durch Kinderpfleger, Hausgehilfen, oder Familienangehörige genügt nicht
-> AN muss dem AG die zweckmäßige Verwendung nachweisen, falls die Zusatzleistung aus einer Barzahlung besteht -> AG muss Nachweise im Originals als Belege zum Lohnkonto aufbewahren
Besonderheiten der Unternehmensführung in KMU
- zukunftsorientiertes Denken ist nicht ausgeprägt
- keine Definierung von Unternehmenszielen
- keine Ausrichtung der mittel- und kurzfristigen Planung an den Unternehmenszielen
- improvisierte Reaktionen auf Marktveränderungen
- fehlende Kontrolle
der Führungsprozess von KMU
- strategische Führung als Entwicklung und Realisierung von Führungsvorgaben fehlen
- Unsystematisches Vorgehen selkbst in der operativen Planung
- fehlende Dokumentation (Geschäftsplan, Liquiditätsplan etc.)
- formalisierte Führungsanweisungen fehlen (wegen der Überschaubarkeit in KMU) -> selbst einfache Hilfsmittel wie Stellenbeschreibungen
Gründe und Konsequenten des unsystematischen Führungsprozesses
Gründe:
- Unternehmensform und -größe
- die Haftungssituation und das persönliche Risiko
- hihe Führungs- und Entscheidungsvollnacht bei mangelnder Kompetenz und Qualifikation
- keine Rechenschaft gegenüber Dritten
- Unternehmer ist Kapitalgeber und Führer in einer Person und damit keinem Machtkampf ausgesetzt
Konsequenzen:
- persönlichkeitsbestimmte Unternehmensführung
- keine Austauschbarkeit des Unternehmers
- betriebliche und private Interessen überlagern sich
- größerer Aufgabenbereich des Unternehmes
- Gefangennahme durch das Tagesgeschäft
-> die 3 K in KMU: Kommandieren (genaue Anweisungen ohne Handlungsspielraum), Kontrollieren (wichtige Aufgabe des Vorgesetzten), Korrigieren (Impuls geht hauptsächlich vom Vorgesetzten aus) = autoritärer Führungsstil
-> leistungsorientiertes Führungsverhalten und geringe Mitarbeiterorientierung
-> Demotivation der Mitarbeiter
-> die notwendigen 3 I in KMU: Informieren (Mitarbeiter in das Unternehmensziel einbinden und über das unternehmerische Geschehen informieren), Interessieren (Qualifikation und Bedürfnisse nutzen und weiterentwickeln), Initiative fördern (Mitarbeiter in Prozesse und Entscheidungen einbinden)
-> leistungsorientiertes Führungsverhalten und hohe Mitarbeiterorientierung
-> partizipativer Führungsstil
Unternehmertypologie in KMU
- Unternehmen wird beeinflusst von Persönlichkeitsmerkmalen des Unternehmers
- mangelnde vertragliche und praktische Regelungen zur Führung des Unternehmens durch mehrere Unternehmer mit unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen können zu massiven Problemen führen
- Mitarbeit von Familienangehörigen kann Verzerrungen in der Weisungsebene bewirken
Beispiele der Kategorisierung
- Beispiele der Kategorisierung:
-> nach Pleitner: Möchtergern-Unternehmer (hohe Zielsetzungen bei geringen persönlichen Möglichkeiten) und Unternehmer wider Willen (strebt nach angemessenen Lebensstandard)
-> nach Berth: Techniker des Managements und charismatischer Führer
-> nach Fröhlich/Pichler: Organisator (dynamisch-schöpferisch schwach, administrativ schwach), Routinier (dynamisch-schöpferisch schwach, administrativ schwach), Pionier (dynamisch-schöpferisch stark, administrativ schwach), Allrounder (dynamisch-schöpferisch stark, administrativ stark)
-> nach Maccoby: Fachmann (Drang das Beste zu bauen, Wettbewerb gegen sich selbst und gegen das Material, Interesse an der Arbeit, Ziel = Perfektion, Freude am Bessermachen), Dschungelkämpfer (Motto "Töte oder werde getötet - herrsche oder werde beherrscht", Machtlüsternheit und Freude an der Vernichtung anderer, Furcht vor Vernichtung, möchte der einzige an der Spitze sein), Firmenmensch (Motto "Steige auf oder falle", Wettbewerb als Preis für gesicherte Stellung, Furcht vor Versagen, Wunsch nach Anerkennung durch Autorität), Spielmacher (Motto "Gewinne oder verliere - Triumph oder Demütigung", Wettstreit, neue Spiele, neue Optionen, Freude an der Kontrolle des Spiels)
-> nach Torbert/Rooke: Opportunisten (ich-bezogen, manipulativ, "Macht schafft Recht"), Diplomaten (Vermeidung offener Konflikte, will dazugehören, befolgt Gruppennormen), Experten (lenkt durch Logik und Erfahrung, Streben nach rationaler Effizienz), Macher (erreicht strategische Ziele, macht sich Teamarbeit zunutze, bringt Managementpflichten und Marktanforderungen in Einklang), Individualisten (verbindet konkurrierende persönliche Handlungslogiken und die Handlungslogik im Unternehmen, schafft einzigartige Strukturen zum Ausgleich von Defiziten zwischen Strategie und Leistung), Strategen (generiert Wandel des Unternehmens und der Mitarbeiter, wendet gegenseitigen Austausch, Aufmerksamkeit und Verletzbarkeit als Instrumente sowohl kurz- als auch langfristig an), Alchimisten (generiert sozialen Wandel, integriert materiellen, spirituellen und gesellschaftlichen Wandel)
Organisation in KMU
- flache Hierarchien
- geringer Formalisierungsgrad
- hohe Belastungen
- Führungskräfte sind i.d.R. Generalisten in der Unternehmensführung und Spezialisten bezüglich des Unternehmensgegenstandes (also fachliche Experten, haben aber keine Ahnung von der administrativen Komponente)
Führungs- und Informationsprozesse
- interne Informationsquellen: Rechnungswesen (Bilanz, BWA, GuV), Abteilungsdokumentationen, Datenbanken (Kundenkartei), Archive
- externe Informationsquellen: Kunden (Befragung), Lieferanten, Messen, öffentlich-rechtliche Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen, Konkurrenten
-> Probleme in KMU:
- Überforderung aufgrund des wachsenden Informationsangebots
- Abgrenzung des Informationsbedarfes kann nicht in ausreichendem Maße durchgeführt werden
- Informationslücken werden nicht erkannt und Führungsentscheidungen intuitiv getroffen
- Defizite im Bereich der Informationsbeschaffung und -verarbeitung
zeitgemäßes Führungs- und Organisationskonzept
- strategische Planung: Unternehmensziele, Unternehmensbild (Image), Auseinandersetzungen mit Verbesserungsmöglichkeiten
- Schaffung einer eigenen Identität: Leitbild (Basis für Corporate Identity), Innovationskraft, Öffentlichkeitarbeit
- Marktorientierung: Marktbeobachtung, -orientierung, Leistungsfelder, Zielgruppenorientierung
- Mitarbeiterorientierung: Mitarbeitereinsatz, -motivation, Entlohnung, Qualitätsbewusstsein, Qualifizierungskonzepte, felxible Arbeitszeitmodelle
- Ablauforientierung: Fixierung Kernprozesse, Mechanisierung und Automatisierung, Kooperation, Prozessorientierung, Kostenorientierung
- Serviceorientierung: Kombination von Fertigung und Dienstleistung, Servicepolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Komplettlösungen, Kundenbindung
Organisationsstrukturen in KMU
- typische Organisationsformen = Einlinien- und Stabliniensystem
- bei Kleinst- und Kleinunternehmen überwiegend Einliniensystem
- spezifische Organsisationsstruktur in KMU ist in der Entwicklung geeignet für Teammodelle oder Dezentralisierung
betriebliche Organisation in KMU
- Aufbauorganisation:
-> Management von Abteilungen und betriebliche Systemen
-> Strukturierung von Organisationen durch Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese (Stellenbildung)
-> Zerlegung von Gesamtaufgaben in Teilaufgaben + Bildung von Stellen und Abteilungenm, Hierarchie + Festlegung von Dienst- und Informationswegen + Entwicklung von Führungsformen
- Ablauforganisation:
-> Steuerung der Aufgabendurchführung
-> Aufstellung der Arbeitsabläufe
-> Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten + Koordinierung der Erledigung der Arbeiten + Terminierung
Einliniensystem
- fördern autoritäre Führungsstile
- Aufgabenanalyse ist verrichtungsorientiert
- mögliche Vorteile:
-> eindeutige Kommunikationswege
-> klare Organisationsstruktur
-> autoritärer Führungsstil ist für Personen in untergebenen Stellungen mit mangelhafter Zielorientierung angemessen
-> optimal für kleine Unternehmen mit hohem Unternehmensrisiko und aggressiver Marktsituation
- mögliche Nachteile:
-> autoritärer Führungsstil demotiviert die Mitarbeiter
-> Überlastung der Führungsebene und lange Entscheidungswege
-> hohe Anforderung an die Führungsfähigkeit
-> Gefahr der Bürokratisierung
Stellenbeschreibung
1. allgemeine Informationen: Stellenbezeichnung, organisatorische Einordnung des Stelleninhabers, ggf. Gehaltsgruppe
2. Instanzbild:Präzisierung der instanziellen Einordnung durch Über- und Unterstellungsverhältnisse sowie aktive und passive Stellvertretung
3. Aufgabenbild: Aufgabenbereich und Auflistung der Aufgaben, Angaben über die Entscheidungs- und Weisungskompetenz des Stelleninhabers, bei Führungskräften erfolgskritische Arbeitsinhalte
4. Kommunikationsbild: Festlegung betriebsinterne und externer Kommunikationsbeziehungen, insbesondere Koordinations-/Beratungs-/Informations-/Berichtsaspekte
5. Leistungsbild: wesentliche Anforderungen, zur Aufgabenerfüllung notwendige Kenntnisse, Erfahrungen und Ausgangsqualifikationen/Leistungsstandards -> Grundlage für die Erstellung des Anforderungsprofils und die Formulierung von Zielvereinbarungen
spezielle Organisationsstrukturen - Team-/Gruppenarbeit
- Teamarbeit:
-> mehrere Mitarbeiter erfüllen über einen fixierten Zeitraum eine gemeinsame Arbeitsaufgabe mit Fokus auf eine erhöhte Produktivität
-> Ziel: selbständige und eigenverantwortliche Erreichung der Arbeitsziele
-> wichtig ist Kongruenz von übertragener Verantwortung und der zugehörigen Entscheidungskompetenz (Produktqualität, Termineinhaltung, Auftragskosten, Arbeitssicherheit, Umweltschutz)
-> Einflussfaktoren: Gruppengröße (optimal 3-5 Mitarbeiter), Kontinuität der Zusammenarbeit, Gruppenzusammensetzung (Qualifikation, Berufserfahrung, Leistungsstandard, Sympathie-Antipathie), Führung, Eigenschaften des Teamleiters (fachliche und soziale Kompetenz, Kommunikation, Organisationstalent)
- typisches Verhalten: Entwicklung und Forderung gegenseitiger Solidarität, Herausbildung von Gruppennormvorstellungen, Realisierung von Gruppennormabweichungen mit differenzierten Beliebtheitsgraden, Überforderung führt meist zu Aggressivität, Leistungsniveau orientiert sich i.d.R. an dominanten Mitgliedern
- Phasen der Gruppenbildung: Forming (Testphase/Formierungsphase), Storming (Nahkampf-/Konfliktphase), Norming (Orientierungs-/Normierungsphase), Performing (Verschmelzung-/Arbeitsphase)
- Vorteile: verändertes Leistungsverhalten des Einzelnen, wenn Gruppennormen > individuelle Leistungsnormen -> Leistung in der Gruppe höher als individuell, Entstehung von Synergien, Befriedigung von Bedürfnissen nach Anerkennung und Respekt, höherer Mitarbeitermotivation (sinnvolle, ganzheitliche Arbeit)
spezielle Organisationsstrukturen - dezentrale Organsation
- ein Arbeitsablauf wird vollständig von einem Mitarbeiter oder einer Gruppe erfüllt (keine funktionelle Arbeitsteilung)
- verminderter Koordinationsaufwand, teilweise kann auf eine übergeordnete Leitung verzichtet werden
-> Arbeitsteilung über qualifizierter Arbeit mit qualifizierten Mitarbeitern, ist aber gering und hat wenige Schnittstellen
-> Arbeitsausführung ist bedarfsgerecht, überlappend und ablauforientiert
- Vorteile: durch die Reduzierung der Arbeitsteilung kann das individuelle Selbstwertgefühl und die Arbeitsflexibilität erhöht werden, die Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit der Aufgabe und haben ein unmittelbares Erfolgserlebnis / durch die Entflechtung erfolgt ein Ausgleich von Leistungsschwankungen, Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit frei disponieren, was zu geringeren Stillstands- und Ausfallzeiten führt
- Nachteile: durch die Reduzierung der Arbeitsteilung entstehen Zusatzkosten für Fortbildungen, Lohn und Betriebsmittel und ggf. kann es zu Überforderung kommen / durch die Entflechtung erhöht sich der Planungs- und Investitionsaufwand und Platzbedarf, es entstehen höhrere Kosten für Betriebsmittel, außerdem wird ein höherer Selbstorganisierungsgrad verlangt
Personalbegriff
- aus Sicht des Unternehmens: Mittel zur Erreichung betrieblicher Ziele
- aus Sicht des Personals: Existenzsicherung, Selbstwertgefühl, Sozialkontakte
-
- 1 / 72
-