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Grundlagen der Rechtskunde

Zusammenfassung für Prüfung vom 14. September 2016

Zusammenfassung für Prüfung vom 14. September 2016


Kartei Details

Karten 9
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 13.09.2016 / 11.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Rechtsnormen

  • Verfassung: Oberstes Gesetz, Grundlage für Erarbeitung eines Gesetzes
  • Gesetz: Nähere Ausführung der Bundesverfassung
  • Verordnung: Ausführungsbestimmungen zum jeweiligen Gesetz

Rechtsquellen

  • Geschriebenes Recht: Gesetze, Verfassung (wichtigste Rechtsquelle)
  • Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht (wird nicht mehr oft verwendet)
  • Richterrecht: wenn keine Grundlage vorhanden ist, wird sie vom Gericht erarbeitet.

Rechtsvorschriften

  • Zwingen: Vorschriften können nicht verändert werden (z.B. Grundstück kauff muss öffentlich beurkundet werden nicht nur per Handschlag möglich
  • Dispositiv: Mit einer Vereinbarung kann abgewichen werden (z.B. Übernahme der Transportkosten meist Käufer, kann aber angepasst werden)

Rechtsanwendung Vorgehen

  • Sachverhalt analysieren
  • Relevante Regel finden
  • Regel analysieren
  • Regel auf Sachverhalt anwenden und Rechtsfolge bestimmen

Öffentliches Recht

  • Rechtsbeziehungen Bürger zu Staat. Staat ist übergeordnet.
  • Staatsrecht (BV)
  • Verwaltungsrecht (Steuergesetz, Baugesetz, BBG, SVG, AHVG)
  • Strafrecht (StGB)
  • Verfahrensrecht (StOP, ZPO, SchKG)

Privatrecht

  • Rechtsbeziehung Bürger zu Bürger. Zwei oder mehrere Personen stehen sich gleichgestellt gegenüber
  • ZGB: Peronenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachrecht
  • OR (Teil des ZGB): Einzelne Vertragsverhältnisse, Handelsgesellschaften und Genossenschaften, Handelsregister, Wertpapiere

Personenrecht

  • Rechtssubjekte: Natürliche oder juristische Person
  • Rechtsobjektw: Sachen und Immaterialgüter
  • Rechtsfähigkeit: alle von Geburt bis Tod (im Bauch auch schon)
  • Handlungsfähigkeit: Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit
  • Deliktfähigkeit: Urteilsfähigkeit was schon abgeschätzt werden kann

Sachrecht

  • Eigentum: Herrschaftsrecht, Bestimmungsgewalt über Sache
  • Besitz: tatsächliche Gewalt über Sache, Benutzungsgewalt aber nicht Bestimmung
  • Fahrniseigentum: Bewegliche Sache (Buch, Natel, uws.)
  • Absolutes Recht: wirken gegen alle (z.B. Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, usw.)
  • Relatives Recht: wirken gegen bestimmte Personen (Kaufvertrag, usw.)