Grundlagen der Rechtskunde
Zusammenfassung für Prüfung vom 14. September 2016
Zusammenfassung für Prüfung vom 14. September 2016
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Kartei Details
Karten | 9 |
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Lernende | 14 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 13.09.2016 / 11.09.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Rechtsnormen
- Verfassung: Oberstes Gesetz, Grundlage für Erarbeitung eines Gesetzes
- Gesetz: Nähere Ausführung der Bundesverfassung
- Verordnung: Ausführungsbestimmungen zum jeweiligen Gesetz
Rechtsquellen
- Geschriebenes Recht: Gesetze, Verfassung (wichtigste Rechtsquelle)
- Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht (wird nicht mehr oft verwendet)
- Richterrecht: wenn keine Grundlage vorhanden ist, wird sie vom Gericht erarbeitet.
Rechtsvorschriften
- Zwingen: Vorschriften können nicht verändert werden (z.B. Grundstück kauff muss öffentlich beurkundet werden nicht nur per Handschlag möglich
- Dispositiv: Mit einer Vereinbarung kann abgewichen werden (z.B. Übernahme der Transportkosten meist Käufer, kann aber angepasst werden)
Rechtsanwendung Vorgehen
- Sachverhalt analysieren
- Relevante Regel finden
- Regel analysieren
- Regel auf Sachverhalt anwenden und Rechtsfolge bestimmen
Öffentliches Recht
- Rechtsbeziehungen Bürger zu Staat. Staat ist übergeordnet.
- Staatsrecht (BV)
- Verwaltungsrecht (Steuergesetz, Baugesetz, BBG, SVG, AHVG)
- Strafrecht (StGB)
- Verfahrensrecht (StOP, ZPO, SchKG)
Privatrecht
- Rechtsbeziehung Bürger zu Bürger. Zwei oder mehrere Personen stehen sich gleichgestellt gegenüber
- ZGB: Peronenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachrecht
- OR (Teil des ZGB): Einzelne Vertragsverhältnisse, Handelsgesellschaften und Genossenschaften, Handelsregister, Wertpapiere
Personenrecht
- Rechtssubjekte: Natürliche oder juristische Person
- Rechtsobjektw: Sachen und Immaterialgüter
- Rechtsfähigkeit: alle von Geburt bis Tod (im Bauch auch schon)
- Handlungsfähigkeit: Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit
- Deliktfähigkeit: Urteilsfähigkeit was schon abgeschätzt werden kann
Sachrecht
- Eigentum: Herrschaftsrecht, Bestimmungsgewalt über Sache
- Besitz: tatsächliche Gewalt über Sache, Benutzungsgewalt aber nicht Bestimmung
- Fahrniseigentum: Bewegliche Sache (Buch, Natel, uws.)
- Absolutes Recht: wirken gegen alle (z.B. Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, usw.)
- Relatives Recht: wirken gegen bestimmte Personen (Kaufvertrag, usw.)