Geschichte Staatskunde
Staatslehre
Staatslehre
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Cartes-fiches
Staatsgewalt
Die Berechtigung Recht zu setzen, Recht durchzusetzen und über Recht und Unrecht zu eintscheiden
föderalistischer Aufbau der Schweiz
Föderalismus= Teilstaaten innerhalb des Gesamtstaates sind bestrebt möglichst selbstständig zu sein
Bund: ist dort zuständig das, wo die Bundesverfassung ihn ermächitigt
Kanton: Versuchen möglichst viele Kompetenzen selbst zu regeln
Gemeinde: Haben eigene "Regierung" (Gemeinderat), Gemeindeautonomie ist rechtlich unterschiedlich
Anzahl Stimmberechtige in der Schweiz?
5.5 Mio
Zweikammer Parlament
- Nationalrat, vertritt die Gesamtbevölkerung (200 Mitglieder Anzahl pro Kanton hängt von der Bevölkerungszahl ab) ,Proporzwahl
- Ständerat, vertritt die Kantone (46 Mitglieder pro Kanton 2x, pro Halbkanton 1x)
Bilden die Legislative
Bundesrat
7 Mitglieder
wird im Majorzverfahren gewählt (vom Parlament)
bildet die Exekutive
Bundesgericht
39 Mitglieder
wird im Majorzverfahren gewählt (vom Parlament)
bildet die Judikative
Schweiz: Initiative
=Änderung/Ergänzung der Verfassung
100'000 Unterschriften in 18 Monaten
Abstimmung durch Schweizervolk; Annahme nur bei doppeltem Mehr: Volksmehr, Mehrheit aller Stimmenden, Ständemehr, Merheit der Kantone
Schweiz: Wahlrecht
ab 18 Jahren= mündig
aktives= selber wählen
passives= sich selber zur Wahl stellen
Häufigkeit: alle 4 Jahre (NS und SR)
Schweiz: Stimmrecht
wer: mündige Staatsangehörige
Häufigkeit: 4 mal pro Jahr, Anzahl Geschäfte pro Abstimmung: ca. 3-4
Abstimmung über: Initiative (doppeltes Mehr erforderlich), Referendum (einfaches Mehr)
Petition
Bittschrift an die Behörde, die Behörde muss darauf eingehen, es wird durch die Behörde geantwortet
Wer: alle (auch u. 18, Kinder und Ausländer)
Schweiz: Referendum
fakultatives (Gesetzesreferendum) = das Recht über Parlamentsentscheide eine Volksabstimmung zu verlangen
50'000 Unterschriften innert 100 Tagen nach Publikation
gegen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Staatsverträge
obligatorisches Referendum = Verfassungsreferendum (muss vor das Volk)
Politisches System Liechtenstein
Dualismus= Die Regierung ist Zweigeteilt, Volk & Fürst, sind gleichberechtigt
Landtag: Legislative (gesetze erlassen, Kontrolle der anderen Gewalten, Richter bestimmen, Regierung wählen), Volk repräsentieren, aber: Sanktionsrecht des Fürsten
Volk wählt alle 4 Jahre 25 Abgeordnete (Proporzwahl) Vorschlagsrecht bei Regierungsnennung
Liechtenstein: Regierung
4 Mitglieder + 1 Regierungschef
Wahlvorschlag durch Landtag
Ernennung durch Fürst
Kollegialregierung
Sanktionsrecht des Fürsten
Billigung durch den Fürst
Liechtenstein: Initiative
=Änderung/Ergänzung der Gesetze (und Verfassung)
Gesetze: 1000 Unterschriften in 1 Monat
Verfassung: 1500 Unterschriften in 1 Monat
Abstimmung durch Liechtensteinisches Volk
Annahme bei Volksmehr= Mehrheit aller Stimmenden
Liechtenstein: Referendum
fakultative Gesetzesrefendum 1500 Unterschriften in 1 Monat
fakultatives verfassungsreferendum 1000 Unterschriften in 1 Monat