Gehaltswesen NBW
Vorbereitung Prüfung Personalassistentin
Vorbereitung Prüfung Personalassistentin
Set of flashcards Details
Flashcards | 50 |
---|---|
Students | 100 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 25.09.2016 / 13.12.2023 |
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Wie wird die Mutterschaftsentschädigung berechnet?
Tagesansatz:
(Letzter vor Geburt erzielter Monatslohn inkl. 13ML, Bonus, Grati : 30) x 0.8
Gesamtentschädigung:
Tagesansatz x 98
Welche Ansprüche an den Lohn / Lohnsystem hat der Arbeitnehmer?
Existenzsicherung
Pünktlichkeit bzgl. Lohnauszahlung
Nachvollziehbarkeit
Lohngerechtigkeit
Anforderungsgerechtigkeit
Leistungsgerechtigkeit
Erfolgsvergütung
Wer ist quellensteuerpflichtig?
QST-pflichtig ist eine ausländische Person, die
- weder die Niederlassungsbewilligung C besitzt
- noch mit Person verheiratet ist, die die Niederlassungsbewilligung C besitzt
- noch mit Person verheiratet ist, die das Schweizer Bürgerrecht hat
- Grenzgänger hat Spezialtarife
Was ist beim Versicherungsschutz der KTG bei Austritt zu beachten?
MA hat die Möglichkeit, die Versicherung im bisherigen Umfang als Privatperson beim bisherigen KTG-Versicherer weiterzuführen
Wie ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt?
Der AG muss für eine beschränkte Zeit den vollen Lohn bezahlen
Gemäss Berner-, Basler-, Zürcherskala, sofern keine KTG-Lösung vorhanden
in Abhängigkeit der Anzahl Dienstjahre
Lohnfortzahlung ist pro Dienstjahr zu berechnen
Absenzen werden pro Dienstjahr zusammengezählt
Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis: bereits 3 Monate gedauert haben
Beim befristeten Arbeitsverhältnis: für mehr als 3 Monate eingegangen worden sein, ansonsten kein Anspruch; von Anfang an Anspruch auf Lohnfortzahlung
Wie lautet die Berechnungsformel für Überstunden / Überzeit?
Jahreslohn : 52 : wöchentl. Arbeitszeit x Anzahl Überstunden x 1.25
Was ist bei Personalaustritt zu beachten?
Klärung allfälliger Forderungen und Guthaben
- Restferientage beziehen / ausbezahlen
- Überstunden und Überzeit beziehen / ausbezahlen
- Ausbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsverpflichtung
- Provisionen, Zulagen, Anteil 13. Monatslohn etc ermitteln
Schlusslohnabrechnung zeitgerecht erstellen
Ggf. Lohnausweis erstellen
Versicherungsschutz
- UVG
- KTG
- BVG / PK
Welche Ansprüche an den Lohn / Lohnsystem hat der Arbeitgeber?
Motivationswirkung / Arbeitsleistung steigern
Identifikationssteigerung bei Erfolgsvergütung
Prestige
Flexibilität
Marktkonformität
Mitarbeiterbindung / Retention
Image
Was ist bei einem Pensionär, der weiter arbeitet, zu beachten?
bis CHF 1'400.- monatlich von AHV befreit (CHF 16'800.- p.a.)
IV immer zu bezahlen
ALV nicht mehr pflichtig
UVG pflichtig (wenn mehr als 8h Arbeit/Woche)
EO nicht mehr pflichtig
BVG nicht mehr pflichtig; kann aber weitergehen je nach PK-Vertrag
Welche Familienzulagen gibt es?
Kinderzulagen
- CHF 200.- pro Monat
- Ab Geburtsmonat bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs
Ausbildungszulagen
- CHF 250.- pro Monat
- Für Kinder in Ausbildung (ab 16)
- längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs
AG zahlt aus und fordert Beiträge bei SVA ein
Wie wird eine Lohnabrechnung aufgebaut?
Monats-, Stundenlohn
+ Zulagen, Zuschläge (sozialversicherungsrelevant)
= Bruttolohn
- Sozialversicherungsabzüge
= Nettolohn
+/- Zulagen, Zuschläge (nicht SV-relevant) --> z.B. effektive Spesen, Kindergeld, Badge verloren (Ersatzkosten), Schlüsseldepot, Warenbezug
= Auszahlungsbetrag
Was ist der Zweck der Invalidenversicherung und wer ist inwiefern beitragspflichtig?
Zweck
Ein- und Wiedereingliederung von durch Geburtsbrechen, Krankheit und Unfallfolgen behinderten Personen in das Erwerbsleben
Versicherter Personenkreis
Identisch AHV: Alle in der CH wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen
Beitragspflicht Erwerbstätige
1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
Beiträge erfolgen auf dem unbegrenzten Erwerbseinkommen
Was ist die Definition für ein Lohnsystem?
Die Gesamtheit von Regeln, nach denen der Lohn als Entschädigung für die Arbeitsleistung der in der Unternehmung angestellten Mitarbeitern festgelegt wird.
einfacher:
Verfahren der Lohnfindung und Massstab der Lohnbemessung
Was ist bei der Gratifikation zu beachten?
Freiwillige Sondervergütung, die der Arbeitgeber zu bestimmten Anlässen ausrichtet (z.B. Xmas-Grati)
Anspruch kann an Bedingungen geknüpft werden (guter Geschäftsgang, Status des Ansellungsverhältnisses)
Nicht für individuelle Belohnung aufgrund Leistung
Achtung:
Gewohnheitsrecht
13. Monatslohn als Gratifikation gibts nicht
Wie ist der Lohnbestandteil bei Kost und Logis geregelt?
Kost und Logis bilden einen Lohnbestandteil, wenn:
1. der AN in Hausgemeinschaft mit dem AG lebt
2. der AN für Unterkunft und Verpflegung nicht selbst aufkommt
AHV verfügt über entsprechende Ansätze zur Bewertung
Über Qualität und Quantität vno Kost und Logis äussert sich das Gesetz nicht speziell. Der AG kann die Unterkunft zuweisen und Speisen und Getränke auswählen, die Qualität soll jedoch "mittleren Standard" erreichen
Naturallohn stellt in AHV- und steuertechnischem Sinn ebenfalls Lohn darf und muss entsprechend deklariert werden
Der Abzug für Kost und Logis soll nicht willkürlich berechnet werden, grundsätzlich sollte er gemäss AHV-Norm pro Tag nicht mehr als 33.- und pro Monat nicht mehr mehr als 990.- betragen
Bei berechtigter Abwesenheit (z.B. Ferien) sollte keinen Abzug vorgenommen werden. Der Abzug soll grundsätzlich nur solange vorgenommen werden, wenn auch effektiv davon Gebrauch gemacht wird
Wie wird die Auszahlung von Ferien bei Vertragsende berechnet?
Jahressalär : 12 : 21.75 x Anzahl auszubez. Ferientage
Der 13. Monatslohn muss nicht miteingerechet werden
Wie ist die Prämienaufteilung bei der UVG?
Berufsunfall (BU)
-voll zu Lasten AG
Nichtberufsunfall (NBU)
- voll zu Lasten AN; Abweichungen zu Gunsten AN sind natürlich zulässig
- AN enrichten auf den massgebenden AHV Lohn von jährlich max CHF 148'200.- (12'350.- p.M) eine Prämie von x%
Unfallzusatzversicherung
- AN/AG entrichten eine Prämie von x% auf den unlimitierten AHV-Lohn (oder gemäss entsprechendem Reglement)
Was fällt nicht unter massgebenden Lohn?
Familienzulagen (sind zu versteuern; aber fü AHV etc wichtig)
Spesen (Pauschalspesen oder effektive Spesen)
Naturalgeschenke bis 500.- p.a. (über 500.- wird der volle Betrag AHV-pflichtig)
Geldzuwendungen bis 500.- bei besonderem Ereignis (Hochzeit, Verlobung, Prüfung, Geburt)
Taggelder aus UVG, KTG
Beiträge an Weiterbildung etc
Repräsentationsspesen
Welche Sozialversicherungen gibt es?
AHV
- Meldung bei zuständigen AHV Ausgleichskasse unter Angabe der Personalien und Versicherten Nr
- oder Antrag AHV Versicherungsausweis
- Kontrolle Eingang Versicherungsnachweis
Familienzulagen
- Anspruchsüberprüfung und Einforderung der benötigten Dokumente
Pensionskasse (PK, BVG)
- Überprüfen, ob neuer MA PK-pflichtig ist (ob er die Bedingungen erfüllt)
- Anmeldung bei der PK vornehmen
- Aufteilung in Risiko- und Altersvorsorgeteil
- min. 3 Monate beschäftigt
Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung
- ggf. Anmeldung vornehmen
Welche Lohnkomponenten gibt es?
Ausserordentlicher Anteil: erschwerte Arbeitsbedingungen / Schicht-, Pikett-, Sonntagszulage
Sozialanteil: Soziale Verpflichtung wie Familienzulagen, Vorsorgewerke
Erfahrungsanteil: Erfahrungswissen / Diensttreue
Leistungsanteil: Akkordlohn / Bonus / Sonderprämien für Leistung / Beteiligungen, Aktien etc
Funktions-/Arbeitsanteil: Arbeitsanfoderungen, Schwierigkeit
Fester Anteil: Existenzsicherung / für alle Mitarbeiter identisch
Was ist der massgebende Lohn / "AHV-Lohn"?
Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungs-Beiträge
Vereinfacht gesagt der Grundlohn sowie Entschädigungen und Zulagen mit Lohncharakter
- Bsp Nacht- und Sonntagszuschläge, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung, Ferienauszahlung, Überstundenzuschlag etc
- Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft, Privatbenützung von Dienstautos, Dienstwohnung etc.
Wo findet das Lohnsystem Anwendung?
Bestimmung des Anfangslohns
- Lohnbänder / Lohnklassen
- Höhe der Löhne von vergleichbaren Angestellten (Lohnkurven)
- Lohnkomponenten
Bestimmung des Lohns bei Funktionswechsel / Beförderungen
Lohnerhöhungen (generelle oder individuelle)
- Teuerungsausgleich
- Lohnbänder
- Ergebnis von Verhandlungen der Sozialpartner
Entlöhnungsstruktur
- Lohnkomponenten
- Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits)
Lohnbescheinigung
Der AG rechnet jeden Monat AHV/IV/EO/ALV-Beiträge der monatlich pflichtigen Gesamtlohnsumme mit der Ausgleichskasse ab
Am Jahresende hat der Arbeitgeber den AHV-massgebenden Lohn pro AN zu deklarieren, sodass die Ausgleichskasse dann den entsprechenden Übertrag auf das individuelle Konto vornehmen kann
Was ist bzgl. massgebendem Lohn bei Geschäftsfahrzeug zu beachten?
Bei Geschäftsfahrzeugen, die auch privat benutzt werden können, muss ein Privatanteil berechnet werden, welcher den Sozialversicherungsabzügen unterworfen ist. Zudem muss der Privatanteil im Lohnausweis als Einkommen deklariert werden
Was ist der Zweck der Erwerbsersatzordung und wer ist inwiefern beitragspflichtig?
Zweck
Ersatz eines Teils des Verdienstausfalls, wenn PErsonen Militär- oder Zivilschutzdienst leisten
Seit dem 1.7.2005 leistet die EO zudem Erwerbsersatz bei Mutterschaft
Versicherter Personenkreis
Identisch AHV: Alle in der CH wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen
Beitragspflicht Erwerbstätige
1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
Beiträge erfolgen auf dem unbegrenzten Erwerbseinkommen
Was ist beim Versicherungsschutz der UVG bei Austritt zu beachten?
Nach dem Austritt läuft Deckung noch 30 Tage weiter
Abredeversicherung (bis längstens 180 Tage) / ca. CHF 45.- pro Monat
Danach Abschluss Einzelunfallversicherung bei einem Unfallversicherer oder
Einschluss des Unfallrisikos bei der Krankenkasse
--> Arbeitslose sind bei der SUVA obligatorisch gegen Unfälle versichert
Nach welchen Regeln werden die Löhne festgelegt?
Kein Mindestlohn in der Schweiz - ausser im GAV oder NAV
Diskriminierungsgesetz / Gleichstellungsgesetz - Männer und Frauen sollten gleich viel verdienen
Welche gesetzichen Lohnzulagen gibt es?
Überzeitzuschlag
- sofern nicht durch Freizeit ausgeglichen, hat der AG einen Überzeitzuschlag von 25% auszurichten
- MA muss damit einverstanden sein, die Überarbeitszeit mit Freizeit auszugleichen
Nachtzuschlag
- 23.00-06.00 Uhr
- bei vorübergehender Nachtarbeit (max. 24 Nächte pro Kalenderjahr); Zuschlag von 25%
Sonntagszuschlag
- SA 23.00 - SO 23.00 Uhr
- bei vorübergehender Sonntagsarbeit (max. 6 Sonntage pro Kalenderjahr); Zuschlag von 50%
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