PJ Kurzreferate mündlich
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Kartei Details
Karten | 15 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.09.2012 / 10.08.2023 |
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PS 240 Dolose Handlungen
- Merkmale von Dolosen Handlungen
- Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung
- Risikofaktoren
- Pflichten des Abschlussprüfers
- Zusammenfassung, Fazit und Schlussfolgerung
1. Merkmale von Dolosen Handlungen
Zwei Arten:
- Manipulation der Rechnungslegung:
- Vermögensschädigungen:
Davon abzugrenzen sind Irrtümer, welche unabsichtliche Fehler darstellen.
2. Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung
- Primär ist die Geschäftsleitung und die für die Überwachung Verantwortlichen für die Vermeidung bzw. die Aufdeckung von dolosen Handlungen verantwortlich
- Sie muss ein Kontrollumfeld und Geschäftsgrundsätze etablieren und wahren, die eine ordnungsgemässe UN-Tätigkeit sicherstellen
3. Risikofaktoren
Zusammenspiel von:
- Anreiz/ Druck:
- Gelegenheit:
- Haltung/Betrachtung: Innerliche Rechtfertigung
4. Pflichten des Abschlussprüfers
- Verantwortung hinreichende Sicherheit, dass der Abschluss frei von wesentlichen beabsichtigten und unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist
- inhärente Risiken bei falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen besonders bedeutend (höher als bei Irrtümern)
- auch Entdeckungsrisiko bei dolosen Handlungen vom Management deutlich erhöht gegenüber MA
- diesen Tatsachen ist zu begegnen indem der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung
- eine kritische Grundhaltung beibehält
- die Möglichkeit der Ausserkraftsetzung von Kontrollen durch das Management in Betracht zieht
- sich der Tatsache bewusst ist, dass Prüfungshandlungen, mit denen Irrtümer wirksam aufgedeckt werden können bei dolosen Handlungen evt. unwirksam sind
5. Pflichten bei der Prüfungsplanung
Befragung des Managements bezüglich:
- Risikobeurteilungsp Mnmgt
- Prozess Mnmgt zur Identifikation der Risiken
- Berichterstattung über Prozesse und Reaktion darauf
- Kommunik Mngmt betr. Geschäftsgebaren und ethischem Verhalten
- Kenntnissen von vorliegenden, vermuteten oder behaupteten dolosen Handlungen
Befragung IR
Vorformulierte Bestätigungen
- Einleitung / Warum wurde dieses Thema gewählt?
- Erläuterung von vorformulierten Bestätigungen anhand eines Beispiels
- Herausforderungen in Bezug auf das Beispiel
- Reaktion des Prüfers
- Zusammenfassung, Fazit und kritische Würdigung
- Fragen
Einleitung
Relevanz im Prüfalltag zunehmend + neu im HWP Betriebswirtschaft abgehandelt. Gerne anhand Bsp. erläutern
Erläuterung von vorformulierten Bestätigungen anhand eines Beispiels
- Bsp. Kunde Darlehen bei Bank
- Jährliche Zustellung des geprüften Covenant Bericht per 31.12
- Revisionsstelle wurde nicht vorab informiert
- Erwartung Kunde und Bank Prüfung Hand in Hand mit Stat. und ohne Mehraufwand
Herausforderungen in Bezug auf das Beispiel
- Überzogene Erwartungen Expectation Gap, Unklare Definition
- Unverbindlich welcher PS, Was für ein Prüfurteil? Keine Auftragsbestätigung?
- Ein nicht modifiziertes Prüfurteil wurde vereinbart
- Prüfungshandlungen wurden nicht definiert
Reaktion des Prüfers
- Da weder Form noch Inhalt der Bestätigung vorgibt, besteht Flexibilität hinsichtlich Auftragsinhalt und Berichterstattung.
- Option 1: PS 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen: Defintion der Prüfungshandlungen mit Auftraggeber, Abstimmung mit stat. JR möglich, Kein Prüfurteil!
- Option 2: PS 950
Vereinbarung der finanziellen Sachinformation wie z.B. Ausgefüllter Covenant Bericht,
Zugrunde liegender Sachverhalt: Finanz und Ertragslage sowie CF der Einheit (Grundlage Jahresrechnung)
Kriterien: Bewertungskriterien der Bank z.B. in Übereinstimmung mit OR, IFRS, Swiss Gaap FER.
Zusammenfassung, Fazit und kritische Würdigung
Es entsteht Expectation Gap, zu hohe Erwartungen.
Frühzeitige Abklärung, Aktives zugehen auf Kunden
Verantwortung Revisionstelle klarstellen + Separieren von stat. Prüfung
Es soll bei Auftragsannahme geklärt werden, in welcher Form ein Bericht abgegeben werden kann und ob es eine betriebswirtschaftliche Prüfung oder eine verwandte Dienstleistung durchgeführt werden soll.
STAF
1. Einleitung
2. Austritt aus Hodling Privileg und Übertirtt ord. Besteuerung - Erläuterung Step UP und Sondersatz
3. Buchhalterische Behandlung und Folgen Revisionsstelle
4. Zwingend anzuwendende Werkzeuge STAF
5. Zusammenfassung / Fazit / Konklusion
1. Einleitung
Annahme STAF am 19. Mai 2019 Holdingprivileg ein Schlussstrich gezogen. Keine Steuerprivilegien mehr für Holding, Gemischte Gesell, Domizilgesell). Ab dem 01.01.2020 zwingend ord. Besteuerung. Austritt erfolgt mit Deklaration des Austritt deklariert und beantrag + Deklaration St. Reserven St. Erklärung 19 Ausnahme Zug 20
2. Austritt Holding Privileg
Option 1: St. Reserven (Ausnahme Beteiligungen und Grundstücke) mittels Step Up versteuern: Steuerwert um St. Reserven erhöht in Steuerklärung und danach in 5 - 10 Jahren (je nach Kt.) Steuerwirksam um den Step Up Betrag abgeschrieben. Verst. St. Reserven ist steuerbares EK.
Option 2: St. Reserven realisiert und 5 Jahre nach STAF mit niedrigen Steuersatz besteuert. Gewinn aufteilen in Stat und historischen Gew. (hist. -> Sondersatz)
3. Buchhalterische Behandlung und Folgen Revisionsstelle
Step-up: Berücksichtigung von lat. Steuern aufgrund Veränd Steuerbemessungsgrundlage (Diff Steuer- Handelsbilanz)
Sondersatz: Keine lat. Steuern (keine Diff Steuer- Handelsbilanz)
Latente Steuern neuen Steuersatz anpassen -> alle Gesell
Aktivierte Verlustvorträge Stufe Konzern müssen neuen Steuersatz berücksichtigen> alle Gesell
Prüfen ob Werkzeuge korrekt angewandt
Transparenter Ausweis im Anhang JR: Generelle Info, Einmaleffekte, Unternehmenspezfische
4. Zwingend anzuwendende Werkzeuge STAF
- Patentbox max. 90% Entlastung
- 70% Begrenzung gesamtentlastung
- St. Reserven Aufdeckung
5. Zusammenfassung / Fazit / Konklusion
- Steuerbelastung reduziert.
- Stolpersteine für Prüfer (latent. Steuern, Ausweis im Anhang, aktivi. Verlustvorträge, laufender Steueraufwand)
- Hat Einfluss auf Prüfung (alle Aspekte berücksichtigen)
PS 950 - Betriebswirtschaftliche Prüfungen und verwandte Dienstleistungen
- Einleitung / Ausgangslage
- Grundlagen und Begriffe
- Anforderungen und Durchführung
- Zsmfsng
- Fazit und kritische Würdigung
- Fragen
1. Einleitung
- Gilt für betriebswirtschaftliche Prüfungen ab 1. August 2020
- Der PS 950 stellt sowohl einen Prüfungsstandard als auch ein generelles Rahmenwerk für betriebswirtschaftliche Prüfungen dar. Der Originalwortlaut des ISAE 3000 (revised) ist integraler Bestandteil des PS 950
- Prüfgegenstand sowohl finanzielle, aber auch nicht-finanzielle Informationen sein.
2. Grundlagen
Grundlagen vor Auftragsannahme festgelegt. Für effektive Prüfung benötigt es:
- Eine Sachinformation = Sie stellt das Ergebnis der Messung bzw. eine Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts dar.
- Ein zugrunde liegender Sachverhalt = Er ist das Ereignis, das anhand von Kriterien gemessen bzw. beurteilt wird.
- Kriterien = Sie stellen die Massstäbe zur Messung bzw. zur Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts dar
Bsp. finanzielle Sachinformation: Werte aus der Buchhaltung, abgebildet in der JR inkl. Offenlegung im Anhang.
Zugrunde liegende Sachverhalt: Finanz- und Ertragslage sowie Cashflow einer Einheit
Kriterien: Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS oder SGF
Bsp. nicht finanzielle Sachinformation: Berichte über CO2-Emissionen
Zugrunde liegende Sachverhalt: Ausmass von CO2-Emissionen
Kriterien: Ansatz-, Bewertungs- und Darstellungsgrundsätze, z.B. das Greenhouse Gas Protocol
Zwei Arten von Engagements: 1. Attestation Engagements, bei welchen der ISAE 3000 zwingend anzuwenden. Separate Schlussfolgerung
2. Direct Engagements. Das Ergebnis ist Teil des RS-Bericht. Z.B. IKS Existenz-bestät
Assurance: Hinreichend (reasonable) oder begrenzt (limited).
3. Anforderungen und Durchführung
- Voraussetzungen und Vorbedingungen + Auftragsbestätigung
- Auftragsverantw gesamten Prüfungsdauer für Gesamtqualität verantw.
- Auftragsverantw effiziente Planung & Durchführung verantw. PH an ord. Rev. orientieren
- VE + Sub. Event,
- Flschdrst.
- Bericht. kurz oder lang
5. Bsp. Lohngleichheits
Aktivierung von Verlustvorträgen unter OR
Ich habe mich aufgrund der Aktualität für das Thema entschieden, viele Unternehmen machen Verlust wegen Covid 19 sind Fortführungs gefährdet etc.
- Kurze Einführung in die Thematik: Was sind Verlustvorträge und wie entstehen sie?
- Aktivierungsvoraussetzungen im OR-Einzelabschluss
- Behandlung auf Konzernstufe
- Kurzer Blick über den Tellerrand: Behandlung nach Swiss GAAP FER und IFRS
- Zusammenfassung
- Fazit und kritische Würdigung
- Fragen
Einführung:
- Verlustvorträge entstehen aus Jahresverlust ohne Verrechnung mit Gewinnvortrag oder Reserven (Massgeblichkeitsprinzip
- Steuerlich annerkannt sind die letzten 7 Jahre steuerlich bereinigten Jahresrechnungen ohne Verrechnung
- Sanierung auch Verlustvorträge aus früheren Perioden heranzuziehen (Art. 67 Abs. 2 DBG) jedoch Spezialthema
- Stellt sich die Frage ob mutmassliche «latente Steuerguthaben» im OR-Abschluss aktiviert werden kann
2. Aktivierungsvoraussetzungen im OR-Einzelabschluss
- allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen gestützt auf Art. 959 Abs. 2 OR:
- Vergangenes Ereignis
- Verfügungsgewalt
- zukünftiger Mittelzufluss wahrscheinlich
- verlässliche Schätzung
Vergangenes Ereignis, Verfügungsgewalt, gegeben durch die steuerliche Massgeblichkeit und die JR.
Aktivierungsvoraussetzung zuk. Mittelzufl. scheitert. Im OR Vorsichtsprinzip besagt deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit (+ 50.1% reicht nicht).
Verlässliche Schätzung ebenfalls schw. da zuk. Gewinn relevant. Allgemeine Aktivierungsvoraussetzung scheitert. Jedoch sollte die Analyse dennoch eine hohe Wahrscheinlich ergeben, sind die spezifischen Aktivierungsvoraussetzungen nach Art. 960ff. OR zu prüfen:
- Ersterfassung zu Anschaffungskosten
- Folgebewertung: höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellkosten NWP
Die vorliegende Thematik wird in der Lehre kontrovers diskutiert:
- Schenkungen und Tausch das AK/HK-Gebot durchbrochen da Posten vorsichtigen Verkehrswert bilanziert. Bei Steuervort. kein Verkehrswert
3. OR Konzernabschluss
Grundsätze ordnungsgemässer RGL Art. 958 ff.. BWL Sicht Aktivierung möglich. Auf Stufe EA Gläubigerschutz + Kapitalschutz 725. Möglich mit angemessener Offenlegung
4. Swiss Gaap FER + IFRS
- Aktivierungspflicht nach IAS 12
- keine Aktivierungspflicht, Wahl nach FER 11
über die Auswirkungen des Covid-19 Solidarbürgschaftsgesetzes
Einleitung
- Auswirkungen auf die Abschlussprüfung
- Separate Kreditverwendungsprüfung
- Zusammenfassung
- Fazit und kritische Würdigung
- Fragen
Einleitung
- Liquiditätsengpässen, Beginn der Covid-19 Pandemie, Solidarbürgschaftsverordnung in Kraft gesetzt, Vergabe und die Verwendungskriterien staatlich verbürgten Überbrückungskrediten regelte. Gesetz löst Verordnung ab 19.12.20
- Beschränkungen zur Kreditverwendung während der Inanspruchnahme der Kredite, Verbot von Ausschüttungen.
- In Artikel 23 die Aufgaben der Revisionsstelle und gibt den Bürgschaftsgesellschaften eine separate Kreditverwendungsprüfung. Neu Gesetz alt Verordnung n/a
Auswirkungen auf die Prüfung
- Keine Änderung Prüfauftrag einge. ord. Rev. Normalen geprüft. Falschdarstellung aufgrund Verletzung der Kreditverwendungskriterien beurteilen.
- Kreditvergabe Prüfgegenstand. Verstösse festgestellt, Auswirkungen auf JR und Going Concern, da eine ungerechtfertigte Kreditvergabe sofortige Rückzahlung. Offensichtlich missbräuchliche Gesuche GL Meldung + Hinweis Vermerk
- Kreditverwendungsvorgaben n/a, neu im Solidarbürgschaftsgesetz Artikel 23 Absatz 1 festgelegte Meldepflicht.
- 1. CFO 2. VR; VR ordnungsmässigen Zustand nicht herstellen, Meldung an Bürgschaftsorganisation zu machen.
- Die Solidarbürgschaftskredite FK, Max. 8 J Härtefälle 10 J.
- Berechnung (Art 725 OR) bis TCHF 500 nach Art. 3 Solidarbürgschaftsverordnung kein FK. Kredite über
TCHF 500 gemäss Art. 4 Solidarbürgschaftsverordnung normal FK. - Ab 19.12.20 sind Neuinvestitonen erlaubt. Veordnung nicht erlaubt nur Ersatzinvestitionen.
Separate Kreditverwendungsprüfung
Art. 23 separate Prüfung. PS 950 begrenzten Sicherheit. Differenzierte Wesentlichkeitsüberlegungen gegenüber der Abschlussprüfung
Zusammenfassung:
Neu Absatz Verantw. Rev.Stelle, Meldekaskade klar geregelt. Prüfauftrag gleich Verord. Neu 3. Stufige Meldepflicht.
Kreditverwendungskriterien neu separate Prüfung
Fazit:
Rechte und Pflichten klar geregelt. Separierung Kreditverwendungsprüfung (In Praxis noch nicht viel vorgekommen)
Fragen?
Kreditvergabe nicht gleich Kreditverwendung
Erstanwendung von IFRS 16 bei (Schweizer) Publikumsgesellschaften
- Einleitung / Ausgangslage
- Grundlagen von IFRS 16 und Vergleich mit IAS 17
- Auswirkungen auf die Bilanz und wichtige Kennzahlen
- Zusammenfassung und Fazit
- Fragen
1. Einleitung
IFRS 16 seit 01.01.2019 zwingend anzuwenden. Alle Leasingverhältnisse bilanziert. Führt zu Veränd. Bilanz, ER, GFR, erschwert Vergleichbarkeit. vertieftes Verständnis des neuen Standards notwendig
2. Grundlagen
Keine Untersch. Oper und finanz. Nur n/a wenn TCHF 5 oder weniger als 12 M.
Abschreibungs- und Finanzierungskomponente. Abschreibungsaufwand -> operativ. Finanzierungskomponente -> Finanzierungsergebnis als Finanzaufwand. Änderung Bilanz, ER, GFR.
3. Auswirkungen auf die Bilanz und wichtige Kennzahlen
- EBITDA / EBIT +
- Verschuldung + Ansatz Leasingverb.
- Verschuldungsgrad (Debt-to-equity Ratio) + Zunahme ++sofern vor IFRS 16 viel FK
- Eigenkapitalquote - Sinkt, da früher erfasste RoU-Assets schneller amortisiert werden als entsprechende Verbindlichkeit vermindert.
- Op. CF +
- Free CF aufgrund + Op. CF
- Liquidität 2. Grad - da höhere Verb.
4. Zusammenfassung + Fazit
Grosser Einfluss CF, ER, GFR etc.
- Nicht zuletzt liegt es auch am Bilanzpflichtigen Unternehmen einen Sachgerechte und umfangreiche Darstellung im Anhang anzustreben, um die Bilanzleser und Nutzer über die Einflüsse von IFRS 16 auf die Bilanz, ER, CF-Rechnung und die daraus abgeleiteten Performance-Kennzahlen zu informieren.
- Übergangsbestimmungen (Zusätzliche Offenlegungspflichten für Unternehmen welche die MRM angewandt haben)
- Überleitung von Verpflichtungen für operatives Leasing unter IAS 17 auf Eröffnungsbilanz erfasster Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 (4 von 48 Unternehmen haben darauf verzichtet)
- Ausweis gewichteter durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz (94% der Unternehmen haben Vorschrift befolgt)
- Offenlegung der Vergleichsperiode nach IAS 17 (von 50% der Unternehmen offengelegt)
Mietkonzessionen - IFRS 16 Bilanzierung für Leasinggeber
- Einleitung / Ausgangslage
- Buchhalterische Erfassung von Mietzugeständnissen beim Leasinggeber
- Zusammenfassung und Fazit
1. Einleitung Ausgangslage
COVID-19-Pandemie Lockdown Mieter Mietzugeständnisse von Vermietern .
Gemäss IFRS 16/44 ff. kann eine Änderung des Leasingverhältnis zu einem zusätzlich zu erfassenden neuen Leasingverhältnis führen.
IASB veröffentlichte im Mai 2020 Änderung von IFRS 16, welche es Leasingnehmern als optionale Erleichterung ermöglicht, auf die Beurteilung, ob Mietkonzessionen eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellen, zu verzichten.
Für Leasinggeber gilt diese Erleichterung nicht. Es stellt sich nun die Frage, wie die Buchhalterische Erfassung von Mietkonzessionen beim Leasinggeber erfolgen muss
2. Buchhalterische Erfassung von Mietzugeständnissen beim Leasinggeber
Bei Leasinggeber Diff. Zwischen operat. und finanz. Lease. Miete -> operat. Lease.
1. Kürzung oder Verzicht auf Zahlungen aufgrund eines Vertrages (z.B. Klauseln über höhere Gewalt) oder geltender Gesetze oder Vorschriften.
nicht als eine Änderung des Leasingvertrags betrachtet werden.
als negative Leasingzahlung d.h. weniger Ertrag aus dem Leasingvertrag.
2. Stundung von Leasingzahlungen
ändert sich nur die zeitliche Verteilung der Zahlungen.
Keine Änderung des Leasingverhältnisses
Alles gleich jedoch Wertminderung gemäss IFRS 9 (da Forderungen) in Betracht gezogen werden.
3. Verzicht auf zukünftige Leasingzahlungen
eine Änderung des Leasingverhältnisses dar und ist zum Zeitpunkt des Zahlungsverzichts wie ein neues Leasingverhältnis zu bilanzieren. Das heisst, Gesamtmiete neu bemessen und den reduzierten Betrag weiterhin verteilt über die Restdauer des Leasingvertrags verbuchen.
4. Verzicht auf oder Reduzierung von früheren Leasingforderungen
Ein möglicher Ansatz wäre, die Modifikation ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderung als neuen Leasingvertrag behandeln, wobei der gewährte Verzicht (prospektiv) linear über die neue Leasingvertragslaufzeit verteilt wird.
Ein anderer Ansatz wäre, zum Erlöschen des vertraglichen Anspruchs führt, was zur erfolgswirksamen Ausbuchung der Leasingforderung führt.
3. Zsmfg und Fazit
Lohngleichheit durch Revision des Gleichstellungsgesetzes
- Einleitung: Warum wurde dieses Thema gewählt?
- Ziele & Auswirkungen der Analyse
- Herausforderungen in Bezug auf die Analyse
- Ergebnis & weitere Schritte
- Zusammenfassung und Fazit
1. Einleitung: Warum wurde dieses Thema gewählt?
Am 1. Juli 2020 wurde das Gleichgestellungsgesetz (GIG) revidiert und der Artikel 13 hinzugefügt, welche grössere Arbeitgeber dazu verpflichtet eine interne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Die Analyse muss bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein.
2. Ziele & Auswirkungen der Analyse
In Zahlen rund CHF 1'500 im Monat.
Rund 50% davon lassen sich tatsächlich durch Ausbildungsunterschiede, Alter oder Ähnliches begründen. Doch woher stammen die anderen 50%?
Gemäss Gesetz müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter eine solche Analyse durchführen. Was heisst das in Zahlen? Die Schweiz lebt von KMUs, sodass die Analyse lediglich 1% der Unternehmen trifft. Auf der anderen Seite sind jedoch rund 46% der Arbeitnehmer betroffen, wobei Lernende und Expats ausgeklammert werden.
Zur Methodik der Analyse selbst: Diese musste bis im Juni dieses Jahres abgeschlossen werden und funktioniert unter den Leitsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
3. Herausforderungen
Definition der beiden Bestandteile Lohn und Arbeit wird es schon wieder etwas komplizierter
Etwas komplizierter gestaltet sich die Definition der Arbeit. Was ist Arbeit genau? Beispiel anhand eines Buchhalters. Dessen Arbeit kann in einem Grosskonzern sehr viel spezifischer sein, als in einem KMU mit etwas mehr als 100 Mitarbeitenden.
Hier ist die Unternehmensleitung gefordert, klare Job- und Funktionsprofile zu erstellen, um die Analyse auf einer möglichst statistischen Basis durchführen zu können.
4. Ergebnisanalyse
Zuallererst muss diese durch eine unabhängige Stelle – z.B. Revisionsgesellschaft – auf ihre Richtigkeit überprüft werden. In einem weiteren Schritt müssen die Mitarbeiterenden informiert werden sowie im Anhang offengelegt werden, wenn es sich um ein börsenkotiertes Unternehmen handelt
Dagegen sieht das Gesetz keine Sanktionen vor, wenn dadurch eine Lohndiskriminierung aufgedeckt werden sollte. Es muss lediglich eine erneute Prüfung nach vier Jahr vollzogen werden. Unternehmen die «Bestanden» haben, müssen keine Wiederholung durchführen.
5. Sensibilisierung
Kurzarbeitsentschädigungen - einen Prüfpunkt wert? 1/2
- Einleitung / Ausgangslage
- Grundzüge der KAE / Verantwortlichkeiten
- Stolpersteine in der KAE Abrechnung
- Zusammenfassung und Fazit
- Fragen
1. Einleitung / Ausgangslage
Mehr als ein Drittel aller Betriebe, gemäss SECO Wahrscheinlichkeit von Falschabrechnungen
2. Grundzüge der KAE / Verantwortlichkeiten
Leistung der Arbeitslosenversicherung, weshalb nur Personen, die der ALV unterstehen auch Anspruch auf KAE haben. Hierbei wird nur der tatsächliche Arbeitsausfall entschädigts und nicht die unproduktive Arbeit.
Neu fand eine Umstellung vom individuellen zum summarischen Verfahren statt. Dies hat zur Folge, dass die Voranmeldungen wie auch die Abrechnungen an sich nur noch wenige zu prüfende Angaben enthalten
(Sollzeit und Ausfallzeit in Std.,
% Anteil Arbeitsausfall,
Lohnsumme und auf Arbeitsausfall entfallene Lohnsumme). Dies ermöglichte die Bewältigung der grossen Flut an KAE Anmeldungen.
Abgrenzung zum Corona Erwerbsersatz -> reine Sozialleistung des Bundes. In der Praxis jedoch hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten jeweils dementsprechende mit dem der KAE überschnitten (Bspw. Arbeitnehmer sind betroffen von der KAE aber auch von einer Quarantänepflicht was Corona Erwerbsersatz zur Folge hat). Selbstredend besteht jedoch immer nur Anspruch auf eine einzelne Leistung KAE oder Corona Erwerbsersatz.
Die Verantwortlichkeiten der KAE:
Arbeitgeber -> Einreichung Voranmeldung bei der kantonalen Amtsstelle (KAST). Durchführung der notwendigen Arbeitszeitkontrolle, Vorschuss der KAE an Arbeitnehmer und Einreichung KAE Abrechnung innerhalb von 3 Monaten
Kantonale Amtsstelle:
Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen KAE Bezug. Verfügung der Bewilligung oder einer Ablehnung mit einem Entscheid (Einsprache fähig)
Arbeitslosenkasse (ALK):
Prüfung der KAE Abrechnung auf fristgerechte und inhaltliche Korrektheit. Wenn alles korrekt ist zahlt die ALK die KAE
Eidg. Finanzkontrolle (EFK):
Durchführung von Datenanalysen und Meldung von Auffälligkeiten an das (SECO). Unterhaltung Whistleblower Plattform.
SECO:
Prüfung (stichprobenbasiert) der KAST Entscheide sowie der Vollzugststellen (ALK) und die von der EFK gemeldeten Verdachtsfälle und Auffälligkeiten. Durchführung von Arbeitgeberkontrollen
Kurzarbeitsentschädigungen - einen Prüfpunkt wert? 2/2
3. Stolpersteine in der KAE Abrechnung
Nicht berechtige Betriebe; Unternehmen die sich in Liquidation befinden haben keinen Anspruch auf KAE. Wie auch öffentlich-rechtliche UN, bei denen kein Risiko auf Stellenabbau vorhanden ist
Gesamtbetrieb vs. Betriebsabteilung; Dies macht dann einen gravierenden Unterschied, wenn die Betriebsabteilungen unterschiedliche Arbeitsausfälle aufweisen
Bestimmbarkeit der Ausfallzeit; Die Ausfallzeit muss bestimmbar sein, damit Anspruch auf KAE besteht. Zudem muss sie korrekt berechnet und mittels betrieblicher Zeiterfassung nachvollziehbar sein.
Besondere Personengruppen;
- Anspruch auf KAE bei Lernenden, besonders gefährdeten Personen, sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung. Diese Gruppen sind stets zu beachten.
Nicht anspruchsberechtigt sind: Personen die vorwiegend im Ausland arbeiten, Personen in gekündigten Arbeitsverhältnissen, Personen die keine Arbeitszeitkontrollen führen und Personen im ordentlichen Rentenalter (da nicht mehr der ALV unterstellt)
Lohn Administration
- Damit während der Kurzarbeit keine Unterdeckung bei den Sozialversicherungen ensteht, sind diese abzurechnen als hätte es keine KAE gegeben.
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss OR Art. 324 ff. ist juristisch umstritten und muss im Einzelfall angeschaut und evaluiert werden.
4. Fazit und kritische Würdigung
- Das Covid Regime war bzw. ist für alle beteiligten eine Herausforderung, da in dieser aussergewöhnlichen Zeit Fehler passieren und es einen vereinfachten Zugang zu KAE gibt. Dies verleitet zu grenzwertigen Optimierungen.
- Dementsprechend ist in Zukunft auch mit vermehrten Kontrollen des SECO bei den Arbeitgebern zu rechnen, um die korrekte Abrechnung der KAE zu überprüfen. Diese könnten dementsprechende Auswirkungen auf die Jahresrechnung haben, falls vom SECO gewisse Sachverhalte bemängelt worden sind, welche zu Rückforderungsansprüchen führt.
- Die jeweiligen Unternehmen tun gut daran, ihre KAE Bezüge so zu dokumentieren, dass diese auch in den nächsten Jahren und für Dritte gut nachvollziehbar sind.
Was bedeutet die Einführung von IFRS 17 für Industrieunternehmen
- Einleitung / Ausgangslage
- Definition Versicherungsvertrag
- Anwendungsbereich inkl. Praxisbeispiel
- Schlussfolgerung/Fazit
- Fragen
1. Einleitung
IFRS 17 regelt Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben bei Versicherungsverträgen, per 1.1.2023 (Versicherungsgeber) abschliesst.
Der Standard ist nicht anwendbar für Versicherungsempfänger
Was ist neu?
Im Gegensatz zu den Swiss GAAP FER, die mit der Fachempfehlung 41 die Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen bestimmen, gilt IFRS 17 branchenübergreifend und unabhängig von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens für alle Verträge, auf welche die Definition eines Versicherungsvertrages zutrifft
Somit kann der Standard auch bei Industrieunternehmen zur Anwendung kommen
2. Definition Versicherungsvertrag
Als Versicherungsvertrag gilt ein Vertrag, durch den ein Versicherer (z.B. Mobiliar) ein signifikantes Versicherungsrisiko eines VN (z.B. Sie Herr Experte) übernimmt, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein bestimmtes unsicheres zukünftiges Ereignis den VN beeinträchtigt (z.B. Verlust von Schmuck oder Autounfall).
- Beim Versicherungsrisiko handelt es sich um ein nicht-finanzielles-Risiko
- Finanzielle Risiken => ausgeschlossen
- Unspezifische Risiken (z.B. Wetter) => ausgeschlossen
- Beispiele: Erkrankung, Unfall, Diebstahl
- Signifikant: potenzielle Zahlung ist wesentlich höher bei Eintritt als bei nicht-Eintritt des Ergebnisses
3. Anwendungsbereich inkl. Praxisbeispiele
Ausnahmen:
- Garantieleistungen Verkauf von Waren/DL è IFRS 15
- Restwertgarantien, Leasing è IFRS 16
- Finanzielle Garantien von Finanzinstrumenten è IFRS 9
- Vorsorgeverpf è IAS 19
Praxisbeispiele: Vers. Vertrag bei Handy
- Prinzipal (anwendbar) oder Agent (n/a)
- Prinzipal = Verfügungsgewalt (kann z.B. Preis bestimmen)
- Praxis: NL an Vers. übertragen, dieser Prinzipal Vertrag nicht IFRS
Dienstleistungsvertrag mit festem Entgelt (z.B. Pannenhilfe)
Z.B. Wartungsvertrag, einen gewissen Vermögenswert zu einem festen Preis zu warten
Restwertgarantien (exkl. Leasing)
Aktuelle Entwicklungen in den IFRS 1/3
- Einleitung / Ausgangslage
- IAS 16 – Erlöse vor Beabsichtigter Nutzung
- IAS 37 – Kosten der Vertragserfüllung belastender Verträge
- Zusammenfassung und Fazit
- Fragen
1. Einleitung / Ausgangslage
- In Bezug auf diese Anapassungen stellen sich nun die folgenden Fragen:
- Was wird geändert
- Wie war die bisherige Anwendung
- Was künftig anwendbar
- Was sind die Auswirkungen und Übergangsbestimmungen der Änderungen.
2. IAS 16 – Erlöse vor Beabsichtigter Nutzung
- Änderung betrifft die Erfassung von Erlösen aus dem Output einer Sachanlage, welche noch nicht zur beabsichtigten Nutzung bereitsteht.
- Aktuell verlangt der Standard, dass solche Erlöse von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Sachanlage abgezogen werden.
- Dies wird nicht mehr zulässig sein. So sind nun bspw. Erlöse aus dem Verkauf von in einer Testanlage gefertigten «Muster» künftig zusammen mit den Kosten für deren Herstellung direkt in der Erfolgsrechnung zu erfassen. Bewertet werden diese «Muster» nach IAS 2 Vorräte.
Aktuelle Entwicklungen in den IFRS 2/3
- Weiter wird die Änderung klar definieren, was unter «Kosten für Testläufe» zu verstehen ist. Hierunter fallen Kosten zur Feststellung, ob der Vermögenswert resp. Sachanlage technisch und physisch in der Lage ist, seinen bestimmungsgemässen Gebrauch durchzuführen. Erzielen von finanziellen Leistungsähigkeiten /bspw. Operative gewinnmarge ist für diese Beurteilung neu irrelevant.
- Auswirkungen der Änderung: Beurteilung des Zeitpunkt, wann die Sachanlage als betriebsbereit gelten. Somit führt diese Änderung bei den betroffenen Unternehmen tendenziell zu einem früheren Abschreibungsbeginn und erhöht den Abschreibungsaufwand in künftigen Perioden, da die Buchwerte der Sachanlagen nicht mehr um die Nettoerlöse vor beabsichtigter Nutzung reduziert werden. Die Änderung verlangt darüber hinaus, dass Unternehmen Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, getrennt ausweisen und den Posten der Erfolgsrechnung angeben, in dem diese Erlöse und Kosten erfasst werden.
- Übergangsbestimmungen: Änderung ist rückwirkend anzuwenden. jedoch nur auf Sachanlagen, die am oder nach dem Zeitpunkt der frühesten im Abschluss dargestellten Vergleichsperiode angeschafft wurden.
IAS 37 – Belastender Verträge
- Die Änderung betrifft die Spezifikation was unter unvermeidbaren Kosten bei belastenden Verträge zu verstehen ist.
- Bisher wurden diese Kosten als dem niedrigeren Betrag aus den Erfüllungskosten und Entschädigungszahlungen oder Strafgeldern für Nichterfüllung.
- Künftig sollen alle direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt werden. Diese umfassen: «incremental cost», wie z. B. direkte Lohn- und Materialkosten, und eine Allokation von Gemeinkosten, die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind, wie z. B. eine anteilige Zurechnung von Abschreibungen für Sachanlagen, die zur Vertragserfüllung verwendet werden.
Aktuelle Entwicklungen in den IFRS 3/3
- Auswirkungen der Änderungen: Diese Änderungen wird keinen massgebliche Einfluss auf zuküntige Jahresrchnung haben.
- Übergangsbestimmungen: Erfordern keine vollständige retrospektive Anwendung. Nur auf jene Verträge, welche zum Beginn der Berichtsperiode im Zeitpunkt der Erstanwendung noch nicht alle Verpflichtungen erfüllt hat. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung der Änderung ist in der Eröffnungsbilanz des Eigenkapitals dieser Periode ohne Anpassung der Vorjahreswerte zu erfassen.
5. Fazit und kritische Würdigung
- Änderung IAS 16: betrifft Unternehmen, welche bei der Herstellung und Instandsetzung von Sachanlagen wesentliche Verkäufe von Gütern dieser sich in der Herstellung befindlichen Anlagen erzielen.
- Änderung IAS 37: betrifft jene Unternehmen, welche aktuell zur Bestimmung belastender Verträge keine Allokation von indirekt zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung notwendigen Kosten berücksichtigten.
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