Fragenkatalog Unternehmensrecht
Alles dabei
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Kartei Details
Karten | 43 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.09.2014 / 26.03.2022 |
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Eine Dissertation wird zum Verlag gebracht, inwieweit darf der Verlag Änderungen vornehmen?
Es geht um den Werkschutz gem §21.
Der Urheber darf bestimmen, in welcher Art und Weise sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll und vor allem unter welchen Voraussetzungen Änderungen des Werkes zulässig sind.
Der WErkschutz entsteht als Persönlichkeitsrecht originär beim Schöpfer.
Änderungen des Werkes stellen eine Verletzung der Schöpferpersönlichkeit dar und bedürfen daher der Einwilligung des Schöpfers. Es gilt daher ein unbedingtes Änderungsverbot, dessen konkrete Ausgestaltung dem Urheber obliegt bzw nach den Gewohnheiten und Gebräuchen des redlichen Verkehrs zu beurteilen sind (914)
Der Urheber ist jedenfalls vor Entstellungen, Verstümmelungen und anderen Änderungen, die ihn in seinem geistigen Interesse am Wer schwer beeinträchtigen geschützt.
Nicht verbieten kann der Urheber dem Verlag Änderungen, die nach der Art oder dem Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden.
Ist das Urheberrecht übertragbar?
Was sind Werknutzungsrecht und Werknutzungsbewilligung?
Der Urheberrecht kann nur von Todes wegen übertragen werden, es ist vererblich. Erbe kann jede natürliche oder juristische Person sein. Ein Erwerb unter Lebenden ist nicht möglich.
Daher kann der Urheber anderen Personen, natürliche wie juristische, das Recht zur Benutzung des Werkes einräumen.
Die Nutzungseinräumung kann nicht-ausschliesslich (Werknutzungsbewilligung) oder aber exklusic (Werknutzungsrecht) erfolgen.
Es kommt zu keiner Teilübertragung sondern zu einer Belastung des Stammrechts. >derivativ, konstitutiver Erwerb
Durch einen Urhebervertrages(Lizenzvertag) sind weitgehend formfrei. (zb Verlagsvertrag, Plattenvertrag >Dauerschuldverhältnis)
a)Werknutzungsbewilligung:
Ggü dem Urheber ensteht ein blos obligatorischer Anspruch, dh diesem kommt nur ein relatives Recht zu. Der Urheber verpflichtet sich dazu, von seinen urheberrechtlichen Abwehrrechten keinen Gebrauch zu machen (Nichtangriffverpflichtung)
Sukzessionsschutz: Bei Einräumung eines Werknutzungsrecht bleiben die erteilten Bewilligungen auch gegenüber dem WErknutzungsrechtsinhaber aufrecht, sofern mit dem Inhaber nichts anderes vereinbart wurde.
b) Werknutzungsrecht:
vermitteln dem Berechtigten das ausschliessliche Recht das Werk in der vertraglich vorgesehenen Art und Weise zu verwerten.
>absolute Rechtsposition>jeder andere (auch der Urheber) ist verplfichtet sich einer weiteren Verwertung des Werkes im vereinartenm Umfang zu enthalten (Enthaltungspflicht)
Urheberrechtliches Elastizitätsprinzip: Sobald der Das Werknutzungsrecht begründende Vertrag wegfällt, erlischt das Recht und es wird wieder vollumfänglich.
Werknutzungsberechtigte kann im eigenen Namen urheberrechtliche Abwehrrechte geltend machen.
Werknutzungsrechte sind übertragbar und können sowohl von Todes wegen als auch unter Lebenden entgeltlich oder unentgeltlich erworben werden. Jedoch benötigt es die Zustimmung des Urhebers.
Auch eine Einräumung des Rechts an zukünftigen Werken ist zulässig.
Was ist ein Verlagsvertrag? Welche Art von Nutzungsrecht?
Ein Verlagsvertrag ist ein Urheberrechtsvertrag und ist ein Dauerschuldverhältnis.
Kann als Werknutzungsrecht oder aber als Werknutzungsbewilligung ausgestaltet sein.
Was ist eine Marke? Welche Funktionen? Übertragbarkeit?
Marken sind alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen und geeignet sind Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. > Kennzeichnungsfunktion, Unterscheidungsfunktion
a) Herkunfsfunktion: Die Marke soll dem Verbraucher ermöglichen, die Ware oder DL ohne Verwechslungsgefahr von anderen anderer Herkunft zu unterscheiden (gewährleistet Kontrolle durch ein Unternehmen)
b) Kennzeichnungs und Unterscheidungsfunktion: Soll Kennzeichnen und geeignet sein zu unterscheiden
c) Kommunikations und Werbefunktion: Marke ist Mittel der Werbung, da sie Werbebotschaften an den Konsumenten übermittelt
Marke ist Mittel der Kommunikation, da sie eine Botschaft über das Produkt vermittelt.
Phantasienamen eignen sich daher wenig
d) Qualitäts - Garantie oder Vertrauensfunktion: Erwartung einer bestimmten gleichhaltenden Qualität
Übertragung:
Marken sind grundsätzlich frei übertragbar, daher kann sie unabhängig vo einem Eigentumswechsel am Unternehmen übertragen werden. Das PA hat eine Täuschungsgefahr zu prüfen.
Gehört das Markenrecht jedoch zum Unternehmen, so geht das Markenrecht mit Unternehmenserwerb auf den neuen Eigentümer über. ex lege
Dabei ist die Eintragung ins Markenregister nur deklarativ
Marke ist frei lizenzierbar, die Marke kann daher für alle oder einen Teil der Waren, für den sie eingetragen ist Gegenstand von ausschliesslichen oder nicht ausschliesslichen Lizenzen sein.
Lizenz bedeutet die Einräumung durch den Markeninhaber, dass der Erwerber die Marke verwenden darf. Dabei geht das Markenrecht als solches aber nicht auf den Erwerber über. Begründet ein Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden kann.
Bei Lizen bleibt der Markeninhaber der Eingetragene im Register.
Ausschliessliche Lizenz: Der Lizenznehmer ist mit Rechten ggü Dritten ausgestatten, dh der Nehmer kann die notwendigen Abwehrschritte auch ohne Zustimmung des Markeninhabers vornehmen.
Was bedeutet Erschöpfung im Markenrecht?
Grundsatz der gemeinscahftsweiten Erschöpfung: Der Markeninhaber der die Ware, die mit der Marke versehen ist, oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten in den Verkehr gebracht hat, kann die Weiterverbreitung nicht mehr untersagen noch beeinflussen.
Aus unionsrechtlicher Sicht sollen die nationalen Märkte nicht voneinander abgeschottet werden.
in den Verkehr der EU bzw EWR, also einem Dritten die tatsächlich Verfügungsgewalt übertragen wird.
Sprechen wichtige Gründe gegen die Erschöpfung, bestehen die Auschlussrecht des Markeninhabers weiterhin.
das kann zb sein, wenn die Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wurden, auch sollen die Herkunfts und Qualitätsfunktion der Waren erhalten bleiben.
Was ist eine bekannte Marke? Wird sie besonders geschützt?
Bei der Beurteilung, was eine bekannte Marke ist sind sowohl qualitative wie auch quantitative Kriterien zu berücksichtigen.
Quantitativ: Die Marke muss einem bedeutenden Teil des angesprochenen Publikums bekannt sein (50% Verkehrsbekanntheit)
Qualitativ: ob die Marke einen Ruf hat, der ausgebeutet oder beeinträchtigt werden kann.
Eingriffshandlungen:
a) Ausnutzung der Wertschätzung: Sittenwidrige Rufausbeutung (das positive Image einer Marke wir zum Nutzen des Verletzers verwertet.)
b)Beeinträchtigung der Wertschätzung: Rufschädigung (wenn ein der Marke ähnliches oder identisches Zeichen für ein qualitativ schlechteres oder rufgefährdendes Produkt verwendet>Abwehr negativer Einflüsse ein ein positives Markenimage)
c) Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft: Verwässerung (Minderung der Unterscheidungskraft durch die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten, die ältere Marke ist nicht mehr geeignet eine gedankliche Verbindung mit den Waren hervorzurufen)
d) Ausnutzung der Unterscheidungskraft: Ausfmerksamkeitsausbeutung (Der Verletzer zieht mit einer bekannten Marke Aufmerksamkeit auf sich und erzielt dadurch einen Vorsprung)
Ansprüche bei Verletzung
Unterlassungsansprüche
Wiederherstellung des vorigen Zustandes
Anspruch auf Vernichtung der Eingriffsgegenstände
Überlassung der Eingriffsgegenstände
Zahlung eines angemessenen Entgelts
Herausgabe des Gewinns bzw SE
Urteilsveröffentlichung und Rechnungslegung
Was ist ein Patent, wie bekommt man es? Was prüft das Patentamt?
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches SChutzrecht auf eine Erfindung.
Es gewährt dem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht, die patentierte Erfindung zu verwenden.
Patente werden für erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind erteilt. (technisches Element muss verwendet werden)
Nicht Entdeckungen oder zb ein mathematischer Algorhythmus oder ästhetische Formschöpfungen.
Patenterteilung: Das Patentamt erteilt ein zeitlich begrenztes (20 Jahre) Patent nach dem Patenterteilungsverfahren
Was prüft das PA: Ist die Idee neu und erfinderisch, hat Recherchearbeit anzustellen.
In einem ersten Vorabbescheid wird mitgeteilt ob die Erfindung schützenswert ist und ob FOrmmängel vorliegen.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen ist das Patent gegen Zahlung einer Gebühr zu erteilen.
Was ist Inhalt des Schutzrechts des Patents? Welche Rechtfertigung kommt ihm zu
später
Spezieller Leistungsschutz des Patentrechts?
später
SChutzzwecke des UWG? Besondere Vorschriften über den Verbraucherschutz?
Zum Wettbewerbgsrecht im weiteren Sinne zählen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne (Laterkeitsrecht > Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Unter Wettbewerb versteht man das Streben eines jeden von mehreren Unternehmern auf einem gemeinsamen Markt mit möglichst vielen Junden abzuschliessen. Der Zweck des Lauterkeitsrechtes ist daher der Schutz des lauteren Wettbewerbs (Verhinderung der unlauteren Geschäftspraktik)
Das UWG schützt so nicht nur die einzelnen Mitbewerber sonder auch die sonstiegn Marktteilnehmer (insb Verbraucher) und die Allgemeinheit > Schutzzwecktrias. (Schaffung des Klagerechts der Öst Arbeiterkammertags, der Landwirtschaftskammer und des Gewerbschaftsbunds.
Unternehmerbegriff im UWG:
Die Handlungen setzen Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, dazu gehört jede selbständige aus Erwerb gerichtete Tätigkeit (Gewinn ist nicht erforderlich)
aber auch Vereine, politische Parteien sowie NGOS zählen zu den Unternehmern iSd UWG, auch Freiberufler etc.
Generalklausel: eine unlautere Geschäftspraktik muss geeignet sein den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen nicht nur unerheblich zu beeinflussen. > Mindestintesität
Schutz des Verbrauchers: Verbaucherbegriff richtet sich nach dem KschG.
§1z2 UWG: darunter fallen Geschäftspraktiken von Unternehmern ggü Verbauchern. es geht um die Beeinflussung der Entscheidung des Verbauchers.
Danach sind nur solche unlautere Handlunge, die geeignet sind den Wettbewerb oder das Verhalten der Verbraucher zu beeinflussen. Die Fähigkeit des Durchschnittverbraucher eine informierte Entscheidung zu treffen wird beeinträchtigt
Ist ein Unternehmen eine Gesamtsache?
Eine Gesamtsache ist (gem §302) ein Inbegriff für mehrere besondere Sachen, die als eine Sache angesehen und mit einem gemeinschaftlichen Namen bezeichnet zu werden pflegen. Sie wird als Ganzes betrachtet.
Unternehmen sind keine Gesamtsachen, da auch unternehmensbezogene SChuldverhältnisse (Arbeitsverträge, Werkverträge) zum Unternehmen gehören, das sachenrechtliche Institut der Gesamtsache erfasst diese nicht. Verträge, Forderungen oder Verbindlichkeiten können nicht nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden.
Auch Immaterialgüterrecht gehören zu einem Unternehmen und auch diese werden nicht nach sachenrechtlichen sondern eigenen Regeln übertragen.
Auch wird das Eigentum an Liegenschaften nicht durch Übergabe des Unternehmens uno actu mitübertragen, vielmehr wird dieses durch Eintragung im Grundbuch erworben. Daher wären auch diese vom sachenrechtlichen Begriff ausgeschlossen.
Aber auch schuldrechtlich steht das Unternehmen kkeinen einheitlichen Verpflichtungsgegenstand dar. Denn bezgl unternehmensbezogener Schuldverhältnisse kann der Veräusserer ohne Zustimmung seiner Gläubiger und Vertragspartner dem Erwerber nur Verwendungszusagen machen.
Das Unternehmen wird als Sondervermögen qualifiziert, dass sich von anderen Sondervermögen dadurch unterscheidet, dass es eine spezielle Organisation aufweist, deren Zweck es ist organisierte Erwerbsgelegenheit zu sein.
das Unternehmen ist danach weder Rechtsperson noch Sache ISd Sachenrechts, sondern juristisch nichts anderes als ein widmungsmäßig abgrenzbarer Teil des Vermögens, der unternehmerisch tätig ist.
Wie kann ein Unternehmen übertragen werden?
Unternehmen können selbst Gegenstand des Rechtsverkehrs sein.
Sie werden entweder durch Einzelrechtsnachfolge oder durch Gesamtrechtsnachfolge erworben.
Bei gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolgen ist zwischen den totalen und blos teilweise, partiellen Nachfolgen zu unterscheiden (Partiell Spaltungen, Einbringen)
Aber auch durch Beteiligungserwerb (share Deal) kann man sich Herrschaft über ein Unternehmen beschaffen. > Übernahme der Anteile einer Gesellschaft.
Was sind Formunternehmer?
Formunternehmer sind in § 2 UGB angeführt.
Dazu gehören Gmbh, Ag, Gen, Ewiv, VVaG, Sparkassen, SE, SCE,
Formunternehmer sind unabhängig, ob sie tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit betreiben Unternehmer kraft Rechtsform. Daher erübrigt es sich die Prüfung der unternehmerischen Tätigkeit.
Formunternehmer wird man mit Enstehen der die Formunternehmereigenschaft mit sich bringenden Rechtsform.
Also mit Eintragung ins Firmenbuch.
OG, KG sind keine Formunternehmer, da der § 2 UGB diese nicht umfasst. OG, KG können nur Unternehmer kraft betrieben Unternehmens sein. Auch der IV und die PS sind keine Formunternehmer.
Og, KG können zwar jedwede Tätigkeit ausüben und sie entstehen erst mit Eintragung im FB, dennoch haben sie nicht automatisch eine Unternehmereigenschaft, daher ist bei diesen Gesellschaften nachzuprüfen, welche Tätigkeit diese ausüben.
Ab wann beginnt die Unternehmereigenschaft? Sind NGOs auch Unternehmer?
1, Kraft betrieben Unternehmens:
Bereits Vorbereitungsgeschäfte begründen die Unternehmereigenschaft, jedoch sind natürliche Personen wenn sie Vorbereitungsgeschäfte schliessen als Verbraucher und noch nicht als Unternehmer zu betrachten. Mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes ist das 4. Buch auch anwendbar.
2. Rechtsformunternehmer, werden erst mit Eintragung ins FB Unternehmer.
Jedoch kann auch schon die Vorgesellschaft Unternehmereigenschaft haben.
3. Zu Unrecht ins FB eingetragene Unternehmer: Unternehmereigenschaft mit der FB EIntragung.
NGOs?
Diesen kommt keine Unternehmereigenschaft zu, da es an der Entgeltlichkeit fehlt.
Sie unterscheiden sich dadurch, dass ihre wirtschaftlich werthaften Leistungen zu keinem kostendeckenden Entgelt erbracht werden.
Daher benötigt sie zusätzliche Mitgliederbeiträge, Spender, Sponsoren, Subventionsgeber udgl.
Auch ein nicht auf Gewinn gerichtetes Unternehmen strebt zumindest eine Kostendeckung an, was man bei der Ngo verneinen muss.
Jedoch können Ngos in einem Teilbereich ihres Wirkens wirtschaftliche Unternehmen führen, dabei können sie sogar auf Gewinn gerichtet sein.
Wählen Ngos eine Rechtsform, was möglich aber unüblich ist, dann sind sie FOrmunternehmer.
Sind Ngos jedoch als IV oder PS organisiert, kann im Zuge eines Nebenzwecksprivlegs ein Unternehmen geführt werden. Dies muss aber der Haupttätigkeit untergeordnet sein.
Freier Beruf vs Gewerbe? Abgrenzung?
Gewerbliche Tätigkeit ist jede selbständige auf Dauer angelegte und berufmäig organisierte idR auf Gewinn gerichtete nicht freiberufliche Tätigkeit die wirtschaftlich werthafte Lesitungen auf dem Markt anbietet. (also entspricht dem Unternehmensbegriff)
Landwirtschaft heisst Nutzung eigenen oder überlassenen Bodesns zur Gewinnung organischer Erzeugnisse (zb Anbau von Getreide oder Obst)
Forstwirtschaft heisst Gewinnung von Waldprodukten und planmässige Walderhaltung (zb Holzgewinnung Aufforstung
Freiberufliche Tätigkeit: dazu gehören vorallem jene Tätigkeiten für die es eine gesetzliche Interessenvertretung gibt (künstlerisch religiös sozial)
zb Ärzte, Dentisten, Rechtsanwälte.
Es kommt auf die persönlichen Fähigkeiten an
Was ist der Rückgriff beim Wechsel?
Voraussetzungen:
a) Grund
- Regress mangels Zahlung: wenn bei Verfall nicht gezahlt wird (erst nach Fälligkeit)
- Regress mangels Annahme: (vor Fälligkeit möglich, wenn Annahme verweigert, oder teilweise)
Ausgeschlossen, wenn Vorlegungsverbot oder Haftung für die Annahme ausgeschlossen - Regress mangels Sicherheit: wenn bei Bezogener Insolvenzverfahren eröffnet
b)Protest
ist die förmliche Feststellung der Rückgriffsvoraussetzungen. > Protesterhebung
(öffentliche Urkunde, es wird festgestellt, dass Leistung ordnungsgemäß verlangt wurde, dies aber vom Bezogenen verweigert wurde.
- Protest mangels Annahme: spätestens am Verfallstag
- Protest mangels Zahlung: an einem der beiden Tage nach Verfallstag
Bei fehlender Sicherstellung, kann Rückgriff auch ohne Protesterhebung verlangt werden. Gerichtsbeschluss über Einletung ersetzt den Protest.
Rückgriffshaftung:
1.) Erstrückgriff: Der Inahber des Wechsels kann den Aussteller, jeden Indossanten und jeden Wechselbürgen in Anspruch nehmen. Es besteht Solidarhaftung und sie haften als Gesamtschuldner (abstrakter Sprungregress)
Der Einlösende kann den Wechsel mit Protest und eine quittierte Rechnung verlangen.
2. ) Weitergriff:
Der Einlösende hat einen Rückgriffsanspruch gegen seine Vormänner, nicht gegen die Nachmännern, diesen haftet er ja wechselrechtlich.
Seine formelle Legitimation kann der Einlösende auch durch Streichung der nachfolgendesn Indossamente herstellen.
Jeder hat ein Einlösungsrecht, weil ja der später in Anspruch genommene alles samt Zinsen und Vergütung zahlen muss
Was ist ein Sparbuch?
Die Bank nimmt fremde Gelder zur Verwaltung oder als Einlage entgegen und gibt dafür Sparbücher aus. Dabei hat die Einlage den ausschliesslichen Zweck der Kapitalanlage und ist nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt. (Spareinlagengeschäft)
sachenrechtliches Wertpapier?
Sachenrechtliches Wertpapier:
verbriefen ein Sachenrecht (Investmentzertifikat als Anteilsschein an einem Investmentfonds)
Schuldrechtliches Wertpapier:
verbriefen eine schuldrechtliche Forderung, kann auf Geldforderung gerichtet sein (Wechsel, Scheck, Sparbuch, Schuldverschreibung) oder auf Sachleistung (Lagerschein, Ladeschein, Konnossement)
Mitgliedschaftspapier:
verbriefen das Mitgliedschaftsrecht in einer AG (Aktien
Sind beim Wechsel Einwendunge aus dem Grundgeschäft möglich? Welche Einwendungen und welche Art Einwendungen sind das?
Arten von Einwendungen:
a) Unmittelbaren Einwendungen: Die unmittelbaren Vertragspartner stehen sich gegenüber. Da dieses Verhältnis nicht die Umlauffähigkeit des Papiers betrifft, gibt es keinen Einwendungsausschluss.
b)Urkundliche Einwendungen: Einwendungen, die sich aus dem Inhalt der Urkunde ergeben begründet eine Haftung aus Rechtsscheingrundsätzen. Sie wirken absolut, können daher jedem Inhaber der Urkunde entgegen gehalten werden.
- Einwand des Formmangels
- Weinwand der fehlenden formellen Legitimation
- Einwand der Verjährung
- Einwand der Präjudizierung
- Einwand der vermerkten Teilzahlung
- Einwendungen die sich aus sonstigen vermerkten Wechselklausel ergeben (Angstklausel, Vorlegungsverbot)
c)Gültigkeitseinwendungen
betreffen zum einen die Wirksamkeit des Begebungsvertrages wie auch die Frage der Zurechenbarkeit des auf der Urkunde geschaffenen Rechtsscheins.
-Zurechenbarkeitseinwendungen:
wirken absolut, also können gegen jeden Inhaber geltend gemacht werden
- Einwand der Fälschung/Verfälschung
- Einwand der fehlenden Vertretungsmacht
- Einwand des physischen Zwangs
- Einwand des fehlenden Erklärungsbewusstseins (darf nicht fahrlässig gesetzt sein)
-sonstige Gültigkeitseinwendungen:
sind präkludierbar, können einem gutgl Erwerber also nicht entgegen gehalten werden.
- Fehlen des Begebungsvertrages
- Nichtigkeit des Begebungsvertrages
d)Persönliche Einwendungen:
betreffen die Rechtsbeziehungen des Schuldners zu einem bestimmten Gläubiger
Vorallem
-Einwendungen aus dem Grundgeschäft (Wandlung, Einrede des nicht erfüllten Vertrages)
-Einwendungen aus besonderen Abreden (zb Stundung)
Solche ausserhalb der wertpapierrechtlichen Verpflichtung stehenden Rechtsverhältnisse muss ein weiterer Erwerber grundsätzlich nicht gegen sich gelten lassen. Die einzige Ausnahme wäre, wenn der Inhaber bewusst zum Nachteil des Schuldners gehandelt hat.
Entstehungtheorien der Wertpapiere
a) Kreationstheorie:
Die Verbindlichkeit wird durch die Ausstellung als einseitges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft begründet. Also bereits mit der Ausstellung ist der Aussteller verpflichtet, die darin verbriefte Leistung zu erbringen.
Kritik: Das würde dazu führen, das bei abhanden kommen der Urkunde der Aussteller auch einem Dieb oder Finder haften würde.
b) Redlichkeitstheorie:
AUch hier entsteht die Verbindlichkeit bereits mit Ausstellung der Urkunde, jedoch kann sie nur ein gutgläubiger Erwerber geltend machen.
Kritik: DIe Haftung wird auch dann begründet, enn die Skriptur des Ausstellers diesem garnicht zuzurechnen ist, wie zb bei Fälschung oder Geschäftsunfähigkeit
c) Vertragstheorie:
Die Ausstellung der Urkunde hat nur vorbereitenden Charakter. Hinzutreten muss ein wirksamer Begebungsvertrag zwischem dem Verpflichteten und dem ersten Berechtigten. Danach wird das Recht erst durch den Abschluss des Vertrages begründet. Vorteil, dass sie mit dem allgemeinen Privatrecht in Einklang steht.
Kritik: Problematisch ist es, wenn es keinen oder einen mangelhaften Vertrag gibt hinsichtlich des Erwerbes eines gutgläubigen Erwerbers.
d) Rechtsscheintheorie:
beruht auf der Ansicht, dass der Aussteller durch seine Unterschrift auf der Urkunde einen Rechtsschein gesetzt hat auf den ein gutgläubiger Erwerber vertrauen darf, denn durch die Skriptur wird ein der Rechtsschein eines wirksamen Begebungsvertrages geschaffen. Für diesen Rechtsschein muss der Aussteller dem Erwerber einstehen, wenn ersterer den SChein auf zurechenbare Weise veranlasst hat.
Nicht zurechenbar: Fälschung oder Verfälschung, Vetretung ohne Vertretungsmacht, mangelnde Geschäftsfähigkeit, physischer Zwang
Vergleich der Wechselbürgschaft mit der zivilrechtlichen Bürgschaft
Wechselbürgschaft: zugunsten eines jeden, der aus dem Wechsel verpflichtet wird (Indossant, Aussteller, Bezogener)
Bürschaft ist auf den WEchsel oder Anhang zu setzen, eine Unterschrift auf der Vorderseite ist ausreichend.
+selbstständige, wechselrechtliche Haftung
+keine subsidiäre Haftung (unmittelbare Inanspruchnahme des Bürgen)
+Nicht akzessorisch (Ausreichend ist die Unterschrift dessen für den gebürgt wird.
>Wechselbürge haftet gleich einem Rückgriffhaftpflichtigen. löst er den WEchsel ein, hat er selbst Rückgriffsansprüche gegen denjenigen, für den er sich verbürgt hat sowie auch gegen alle Vormänner die diesem wechselmässig haften
Zivilrechtliche Bürgschaft:
+prinzipiell subsidiäre Haftung (Ausser Bürge und Zahler)
+Akzessorisch, Verpflichtung des Bürgen besteht nur soweit die Forderung besteht.
Prinzip der materiellen Wechselstrenge?
So wird auch der Einwendungsausschluss umschrieben.
Materielle Wechselstrenge bedeutet, dass für den Inhalt der wertpapierrechtlichen Verpflichtung grundsätzlich der Inhalt der Urkunde massgeblich ist. Grund dafür ist die Umlauffähigkeit des Wechsels
Auch für die Auslegung des Wechsels wird dieses Prinzip herangezogen, ausserhalb der Urkunde liegende Umstände sind unbeachtlich.
Garantiewirkung des Indossaments?
Der Indossant übernimmt wie der Aussteller die wechselrechtliche Haftung für Annahme und Zahlung, was eine wechselrechtliche Besonderheit des Indossaments darstellt.
Jedoch ist der Ausschluss der Haftung mittels Angstklausel möglich. (auch auf Zahlung)
Zu unterscheiden ist das Garantieindossament:
Die Übertragung des Wechsels ist garnicht beabsichtigt, sondern das Indossament soll lediglich die zusätzliche Haftung als Indossant begründen.
Hat also keine Transportfunktion, sondern lediglich Garantiewirkung. Durch die Unterschrift tritt nur ein weiterer Haftender dazu.
Der Vorteil ist, dass zwar ein zusätzlicher SChuldner hinzutritt, dieser aber nicht aus dem Wechsel hervorgeht. Mit der Wechselbürgschaft wäre möglicherweise der Eindruck einer mangelnden Kreditwürdigkeit verbunden
Was ist ein einfaches Legitimationspapier?
Gehören nach der hA nicht zu den Wertpapieren, besitzen nur Beweisfunktion und Liberationsfunktion.
Der Schuldner kann also schuldbefreiend an jeden Inhaber leisten.
Es fehlt an der Sperrwirkung, also ist die Leistung nicht nur gegen Vorlage des Papiers möglich, sondern auch wenn der Berechtigte ohne VOrlage seine Berechtigung nachweist.
Gaderobenschein: Der Aufbewahrer kann an den (unberechtigten) Inhaber des Scheins grundsätzlich schuldbefreiend leisten. An den Hinterleger hat er aber auch zu leisten, ohne dass dieser den Schein vorlegt, wenn dieser seine Berechtigung nachweist.
Wer haftet bei gefälschter Unterschrift auf dem Wechsel? Welche Einreden stehen zu`?
Was sind Gültigkeitseinreden?
Aufgrund der Vertragstheorie verbunden mit der Rechtsscheintheorie ist ein gültiger Vertrag und ein zurechenbar veranlasster Rechtsschein, der aus der Urkunde herausgeht erforderlich.
Wurde die Unterschrift des Ausstellers auf dem Wechsel gefälscht, ist ihm der geschaffene Rechtsschein nicht zurechenbar und er kann nicht verpflichtet werden.
Der, dessen Unterschrift gefälscht worden ist, hat die Einrede der Fälschung. Dabei handelt es sich um eine Zurechenbarkeitseinwendung, die absolut wirkt, also gegen jeden Inhaber der Urkunde.
Gültigkeitseinwendungen: Diese betreffen die Frage der Zurechenbarkeit des auf einer Urkunde geschaffenen Rechtsschein. Ist dieser nicht zurechenbar, dann können die Zurechenbarkeitseinwendungen erhoben werden, diese haben absolute Wirkung.
Zurechenbarkeitseinwendungen:
- Einwand der Fälschung und Verfälschung
- Einwand der Geschäftsunfähigkeit
- Einwand der fehlenden Vertretungsmacht
- Einwand des physischen Zwangs
Sonstige Gültigkeitseinwendungen:
alle sonstigen Einwendungen, bei denen ein zurechenbar veranlasster Rechtsschein aus der Urkunde besteht, sind grundsätzlich präkludierbar( sie können einem gutgläubigem Erwerber nicht entgegen gehalten werden)
- Das Fehlen eines Begebungsvertrags
- Nichtigkeit des Begebungsvertrages (Sittenwidrigkeit, wegen erfolgreicher Anfechtung, wenn das Gesetz die Klagbarkeit versagt zb Spiel Wette, oder eine schulnerschützende Verbotsnorm verletzt wurde)
Diese können einem gutgläubigen Erwerber nicht entgegen gehalten werden.
Numerus clausus der Orderpapiere
Der Kreis der Orderpapiere ist geschlossen, das heisst, Orderpapiere gibt es nur insoweit, als das Gesetz Wertpapiere an Order stellt oder die Stellung an Order zulässt. (sachenrechtlicher Typenzwang)
geborene Orderpapiere: Für die Übertragung durch Indossament ist auch ohne Orderklausel möglich (Wechsel, Scheck)
gekorene Orderpapiere: Für die Übertragung durch Indossament ist eine Orderklausel erforderlich (unternehmerischen Wertpapiere), nur wenn sie auf Order lauten.
Rektawechsel /Blankowechsel?
Rektawechsel: Der Wechsel ist ein geborenes Orderpapier, das heisst auch ohne Orderklausel kann der WEchsel durch Indossament übertragen werden. Der Aussteller kann aber auch mittels negativer Oderklausel die Übertragung durch Indossament ausschliessen. Daher kann der Wechsel nur noch im Wege einer Zession übertragen werden, der Wechsel wird somit zum Rektapapier. Die Übertragung hat dann nur noch zessionsrechtlichen Charakter.
-Davon zu unterscheiden ist das Rektaindossament, wobei der Indossant die Weiterindossierung verbietet. Der Indossatar selbst erwirbt Eigentum, also handelt es sich um ein Vollindossament.
Zweck ist es vorallem, die Haftung des Indossanten für Annahme und Zahlung auf den unmittelbaren Nachmann zu beschränken. Weitere Indossamente sind demnach wirksam, jedoch haftet derjenige, der die Indossierung ausgeschlossen hat den späteren Erwerbern nicht.
Blankowechsel:
Dieser wird mit dem Willen den Ausstellers unvollständig begeben, weil er erst später durch Ausfüllung in einen vollständigen Wechsel verwandelt werden soll.
es fehlen also noch wesentliche Bestandteile, die nach dem Parteiwillen nachträglich eingesetzt werden sollen. Der Erklärende erteilt dem Empänger somit die Befugnis den Wechsel später nach der Vereinbarung auszufüllen.
Der Blankowechsel entfaltet bereits vor der vollständigen Ausfüllung wechselrechtliche Wirkungen, er ist bereits übertragbar und es können wertpapierrechtliche Verpflichtungen eingegangen werden.
Eine vereinbarungswidrige Ausfüllung kann dem gutgläubigen Erwerber nicht entgegengehalten werden.
-Zu unterscheiden ist das Blankoindossament: Indossament, dass den neuen Berechtigten nicht namentlich bezeichnet. Der Inhaber kann entweder seinen Name eintragen und wird somit zum Berechtigten oder aber er indossiert es weiter, etweder mit Blanko oder Vollindossament.
Legitimationsfunktion eines Wertpapiers
1) Legitimationsfunktion zugunsten des Schuldners: Der Schuldner kann schuldbefreiend an jedem Inhaber des Wertpapiers (formell Legitimierte ) leisten.
2) Legitimationsfunktion zugunsten des Gläubiger: Der SChuldner muss an den Inhaber leisten, sofern er nicht dessen Nichtberechtigung nachweist. Der Gläubiger muss seine materielle Berechtigung nicht nachweisen, da durch die formelle Berechtigung die materielle Berechtigung vermutet wird.
Angstklausel auf Wechsel
Aus der Unterschrift des Ausstellers zusammen mit dem Begebungsvertrag resultiert die Haftung des Ausstellers für die Annahme und Zahlung des Wechsels.
Durch die Angstklausel, kann der Aussteller seine Haftung für die Annahme ausschliessen nicht aber für die Zahlung.
Angstklausel auf Indossament
Der Indossant kann mit der Klausel auch seine Haftung für die Zahlung ausschliessen
Was sind Namenssparbücher? Welche anderen Arten Sparbücher gibt es?
Die Urkunden lauten auf den Namen des Kunden, dies muss zwingend der Name des indentifizierten Kunden sein.
Auszahlungen dürfen nur an den identifizierten Kunden und gegen Vorlage des Papiers erfolgen. (Kunde, dessen Name bei der Begründung des Sparbuches festgehalten wurde)
Es handelt sich hierbei um Rektapapiere.
Sie hat keine Legitimationsfunktion, der Erwerb kann nur nach zessionsrechtlichen Grundsätzen erfolgen, demnach entfällt auch der gutgläubige Eigentumserwerb und der wertpapierrechtliche Einwendungsausschluss.
Andere:
Sparbuch auf andere Bezeichnung:
können statt auf Namen des Kunden auf eine andere Bezeichnung lauten.(nur, was nicht auf einen Namen schliessen lässt)
a) mit Losungswort: Kleinbetragssparurkunden (weniger als 15.000)
Verfügungen dürfen nur unter Angabe eines Losungswortes vorgenommen werden.
Wenn man aber als Rektapapier anerkennt, dann hat sie auch Liberationsfunktion >qualifiziertes Legitimationspapier
b) ohne Losungswort: Grossbetragssparurkunden( über 15.000)
Auszahlungen nur an identifizierte Kunden
sind reine Rektapapiere, da die Bank die materielle Berechtigung des Kunden prüft.
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