Fragenkatalog Stellvertretung
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Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 18.06.2014 / 12.02.2015 |
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28. Welche Sonderformen der Vollmacht gibt es?
- Prokura §§ 48 ff HGB
- Handlungsvollmacht § 54 HGB
- Abschlussvertreter § 55 HGB
- Angestellte im Laden und Warenlager § 56
27. Warum wird zwischen dem Grundgeschäft und der Vollmacht unterschieden? Geben Sie dafür zwei unterschiedliche Beispiele an!
- Die Vollmachterteilung ist ein selbständiges Rechtsgeschäft (vgl. § 166 I S. 1 BGB). Sie ist
somit unabhängig (abstrakt) vom Grundgeschäft. Fehler des Grundgeschäfts, die zu dessen
Unwirksamkeit führen, sollen sich nicht negativ auf die Interessen des Geschäftspartners, aber auch auf die des Bevollmächtigten auswirken. Die Abstraktheit dient daher dem Schutze des Geschäftspartners und des Bevollmächtigten.
- Beispiele:
- Der A erteilt dem 10-jährigen B einen Auftrag zum Kaufe eines Mobilphones. Er teilt dem Geschäftsinhaber C die Vollmacht des B mit. B kauft für A bei C das Mobilphon. Das Grundgeschäft, der Auftrag zwischen A und B sind nichtig. B hat durch den Auftrag nach § 662 BGB rechtliche Nachteile, z.B. die Verpflichtung der Besorgung des Geschäftes. Die Nichtigkeit des Auftrages wirkt sich aber nicht auf die Vollmacht aus (§§ 167 I 2. Variante BGB). Sie bleibt weiterhin wirksam. Somit liegt auch eine wirksame Stellvertretung des B gegenüber C vor( §§ 164, 165 BGB).
26. Definieren Sie den Begriff mittelbare Stellvertretung? Geben Sie ein Beispiel an!
Der mittelbare Stellvertreter handelt im eigenen Namen, d.h., die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäfts treffen den mittelbaren Vertreter, aber er handelt im Interesse und für Rechnung des Geschäftsherrn. Z.B. Kommissionsgeschäft § 383 BGB.
25. Was versteht man unter „falsus procurator“? Was sind die Rechtsfolgen?
1. Jemand schließt im Namen eines anderen ohne Vertretungsmacht einen Vertrag ab.
2. Rechtsfolgen:
a) Bis zur Genehmigung durch den „Vertretenen“ ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 177 I BGB).
b) Erfolgt die Genehmigung, kommt der Vertrag zwischen dem Vertretenen und dem Dritten wirksam zustande.
c) Erfolgt keine Genehmigung, so ist der falsche 6 Vertreter (falsus procurator) zum Schadensersatz wie folgt verpflichtet:
- Der Vertreter hat Kenntnis des Mangels der Vertretungsmacht: wahlweise zur Erfüllung oder zum Schadensersatz (positives Interesse) verpflichtet. § 179 Abs. 1 BGB .
- Der Vertreter hat keine Kenntnis von der fehlenden Vertretungs-macht: Schadensersatz (sogn. negatives Interesse).§ 179 Abs. 2 BGB.
24. Was ist das Grundgeschäft? Geben Sie dafür drei verschiedene Beispiele an!
- Der Vollmacht liegt ein Grundgeschäft zugrunde. Das Grundgeschäft ist das Rechtsverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem, aus dem sich ihre Rechte und Pflichten ergeben.
- Dies kann ein Auftrag (§ 662 BGB), eine Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) oder ein
Dienstvertrag (§ 611 BGB) sein.
- Die Vollmachtserteilung ist ein selbständiges Rechtsgeschäft (vgl. § 166 I S. 1 BGB). Sie ist somit unabhängig (abstrakt) vom Grundgeschäft. Fehler des Grundgeschäfts, die zu dessen Unwirksamkeit führen, sollen sich nicht negativ auf die Interessen des Geschäftspartners, aber auch auf die des Bevollmächtigten auswirken. Die Abstraktheit dient daher dem Schutze des Geschäftspartners und des Bevollmächtigten.
23. Welche Fälle der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins gibt es?
• §§ 170 - 176 BGB (Erlöschen der Vollmacht)
• § 15 HGB (Publizität des Handelsregisters)
• § 56 HGB (Angestellte in Laden oder Warenlager)
• Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht
22. Wann kommen die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht zur Anwendung, wann kommen die §§ 170 – 176 BGB zur Anwendung?
Bei der Duldungs- und Anscheinsvollmacht besteht keine Vollmacht, der Geschäftspartner wird jedoch in seinem Vertrauen nach § 242 BGB auf eine scheinbar bestehende Vollmacht geschützt. Bei den §§ 170 – 173 BGB wird der Geschäftspartner in seinem Vertrauen auf den Bestand einer wirksam erteilten, aber später erloschenen Vollmacht, geschützt.
21. Welche Voraussetzungen gelten für die Duldungs- und Anscheinsvollmacht?
Voraussetzungen:
• Setzung eines Rechtsscheintatbestands (z.B. Gerieren als Vertreter durch Verwendung entsprechender Briefpapiere)
• Zurechenbarkeit des Rechtscheins (Der Vertretene kennt den Rechtschein (Duldungsvollmacht) oder er hätte ihn kennen müssen (Anscheinsvollmacht).)
• Gutgläubigkeit des Vertragspartners
• Kausalität des Rechtscheins für das rechtsgeschäftliche Verhalten des Vertragspartners
20. Welche gesetzlichen Regelungen sind einschlägig, wenn eine zunächst wirksam erteilte Vollmacht erlischt?
§§ 170 – 176 BGB
19. Welche rechtsgeschäftlich erteilten Vollmachten werden in § 167 Abs. 1 BGB geregelt?
- Innenvollmacht § 167 Abs. 1 1. Variante BGB
- Außenvollmacht § 167 Abs. 1 2. variante BGB
18. Welche Arten der Vertretungsmacht gibt es? Geben Sie jeweils ein Beispiel unter Angabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen an!
- Gesetzliche Vertretungsmacht, z.B. Betreuer §§ 1902 f BGB
- Organschaftliche Vertretungsmacht, z.B. Vorstand § 78 Abs. 1 AktG
- Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, z.B. direkte Stellvertretung § 164 BGB
- Vertretungsmacht kraft Rechtscheins, z.B. Duldungs- und Anscheinsvollmacht § 242 BGB
17. Was ist das Offenkundigkeitsprinzip und welche Ausnahmen gibt es?
1. Der Vertreter muss erkennbar im Namen des Vertretenen handeln (Offenkundigkeitsprinzip).
2. Ausnahmen:
a) Bargeschäfte des täglichen Lebens: Der Erklärende möchte zwar für den Vertretenen (Geschäftsherrn) handeln, macht dies aber gegenüber dem Geschäftspartner nicht deutlich, dem die Person des Vertretenen (Geschäftsherrn) gleichgültig ist. Das Geschäft kommt unmittelbar mit dem Vertretenen zustande.
b) Handeln unter falscher Namensangabe (Namenstäuschung). Der Handelnde will das Geschäft abschließen, möchte aber, dass der Geschäftspartner seinen wirklichen Namen nicht kennt.
c) Handeln unter Täuschung über die Identität des Handelnden (Identitätstäuschung). Der Handelnde bezweckt, dass das Geschäft nicht mit ihm, sondern mit dem wirklichen Namensträger zustande kommt.
16. Definieren Sie den Begriff Vertretungsmacht?
Vertretungsmacht ist die Befugnis, einen anderen wirksam zu vertreten und für ihn mit verbindlicher Wirkung Willenserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
15. Was unterscheidet die direkte von der indirekten Stellvertretung?
Bei der direkten Stellvertretung handelt der Vertreter im fremden Namen, die Vertretung ist daher offenkundig, bei der indirekten handelt der Vertreter im eigenen Namen.
14. Welche Arten des rechtsgeschäftlichen Handelns für Dritte gibt es? Geben Sie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen oder zumindest ein Beispiel mit
der dazugehörigen gesetzlichen Regelung, soweit existent, an!
- Direkte Stellvertretung §§ 164 ff BGB
- Indirekte Stellvertretung (z.B. Kommissionsgeschäft § 383 BGB)
- Bote (keine gesetzl. Regelung)
13. Welche drei Arten des Handelns für Dritte gibt es? Geben Sie jeweils ein Beispiel unter Angabe der einschlägigen Paragrafen an.
- Rechtsgeschäftliches Handeln (direkte Stellvertretung § 164 BGB)
- Organschaftliches Handeln (Geschäftsführer § 35 GmbHG)
- Gesetzliches Handeln für Dritte (§§ 1626, 1629 BGB Eltern)
12. Erklären Sie die Unterschiede des Handelns “im fremden Namen”, “im eigenen Namen auf fremde Rechnung” und “unter fremden Namen”!
- “im fremden Namen“: Offenkundigkeitsprinzip bei der direkten Stellvertretung nach § 164 BGB. Der Vertreter handelt so, dass der Geschäftspartner weiß, dass er für den Vertretenen handelt.
-“im eigenen Namen, auf fremde Rechnung”: Indirekte (verdeckte) Stellvertretung. Der Vertreter handelt gegenüber dem Geschäftspartner im eigenen Namen und ist somit dessen Vertragspartner. Die wirtschaftlichen Folgen sollen jedoch den Geschäftsherrn treffen.
- “unter fremden Namen”: Zwei Fälle sind zu unterscheiden. 1. Die Namenstäuschung (Person tritt mit einem anderen Namen auf, will aber die Folgen des Geschäftes für und gegen sich gelten lassen) und 2. die Identitätstäuschung (Person tritt mit einem anderen Namen auf, um über ihre bzw. seine Identität zu täuschen, damit sie bzw. er nicht für die Folgen des Geschäftes einstehen muss).
11. Rita Müller möchte sich einen PKW kaufen. Da sie wenig Kenntnisse über Fahrzeuge hat und außerdem in den Urlaub fahren möchte, überlegt sie sich, ob sie nicht ihren guten Bekannten Felix für sich handeln lassen könne.Folgende Gedanken hat sie: Muss Felix eine Vollmacht haben, oder braucht der Verkäufer gar nicht zu wissen, dass Felix für sie handelt. Oder muss sie Felix alles kleinteilig orformulieren, was er sagen solle? Dann könnte Felix aber nicht selbsttätig entscheiden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie?
Rita hat drei Möglichkeiten:
1. Felix kann als unmittelbarer Stellvertreter nach § 164 I BGB für Rita (also im fremden) Namen auftreten (sogn. offene Stellvertretung). Der KV wird dann mit Rita unmittelbar abgeschlossen.
2. Felix kann als mittelbarer Stellvertreter für Rita (also in seinem Namen) auftreten (sogn. verdeckte Stellvertretung). Der Kaufvertrag wird dann mit Felix abgeschlossen.
3. Felix könnte als Bote auftreten. Dann übermittelt er nur die WE der Rita, ohne eine eigene abgegeben zu haben. Der Vertrag kommt unmittelbar mit Rita zustande. Als Bote ist Felix kein Vertreter.
10. Was wird unter dem Offenkundigkeitsprinzip verstanden?
Die Stellvertretung, d.h. das Innenverhältnis, wird nach außen bekannt gegeben (bzw. offenkundig gemacht).
9. Nennen Sie die drei Elemente der unmittelbaren Stellvertretung?
- eigene WE
- im fremden Namen
- mit Vertretungsmacht
8. Erklären Sie das Dreiecksverhältnis bei der Stellvertretung in Stichworten?
- Geschäftspartner – Geschäftsherr = Vertretergeschäft ( Außenverhältnis), z.B. KV
- Geschäftsherr (Vertretener) – Vertreter = Grundverhältnis und Vollmacht (Innenverhältnis)
- Vertreter und Geschäftspartner = Stellvertretung (§ 164 I BGB).
7. Was ist eine Vollmacht?
Die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht (§166 II S. 1 BGB).
6. Was wird unter dem Begriff Vertretergeschäft verstanden?
Das Vertretergeschäft (Kauf-, Miet-, Werk- Dienstvertrag etc.) ist das Geschäft, das der Vertreter im Namen des Vertretenen (Geschäftsherr) mit dem Geschäftspartner abschließt.
5. Warum handelt es sich beim Kommissionsgeschäft §§ 383 HGB und Speditionsgeschäft §§ 453, 454 HGB um eine mittelbare Stellvertretung?
§ 383 I HGB: TBM im eigenen Namen bedeutet mittelbare Stellv.; keine Offenbarung des Kommittenten (bzw. Vertretenen). Sped.Gesch: § 454 III TBM im eigenen Namen bedeutet mittelbare Stellvertretung. Dito.
4. Warum wird bei rechtsgeschäftlich erteilter Vertretungsmacht zwischen Vollmacht und Grundverhältnis unterschieden?
Die Vollmacht ist unabhängig von dem Grundverhältnis (z.B. § 662 BGB); von ihr also
abstrakt. Dies dient dem Schutze des Dritten bzw. des Geschäftsverkehrs.
3. Um welche Art des Handelns für Dritte handelt es sich? Setzen Sie die richtigen
Begriffe ein!
Vormundschaft § 1773 BGB = Gesetzl. Vertretungsmacht
Geschäftsführer einer GmbH § 35 GmbHG = Organschaftliche Vertretungsmacht
Handlungsbevollmächtigter § 54 HGB = Rechtsgeschäftl. Vertretungsmacht
Stellvertretung nach § 164 BGB = Rechtsgeschäftl. Vertretungsmacht
Prokurist § 48 HGB = Rechtsgeschäftl. Vertretungsmacht
2. Die unmittelbare Stellvertretung ist ein Handeln (das Richtige bitte ankreuzen!)
x im fremden Namen
im eigenem Namen
x auf fremder Rechnung
auf eigener Rechnung
mit fremder Willenserklärung
x mit eigener Willenserklärung
1. Die mittelbare Stellvertretung ist ein Handeln (das Richtige bitte ankreuzen!)
im fremden Namen
x im eigenem Namen
x auf fremder Rechnung
auf eigener Rechnung
mit fremder Willenserklärung
x mit eigener Willenserklärung
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