Flächenmanagment
1. Teil
1. Teil
Kartei Details
Karten | 49 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.08.2016 / 25.07.2019 |
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Nach welchen Grundsätzen und Prinzipien erfolgt die Zuteilung der Flächen in der Flurbereinigung? (3)
- Behördlich geleitetes, hoheitliches Verfahren
- Privatnützigkeit: Eigentum an Grund und Boden erhalten und wirtschaftliche o.a. Vorteile schaffen
- Ausnahme: fremdnützige Unternehmensflurbereinigung mit Entzug von Eigentum für öff. Zwecke
- Surrogationsprinzip
- Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
Wie erfolgt die Bewertung der Flächen in der Flurbereinigung? (3)
1. Bewertung nach Nutzungswert:
- bei landwirtschaftliche Grundstücke: Wert nach Nutzen ohne Rücksicht auf Entfernung vom Wirtschaftshofe oder Ortslage
- Form und Größe der Flurstücke werden nicht berücksichtigt
- Allgemeine Nachfrage nach Grund und Boden wird nicht berücksichtigt
- wichtig sind: Bodenertrag, Hanglage, Höhenlage, Überschwemmungsgefahr, Waldrandlage, dauernde Beschränkungen der Nutzbarkeit durch bspw. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Naturschutz etc.
2. Bewertung nach Verkehrswert:
- für Bauflächen, Bauland, aufstehende bauliche Anlagen und Anpflanzungen
- → Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
Unter welchen Voraussetzungen ist die Enteignung für städtebauliche Zwecke zulässig? (3)
Zulässigkeit der Enteignung:
- Gemeinwohlprinzip
- Junktimklausel
- Legalenteignung; Adminstrativenteignung
- Abwägungsklausel
- Rechtsweggarantie
Nennen und erläutern Sie den Zweck der verschiedenen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB. (4) x2 Vorlesung 3 Folie 21
- Klarstellungssatzung (§ 34): - Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
- Entwicklungssatzung (§ 34): - Festlegung bebauter Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang babuter Ortsteile
- Ergänzungssatzung (§ 34): - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
- Außenbereichssatzung (§ 35): - Festlegung bebauter Bereiche im Außenbereich, ohne dass sie den Darstellungen des FNP widersprechen
Was versteht man unter einem Planungsschaden nach dem BauGB und unter welchen Voraussetzungen entsteht dieser? (4)
- in Geldbeträgen ausgedrückte Wertminderungen
- Vermögensnachteile, die dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen entstehen
Im Rahmen des Preisvergleichs für unbebaute und bebaute Grundstücke wird zwischen dem kaufpreisbezogenen und dem faktorpreisbezogenem Preisvergleich unterschieden. Erläutern Sie den kaufpreisbezogenen Preisvergleich und beschreiben Sie die zur Anwendung kommenden Preisvergleich. (8)
Kaufpreisbezogener (ganzheitlicher) Preisvergleich setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- unmittelbarer Preisvergleich bei übereinstimmender Qualität und Konjunktur
- → Vergleichspreis kann unverändert verwendet werden
- mittelbarer Preisvergleich mit empirischen Kaufpreis-relationen zur Qualitäts- und Konjunkturanpassung
- Evidenter/ Statistischer/ Deduktiver/ Intersubjektiver Preisvergleich
- → Vergleichspreis bedarf wertmäßiger Anpassung in Qualität und Konjunktur
Was verstehen Sie jeweils unter der Grundflächen-, der Geschossflächen- und der Baumassenzahl? Erläutern Sie die Begriffe jeweils anhand einer Skizze. (3)
Grundflächenzahl (GRZ): - gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind
Geschossflächenzahl (GFZ): - gibt an, wie viel m² Geschossfläche in Vollgeschossen je m² Grundstücksfläche zulässig sind
Baumassenzahl (BMZ): - gibt an, wie viel m³ Baumasse je m² Grundstücksfläche zulässig sind
Welche Verteilungsmaßstäbe gibt es im Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB? Unter welchen Recht- und Zweckmäßigkeitskriterien hat die Wahl des Verteilungsmaßstabes zu erfolgen? (6)
Verteilungsmaßstäbe:
- Verteilung nach Flächen: homogene Wertverhältnisse, Anschaulichkeit, Flächenbedarfe für kommunale Zwecke, Zuteilung an Eigentümer zu kleiner Grundstücke und Härteausgleich
- Verteilung nach Werten: Grundsätzlich bei inhomogenen Wertverhältnissen; Pflichtmaßstab in Sanierungsgebieten und bei vereinfachter Umlegung
Zweckmäßigkeit: mit welchem Maßstab können die Ziele der Planung optimal verwirklicht werden?
Rechtmäßigkeit: wesentliches Kriterium: Führt der Flächenmaßstab mit Flächenbeitrag bei zahlreichen Kleinstgrundstücken ausschließlich zu einer Geldabfindung?
Wie ist der Sollanspruch definiert? Welche Auswirkungen hat ein Verteilungsquotient von q<1, q=1 bzw. q>1? (2)
Sollanspruch: Einwurfswert/masse des Eigentümers multipliziert mit dem Verteilungsquotient q
Verteilungsquotient q: Wert der gesamten Verteilungsmasse dividiert mit dem Wert der gesamten Einwurfsmasse: V/E
Fall q<1: Konservationsprinzip der Umlegung ist nicht erfüllt, Umlegung nicht zulässig
Fall q=1: Flächen ohne Umlegungsvorteil → Sollanspruchswert gleich dem Einwurfswert
Fall q>1: Flächen mit Umlegunsvorteil → Sollanspruchswert über dem Einwurfswert
Nennen Sie die wesentlichen Bestandteile des Umlegungsplans. (2)
Umlegungskarte:
- enthält neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen und zugewiesenen Flächen (insbesondere Verkehrs- und Grünflächen)
Umlegungsverzeichnis:
- enthält die Eigentümer
- eingeworfene und neu zugeteilte Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe, Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen
Was versteht man unter Eigentumsgarantie und wo ist dieser geregelt? Welche Einschränkungen sind für das Eigentum zu beachten? Nennen Sie drei Beispiele für das Eigentum an Grund und Boden. (4)
- Eigentum an Grund und Boden ist im BGB geregelt
- unmittelbare, unbeschränkte und ausschließliche Herrschaft über eine Sache
- man kann nach Belieben mit diesem verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen vorbehaltlich des Gesetzes und Rechte Dritter
- Raum oberhalb und unterhalb der Oberfläche gehört zum Eigentum (Bodenschätze und Grundwasser nicht!)
Schranken des Eigentums:
- Nachbarschutz
- Öffentliche Belange z.B. Naturschutz
- Wohl der Allgemeinheit
Eigentum an Grund und Boden:
- Alleineigentum
- Gemeinschaftliches Eigentum
- grundstücksgleiche Rechte
Skizzieren Sie Voraussetzungen, Ziele, Dauer und Folgen der Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB. (6)
Voraussetzung:
- Beschluss, B-Plan aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen, aufzuheben
- Antrag der Gemeinde auf Aussetzung der Entscheidung bzw. vorläufige Untersagung
Ziele:
- Sicherung der planerischen Ziele durch:
- Verhinderung von Vorhaben nach § 29 BauGB
- Verhinderung wertsteigender Maßnahmen
Dauer:
- Entscheidung jedes Einzelvorhabens kann bis zu 12 Monate zurückgestellt werden
Folgen:
- Dauer der Zurückstellung ist auf die Höchstdauer der Veränderungssperre (4 Jahre) anzurechnen
Erläutern Sie den Begriff der Baulast und nennen Sie drei Beispiele. In welches Register wird eine Baulast eingetragen? (3)
- freiwillig übernommene öff.- rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Duden oder Unterlassen
- bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Inhalte zur optimalen Nutzung von Grundstücken, steigende Bedeutung bei kooperativen Konfliktlösungen
Beispiele:
- Abstandsbaulast
- Baulast zur Sicherung der Zufahrt
- Vereinigungsbaulast
- Anbaulast
- Stellplatzbaulast
Register: Baulastenverzeichnis bei Bauaufsicht
Vergleichen Sie die hoheitliche Umlegung nach dem BauGB mit der Regelflurbereinigung nach dem FlurGB und stellen Sie die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. (5) x2
Gemeinsamkeiten:
- Neuordnung rechtlicher Verhältnisse
- Gemeinschaftliche Anlagen schaffen
- Neuer Bestand in Lage, Größe und Form zweckmäßig
- Surrogationsprinzip (keine Lücke im Besitz vom Eigentum)
Unterschiede:
Baulandumlegung:
- Abzug von Flächen für örtliche/ öffentliche Zwecke (Geldausgleich/ Ersatzland)
Regelflurbereinigung:
Gebiet unter Beachtung der vorhandenen Landschaftskultur neu gestalten
Interesse Beteiligter und Wohl der Allgemeinheit
Alter Bestand: Zersplitterter/ unwirtschaftlicher Grundbesitz
Privatnützlichkeit: Eigentum an Grund und Boden erhalten & wirtschaftliche Vorteile
Nennen Sie die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (Plansicherung?) nach demBauGB. Erläutern Sie kurz https://card2brain.ch/box/flaechenmanagment/editorderen Ziele und Besonderheiten. (4) – Worin besteht das Hauptziel dieser Instrumente?
Veränderungssperre § 14 BauGB:
Sicherung der planerischen Ziele durch:
- Verhinderung entgegenstehender Vorhaben nach § 29 BauGB
- Verhinderung wertsteigender Maßnahmen
Zurückstellung von Baugesuchen:
Sicherung der planerischen Ziele durch:
- Verhinderung von Vorhaben nach § 29 BauGB
- Verhinderung wertsteigender Maßnahmen
Teilungsgenehmigung
- Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion durch Verhinderung von Wohnungs- oder Teileigentum
- Erhaltungssatzung (Milieuschutz) nach § 172 BauGB mit RechtsVO, Genehmigungsbedarf für Wohnungs- und Teileigentum max. 5 Jahre
Allgemeines Vorkaufsrecht:
Erwerb von Grundstücken zur:
- Sicherung der städtebaulichen Ziele
- Ausübung durch Gemeinde auch zugunsten Dritter (sozialer Wohungsbau, Bedarfsträger)
Besonderes Vorkaufsrecht:
Erwerb unbebauter Grundstücke zur:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Benennen Sie 3 hoheitliche und 3 kooperative Instrumente der Bodenordnung. (3) x2
Hoheitliche:
- (klassische) Umlegung (§ 45 ff BauGB)
- Enteignung (§ 85 ff BauGB)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§ 165 ff BauGB)
Kooperative:
- Städtebauliche Verträge (z.B. § 11, 12, 124 BauGB)
- Grundstückskauf- und Grundstückstauschvertrag (§ 433 BGB)
- freiwillige Umlegung (§ 11 BauGB)
Nennen Sie 5 Grundbuchprinzipien und erläutern Sie diese kurz. (5) – alle (7) -> x3
Konsensprinzip:
Einigung des bisherigen und des zukünftigen Berechtigten (materielles Konsensprinzip); einseitige notarielle Erklärung (Eintragungsbewilligung) ersetzt Einigung der Betroffenen (formelles Konsensprinzip)
Antragsgrundsatz:
Grundsätzlich setzen alle Eintragungen einen Antrag voraus: Ausnahmen: unrichtige oder unzulässige Eintragungen, gegenstandslose Angaben, Widerspruch gegen fehlerhafte Eintragungen, Erhaltung der Übereinstimmung zwischen GB und LK
Eintragungsprinzip:
Rechtsänderungen bedürfen der Eintragung, Ausnahmen: Erbgang, Zwangsversteigerung, gesetzliche Bodenordnungsverfahren
Legalitätsprinzip:
Prüfungsrecht und -pflicht der Grundbuchämter hinsichtlich der eingehenden Anträge auf Eintragungen (formelle und materielle Voraussetzungen)
Prinzip des öffentlicher Glaubens:
Nach § 891 BGB gilt die Vermutung der Richtigkeit der Eintragungen: öffentlicher Glauben des GB! Gutgläubiger Erwerb möglich (§ 892 BGB); nicht bei
- Zwangsversteigerung, Erbfolge,
- eingetragenem Widerspruch,
- wenn Unrichtigkeit des Grundbuchs bekannt ist oder
- Katasternachweis versagt
Spezialitätsprinzip:
Grundstück, Berechtigter und Inhalt müssen eindeutig festgelegt sein
Prioritätsprinzip:
Der Rang der Eintragungen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Eintragungen, bzw. bei verschiedenen Abteilungen nach dem Datum der Eintragung; gleichrangige Rechte werden anteilsmäßig befriedigt
Wie wird man Eigentümer eines Grundstücks? Skizzieren Sie die wesentlichen Schritte (=Ablauf) des Grunderwerbs. (4) x2
Schuldrechtlicher Vertrag (Einigung)
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Kaufpreis auf Notarandenkonto
Eintragung ins Grundbuch
Auszahlung des Kaufpreises
Erläutern Sie den Unterschied zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum. (2) und worum es überhaupt geht (3) x2
Wohnungseigentum: ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Teileigentum: ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
→ Teileigentum ist also eine weitere Erscheinungsform des Wohnungseigentums. Unterschied liegt darin, dass Teileigentum auch an gewerblich genutzten Einheiten besteht.
Was ist im Falle einer Enteignung zu entschädigen? Wie kann die Entschädigung erfolgen und wonach erfolgt die Bemessung? (4) x6 (einmal gabs auch 6 Punkte dafür) – Nennen Sie Enteignungszwecke nach § 85 Abs. 1 BauGB. x1
Entschädigung stellt eine Einheit dar: zu entschädigen sind (§ 95 BauGB)
der durch die Enteignung entstehende Rechtsverlust (Substanzverlust wie Flächenverlust)
und andere Vermögensnachteile (Wertminderung der verbleibenden Flächen, Folgeschäden, Erwerbsverlust, Restbetriebsbelastung)
Vollständige Entschädigung umfasst den objektiven und subjektiven Wert
Bemessung nach dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB (nicht unter Verkehrswert), Ausnahme allgemeine Notzeiten
Enteignungszwecke:
Nach dem BauGB kann nur enteignet werden, um
1. Schließung von Baulücken
2. Beschaffung von Grundstücken für öffentliche Zwecke entsprechend den Festsetzungen eines B-Plans
3. Beschaffung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
- entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,
- unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
- Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen,
- durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen,
- Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Abs.1 oder 2 nicht erfüllt,
- im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung einer bauliche Anlage aus den in § 172 Abs. 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder
- im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Abs. 3 bezeichneten Gründen zu erhalten oder zu beseitigen.
Erläutern Sie stichpunktartig den Zweck der Umlegung nach § 45 BauGB. (2) x2
Wesentlicher Zweck der Umlegung ist es,
- für die bauliche oder sonstige Nutzung
- nach Lage, Form und Größe zweckmäßige Grundstücke bereit zu stellen.
Nennen Sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der hoheitlichen Umlegung nach § 45 BauGB. (2) – der hoheitlichen Baulandumlegung x6
Die Umlegung ist zulässig:
- im Geltungsbereich eines qualifizierten oder einfachen B-Plans oder eines B- Plans zur Innenentwicklung
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder eines einfachen Bebauungsplans hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben
- (→ Einfügungsgebot: Umlegung auch möglich, wenn B-Plan im Aufstellungsverfahren)
Was versteht man unter dem sogenannten Umlegungsvorteil und aus welchen Bestandteilen setzt sich dieser zusammen? Erläutern Sie die Bestandteile kurz. (5) x3
Umlegungsvorteil = Wertsteigerung durch Umlegung, abhängig von:
Erschließungsvorteil (Abtretung der Erschließungsflächen)
- Zeitvorteil durch verkürzte Wartezeit bis zur Baureife (z.B. um cac 3-5 Jahre gegenüber freiwilligen Verfahren)
Gestaltungsvorteil (Parallelität der Grenzen, optimales Verhältnis Tiefe/Breite)
Kostenvorteil durch ersparte Aufwendungen: Grunderwerbssteuer (5,5%), Notar (1-1,5%), Gutachten, Vermessung, Grundbuch
Ermittlung: Wert von baureifem Land (efbfr.) - Wert von Rohbauland
Nennen Sie die 4 Verfahrenserleichterungen bei der Vereinfachten Umlegung gegenüber der klassischen (hoheitlichen) Umlegung. (2) x4
(weiß nicht wieso DIE 4… in der Vorlesung gibt es weit aus mehr:)
- keine Anordnung der vereinfachten Umlegung durch die Gemeinde
- kein einleitender Umlegungsbeschluss
- keine Eintragung eines Umlegungsvermerks im Grundbuch
- keine Verfügungs- und Veränderungssperre
- kein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde
- keine Erstellung und Offenlage der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses erforderlich
- keine Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Nennen Sie die zentralen Ziele und die Bedeutung kommunaler Baulandmodelle. (5) x6
Soziale Ziele: Verbesserung des Wohnungsangebotes durch:
- Wohnraumförderquote: stadtweit einheitliche oder nach Stadtteilen differenzierte Quote für geförderten Wohnungsbau bei der Baulandentwicklung
- Wohnungsbauquote: Quote für Anteil des Wohnens zur Schaffung funktionsgemischter Quartieren
Ökonimische Ziele:
- Grundstücke: Verbilligte Abgabe der Grundstücke und Bindungen für geförderten Wohnungsbau
- Kosten: Planungskosten, Verfahrens- und Entwicklungskosten sowie Sanierungs- und Ordnungskosten, Technische Infrastruktur, Soziale Infrastruktur
Städtebauliche Ziele:
- Baukultur: Städtebaulicher Wettbewerb, Bauverpflichtung
- Städtebauliche Standards: Dichtewert, Freiflächenstandards
- Umweltstandards: Klimaanpassung, CO_2-Ausstoß, nachhaltiges Bauen
Bedeutung (Motive und Aufgaben):
- Bedarfsgerechte Entwicklung und Mobilisierung von Bauland
- Beschleunigung des Baulandentwicklungsprozesses
- Beteiligung der Planungsbegünstigten an den Kosten der Baulandbereitstellung und Stadtenwicklung zur Entlastung kommunaler Haushalte
- Verwirklichung städtebaulicher Zielsetzungen (sozialgerechte Bodennutzung, Innentwicklung, Stadtumbau, ökologische Siedlungsentwicklung…)
- Sozial ausgewogene Stadt- und Quartiersentwicklung
- Dämpfung der Bodenpreisentwicklung
Nennen Sie 4 Beispiele für städtebauliche Verträge (kooperative Instrumente der Baulandentwicklung) und beschreiben Sie diese kurz. (6) x3
1. Bauplanungs- und Baureifmachungsverträge:
Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen
- Neuordnung der Grundstücke, freiwillige Umlegung
- Bodensanierung und sonstige Maßnahmen der Vorbereitung,
- Erschließung (früher § 124 BauGB)
- Städtebauliche Planungen
- sonstige Maßnahmen
2. Baurealisierungs- bzw. Zielbindungsverträge
Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere:
- Grundstücksnutzung
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 1a BauGB
- Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderem Wohnraumversorgungsproblemen sowie
- des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung
3. Folgekostenverträge
Kosten und Aufwendungen, die Voraussetzung oder Folge einer städtebaulichen Maßnahme sind wie z.B.:
- Grundstücksbereitstellung
- Anpassung von Straßen und Wegen
- Abwasserbeseitigung
- soziale Infrastruktur
- ÖPNV- Anlagen
4. Energienutzungsverträge
Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur zentralen und dezentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung
5. Energetische Anforderungen an Gebäude
Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden
Benennen Sie die unterschiedlichen Bebauungsplantypen. Gehen Sie insbesondere auf den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und dessen Besonderheiten näher ein. (5) – Stellen Sie die wesentlichen Inhalte und typischen Merkmale (Besonderheiten) in einer Tabelle zusammen. x3
B-Plan der Innenentwicklung:
Beschleunigtes Verfahren ( § 13 a BauGB):
- Einführung 2007
- keine Verpflichtung zur Umweltprüfung (< 20.000 m²)
- Screening bei 20.000 – 70.000 m²
- Ausschluss der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- keine Anwendung auf Flächennutzungsplan (FNP)
- Aufstellung auch eines B-Plans, der nicht aus FNP entwickelt ist, auch vor Änderung oder Ergänzung des FNP
- Anpassung der FNP im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Keine Vorhaben mit UVP-Pflicht
Nennen und erläutern Sie die Prinzipien der hoheitlichen Baulandumlegung. (5) x4
- Privatnützigkeitsgebot: Die Umlegung dient nicht nur öffentlichen Interessen, sondern stets auch den privaten Interessen der Eigentümer im Umlegungsgebiet, indem unerschlossenes Rohbauland zu erschließungsbeitragsfreiem Bauland entwickelt wird.
- Konservationsprinzip: Das Eigentum bleibt in seiner Substanz grundsätzlich erhalten, Anspruch auf mindestens wertgleiches Grundstück.
- Solidaritätsprinzip: Die Flächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen sind von allen Eigentümern zu gleichen Teilen aufzubringen.
- Konformitätsprinzip: Die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken sollen aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben bzw. nach Maßgabe des § 34 BauGB neu geordnet werden.
- Surrogationsprinzip: Rechte und Belastungen an den alten Grundstücken gehen auf die neuen Grundstücke, soweit erforderlich, über.
Erläutern Sie den Unterschied zwischen den Begriffen „Flächenabzug“ und „Flächenbeitrag“. (4) x2
Flächenabzug f:
- Differenz von neuen örtlichen Verkehrs- und Grünflächen und alten
- Angabe in % der Einwurfsmasse
- Abzug für Flächen für öffentliche Zwecke/ überwiegend den Bewohnern dienende Maßnahmen
- f <= Umlegungsvorteil
- Wird als Anteil an der Einwurfsmasse angegeben
Flächenbeitrag F:
- Zum Ausgleich des Umlegungsvorteils:
- F[%] = (V-E)/V * 100
- F_(max) <= 10% von E_i (Neuordnungsumlegung)
- F_(max) <= 30% von E_i (erstmalige Erschließung)
- Wenn Umlegungsvorteil > F_max dann Geldausgleich
- Beinhaltet f
Wer sind die „Beteiligten“ in einem Flurbereinigungsverfahren? Gehen Sie auf die Rolle der „Teilnehmergemeinschaft“ näher ein. Welche wesentlichen Aufgaben übernimmt diese im Verfahren? (5) x2
Beteiligte (bilden Teilnehmergesellschaft; Körperschaft des öff. Rechts):
- Eigentümer und Erbbauberechtigte
- Gemeinde, Wasser- und Bodenverbände, betroffene Körperschaften, Inhaber von Grundstücksrechten, Unterhaltungspflichtige von Anlagen → Nebenbeteiligte
Aufgaben:
- Erstellung und Unterhaltung gemeinschaftlicher Anlagen
- fordert und leistet Zahlungen
- trägt Ausführungskosten
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