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Finanzwissenschaftliche Steuerlehre - Steuerinzidenzanalyse

Modul im Bachelor VWL an der FU Berlin, WiSe14/15

Modul im Bachelor VWL an der FU Berlin, WiSe14/15


Fichier Détails

Cartes-fiches 28
Langue Deutsch
Catégorie Economie politique
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 18.02.2015 / 21.06.2023
Attribution de licence Non précisé    (Material von Prof. Ronnie Schöb)
Lien de web
https://card2brain.ch/box/finanzwissenschaftliche_steuerlehre_steuerinzidenzanalyse
Intégrer
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Partialanalyse

  • Wirkungen einer Steuer in dem betreffenden Markt.
  • Keine Rückwirkungen auf die Gesamtwirtschaft.
  • Wen trifft eine Steuer?
    • Denjenigen, der aut Gesetz eine Steuer abzuführen hat?
      • => formelle Steuerlast, Zahllast
    • Denjenigen, der im ökonomischen Sinne die Last der Steuer zu tragen hat?
      • => materielle Steuerlast, Inzidenz, Traglast
  • Zahllast und Traglast fallen oft auseinander.

Steuerinzidenz

Die Steuerinzidenz beschreibt die Wohlfahrtseinbußen, die beim Steuerpflichtigen oder anderen Personen nach Abschluss aller Überwälzungen und Verzerrungen verbleiben.

spezifische Inzidenz

Die spezifische Inzidenz stellt die Belastungswirkungen einer einzelnen Steuer dar.

  • Gedanklich wird eine Steuer erhöht und gleichzeitig angenommen, dass die Staatsausgaben und alle übrigen Steuern nicht verändert werden.
  • Annahme eigentlich nicht möglich, aber für Partialmarkt plausibel.
  • Vorstufe für die anderen zwei Ansätze

differentielle Inzidenz

Bei der differentiellen Inzidenz werden die Staatsausgaben konstant gehalten und eine Steuer aufkommensneutral zu Lasten einer anderen Steuer gesenkt. 

Budgetinzidenz

Die Budgetinzidenz stellt die Belastungswirkungen dar, wenn man zusammen mit der Steuereinnahme durch die Erhöhung einer Steuer auch die Wirkung der dadurch möglichen Erhöhung der Staatsausgaben mit in die Analyse einbezieht.

Grundmodell

  • Wettbewerbsmarkt
    • Konsumenten und Produzenten sind Preisnehmer
  • Der (repräsentative) Konsument maximiert
    \(\int_0^x MWP(x)\ dx-q*x\)
  • Bedingung erster Ordnung
    \(MWP(x)=q\)
  • Der (repräsentative) Produzent maximiert seinen Gewinn
    \(p*x-C(x)\)
  • Bedingung erster Ordnung
    \(MC=p\)
  • Marktgleichgewicht (ohne Steuern)
    \(MWP=p=q=MC\)

 

Formelle Steuerlast beim Konsumenten

Gleichgewicht: \(MWP-t=q-t=p=MC\)

Formelle Steuerlast beim Produzenten

Gleichgewicht: \(MWP=q=MC+t\)