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Finanzwissenschaft

1. Einleitung

1. Einleitung


Kartei Details

Karten 11
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.09.2015 / 18.01.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Finanzwissenschaften - Definition

eng definiert: Lehre von öffentlichen Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik)

weit definiert: Lehre von wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates (Public Sector Economics)

Was gehört zum Staat?

1. Körperschaften:

  • Gebietskörperschaften + deren Zusammenschlüsse (EU, Bund, Länder, Gemeinden, Sondervermögen etc.)
  • Sozialversicherungen (gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Unternehmen die (teilweise) im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen (EZB, Bundesbank, Bahn, Post)

Abgrenzungskriterien: Erfüllung öffentlicher Aufgaben und Finanzierung aus Einnahmen mit Zwangscharakter

2. Individuen

  • Bürger als staatl. Akteure (Wähler, Mitglieder der Sozialversicherung, Interessengruppen)
  • Bürger als Adressaten des Staatshandelns (werden durch Gesetze begünstigt oder belastet, zahlen Abgaben, erhalten Geld- und Sachleistungen und dürfen öffentl. Einrichtungen nutzen)
  • Personen und Gruppen, die staatl. Handeln ausführen (Politiker, Parteien, öffentl. Dienst)

Staatsaufgaben nach Musgrave

1. Allokation (Staatseingriff bei Marktversagenstatbeständen)

  • externe Effekte
  • öffentlicher Güter
  • Asymmetrische Informationen
  • Natürliche Monopole
  • Meritorische Güter

2. Distribution (Umverteilung)

  • Korrektur der Verteilung der Einkommen in Gesellschaft
  • Aus Gerechtigkeitsgründen
  • Beispiel: Gesundheitswesen, Rentenversicherung, Bildung

3. Stabilisierung

  • Ausgleich von Konjunkturschwankungen
  • Ziele: Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität, ausgeglichene Zahlungsbilanz, angemessenes Wachstum

Ursachen steigender Staatsausgaben

 

a) Funktionswandel staatli. Aktivität

  • Mitte des 19. Jhdt.: Naive Theorie vom Nachtwächterstaat :

- Staat  als "Nachtwächter", "dessen ganze Funktion darin bestand, Raub und Einbruch zu verhüten"

- Mindestmaß staatl. Aktivitäten

- Bereitstellung und Wahrung der Rahmenbedingungen zum Schutz von Wettbewerb, Freihandel, Gewerbe und Eigentum

  • Übergang vom "Ordnungsstaat zum Leistungsstaat"

- Staat fallen immer neue Aufgaben zu (z.B. im Bereich Gesundheit, Bildung, Energie, Verkehr..)

- Übergang zum ausgabenintensiven Wohlfahrtsstaat

  • Niveauverschiebeungseffekt

- Regierungden neigen i.d.R. zu höheren Ausgaben

- Wähler bringen jedoch nur ungern höhere Steuern auf

- In Krisenzeiten (z.B. Weltkriege) lässt sich dieser Steuerwiderstand leicht überwinden

- Nach Krise verhindert Gewöhnungseffekt Rückgang der Staatstätigkeit auf Vorkrisenniveau

 

c) Einfluss der Bevölkerungsdichte

  • Höhere Bevölkerungsdichte führt zu relativ mehr öffentl. Lasten als sie zu Anstieg des Sozialprodukts führt (Bsp: öffentl. Leistung im Sozialbereich)
  • Aber: Auch dünnbesiedelte Regionen haben überdurchschnittliche Kosten, z.B. bei netzförmiger Infrastruktur (Gas, Wasser, Abwasser etc)

d) Niedrige Produktivität öffentl. Dienstleistungen

  • "Produktivitätslücke" zwischen warenproduzierenden und öffentlichen (bzw. privaten) Dienstleistungssektor
  • Produktivitätsentwicklung langsam und kaum zu beschleunigen
  • Kosten der Dienstleistung nehmen bei gegebener Lohnentwicklung überproportional zu
  • Baumol'sche "Kostenkrankheit"
  • Kann evtl. aufgehoben werden durch Privatisierung der Produktion öffentl. Leistungen, sofern private Anbieter efizienter arbeiten

e) Politökonomische Erklärungsansätze

  • Beharrungsvermögen der Exekutive
  • Kombiniert mit Ausgabenfreudigkeit der Parlamente
  • Wettbewerb der organisierten Interessengruppen
  • Finanzierungsillusion (fiscal illusion)

Einnahmensseite des öffentl. Budgets

Zu den öffentlichen Einnahmen zählen:

  • Steuern
  • Schulden (kreditaufnahme des Staates im privaten Sektor)
  • Gebühren (Entgelte für Inanspruchnahme einer spezifischen Leistung, z.B. Parkgebühren/ Müll/ Abwasser)
  • Beiträge (Entgelt für gruppenspezifische Leistungen, z.B. Sozialversicherungsbeiträge - Steuern, wenn Zahlung den Wert der Leistung übersteigt)
  • Notenbankgewinne (aus Geldschöpfung der Notenbank)
  • Erwerbseinkünfte (Beteiligung an Unternhemen)
  • Vermögensveräußerungen
  • Geldstrafen und Bußgelder

Steuern

Geldleistungen, die vom Staat zur Erzielung von Einnahmen und ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung auferlegt werden (rechtl. Definition)

Ökonomisch: Auch Sachleistungen (z.B. Wehrpflicht) haben Steuercharakter

Gebühren/ Beiträge

Zahlung für bestimmte Leistungen, z.B. Abwasser, Müll, Sozialversicherungen (rechtlicher Beiträge)

- Gebühren: Bei Inanspruchnahme zurechenbarer Leistung (Ausschlussprinzip auf indiviueller Ebene)

- Beiträge: gruppenbezogen bei Möglichkeit der Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung

Ökonomisch: SV-Beiträge sind zumindest teilweise Steuern, soweit Zahlung den Wert der Versicherungsleistung übersteigt

Zwecke der Besteuerung

Fiskalzweck:

  • Steuern zur Erzielung von Einnahmen

Umverteilungszweck:

  • Liberale Auffassung: Bürger sollen nach Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen (Aufteilung der Lasten)
  • Egalitäre Auffassung: Ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen beseitigen

Lenkungszweck:

  • Steuern zur Beeinflussung des Verhaltens
  • Bsp: Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Umweltsteuer
  • Einnahmenerzielung nur Nebenzweck (zumindest "offiziell"..)
  • Zielkonflikt zwischen Fiskalzweck und Lenkungszweck