Finanzwissenschaft
1. Einleitung
1. Einleitung
Kartei Details
Karten | 11 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.09.2015 / 18.01.2016 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/finanzwissenschaft4
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/finanzwissenschaft4/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
Finanzwissenschaften - Definition
eng definiert: Lehre von öffentlichen Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik)
weit definiert: Lehre von wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates (Public Sector Economics)
Was gehört zum Staat?
1. Körperschaften:
- Gebietskörperschaften + deren Zusammenschlüsse (EU, Bund, Länder, Gemeinden, Sondervermögen etc.)
- Sozialversicherungen (gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Unternehmen die (teilweise) im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen (EZB, Bundesbank, Bahn, Post)
Abgrenzungskriterien: Erfüllung öffentlicher Aufgaben und Finanzierung aus Einnahmen mit Zwangscharakter
2. Individuen
- Bürger als staatl. Akteure (Wähler, Mitglieder der Sozialversicherung, Interessengruppen)
- Bürger als Adressaten des Staatshandelns (werden durch Gesetze begünstigt oder belastet, zahlen Abgaben, erhalten Geld- und Sachleistungen und dürfen öffentl. Einrichtungen nutzen)
- Personen und Gruppen, die staatl. Handeln ausführen (Politiker, Parteien, öffentl. Dienst)
Staatsaufgaben nach Musgrave
1. Allokation (Staatseingriff bei Marktversagenstatbeständen)
- externe Effekte
- öffentlicher Güter
- Asymmetrische Informationen
- Natürliche Monopole
- Meritorische Güter
2. Distribution (Umverteilung)
- Korrektur der Verteilung der Einkommen in Gesellschaft
- Aus Gerechtigkeitsgründen
- Beispiel: Gesundheitswesen, Rentenversicherung, Bildung
3. Stabilisierung
- Ausgleich von Konjunkturschwankungen
- Ziele: Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität, ausgeglichene Zahlungsbilanz, angemessenes Wachstum
Ursachen steigender Staatsausgaben
a) Funktionswandel staatli. Aktivität
- Mitte des 19. Jhdt.: Naive Theorie vom Nachtwächterstaat :
- Staat als "Nachtwächter", "dessen ganze Funktion darin bestand, Raub und Einbruch zu verhüten"
- Mindestmaß staatl. Aktivitäten
- Bereitstellung und Wahrung der Rahmenbedingungen zum Schutz von Wettbewerb, Freihandel, Gewerbe und Eigentum
- Übergang vom "Ordnungsstaat zum Leistungsstaat"
- Staat fallen immer neue Aufgaben zu (z.B. im Bereich Gesundheit, Bildung, Energie, Verkehr..)
- Übergang zum ausgabenintensiven Wohlfahrtsstaat
- Niveauverschiebeungseffekt
- Regierungden neigen i.d.R. zu höheren Ausgaben
- Wähler bringen jedoch nur ungern höhere Steuern auf
- In Krisenzeiten (z.B. Weltkriege) lässt sich dieser Steuerwiderstand leicht überwinden
- Nach Krise verhindert Gewöhnungseffekt Rückgang der Staatstätigkeit auf Vorkrisenniveau
c) Einfluss der Bevölkerungsdichte
- Höhere Bevölkerungsdichte führt zu relativ mehr öffentl. Lasten als sie zu Anstieg des Sozialprodukts führt (Bsp: öffentl. Leistung im Sozialbereich)
- Aber: Auch dünnbesiedelte Regionen haben überdurchschnittliche Kosten, z.B. bei netzförmiger Infrastruktur (Gas, Wasser, Abwasser etc)
d) Niedrige Produktivität öffentl. Dienstleistungen
- "Produktivitätslücke" zwischen warenproduzierenden und öffentlichen (bzw. privaten) Dienstleistungssektor
- Produktivitätsentwicklung langsam und kaum zu beschleunigen
- Kosten der Dienstleistung nehmen bei gegebener Lohnentwicklung überproportional zu
- Baumol'sche "Kostenkrankheit"
- Kann evtl. aufgehoben werden durch Privatisierung der Produktion öffentl. Leistungen, sofern private Anbieter efizienter arbeiten
e) Politökonomische Erklärungsansätze
- Beharrungsvermögen der Exekutive
- Kombiniert mit Ausgabenfreudigkeit der Parlamente
- Wettbewerb der organisierten Interessengruppen
- Finanzierungsillusion (fiscal illusion)
Einnahmensseite des öffentl. Budgets
Zu den öffentlichen Einnahmen zählen:
- Steuern
- Schulden (kreditaufnahme des Staates im privaten Sektor)
- Gebühren (Entgelte für Inanspruchnahme einer spezifischen Leistung, z.B. Parkgebühren/ Müll/ Abwasser)
- Beiträge (Entgelt für gruppenspezifische Leistungen, z.B. Sozialversicherungsbeiträge - Steuern, wenn Zahlung den Wert der Leistung übersteigt)
- Notenbankgewinne (aus Geldschöpfung der Notenbank)
- Erwerbseinkünfte (Beteiligung an Unternhemen)
- Vermögensveräußerungen
- Geldstrafen und Bußgelder
Steuern
Geldleistungen, die vom Staat zur Erzielung von Einnahmen und ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung auferlegt werden (rechtl. Definition)
Ökonomisch: Auch Sachleistungen (z.B. Wehrpflicht) haben Steuercharakter
Gebühren/ Beiträge
Zahlung für bestimmte Leistungen, z.B. Abwasser, Müll, Sozialversicherungen (rechtlicher Beiträge)
- Gebühren: Bei Inanspruchnahme zurechenbarer Leistung (Ausschlussprinzip auf indiviueller Ebene)
- Beiträge: gruppenbezogen bei Möglichkeit der Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung
Ökonomisch: SV-Beiträge sind zumindest teilweise Steuern, soweit Zahlung den Wert der Versicherungsleistung übersteigt
Zwecke der Besteuerung
Fiskalzweck:
- Steuern zur Erzielung von Einnahmen
Umverteilungszweck:
- Liberale Auffassung: Bürger sollen nach Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen (Aufteilung der Lasten)
- Egalitäre Auffassung: Ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen beseitigen
Lenkungszweck:
- Steuern zur Beeinflussung des Verhaltens
- Bsp: Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Umweltsteuer
- Einnahmenerzielung nur Nebenzweck (zumindest "offiziell"..)
- Zielkonflikt zwischen Fiskalzweck und Lenkungszweck
Bestandteil eines Steursystems
Steurersystem beseht aus ein oder mehreren Einzelsteuern
Jede Einzelsteuer wird charakterisiert durch
- Steuergegenstand
- Steuerbemessungsgrundlage (Steuerbasis) : zur Ermittlung der Steuerlast
- Steuertarif: eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag
- Steuerbetrag (Steuerlast): von Steuerpflichtigen abzuführender Geldbetrag
Steuerarten
Direkte Steuern:
- knüpfen an Indikatoren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit an, insb. Einkommen und Vermögen ("Besitzsteuern")
- I.d.R. Rücksicht auf individuelle Merkmale wie z.B. Familienstand, Kinderzahl etc.
Indirekte Steuern:
- Erfassen wirtschaftl. Leistungsfähigkeit auf Umwegen
- Knüpfen an Einkommensverwendung oder Vermögensverkehr an, z.B. Verbrauchssteuern, Erbschaftssteuer
Einteilung in die Steuerarten "Verbrauchssteuer" und "verkehrssteuer" sehr umstritten!
Steuerertragshoheit (Art. 106 GG)
regelt Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden
Möglichkeiten:
- Trennsystem: Aufkommen jeder Einzelsteuer wird ausschließlich einer Staatsebene zugewiesen
- Verbundssystem: Aufkommen einer Einzelsteuer steht mehreren Staatsebenen anteilig zu
-
- 1 / 11
-