FER 2 Bewertung

FER 2 Bewertung

FER 2 Bewertung


T. W.
Diese Lernkarten bieten eine umfassende Übersicht über die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach Swiss GAAP FER 2. Sie behandeln Themen wie die Bewertung von Sachanlagen, immateriellen Werten, Finanzanlagen und Vorräten, sowie die Anwendung der Percentage of Completion-Methode (POCM) bei langfristigen Aufträgen. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Finanzexperten und Bilanzierungsfachleute, die sich mit der korrekten Bewertung und Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auseinandersetzen müssen.
Flashcards
32
Students
3
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
Other
Created / Updated
23.08.2015 / 01.02.2016

Flashcards

Welche Bewertungsgrundlagen gibt es nach FER?

– Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten

– Aktuelle Werte.

Ausweis zur Bewertung im Anhang

Die Bewertungsgrundlage für die Jahresrechnung und die Bewertungsgrundsätze für die Einzelpositionen sind im Anhang

Bewertung Wertschriften

Die Bewertung erfolgt zu aktuellen Werten. Liegt kein aktueller Wert vor, sind sie höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen zu bewerten.

Bewertung Forderungen

Forderungen werden zum Nominalwert unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Forderungen von Bedeutung sind einzeln zu bewerten. Der verbleibende Bestand an Fordeurngen kann pauschal wertberichtigt werden.

Bewertung Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder – falls dieser tiefer ist – zum Netto-Marktwert (Niederstwertprinzip).

AH/HK Vorräte

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte umfassen sämtliche – direkten und indirekten – Aufwendungen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort bzw. in ihren derzeitigen Zustand zu bringen (Vollkosten). Es sind grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Kosten massgebend, jedoch kann auch eine Annäherungsrechnung erfolgen.

Netto-Marktwert Vorräte

Bei der Bestimmung des Netto-Marktwerts wird vom aktuellen Marktpreis auf dem Absatzmarkt ausgegangen.

Langfristige Aufträge

Sofern die Voraussetzungen gemäss FER 2, Ziffer 27 erfüllt sind, können langfristige Aufträge nach der Percentage of Completion-Methode (POCM) erfasst werden.

POC - Methodik

Bei der POCM wird nebst den Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie weiteren auftragsbezogenen Aufwendungen auch ein allfälliger Gewinn anteilsmässig berücksichtigt, sofern dessen Realisierung mit genügender Sicherheit feststeht.

POCM - Voraussetzungen

Die kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen für die Anwendung der POCM sind:

– das Vorliegen einer vertraglichen Grundlage

– eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Hersteller und den Auftraggeber erfüllt werden

– eine für die Abwicklung des langfristigen Auftrags geeignete Auftragsorganisation

– eine zuverlässige Ermittlung aller mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Auftragserlöse, Auftragsaufwendungen sowie des Fertigstellungsgrads.

POCM: Vorgehen bei erkennbaren Verlusten

Für bei Vertragsabschluss erkennbare Verluste sind sofort Rückstellungen zu bilden,auch wenn noch keine Aufwendungen angefallen sind.

Zeichnen sich im Verlauf eines langfristigen Auftrags Verluste ab, sind – unabhängig vom Fertigstellungsgrad – in vollem Umfang Wertberichtigungen zu bilden.

Bewertung Sachanlagen

Sachanlagen, die zur Nutzung für die Herstellung von Gütern oder dieErbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen bilanziert.

Nicht betriebliche Sachanlagen, die ausschliesslich zu Renditezwecken gehalten werden, können auch zu aktuellen Werten erfasst werden.

Wann sind Sachanlagen zu aktivieren?

Investitionen in Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze übersteigen. Die Aktivierungsuntergrenze einer Sachanlage wird von einer Organisation im Rahmen ihrer Wesentlichkeitsbetrachtungen selbst bestimmt.

Abschreibung von Sachanlagen

Die Abschreibung erfolgt planmässig (zeit- oder leistungsproportional) über die Nutzungsdauer der Sachanlage. Abschreibungen werden vom tatsächlichen Beginn der betrieblichen Nutzung an vorgenommen.

Bewertung Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. In den Finanzanlagen ausgewiesene Wertschriften können auch zu aktuellen Werten bilanziert werden.

Bewertung Immaterielle Anlagen

Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- (bei erworbenen immateriellen Werten) oder Herstellungskosten (bei selbst erarbeiteten immateriellen Werten) unter Abzug notwendiger Abschreibungen bewertet.

Wann können immaterielle Anlagen aktiviert werden?

Erworbene immaterielle Werte sind zu bilanzieren, wenn sie über mehrere Jahre einen für die Organisation messbaren Nutzen bringen werden.

Selbst erarbeitete immaterielle Werte können nur aktiviert werden, falls sie im Zeitpunkt der Bilanzierung die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

– Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar und steht in der Verfügungsgewalt der Organisation

– Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für die Organisation messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen

– Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Werts angefallenen Aufwendungen können separat erfasst und gemessen werden

– Es ist wahrscheinlich, dass die zur Fertigstellung und Vermarktung oder zum Eigengebrauch des immateriellen Werts nötigen Mittel zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.

Aktivierung von selbst erarbeiteten immateriellen Werten

Selbst erarbeitete immaterielle Werte können nur aktiviert werden, falls sie im Zeitpunkt der Bilanzierung die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

– Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar und steht in der Verfügungsgewalt der Organisation

– Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für die Organisation messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen

– Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Werts angefallenen Aufwendungenkönnen separat erfasst und gemessen werden

– Es ist wahrscheinlich, dass die zur Fertigstellung und Vermarktung oder zum Eigengebrauch des immateriellen Werts nötigen Mittel zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.

Die Aktivierung von Aufwendungen für allgemeine Forschungstätigkeiten ist nicht zulässig. Die Aktivierung von Entwicklungskosten ist zulässig, wenn die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Abschreibung von immateriellen Werten

Bei der Bilanzierung immaterieller Werte ist die zukünftige Nutzungsdauer vorsichtig zu schätzen und der Wert systematisch (normalerweise linear) über diese Nutzungsdauer dem Periodenergebnis zu belasten. Sofern die Nutzungsdauer nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren, in begründeten Fällen höchstens über 20 Jahre.

Aktivierung von Gründungs- und Organisationskosten

Gründungs- und Organisationskosten stellen keine immateriellen Werte dar und können nicht aktiviert werden.

Bewertung Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden in der Bilanz in der Regel zum Nominalwert erfasst.

Bewertung Rückstellungen

Rückstellungen stellen rechtliche oder faktische Verpflichtungen dar. Sie sind auf jeden Bilanzstichtag auf Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse zu bewerten.

Prüfung der Aktiven auf Wertbeeinträchtigungen

Bei allen Aktiven ist auf jeden Bilanzstichtag zu prüfen, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, ist der Buchwert auf den erzielbaren Wert zu reduzieren, wobei die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis zu belasten ist.

Erzielbarer Wert

Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert.

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung von Positionen, die in Fremdwährung geführt werden, erfolgt nach der Stichtagskurs-Methode. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet.Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs der Transaktion oder zum Durchschnittskurs des Monats, in dem die Transaktion stattgefunden hat, umgerechnet.

Dürfen für die Berichts- und Vorperiode unterschiedliche Bewertungsgrundlagen und - grundsätze angewendet werden?

Für die Berichts- und Vorperiode sind die gleichen Bewertungsgrundlagen und Grundsätze für die Einzelpositionen anzuwenden.

Sind alle Aktiven jährlich am Bilanzstichtag auf Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung zu prüfen?

Müssen nach Swiss GAAP FER auf unterschiedlichen Werten (Handelrecht/Swiss GAAP FER) latente Steuern gebildet werden?

Kann die Umrechnung von Positionen in fremder Währung nach der Stichtagskurs-Methode vorgenommen werden?

Dürfen Finanzanlag en in der Jahresrechnung zum Marktwert bewertet werden?

Haben Rückstellungen auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse zu erfolgen?

Im Dezember wurden erstmals drei Materialeinkäufe in Fremdwährung (FW) getätigt, nämlich Einkauf 1 TFW 100 (Tageskurs 1.52), Einkauf 2 TFW 140 (Tageskurs 1.55) und Einkauf 3 TFW 200 (Tageskurs 1.56). Alle drei Rechnungen waren am 31. Dezember (Abschlussstichtag) noch offen. Sie wurden im folgenden Januar zu einem Kurs von 1.60 bezahlt. Der Tageskurs am 31. Dezember betrug 1.57, der Monatsdurchschnittskurs 1.54. 

Wie sind diese drei Einkäufe sowie die daraus resultierende Verbindlichkeit im Monat Dezember zu erfassen (inklusive eventuell notwendige Abschlussbuchungen)?

Siehe Abb.

Study