ZVL 9021 FDV 300.3
FDV 300.3 Anordnungen und Übermittlung
FDV 300.3 Anordnungen und Übermittlung
Kartei Details
Karten | 29 |
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Lernende | 41 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 16.11.2015 / 23.03.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/fdv_300_diverses
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Was bedeutet "Kundendienstliche Bereitschaft
Fahrgastwechsel, Ein- und Auslad beendet sowie Abfahrzeit erreicht.
Für die Abfahrt des Zuges ist die Bahnhofsuhr massgebend.
Nicht öffentlich publizierte Züge dürfen frühzeitig verkehren.
Fall absehbar das nicht rechtzeitig verkehrt werden kann, verständigt der Lf den Fdl. (Oder umgekehrt)
Sprache:
Für die schriftliche Übermittlungen sind die ...sprachen anzuwenden.
Für die mündliche Übermittlung dürfen die .... verwendet werden.
Bei Uneinigkeit und bei Verständigungsschwierigkeiten ist die ... ... Amtssprache anzuwenden
Amtssprachen
Landessprachen (Dialekt)
örtliche Amtssprache
bei Offenruf hat der Aurufe in der ... ... zu erfolgen.
örtlichen Amtssprache (Schriftsprache)
Mittel
Die Mittel werden wie folgt eingesetzt.
- schriftlich (Sammelformular, Fahrordnung, Weisung, Zirkular)
- fernschriftlich (Telex, Email, Internet, SMS, Pager, Telefax)
- mündlich (ohne technischen Mittel)
- fernmündlich (Telefon, Handy, Funk, Wechselsprecher)
Kontaktaufnahme in Notfällen:
In Notfällen erfolgt die Kontaktaufnahme wenn möglich mittels ...
GSM - R Notruf
Protokollieren:
Neben der Nachricht ist vom Absender und Empfänger festzuhalten:
Name, Funktion, Datum und bei fernmündlich die Uhrzeit
Protokollieren:
Erfolgt die Übermittlung fernmündlich hat der Übermittler und der Empfänger vor dem Absenden die Nachricht...
Quittieren:
Bei mündlicher und fernmündlicher Übermittlung ist für die Quittung der relevante...
Inhalt durch den Empfänger zu wiederholen und der Name sowie Funktion sind anzugeben.
Der Absender prüft die Wiederholung und quittiert die Richtigkeit.