FDV 300.1 Erklärung der Begriffe
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Kartei Details
Karten | 170 |
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Lernende | 83 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2014 / 01.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/fdv_300_1_begriffe
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das unbeabsichtigte Befahren einer Weiche in falscher Stellung von der Wurzel her
Fahrzeug, das seine Zug- oder Bremskraft auf eine Zahnstange überträgt. Als Zahnradfahrzeuge gelten ebenfalls Fahrzeuge, bei denen Zug- oder Bremskräfte über Zahnstange und Adhäsion gleichzeitig übertragen werden, wenn die Kraftübertragung über Adhäsion alleine nicht genügt
der Bahnhof, in welchem das Fahrpersonal die in der Fahrordnung aufgeführte Abfahrzeit beachten muss
einzelne oder zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen, die auf die Strecke übergehen oder im Bereich mit FSS verkehren, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Übernahme durch das Fahrpersonal auf dem Abfahrgleis des Ausgangsortes bis zu ihrer Ankunft auf dem Ankunftsgleis des Bestimmungsortes, ausgenommen während Rangierbewegungen
Überwachungseinrichtung zur Unterstützung der Beachtung von Signalen oder der Beachtung von Maximalgeschwindigkeiten oder zur Einwirkung auf die Fahrzeuge
die Begegnung zweier in entgegengesetzter Richtung verkehrender Züge auf nebeneinander liegenden Streckengleisen
Personal, welches die Züge aus Gründen der Betriebssicherheit begleitet
Informationen zum Zug, wie Länge, Höchstgeschwindigkeit und Bremsverhältnis, werden in der Regel durch den LF vor der Zugfahrt eingegeben
Fahrt im Bahnhof und auf der Strecke, die durch Hauptsignale gesichert und geregelt ist, sowie Züge im Bereich mit FSS
Das Fahrzeug, von welchem aus der Zug bzw. die Rangierbewegung geführt wird
Zuggattungen
Züge werden mit Rücksicht auf ihre Benützung eingeteilt in:
- Reisezüge, die in erster Linie der Beförderung von Reisenden dienen
- Güterzüge, die in erster Linie der Beförderung von Gütern, Tieren und leeren Güterwagen dienen
- Dienstzüge, für dienstliche Zwecke
das Gesamtgewicht der arbeitenden Triebfahrzeuge und der Anhängelast, in Tonnen (t)
die mit Rücksicht auf die Festigkeit der Zugvorrichtung zulässige gezogene Anhängelast
ein in Grossbuchstaben ausgedrücktes Kennzeichen für die Zusammensetzung bzw. die Höchst- und die Kurvengeschwindigkeit eines Zuges
Vom EVU bezeichnetes, für die Durchführung der Zuguntersuchung verantwortliches Personal
Ablauf
die Rangierbewegung, bei der Fahrzeuge durch eigene Schwerkraft von einer Ablaufanlage oder von einer geneigten Fahrbahn ablaufen
Technische, baulich stabile Einrichtung, mit dem Ziel, bei Arbeiten im Gleisbereich das unbeabsichtigte Eindringen in den Gefahrenbereich zu verhindern
das Beschleunigen geschobener, nicht mit der Rangierfahrt gekuppelter Fahrzeuge auf die erforderliche Geschwindigkeit und anschliessendem Anhalten der Rangierfahrt, sodass die Fahrzeuge allein weiterrollen. Die weiterrollenden Fahrzeuge werden als Stoss bezeichnet
akustische oder optische Warnsignalgeber (z.B. Alarmhörner, Rufhörner, Einzelpersonenwarngeräte, Drehlichter) zur Abgabe der Alarmsignale
das Gesamtgewicht der Wagen und der geschleppten Triebfahrzeuge, in Tonnen (t)
kündigt die Annäherung einer Fahrt automatisch an
signalisiert einen Anruf
Gleis, das an eine Eisenbahninfrastruktur anschliesst und in der Regel dem Gütertransport dient. Diese Gleise sind mit entsprechender Merktafel gekennzeichnet
Der Anschliesser, der für den infrastrukturseitigen Betrieb des Anschlussgleises verantwortlich ist
Alle Tätigkeiten im Gleisbereich (z.B. zur Errichtung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung und Beseitigung von Bahn- und anderen Anlagen, einschliesslich der damit zusammenhängenden Arbeiten wie Vermessungs- und Kontrolltätigkeit und Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beseitigung von Störungen und Unfallfolgen). Ausgenommen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rangierdienst, Zugbildung/Zugfahrten sowie Gang zu oder von einem Arbeitsort
das Gleis, auch Weiche, in dessen/deren Bereich Arbeiten ausgeführt werden und Alarmmassnahmen notwendig sind
die zur Ausübung der Arbeit nötigen Mittel, z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Materialien
Gleisbereich oder daran angrenzende Stelle, in denen Arbeiten ausgeführt werden
Befinden sich in gesperrten Gleisen mehrere Arbeitsstellen, kann ein SC als AKO eingesetzt werden
letztes in Richtung Strecke führendes Hauptsignal im Bahnhof
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