FASI P 01 Arbeitsschutz
Einführung in Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Einführung in Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kartei Details
Karten | 25 |
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Lernende | 37 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.03.2011 / 28.06.2023 |
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Was ist Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz umfasst Sicherheit, Gesundheitsschutz und Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Unter Arbeitsschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, sowie Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung und ständigen Verbesserungen der Arbeit.
in welche beiden Aspekte wird der ARBEITSSCHUTZ untergliedert?
Wie lauten die Leitfragen?
1. Schutzaspekt = Vermeidung von Gesundheitsschäden (Unfälle und arb.bed. Erkrankungen)
Leifrage: Was macht krank?
2. Förderungsaspekt = Förderung der Gesundheit (Stärkung von organisatorischen und personellen Ressourcen)
Leitfrage: Was hält gesund?
Wie lässt sich ARBEITSSCHUTZ argumentieren?
(4 Gründe für den Arbeitsschutz)
- als humanitäres und ethisches Anliegen
- als rechtliche Verplichtung
- Umweltschutz (z.B. Gefahrstoffe)
- aus allgemeinem Unternehmensinteresse (z.B. Verringerung von Fehlzeiten)
welche beiden GRUNDSÄTZLICHEN Vorgehensweisen werden unterschieden?
*präventives Vorgehen
*korrektives Vorgehen
auf welche PERSONEN verteilen sich die Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz?
Wo kann die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz nachgelesen werden?
§3 ArbSchG
welches ist die Grundlegende Aufgabe des FASI ggü. des Arbeitgebers?
Wo ist das gesetzl. geregelt?
§ 6 des ASiG bringt als grundlegende Aufgabe des FASI zum Ausdruck, dass sie den Arbeitgeber in allen Fragen zur Arbeitssicherheit zu unterstützen habe
Welches sind die Aufgabenschwerpunkte der FASI? (3)
- Analyse - Beurteilung - Setzen von Zielen - Entwickeln von Lösungsalternativen - Auswahl der Lösung - Durch- und Umsetzung der Lösung - Kontrolle (--> weiterführende Schlussfolgerungen/ oder zurück zu Analyse)
welche Aufgabe hat die FASI im Arbeitsschutzausschuss?
welche Personen sind im Arbeitsschutzausschuss integriert?
Wo ist dieses gesetzl. geregelt?
+ Arbeitgeber (oder Beauftragter)
+ FASI
+ Betriebsrat (2 Mitglieder)
(evtl auch Schwerbehinderten-Vertreter)
+ evtl. weitere Fachleute
+ SiBe
+ Betriebsarzt
§ 11 ASiG Arbeitsschutzausschuss
In welchem regelmäßigen ZEITRAUM tritt der Arbeitsschutzausschuss zusammen?
was versteht man unter dem DUALEN Arbeitsschutzsystem?
Staat und Unfallversicherer arbeiten NORMSETZEND (S=Gestze, VO, Regeln; UV= UVV) und BERATEND (S=steuernd und initierend; UV= Beratung, Aus- und Weiterbildung) zusammen.
Ersetze das fehlende (lat.) Wort!
Arbeitsschuss muss ... sein.
präventiv
Was wird unter der Analyse im Rahmen der 7 Handlungsschritte verstanden?
Umfassende Ermittlung der
Gefahrenquellen und gefahrbringenden
Bedingungen unter Beachtung der
Leistungsvoraussetzungen
der Beschäftigten.
Bedingungen der Prävention:
*Ständige Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten,
*vorausschauende Einflussnahme,
*kontinuierliche Verbesserung vorhandener Bedingungen.
Basis der Präventation:
*Integration in alle Bereiche.
*Einbeziehung der Mitarbeiter.
*Organisatorische Bedingungen.
*Kooperation mit Experten.
Die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten haben als Ausgangspunkt für das Erkennen von Gefährdungen und für die Gestaltung der Bedingungen eine zentrale Bedeutung.
Die Fachkraft muss immer von den Leistungsvoraussetzungen ausgehend analysieren und gestalten.
Maßgeblicher Ort der Zusammenarbeit ist der Arbeitsschutzausschuss.
Er setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einer ihn vertretenden leitenden
Führungskraft, dem Betriebsarzt, zwei Vertretern des Betriebsrates/Personalrates, Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Schwerbehinderten-Vertretern zusammen.
Die Zusammensetzung ergibt sich aus § 11 ASiG.
Der Arbeitsschutzausschuss hat das Ziel und die Aufgabe der Beratung von Anliegen des Arbeitsschutzes. Er tritt laut Gesetz vierteljährlich zusammen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind in diesem Gremium zuständig für die fachgerechte Beratung.
In Deutschland wird der überbetriebliche Arbeitsschutz doppelgleisig betrieben
– vom Staat einerseits und von den Unfallversicherungsträgern andererseits.
Es wird deshalb vom dualen Arbeitsschutzsystem oder vom dualen
Aufsichtssystem gesprochen. Sowohl vom Staat als auch von den Trägern
der gesetzlichen Unfallversicherung werden Vorschriften erlassen sowie
Überwachung und Beratung zur Umsetzung der Vorschriften organisiert.
Durch § 21 ArbSchG werden beide Seiten zum Zusammenwirken verpflichtet.
Vereinfacht dargestellt besteht die beiderseitige Aufgabe darin, die
Einhaltung der in den Arbeitsschutzvorschriften niedergelegten Gebote und Verbote in den Betrieben zu überwachen und die Durchführung des Arbeitsschutzes ständig zu vervollkommnen, hierbei auch zu beraten und insofern präventiv orientiert tätig zu sein.
welches sind die 3 Bedingungen der Prävention?
1. Ständige Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten
2. vorausschauende Einflussnahme
3. kontinuierliche Verbesserung vorhandener Bedingungen.
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