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Falllbeispiele und Rechtsfragen zum Frachtvertrag

Berufsprüfung EFA

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Flashcards 10
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 17.03.2016 / 29.06.2021
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Kunde Mörgeli kommt zu Ihnen und sagt: Organisieren Sie für mich die Zustellung dieser Ware. Welche Vertragsart kommt zur Anwendung?

Speditionsvertrag (OR 439)

Kunde Mörgeli kommt zu IHnen und sagt: Transportieren Sie für mich diese Ware nach Zürich.

a) Welche Vertragsart kommt hier zur Anwendung?

b) Damit rechtlich keine Probleme entstehen, besprechen Sie mit dem Absender wesentliche Punkte:

c) Sie nehmen die Ware entgegen. Am nächsten Morgen wollen Sie die Ware verladen, merken aber, dass die Verpackung für den Transport nicht geeignet ist. Wer muss die Kosten für die zusätzliche Verpackung übernhemen?

d) Sie fahren mit Ihrem LKW los und machen Halt bei einer Raststätte. Leider wird, währenddem sie sich im Restaurant verpflegen, Ihr LKW aufgebrochen und ein Teil der Ladung gestohlen (Ladung Mörgeli). Es gibt die zwei Möglichkeiten, dass entweder Sie als Frachtführer für den Schaden aufkommen müssen oder der Auftraggeber. Erklären sie.

a) Frachtvertrag

b) Absender: wichtige Angaben zum Versand: Adresse Empfänger, Ort der Ablieferung, Anzahl, Verpackung, Inhalt und Gewicht der Frachtstücke, Lieferungszeit, Transportweg, ev. Wert der Ware

c) ORA Art 442 Abs 3 -> Frachtführer

d) Schaden zu Lasten Frachtführer: normaler Vorfall | Schaden zu Lasten Absender: Falls Absender Wert der Ware nicht angegeben -> Teure Ware!! Frachtführer wusste nichts!! OR 447 Abs 2

Mörgeli kommt frühmorgens, noch bevor Sie losgefahren sind, und fordert Sie auf, die Ware zurückzugeben.

Er hätte einen billigeren Frachtführer gefunden. Müssen Sie die Ware zurückgeben.?

Ja OR 443 ev. Gegen Entschädigung für Auslagen oder für andere Nachteile.

Mörgeli will die Ware frühmorgend zurückhaben. Sie haben aber bereits dem Empfänger per Mail mitgeteilt dass Sie die Ware um 14:30Uhr in Zürich abliefern werden. Müssen Sie die Ware trotzdem zurückgeben?

Nein OR 443 Abs 3 " wennn der Frachtführer an den Empfänger eine schriftliche Anzeige von der Ankunft des Gutes zum Zwecke der Abholung abgesandt hat."

Die Ware kommt zu spät an und es entsteht dem Käufer einen Schaden. Wer haftet?

OR 448: Der Frachtführer

Die Waren (100kg Würste für Fussballmatch) wurden zu spät geliefert. Es entsteht ein Schaden, der grösser ist als der Kaufpreis der 100kg Würste (Mehrwert) Wer haftet für den Mehrwert?

OR 448 Abs 2 ev. Frachtführer

Sie wollen die Ware am Bestimmungsort zum abgemachten Termin übergeben. Es ist niemand dort. Sie laden die Ware ab und entfernen sich. Dem EMpfänger schreiben Sie eine SMS, dass Sie die Ware abgeliefert haben. Die Ware wird gestohlen. Wer haftet?

Frachtführer: -> Annahmeverzug: Deponieren auf Kosten des Empfängers

Sie treffen bei der Übergabe nur die Raumpflegerin an. Die unterschreibt, dass Sie die Ware übergeben haben. Sie Ware wird gestohlen. Wer haftet?

 

Ist die Raumpflegerin unterschriftsberechtigt?