Externes Rechnungswesen
2. Semester Uni Leipzig
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Flashcards
3.7 Disagio
Unterschied in Handelsbilanz und Steuerbilanz beim Disagio
Handelsbilanz: Wahlrecht
Steuerbilanz: Aktivierungspflicht
4.1 Wertansatzkategorien
Anschaffungskosten
Def. nach §255 Abs. 1 HGB
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen
Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderung
+Anschaffungspreisnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
4.1 Wertansatzkategorien
Herstellungskosten
Def. nach §255 Abs. 2 Satz 1 HGB
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zweck hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen
4.1 Wertansatzkategorien
Wahlrecht für Fremdkapitalzinsen bei Herstellungskosten
Unter bestimmten Umständen (insb. bei langfristiger Fertigung); FK-zinsen können eigentlich nicht Herstellungskosten sein, bei Einbeziehung gelten sie als solche.
4.1 Wertansatzkategorien
Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht
Handelsrecht:
planmäßige Abschreibung: periodengerechte Gewinnermittlung
außerplanmäßige Abschreibung: Verlustantizipation
Steuerrecht: Anreize zum Abschreiben, da Aufwand den Gewinn schmälert und folglich weniger Steuern gezahlt werden müssen
AfA
erhöhte Absetzungen
Sonderabschreibungen
AfaA (außergewöhnliche Abnutzungen)
Teilwertabschreibung
4.1 Wertansatzkategorien
außerplanmäßige Abschreibungen
voraussichtlicht dauernder Wertverlust:
HB/StB: Abschreibungspflicht
voraussichtlich nicht dauernder Wertverlust:
HB:
UV: Pflicht
AV: Verbot; Wahlrecht bei Finanzanlagen
4.1 Wertansatzkategorien
Niederstwertprinzip
strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen -> Zwang zur Abschreibung
gemildertes Niederstwertprinzip bei Kapitalanlagen
keine voraussichtlich dauernde Wertminderung -> Wahlrecht zur Abwertung
voraussichtlich dauernde Wertminderung -> Zwang zur Abwertung
4.1 Wertansatzkategorien
Ab wann liegt eine dauerhafte Wertminderung bei Kapitalanlagen vor?
min. 12 Monate
Minderung um 20%