EU-Recht T1
MoPhDa
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 25 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 20.06.2014 / 22.06.2014 |
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1. Welches waren ursprünglich die drei europäischen Gemeinschaften?
Buch -> Einführung II Enwicklung der europäischen Integration
- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
- Europäische Atomgemeinschaft
2. Wann wurden die Verträge zur Gründung von EWG und EURATOM (sog. "Römische Verträge") geschlossen?
1957
3. Was galt vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages über die Völkerrechtsfähigkeit von EU/EG ?
a) Weder EU noch EG waren Völkerrechtssubjekte.
b) Nur die EG, nicht aber die EU waren anerkannte Völkerrechtssubjekte.
c) Sowohl EU als auch EG waren Völkerrechtssubjekte.
d) Die EU war völkerrechtsfähig, die EG dagegen nicht.
b) Nur die EG, nicht aber die EU waren anerkannte Völkerrechtssubjekte.
4. Welche Aussagen über die Rechtsnatur der Europäischen Union sind zutreffend?
1. Die EU ist ein Völkerrechtssubjekt.
2. Die EU ist eine juristische Person i.S.d. § 61 VwGO.
3. Die europäische Integration ist soweit fortgeschritten, dass die EU selbst Staatsqualität
hat.
1. Die EU ist ein Völkerrechtssubjekt.
2. Die EU ist eine juristische Person i.S.d. § 61 VwGO.
5. Kann ein Mitgliedstaat aus der EU austreten?
1. Ja, dies ist im EU-Vertrag speziell geregelt.
2. Ja, dies bestimmt sich nach allgemeinen völkerrechtlichen Regeln.
3. Nein, ein Austritt aus der EU ist nicht möglich.
1. Ja, dies ist im EU-Vertrag speziell geregelt. §50 EUV
6. Was verstehen Sie unter dem Begriff der "Supranationalität?
Welche Rechtsnatur hat die Europäische Union?
Ist sie völkerrechtsfähig?
- Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- Eigene Organe können verbindliche Beschlüsse treffen und schaffen somit ein eigenes Rechtssystem
- Anwendungsvorrang (Prinzip, vor nat. Gesetzen)
- Beschlüsse nicht einstimmig sondern mehrheitlich -> Mehrheitsprinzip
Rechtsnatur - Systematisches Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit §47 EUV
VR-Fähig - Ja, denn eigene Rechtspersönlichkeit, §47 EUV
7a. Welche Kompetenzverteilungsregeln gelten für die Kompetenzabgrenzung der Unionszuständigkeit von den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten?
- §3 AEUV Ausschließliche Zuständigkeit
- §4 AEUV Geteilte Zuständigkeit
- §6 AEUV Unterstützungs- Koordinierungs-, Ergänzungs-
Vor.: Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung §5 EU
7b. Was bedeutet geteilte Zuständigkeit?
§4 AEUV Entweder Zuständigkeit MS oder EU
sobald sich EU befasst ist EU zuständig, MS können Thema nicht mehr behandeln
Peremtionsprinzip
8. Wo ist das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Vertragswerk verankert? Welche rechtliche Bedeutung kommt ihm zu?
- §5 Abs. 3 EUV
Anwendungsbereich: §4 oder §6 EUV (geteilte Zuständigkeit) - Große Bedeutung, regelt Zuständigkeiten, Abgrenzungen Rechtssprechung EUGH (+Auslegung)
9. Was bedeutet bei den europäischen Organisationen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung?
§5 Abs. 2 EUV
Gegenteil: Kompetenz Kompetenz
Unter dem Prinzip Einzelermächtigung versteht man dass die Union zuständig ist, wenn sie diese von Staaten übertragen bekommen hat. (Bsp.: Zoll)
10. Was wäre das Gegenstück zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
Prinzip der Kompetenz Kompetenz
11. Gilt das Subsidiaritätsprinzip im Bereich
(a) der ausschließlichen Zuständigkeit oder
(b) der geteilten Zuständigkeit?
(b) der geteilten Zuständigkeit?
(§5 Abs. 3 -> nicht ausschließlich)
12. Was besagt das Subsidiaritätsprinzip?
Siehe §5 Abs. 3
Zuständigkeit bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
13. Was besagt das Verhältnismäßigkeitsprinzip?
Wahl des mildesten Mittel zur Zielerreichung muss sein:
- geeignet
- angemessen
- erforderlich
(Zigaretten Hinweis)
14. Welche Art von Vorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht gilt?
- Anwendungsvorrang
- Geltungsvorrang
1. Anwendungsvorrang
15. Was bedeutet Anwendungsvorrang?
Nationale Regelungen werden nicht nichtig, finden allerdings in grenzüberschreitenden Bezug keine Anwendung.
(Biersteuergesetz, nach §28 Warenverkehr würde behindert)
17. Was sind die „Rechtsquellen des Unions/Gemeinschaftsrechts?
Primäres und Sekundäres Unionsrecht: 13
18. Was gehört zum primären Gemeinschaftsrecht?
- Ursprüngliche Gründungsverträge + Alle Änderungen + Protokolle
- Allgemeine Rechtsgrundsätze (T. 14)
-> GR Charta (Titel 1 - ... ) - Gewohnheitsrechts
19. Unter welchen Voraussetzungen gilt eine Bestimmung des Primärrechts in den
Mitgliedstaaten unmittelbar?
Wenn Norm rechtlich vollkommen ist
- hinreichend bestimmt
- eindeutig
- vollständig
= Alle Grundfreiheiten
20. Ist die unmittelbare Wirkung dann grundsätzlich
- vertikal?
- horizontal?
Vertikal
21. Was gehört zum sekundären Gemeinschaftsrecht?
§288 AEUV
Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen, Sellungsnahmen, Sonstige Programme, (Infex, Erasmus)
22. Welche Arten von Sekundärrecht gibt es?
§288 AEUV
Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen, Sellungsnahmen, Sonstige Programme, (Infex, Erasmus)
23. Wo sind die wesentlichen Handlungsformen des sekundären Gemeinschaftsrechts geregelt?
§288 AEUV
24. Was ist der Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien?
Verordnungen -> Verbindlich, gilt unmittelbar in MS
Richtlinien -> Zweistufiges Verfahren, MS: Form und Wahl der Mittel zur Umsetzung
25. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Richtlinie (RL) und einer Verordnung(VO)?
- Eine VO gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten, eine RL muss in nationales Recht umgesetzt werden.
- Eine VO ist verbindlich, eine RL unverbindlich.
- Eine VO regelt Detailfragen, eine RL enthält allgemeinere Regelungen
- Eine VO regelt konkret-individuell, eine RL enthält abstrakt-generelle Regelungen.
- Eine VO wird von der Kommission erlassen, eine RL bedarf der Zustimmung des Europ. Parlaments.
1. Eine VO gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten, eine RL muss in nationales Recht umgesetzt werden.
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