EST2 Plan & Serviceunterlagen
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Cartes-fiches
1)Was gehört alles zu den Betriebsplänen?
Lageplan, Weichentabelle, Signaltabelle, Zug-(Verschub) Straßentabelle, Sperrenplan, Apparatebild, Stellpultplan
2)Besonderheiten des sicherungstechnischen Lageplans?
Der sicherungstechnische Lageplan ist die Planungsgrundlage für alle Sicherungsanlagen; Maßstab ist 1:1000
3)Was wird auf den sicherungstechnischen Lageplan dargestellt?
Bahnhofsgleise und Weichen; Anschlussbahnen und Streckengleise; Fehlerprofile, Weichenschlösser, Sperrschuhe und elektrische Festlegeschlösser; Diverse Signale (von der Vorschrift V2); EK-Sicherungsanlagen; Isolierschienen, Schienenkontakte, Impulsgeber und Indusi-Gleismagnete; Bauwerke & Räumlichkeiten, in denen Sicherungsanlagen untergebracht sind; Aufnahmegebäude vom Bahnhof; Bahnsteigkanten, Brücken und Tunnel; Abhängige oder überwachte Einrichtungen auf der Strecke; Kilometerangaben;
4)Wie werden Weichen des Bahnhofes im Lageplan bezeichnet?
In Bahnhöfen sind die Weichen des gegen den Anfangspunkt gelegenen Bahnhofskopfes mit 1 bis 30, jene des anderen Bahnhofskopfes mit 51 bis 99 zu bezeichnen. Für Mittelweichen sind die Nummern von 31 bis 50 zu verwenden. Wenn in größeren Bahnhöfen diese Nummerngruppen nicht ausreichen, so ist von 1 beginnend durchlaufend zu nummerieren, wobei in Zehner- und Hundertergruppen unterteilt bzw. zusammengefasst werden kann.
5)Was versteht man unter der Weichentabelle und welche Daten sind enthalten?
In die Weichentabelle sind sämtliche technische Daten der Weichen und Sperrschuhe aufzunehmen. Sie kann am Lageplan dargestellt sein oder sie ist gesondert aufgelegt. Folgende Daten sind enthalten: Nummer, Signal / Lage, Bauart (z.B.: I...Innenbogenweiche), Unterlage (z.B.: Holz oder Beton), Schienenform (z.B.: B, C oder UIC60), Radius der Weiche, Verschluss, Umstellhilfen, Umstellsystem / Lage,Heizung (E...Elektrisch), Antriebsbezeichnung, Antriebsbauart, Einbauseite vom Antrieb, Nahbedienungseinrichtung, Auffahren, Zungenüberwachung - Anzahl, Bauart, Schloss, Weichenschloss Ð Bauart, Strang, Schlüssel in, Abhängigkeit, Schlüssel zu, Geschwindigkeit - Signalisierte Geschwindigkeit (Links / Rechts) und Oberbaugeschwindigkeit (Links /Rechts), Anmerkungen
6)Wie werden Signale bezeichnet?
Hauptsignale sind mit Großbuchstaben folgendermaßen zu bezeichnen: Einfahrsignale Richtung 1: A, B, C, D; Zwischensignale Richtung 1: E, F, G, N, O, P; Ausfahrsignale Richtung 1: R; Einfahrsignale Richtung 2: Z, Y, X, W; Zwischensignale Richtung 2: U, T, S, M, L, K; Ausfahrsignale Richtung 2: H; Vorsignale mit dem gleichen Buchstaben wie das Hauptsignal, jedoch klein geschrieben. Schutzsignale mit 'Sch' Verschubsignale mit 'V'. Sind auf einem Signalmast mehrere Lichtsignale, so ist im Lageplan lediglich die Bezeichnung des wichtigsten Signales anzuführen.
7)Was versteht man unter der Signaltabelle und welche Daten sind enthalten?
Bei Lichtsignalen ist eine Signaltabelle zu erstellen, die am Lageplan dargestellt oder bei größeren Bahnhöfen gesondert aufgelegt werden kann. Zusätzlich gibt es zur Signaltabelle den Anhang 1, wo die Orientierungstafeln des jeweiligen Signales vermerkt sind. Folgende Daten sind in der Signaltabelle enthalten: Km-Angabe vom Signal, Bezeichnung des Signales, Typ, Ausführung, Kz ASchG (Kennzeichnung Arbeitnehmer Schutzgesetz), Bauart, Geschwindigkeitsbegriffe - Frei, 60, 40; Anzeige 1 - 3 (zusätzliche Formsignale am Signalmast), Zusatz, Hinweis, Ersatzsignal / Vorsichtssignal, Verschub, Abfahrt, ZAML / ZUML, Nahbedienungseinrichtung, Ankündigung, Zugbeeinflussung - PZB (500, 1000,...), LZB, ETCS, Anmerkungen
8)Für welche Stellwerke ist ein Sperrenplan zu erstellen?
Sperrenpläne sind für alle Reihenstellwerke und für das Gleisbildstellwerk VGS80 zu erstellen.
9)Worüber muss ein Sperrenplan Aufschluss geben?
Sperrenpläne sind in Rasterform anzulegen und müssen Aufschluss über die Abhängigkeiten von Weichen, Sperrschuhen, Verschubsignalen und Zug- und Zughilfsstraßen mit den dazugehörigen Signalen (Signalabhängigkeit), sowie den einzelnen Zug- und Zughilfsstraßen untereinander (Fahrtauschlüsse) geben.
10)Wann ist eine Zugstraßentabelle zu erstellen?
Zugstraßentabellen sind bei Gleisbildstellwerken - ausgenommen VGS80 - zu erstellen.
11)Was beinhaltet die Zugstraßentabelle?
Es sind alle - auch zusammengesetzte - Zugstraßen aufzunehmen, die durch eine einzige Bedienhandlung eingestellt werden können. Umwegfahrten jedoch nicht! Zughilfsstraßen sind nur aufzunehmen, wenn für denselben Fahrweg keine Zugstraßen vorgesehen sind.
Das Apparatebild stellt die Anordnung der Stell- und Meldeeinrichtungen von Sicherungsanlagen dar. Bei Reihenstellwerken zeigt es die Grundstellung der Einrichtungen an.
13)Wofür gibt es ein sogenanntes Ausgabeverzeichnis (AGV)?
Das AGV von der jeweiligen Betriebsstelle zeigt die aktuelle Ausgabe des jeweiligen Planes. Zusätzlich sind sämtliche Änderungen vermerkt, mit folgenden Daten: Art der Änderung, Datum, Wer die Änderung - bearbeitet, gezeichnet, geprüft und freigegeben hat.
14)Was beinhalt der sogenannte Schienenteilungsplan und wann wird er aufgelegt?
Der Schienenteilungsplan wird bei einer Betriebsstelle aufgelegt, wenn es eine Gleisfreimeldung mittels Gleisisolierung gibt. (Unterschied: Bei Achszähler -Freimeldung, genügt der Lageplan). Er beinhaltet den Übergang von der Streckenisolierung in die Bahnhofisolierung. Sowie zeigt der den Verlauf der Gleisisolierung, inklusive Lage von der Anspeisung und der Relaisseite. Auch die Quervermaschung im Bahnhof ist auf diesen Plan dargestellt. Bei größeren Bahnhöfen kann der Schienenteilungsplan mehrere Teile haben und er wird entgegensetzt zum Lageplan im Maßstab 1:200 aufgelegt.
15)Was beinhaltet der Kabellageplan?
Der Kabellageplan beinhaltet den Verlauf der Kabel (Kabeltrasse) inklusive der technischen notwendigen Daten. Er stellt auch sämtliche Gleisquerungen mit Kilometerangaben dar.
16)Was regelt das Regelwerk 06.01.05?
Das Regelwerk 06.01.05 beinhaltet die Grundsätze vom Instandhaltungsplan für sämtliche Komponenten bzw. Sicherungsanlagen, der Fachlinie Leit- und Sicherungstechnik. Im Inspektionskatalog wird folgendes angeführt: Das jeweilige Objekt (z.B.: EKSA), Laufende Nummer, Einrichtung (z.B.: Schrankenantrieb Bauart Schaltring), Leitungskurzbeschreibung (Was ist zu überprüfen?), Durchführung (Intervall und wer dafür zuständig ist), Mitgeltende Dokumente (z.B.: Firmenunterlagen, Arbeitsmappen), Maßnahmen (wenn die überprüfung negativ verläuft), SVB (Ist die Inspektion 'S' (Sicherheitsrelevant), 'V' (Verfügbarkeitsrelevant), oder 'B' (Beweisführung))