Ergänzungsleistungen EL
Ergänzungsleistung
Ergänzungsleistung
Set of flashcards Details
Flashcards | 50 |
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Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 11.04.2016 / 25.06.2024 |
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Wie hoch ist der Höchstbetrag in der EL, für Krankheits- und Behindertenkosten für Ehepaare?
50'000.- jährl.
Wie hoch ist der Höchstbetrag für Krankheits- und Behindertenkosten für Vollwaisen?
10'000.- jährl.
Wie hoch ist der Höchstbetrag für Krankheits- und Behindertenkosten für im Heim oder Spital wohnende Personen?
6000.- jährl.
Damit die Krankheits- und BEhindertenkosten übernommen muss man sie bis wann spätestens beanragen?
Die Kosten müssen innert 15 Monaten nach Rechnungstellung geltend gemacht werden
Werden die Krankheits- und Behinderungskosten zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen ausgeglichen, oder nur entweder - oder?
sie werden zusätzlich ausbezahlt zu den Ergänzungsleistungen
Wie hoch ist der Höchstbetrag für Krankheits-und Behinderungskosten in der EL, bei erwachsenen Personen die zu Hause leben und einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung der IV oder der UV haben, bei mitlerer Hilfosigkeit und bei schwerer Hilflosigkeit?
mittlerer Hilflosigkeit --> 60'000.-
schwerer Hilflosigkeit --> 90'000.-
Beispiel
Josephine weist einen jährl. Einnahmeüberschuss von 5000.- , weshalb sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Eine umfassende Zahnsarnierung kostet 8500.- wieviel erhält sie von der EL für Krankheits-und Behinderungskosten?
8500.- kostet die Zahnsanierung
5000.- Einnahmeüberschuss -->das heisst sie kriegt 3500.- vergütet an die Zahnarztkosten.
Wie ist die Organisation der Ergänzungsleistung (EL)
Die Ergänzungsleistungen werden gesamtschweizerisch aufgrund des Ergänzungsleistunggesetzes ausgerichtet. Die Durchführungsstellen werden durch die Kantone bestimmt, in der Regel sind es die kant. AHV-Ausgleichskassen.
Wo muss man seinen Anspruch für EL geltend machen und womit?
Bei der kantonalen Ausgleichskasse mittels schriftlicher Anmeldung.
In Bezug auf die bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen kennen die Ergänzungsleistungen das übliche Rechtspflegeverfahren:
- EInsprache an verfügende Stelle, innert 30 Tage ab Erhalt der Verfügung
- Beschwerde an zuständige kant. Soz.Versicherungsgericht, innert 30 Tage nach Erhalt der Einsprache
- Beschwerde ans Bundesgericht, innert 30 Tagen nach Erhalt des 2. Entscheides.
--> Das Bundesgericht entscheidet inletzter Instanz.
Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen erfolgt durch?
Steuergelder (es werden keine Beiträge erhoben) --> nur Steuergelder
die VErteilung der Kosten welche aufgewendet werden müssen damit die jährlich anfallenden EL Kosten gedeckt sind, ist wie folgt:
- Bund, 5/8 der jährl. Ergänzungsleistungen
Beiträge an gemeinnützige Institutionen
- Kantone 3/8 der jährl. Ergänzungsleistungen
alle Krankheits- und Behinderungskosten
Nennen sie zwei Personengruppen die Ergänzungsleistungen bekommen können?
Schweizer oder Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der CH, die
(erwerbstätige Personen der EU/EFTA angehören sind den Schweizer gleichgestellt sofern gültige Niederlassungsbewiligung, NE müssen den Nachweis bringen dass genügend Rente und Vermgen damit sie die Niederlassungsbewilligung bekommen)
- eine Altersrente der AHV
- Anspruch auf Witwen/witwerrente der AHV haben
- Ansprch auf Waisenrente der AHV haben
- Anspruch auf eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV haben (mindestalter 18)
- ununterbrochen während min. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen
Ausländer, ausserhalb des EU Raums (nicht EU/EFTA)
- erhalten EL, sofern sie mind. 10 Jahre ununterbrochen in der CH leben
Flüchtlinge
- erhalten EL, sofern sie mind. 5 Jahre ununterbrochen in der CH leben
Welche Personen können einen Anspruch auf EL geltend machen?
- Rita Mayer 62, hat ihre AHV Rente vorbezogen
- Knut Heuberger 60, frühpensioniert ^dank BVG Kapitalbezug
- Simon Weber 16, bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV
- Niki Blum 28, bezieht während der Eingliederung seit 8 Minaten ein IV Taggeld
- Ja ( da AHV Leistungsbezüger-Rente)
- Nein, da noch nicht AHV/IV Leistungsbezüger
- Nein, da er noch nicht 18 Jahre alt ist (Mindestalter 18)
- JA (da IV Leistungsbezügerin, und Taggeld minimum 6 Monate auch erfüllt)
Die Eheleute Häberli sind beide behindert und beziehen eine Rente der IV. Sie haben drei minderjährige Kinder, welche Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf kann die Familie Häberli geltend machen?
Ehegatten 28'935.00
für die ersten 2 Kinder 2 x 10'080.00 = 200160.00
für das 3. Kind 6720.00
Total Lebensbedarf 55'815.00
80 jährige Witwe ist EL Bezügerin, kann sie Ihre Zahnarztkosten von 30'000 bei der EL geltend machen da ihre Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt, kann sie den Rest als Krankheits-und BEhinderungskosten geltend machen?
Ja, sie kann den Höchstbetrag nehmen für ALleinstehende oder Personen deren Ehegatte im HEim lebt--von 25'000.-
Dies ist das Mazimum was bezahlt wird im Jahr.
Was sind Ergänzungsleistungen wer hat diese zugute?
Durch die Ergänzungsleistungen wird Bezügern von Renten der AHV oder IV eine Existenzsichetung garantiert. Die EL erbringt also erst Leistungen sofern diese nicht durch anderweistige Einkommen , Renten, Versicherungsleistungen, oder durch gebrauch von Vermögen gedeckt werde.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein beim BEzug von Ergänzungsleistungen?
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in dr CH
- Bezug einer Leistung der AHV oder IV
- Die vom Gesetz anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Was kann zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen vergütet werden?
- Krankheits und Behinderungskosten
Erbringt die EL Versicherungsleistungen oder Bedarfsrenten?
Welche Personen könen Ergänzungsleistungen erhalten? (5)
- Personen die eine Altersrente der AHV beziehen
- Personen welche Anspruch auf eine Witwen-Witwerrente der AHV haben
- Anspruch auf eine Waisenrente der AHV haben
- Anspruch auf eine Rente oder Hilflosenentschädigung der IV haben
- Personen welche ununterbrochen während min. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen.
Können unter gewissen Situationen auch Personen Anspruch auf EL haben, wenn sie keine oder zuweing Beiträge an die AHV/IV bezahlt haben?
Auch solche können unter gewissen Umständen Anspruch auf EL geltend machen.
Um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben muss man je nach Nationalität auch noch gewisse Auflagen erfüllen, was die Aufenthaltsdauer in der CH betrifft. Wie schaut es aus mit all den PErsonen aus den EU/EFTA Staaten?
Angehörige der EU/EFTA Staaten sind, wenn sie eine gültige Niederlassungsbewilligung haben, den Schweizern und Schweizerinnen gleichgestellt - und brauchen keine bestimmte Aufenthaltsdauer im betreffenden Kanton oder Wohnort zu erfüllen.
Wie schaut es aus bei Nichterwerbstätigen Personeen die sich in der SChweiz niederlassen wollen, was müssen diese erbringen oder ausweisen damit sie die Niederlassungbewilligung bekommen?
Diese müssen den Nachweis erbringen dass sie über genügend Renteneinkommen und Vermögen verfügen.
Ergänzungsleistungen für Ausländer, wie schaut es da aus?
Ergänzungsleistungen erhalten nur Ausländer/innen die seit mind. 10 Jahren ununterbrochen in der SChweiz leben.
Ergänzungsleistungen für Angehörige von Vertragsstaaten (NICHT EU/EFTA), wie schaut es da aus?
für diese nicht EU/EFTA Angehörigen gilt, sie müssen seit mind. ununterbrochen min5 Jahre in der SChweiz geleben, damit sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Ergänzungsleistungen für Flüchtlinge oder Staatenlosen, wie schaut es da aus?
Auch diese haben eine Karenzfrist von 5 Jahren, wo sie ununterbrochen während der ZEit in der SChweiz leben müssen um einen Anspruh auf EL zu haben.
Wieviel können die Personengruppen welche noch eine nötige Aufenthaltsdauer benötigen (Ausländer, Angehörige EU/EFTA, Nicht EU/EFTA, Flüchtlinge oder Staatenlose) im Monat beanspruchen als EL wenn sie nicht über die nötige Karenzfrost verfügen?
sie können maximal 1175.-.-/Monat beanspruchen
die EL unterscheidet ob jemand zuhause lebt oder ob sich jemand für längere Zeit im Heim oder Spital aufhält, es gibt zudem aber auch Ausgaben, die unabhängig für alle Personen anerkannt werden (wohnsitzunabhängig), welche sind das? (5)
- Berufsauslagen
- Kosten für den Unterhalt von Gebaüben un Hypothekarzinsen bis zur Höhe des Bruttoertrags der Liegenschaft
- Pauschalbeträge für die obligatorische Krankenkasse
- Beiträge an die AHV/ IV/EO
- geleistete Unterhaltsbeiträge (Alimente)
Welche Ausgaben werden Personen die zuhause leben, für den allgemeinen Lebensbedarf pro Jahr anerkant, und wie hoch sind diese?
Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf pro Jahr für:
Alleinstehende --> CHF 19'290.00
Ehepaare --> CHF 28'935.00
Für die ersten 2 Kinder --> je 10'080.00 CHF
Für 2 weitere Kinder --> je 6'720.00 CHF
Für die übrigen Kinder --> je 3'360.00 CHF
Was versteht man bei der EL unter - den allgemeinen Lebensbedarf decken?
Dass man die alltäglichen Auslagen im Leben bestreiten kann, wie :
Nahrung
Kleidung
Telefon/Internet
Sachversicherungsprämien
Steuern
Freizeitaktivitäten
Mietzins+Nebenkosten
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