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Erbrecht 2 - Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Hrubesch-Millauer, Erbrecht in a nutshell, 2. Auflage, Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen 2013

Hrubesch-Millauer, Erbrecht in a nutshell, 2. Auflage, Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen 2013


Kartei Details

Karten 40
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 01.09.2015 / 19.05.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Hrubesch-Millauer, Erbrecht in a nutshell, 2. Auflage, Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen 2013)
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1. Wie sind die Normen über die gesetzliche Erbfolge zu qualifizieren?

2. Was ist das Parentelensystem?

Die Rangfolge, in welcher die Verwandten zur Erbschaft berufen werden, wird mittels des Parentelensystems bestimmt.

Es gliedert die Verwandten nach familiärer Nähe zum Erblasser in Parentele (Stämme/Gruppen).

3. Wen umfasst das erste Parentel?

alle Personen, die vom Erblasser abstammen.

  • eheliche Kinder und Kindeskinder
  • uneheliche Kinder und Kindeskinder
  • Adoptivkinder und deren Kinder (ZGB 267)

4. Wen umfasst das zweite Parentel?

Elterliches Parantel: Die überlebenden Eltern und alle Ihre Nachkommen (ausser Personen des 1. Parentels).

  • Eltern/Adoptiveltern
  • eheliche/uneheliche Geschwister und deren Nachkommen
  • Adoptivgeschwister und deren Nachkommen

5. Wen umfasst das dritte Parentel?

Grosselterliches Parentel: überlebende Grosseltern und alle ihre Nachkommen (ausser Personen des 1. & 2. Parentels).

  • Grosseltern/Adoptivgrosseltern
  • Onkel/Tanten
  • Cousin/Cousine

6. Was ist das Besondere an dem vierten Parentel?

Urgroselterliche Parentel: Urgrosseltern mit all ihren Nachkommen, ausser Personen des 1.-3. Parentels.

Mit dem 4. Parentel (also 4. oder höher) kommt dem Verwandten kein gesetzliches Erbrecht mehr zu (ZGB 460). d.h. Urgrosseltern, Grossonkel/-tanten, etc. sind keine gesetzlichen Erben.

Finden sich auch im 3. Parentel keine gesetzlichen Erben, so fällt der Nachlass an des Gemeinwesen (ZGB 466, vorausgesetzt es bestehen auch keine eingesetzten Erben).

7. Welche Grundsätze gelten im Parentelensystem zwischen den Parentelen?

Zwischen den Parentelen: Vorrang des tieferen Parentels. Personen des höheren Parentels werden erst gesetzliche Erben, wenn keine Angehörige des tieferen Parentels vorhanden sind.

Hinterlässt der Erblasser auch nur einen Nachkommen, so schliesst dies alle Verwandten des 2. und 3. Parentels von der Erbschaft aus. Verwandte des 4. oder höheren Parentels kommt niemals eine gesetzliche Erbenstellung zu (ZGB 466).

8. Welche Rangordnung gilt innerhalb eines Parentels?

Rangordnung innerhalb eines Parentels: der Aszendent (die älteste Generation der Parentel) geht seinen eigenen Nachkommen vor.