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Erben

QV FaGe

QV FaGe


Kartei Details

Karten 14
Lernende 28
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 26.03.2012 / 02.05.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wie entsteht ein öffentliches Testament?

Eine Urkundsperson, ein Anwalt oder Notar formuliert auf den Wunsch des Erblassers den Text des Testamentes.

Zwei Zeugen müssen bestätigen, dass der Erblasser mündig und urteilsfähig ist und dass der Inhalt des Textes seinem Willen entspricht.

Die Urkundsperson datiert und unterzeichnet dieses Testament.

Was ist ein Pflichtteil?

Unter dem Pflichtteil versteht man einen Mindestanspruch der Nachkommen, Eltern und Ehepartner unbedingt bekommen müssten.

Wann kann eine Enterbung auftreten?

Wegen schwerem Verbrechen gegen den Erblasser (ein Mordversuch)

Wegen schwere Verletzung der Pflichten gegenüber dem Erblasser

Wie gross sind die Pflichtteile, die die Erbberechtigten unbedingt bekommen müssen?

Nachkommen: ¾ des jeweiligen gesetzlichen Anspruches.

Ehegatten: ½ des jeweiligen gesetzlichen Anspruchs.

Eltern: ½ des jeweiligen gesetzlichen Anspruchs

Wenn jemand ein handschriftliches Testament von Hand schreibt, welche Formvorschrift muss dabei eingehalten werden?

Das ganze Testament einschliesslich Datum und Unterschrift muss von Hand geschrieben sein.

Welche Rechten und Pflichten hat der Verstorbene?

Die Erben bekommen alle Rechte und Pflichten des Erblassers

Sie erben aber auch die Schulden des Erblassers

Die, mit Person verbundenen Verpflichtungen, werden mit dem Tot gelöscht (z.B. Arbeitspflicht)

Wie nennt man die Teile des Stammbaumes?

1. Parentel: alle Nachkommen dieser Person, (Kinder, Enkel usw.)

2. Parentel: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten usw.)

2. Parentel: Grosseltern und deren Nachkommen (Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins)

Wie viel bekommt wer, wenn alle 3 Parentele vorhanden sind?

1. Parentel

Kinder und deren Kinder: ½

Überlebende Ehegatte, eingetr. Partner: ½

2. Parentel

Eltern und deren Nachkommen: ¼

Überl. Ehegatte, eingetr. Partner: ¾

3. Parentel

Grosseltern und deren Nachkommen: 0

Überl. Ehegatte, eingetr. Partner: 1 (alles)