Modul G - Versorgung und Ethik
Versorgung Ethik Klinische Psychologie
Versorgung Ethik Klinische Psychologie
Set of flashcards Details
Flashcards | 27 |
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Language | Deutsch |
Category | Psychology |
Level | University |
Created / Updated | 03.12.2016 / 25.02.2018 |
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10 Leistungsträgerbereiche (Versorgungsinstitutionen)
1. Ambulante Versorgung: § ärztliche, zahnärztliche o. psychotherapeutische Behandlung durch niedergelassene Ärzte oder Psychologen; Leistungen anderer Heilberufe (Psychologen, Heilpraktiker) u. Heilhilfsberufe (Physiotherapeuten, Logopäden etc.), in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, Apparategemeinschaften oder interdisziplinären Gemeinschaften, Krankenhaus- oder Institutsambulanzen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), universitären Ambulanzen/ Polikliniken
2. (Akut-)stationäre Versorgung: § Ärztliche Behandlung in Kliniken/Krankenhäusern, Tageskliniken mit kontinuierlicher Unterbringung, umfassender Versorgung und medizinischer Überwachung von Kranken jeden Schweregrades
3. Rehabilitation: § medizinisch, sozial, beruflich; stationär, teilstationär oder ambulant
4. Krankenpflege: § ärztlich kontrollierte und nicht-ärztliche Pflege; stationär (medizinische Pflegestationen, Heimpflege), teilstationär (tagesstrukturierende Maßnahmen) oder ambulant (häusliche Krankenpflege, freie Pflegedienste, Sozialstationen)
5. Öffentlicher Gesundheitsdienst: § staatliche oder kommunale Einrichtungen mit vorbeugenden (Vorsorgeuntersuchung, Gesundheitserziehung), kontrollierenden (z.B. Amtsärzte, Gesundheitsämter, soziaöpsychiatrischer Dienst), hoheitlichen (Inst. f. Arzneimittelforschung, BGA), beratenden (Gesundheitsdienst, Beratungsstellen, Patienteninformations-zentren), aufklärenden (BZgA), begutachtenden (Forensik), behandelnden Aufgaben (Schutzimpfung)
6. Heilmittelversorgung: § Heilmittel (Apothekerwesen: Arzneimittel) und Hilfsmittel (Brillen, Prothesen etc.), verordnungsfähige medizinische Dienstleistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie etc.), Pharmaforschung und -Industrie
7. Komplementäre psychiatrische Versorgung: § stützende Tagesstrukturierung (Tagesstätten), beschütztes Wohnen o. Arbeiten (ambulant betreutes Wohnen, Wohngruppe, besch. Werkstätten)
8. Betriebsärzte: § Vorsorge, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, Betriebspsychologen
9. andere: § Rettungsdienste, präventive Dienste, Gutachter, Sanitätseinrichtungen, Hospiz, Notfallpsychologen
10.Laiensystem und „grauer Gesundheitsmarkt“
Praktischer Normativer Rahmen:
4 -Prinzipien -Modell von Beauchamp und Childress (common sense)
Prinzip der Nichtschädigung Grundprinzip jeder Ethik überhaupt: verbietet es, anderen Schaden an Leib, gg Leben oder Ei gentum zuzufü gen oder sie in dieser Hinsicht hohen Risiken auszusetzen (incl. jeder Art psychischer Schädigung!) Wer kann durch eine Therapie geschädigt werden? • der Patient selbst • Personen in seiner Lebensumwelt (Partner, Kinder, Familienangehörige, Freunde, Kollegen) • die Allgemeinheit
Prinzip der Autonomie Wünsche, Ziele und Lebenspläne Anderer respektieren, auch dann, wenn sie diese dem Akteur wenig nachvollziehbar, abwe gg ( i oder moralisch bedenklich erscheinen (schwacher Paternalismus) • Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat des Patienten hat Vorrang Vorrang vor dem Prinzip der Fürsorge • Freiheit des Patienten Freiheit des Patienten, ein Therapieangebot Therapieangebot auszuschlagen oder eine aufgenommene Therapie abbrechen zu können ( Ausnahmen?) • ABER: Therapieziel Autonomie = nicht schlechthin selbstverständlich darf dem Patienten nicht gegen sei i W t t ll ine eigenen Wertvorstellungen auf kt i t foktroyier t werden • Patient hat das Recht, auch (aus Sicht des Therapeuten) „falsche“ infantile oder unreife Bedürfnisse zu falsche“, infantile oder unreife Bedürfnisse zu befriedigen
Prinzip der Fürsorge = mögliche Schäden verhindern, eingetretene lindern und die Situation anderer (auch dann, wenn von einem Schaden keine Rede sein kann) verbessern • Hat nur dann Vorrang vor dem Prinzip der Autonomie, wenn Will t h id Willensen tsc h eidung d Pt esn. ei h ä kt ingesc h r ä nkt (z.B. Unmündigkeit, Entscheidungsunfähigkeit o. Zwangsbehandlung) oder er unzureichend informiert ist •
Prinzip der Gleichheit • Prinzip der „formalen“ Gleichheit = ähnliche Fälle müssen ähnlich beurteilt und behandelt werden • Verbot sachfremder Differenzierungen: wenn ein Therapeut Patienten selegiert die angenehm wenn ein Therapeut Patienten selegiert, die angenehm im Umgang sind, den Therapeuten nicht besonders belasten, gut versichert sind, Termine pünktlich einhalten usw
Prinzip der Nichtschädigung
Grundprinzip jeder Ethik überhaupt: verbietet es, anderen Schaden an Leib, gg Leben oder Ei gentum zuzufü gen oder sie in dieser Hinsicht hohen Risiken auszusetzen (incl. jeder Art psychischer Schädigung!)
Wer kann durch eine Therapie geschädigt werden? • der Patient selbst • Personen in seiner Lebensumwelt (Partner, Kinder, Familienangehörige, Freunde, Kollegen) • die Allgemeinheit
Nichtschädigung: Missbrauch unvereinbar mit dem Prinzip Nichtschädigung sind: alle Formen bewusster und unbewusster Instrumentalisierung des Patienten zu eigennützigen Zwecken aus emotionalen, sexuellen oder finanziellen Motiven (auch: materielle o. immaterielle Vorteilsannahme; Problem des ; Problem des sexuellen Missbrauchs ist nur die Spitze des Eisbergs!), z.B. wenn der Therapeut (aus Faszination von der Therapie, dem Patienten oder sich selbst) zum therapeutische Prozesse zum Selbstzweck nutzt wenn er den Patienten dazu ermuntert, Dinge zu tun, von denen der Therapeut fasziniert ist, die er aber selbst nicht auszuleben wagt wenn der Therapeut die Beziehung zum Patienten als Ersatz für eigene reale Beziehungsdefizite missbraucht
Prinzip der Nichtschädigung
2 weitere Ebenden
Nichtschädigung: Sozialökologie • Therapeut sollte die Lebenssituation und –umwelt des Patienten verantwortlich im Blick haben, insbesondere: • Risiko der Schädigung Dritter: Therapeut muss abgrenzen, ab wo durch eine Behandlung das „Wohl und Wehe “ Dritter mehr als geringfügig betroffen Dritter mehr als geringfügig betroffen ist
geht die Entwicklung des Ptn. zu sehr auf Kosten anderer, ist diese , ist diese nicht zu verantworten nicht zu verantworten (z.B. Kinder, (z.B. Kinder, andere abhängige Personen, Partner, Kollegen, Untergebene)
Interessen Dritter können im Einzelfall durchaus Vorrang haben gegenüber den Entwicklungsmöglichkeiten des individuellen Ptn., u.U. auch gegenüber seinem gegenüber seinem Recht auf Selbstbestimmung Recht auf Selbstbestimmung (z B. . bei Unterdrückung Anderer, rücksichtsloser Polygamie, Pädophilie) Gfs. Bemühun g um Nacherziehun g oder Nachreifung bei gravierendem sozialschädlichen Verhalten des Ptn. (z.B. Gewalt bei soziopath. Pers.störung)
Nichtschädigung: soziale Auswirkungen • Bsp: Recht auf Trennung – ja, aber einseitige Ablösungsbemühungen können bei Unterschätzung der gegebenen Loyalitätsbindungen und Abhängigkeiten für die Beteiligten gefährlich werden Erkrankungen, Depressionen, Alkoholabusus und Suizidversuche auslösen Depressionen, (vor allem, wenn der Patient bisher unterdrückte Wünsche ausagieren möchte)
• „Kollaboration“/“Komplizenschaft“ des Therapeuten
Paartherapie: Unparteilichkeit vs. Fürsorgepflicht
Einzeltherapie: Therapeut sollte sich des Ungleichgewichts das bewusst sein, das im Beziehungsgefüge zwischen Patient und den Personen seines persönlichen Umfeldes dadurch entsteht, dass dieser im Therapeuten eine zusätzliche Bezugsperson hat
Prinzip der Autonomie
Autonomie: Manipulierbarkeit • Gefahr der Manipulation im psychotherapeutischen Bereich noch schwerwiegender als in der somatischen Medizin • Therapeut sollte seine Therapeut sollte seine hochsuggestive Position nicht ausnutzen keine ethisch -moralischen Neubewertungen des Lebens des Patienten und dessen Lebensweise vornehmen der Patientenwunsch nach Symptomkontrolle darf nicht zum Anlass genommen werden, dem Patienten eine tiefgreifende Analyse unbewusster Konflikte nahezulegen
Autonomie: Informed consent • für die für die Zustimmung des Patienten zum vorgeschlagenen Behandlungsplan muss dieser über das methodische Vorgehen, die von ihm erwartete Mitarbeit, den abzusehenden Zeitrahmen und Chancen und Risiken informiert werden Wie wirkt sich die Therapie im Allgemeinen aus? Wohin wird sie im konkreten Fall des Patienten führen? Eröffnet die Methode Chancen von Beziehungs- und Selbsterfahrung ? gravierendstes Aufklärungsdefizit = nicht gegebene Informationen über alternative Angebote (obwohl rechtlich erforderlich, in der Alltagspraxispraxis aber häufig vernachlässigt!) • Wichtig: konsequente patientenbezogene Beratung: Überblick über die relevanten Angebote verschaffen („Mehr an Markttransparenz“ )
Prinzip der Fürsorge
Fürsorge: Missbrauch durch Ptn.
• auch Therapeut kann Missbrauch durch den Patienten erfahren (z.B. als Beziehungsersatz, „Beziehungsspiele“, Manipulation)
• Gegenmaßnahmen:
Verminderung der Therapiefrequenz sinnvoll Therapie verliert an Attraktivität als Beziehungsersatz
der Therapeut sollte dem Patienten nicht zu viel von dem geben, was dieser will und mehr von dem, was er braucht (bringt das Ri siko mit sich, dass sich der Status Quo verfestigt), z.B. wenn der wenn der Therapeut nur versteht tröstet stützt und für den Patienten eintritt, verhindert er gerade dadurch, dass sich an dessen innerer und äußerer Lage etwas ändert
Fürsorge: Setting Jedes Setting bringt bestimmte Möglichkeiten, Potenziale und Gefahren mit sich
Sorgfältige Abwägung nach therapeutischen Indikationskriterien, wann stationär vs. teil stationär oder ambulant; Einzel- vs. Gruppentherapie
Ökonomische Gründe d Therapeuten ethisch nicht angemessen
wenn in der Ausbildung nur Einzeltherapie kennengelernt
andere Settingsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen Erfordernisse der Praxisorganisation = nachrangig:
Unsitte, Patienten zu Vorgesprächen kommen zu lassen, obwohl Praxis ausgebucht ist
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