Elektrizitäts Gesetz
EleG
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Flashcards
Nennen sie die 8 Hauptartikel des ElG
Allg. Bestimmungen
Schwachstromanlagen
Starkstromanlagen
Kontrolle
Haftpflichtbestimmungen
Entgegnungen
Straffbestimmungen
Schlussbestimmungen
24 Juni 1902 nAktuelle Fassung August 2008
a. Erstellung und instandhaltung von Schwach- und Starkstromanlagennb. Paralelführung / Kreuzung el. Leitungen, Kreuzung von el. Leitungen mit Bahnleitungennc. Erstellung und Instandhaltund el. Bahnennd. Schutz Telekom- und Rundfunkleitungen vor elektromagnetischen Störungen (EMV)
-Bei Verlegung auf öffentlichem Grund und Boden resp. auf Eisenbahngebietn-In der Nähe von Starkstromleitungen, die die Schwachstromanlage beeinflussen können
Alle, auser den Hausinstalltionen
Alle gemäss Frage 3 und 4nErteilung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorag ESTI BFU BahnbehördennBei Hausinstallationen gilt ein vereinfachtes Verfahren ( Installationsanzeige an das EVU)
Nein, sämtliche nach Bundesrecht geltende Bewiligungen werden erteilt
Beim ESTI. Download unter www.esti.ch
Der Betriebsinhaber (Eigentümer/Pächter)
BAV, ESTI, EVUnAusnahme Hausinstallation
Der Betriebsinhabernausser bei Grobfahrlässigkei oder Höherer gewalt
Meldung an ESTI, diese leitet eine Untersuchung ein
El Anlagen dürfen andere Anlagen nicht beeinflussen (Störung) resp. von anderen Anlagen nicht gestört werden (Störschutz)
Der Betriebsinhaber
Keine Haftpflicht der Betriebsinhabers bei grobfahrlässigem Verhalten
Haftpflichtanspruch verjährt nach 2 jahren
Straffbestimmungen treten in Kraft bei:nna Wenn mit Installationen begonnen wird, bevor bei einer vorlagepflichtigen Anlage eine Plangenehmigung vorligt oder gar kein Plangenehmigungsverfahren eingeleitet wurde.nnb Wenn eine Anlage die wegen erheblicher Mängel spannungslos geschltete wurde, diese eigenmächtig wieder in Betrieb setzt oder dies Veranlast
Anlage bei der Sträme auftreten die für Personen und Sachen gefährlich werden können. n(Beachte Kleinspannugns-Starkstromanlage z.B. 12V > 2AnnArt. 2 EleG
Anlage bei der keine Ströme auftreten die für Personen und Sachen gefährlich werden könnennnArt. 2 EleG
Beaufsichtigung und Instandhaltung der elektrischen AnlagennnEleG Art. 20
BAV, ESTI. EVUnnEleG Art. 21 22 26
Sind elektrische Installationen in H$usern, zugehörigen Räumen und Nebengebäuden.nMit Spannungen von max. 1000VAC resp 1500 VDCnnEleG Art 14
Meldung an ESTI durch fachkundigen Leiter. ESTI leitet eine Untersuchung einnnEleg Art. 32nStV Art. 16
Alle ausser Haustinstallationen ( Eleg Art. 16)nz.b. Traffostationen Hochspannungsleitungen, Generatorn im Nertverbung PV Anlagen > 3kVA 1-phasig resp >10kVA 3 phasig