EBWL Pecht Vorlesung
Set of flashcards Details
Flashcards | 27 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 12.01.2016 / 13.01.2023 |
Weblink |
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Erfahrungsobjekt
wahrnehmbarer Realitätsausschnitt, der den Hintergrund bzw. Ausgangspunkt des Erkenntnisstrebens darstellt, bzw. innerhalb dessen sich die Erkenntnisobjekte manifestieren.
abstrakte Defintion: Erfahrungsobjekt d. Wirtschaftswissenschaften - Tatbestand der Knappheit v. Ressourcen ; daraus folgt Erfordernis d. Wirtschaftens/Charakteristik ist treffen von Entscheidungen (wirtschaftliches Handeln)
pragmatische Sicht: Erfahrungsobjekt d. Wirtschaftswissenschaften im Marktprozess & seinen Akteuren (Transaktionen zw. Akteuren da keine geschlossene Hauswirtschaft)
Erkenntnisobjekt
Tatbestände innerhalb des Erfahrungsobjekts, worüber Wissen gewonnen werden soll.
(BWL will Erkenntnis über wirtschaftliches Handeln, d.h. ökonomische Entscheidungen & Prozesse in Betrieben gewinnen)
Tatbestand der Knappheit
Einem Akteur (Privatperson/Konsument; Unternehmen/Betrieb) stehen nur begrenzte Mittel (Ressourcen) zur Erreichung seiner Ziele zur Verfügung
- Begrenztes Einkommen für Konsumwünsche
- begrenztes Zeitbudget für Freizeitaktivitäten
- begrenztes Kapital (Geld) für Investitionsprojekte
Charakteristik des Wirtschaftens
- Tatbestand der Knappheit von Ressourcen (Einkommen; Zeit; Kapital; Kaufkraft)
- Treffen von Entscheidungen, um eine optimale (bestmögliche) Zielerfüllung unter Beachtung der begrenzten Mittel zu erreichen
- Treffen von Entscheidungen, um den Bestand an verfügbaren Mitteln zu vergrößern
Häufig sind Ziele durch Nicht-Sättigung gekennzeichnet: Man will eine möglichst hohe Ausprägung (Wert) des Ziels erreichen ("Unersättlichkeit des Menschen")
Mit was beschäftigen sich die Wirtschaftswissenschaften?
Pragmatische Defintion des Erfahrungsobjekt
- Transaktionen: ökonomische Austauschprozesse
- Märkte: abstrakte Orte des Tausches, d.h. der Ort an dem die Transaktionsbeziehungen stattfinden
- Akteure und ihre Entscheidungen > Haushalte; Betriebe; Staat; Ausland
Es gibt keine geschlossene Hauswirtschaft ("Robinson Crusoe"-Welt), sondern zwischen den Akteuren (Wirtschaftssubjekten) bestehen ökonomische Austauschbeziehungen (Transaktionen).
(Charakterisierung führt zur prinzipiellen Unterscheidung v. Anbieter & Nachfrager)
Transaktionen und Transaktionsbeziehungen
(Charakteristika)
- Ein Akteur bietet eine Leistung einem anderen Akteur an und will dafür eine Gegenleistung von ihm erhalten > Anbieter/Nachfrager
- Der Preis bezeichnet, wie hoch die Gegenleistung für eine bestimmte Leistung ist (Tauschverhältnis), wobei die Gegenleistung häufig in Form von Geld (monetären Werten) erbracht wird: ökonomischer Austauschprozess (Transaktion)
- Soziale Austauschprozesse basieren auch auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, es gibt aber keine monetäre Bewertung oder Leistung und Gegenleistung (z.B. Informationsaustausch, soziale Beziehung)
Erfahrungsobjekte der Wirtschaftswissenschaften - Märkte
Gütermarkt
- Konsum-, Investitionsgüter, Dienstleistungen
- Nachfrager sind private Haushalte (Konsumenten) oder andere Betriebe
Arbeitsmarkt
- Private Haushalte bieten gegen Lohn ihre Arbeitskraft an
Kapitalmarkt
- Investoren (Kapitalgeber) stellen Haushalten und Betrieben Kapital (Geld) zur Verfügung
Akteure im Markt
Haushalte
Fragen am Gütermarkt Produkte (Sachgüter/Dienstleistungen) nach und treten am Arbeitsmarkt als Anbieter von Arbeitsleistungen auf. Am Kapitalmarkt können sie Anbieter von Kapital (Anlage von Ersparnissen), aber auch Nachfrager von Kapital (Kreditaufnahme) sein
Betriebe
Treten am Gütermarkt als Anbieter von Produkten auf, sind aber am Gütermarkt gleichzeitig Nachfrager von Gütern, die sie in ihrem Produktionsprozess einsetzen (sachlicher Input); am Arbeitsmarkt sind sie Nachfrager von Arbeitsleistungen; am Kapitalmarkt treten sie zumeist als Nachfrager von Kapital auf (Eigen-oder Fremdfinanzierung)
Staat (öffentliche Einrichtung)
Anbieter von Infrastrukturleistungen, für die es zum Teil keinen Markt gibt; Nachfrager am Güter-, Arbeits-, und Kapitalmarkt, um seine Leistungen zu erstellen; Erlösgenerierung durch Steuern und Abgaben. Ferner tritt der Staat im Marktprozess als "Regulierer" (Gesetze, Verordnungen) auf.
Ausland
Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen in anderen nationalen Territorien.
Der Betrieb
- Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre ist der Betrieb
- Der Betrieb ist eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und an Nachfrager abgesetzt werden (dies konstituiert d. betr. Transformationsprozess)
- Die Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit wirtschaftlichen (ökonomischen) Handlungen/Entscheidungen und Prozessen in Betrieben
- jede Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen
Unternehmungen als spezielle (idealtypische) Art von Betrieben
- Autonomieprinzip
- erwerbswirtschaftliches Prinzip
- Privateigentum
Autonomieprinzip
Der Eigentümer der Unternehmung (des Unternehmens) ist in seinem Wirtschaften (unternehmerische Entscheidungen) weitgehend frei und keiner staatlichen Lenkungsbehörde unterworfen. Einschränkungen bestehen allerdings durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Erwerbswirtschaftliches Prinzip
Bestreben durch die Produktion und den Absatz (Vermarktung) von Gütern Gewinne zu erzielen (Gewinnstreben-bzw. Gewinnmaximierung)
Alternativen zum Gewinn als Maßgröße für das Erreichen des erwerbswirtschaftlichen Gewinns
EBIT (Earnings before interest and taxes)
- Gewinn+ Fremdkapitalzinsen+ Steuern
- soll die tatsächliche Leistung (performance) des Unternehmens widerspiegeln
Vorsteuergewinn
- Gewinn + Steuern
Privateigentum
Die Verfügungsrechte d.h. das Eigentum an den Produktionsmitteln des Betriebs ("Vermögen"), stehen denjenigen Personen zu, die das Eigenkapital stellen. Dies sind die Eigentümer des Unternehmens. Sie überlassen dem Unternehmen (investieren in das Unternehmen) zeitlich unbegrenzt Kapital (Geld)
Implikationen des privateigentums:
Die "Früchte" der unternehmerischen Tätigkeit (Gewinn) stehen den Eigenkapitalgebern zu; der Gewinn stellt die Zinsen auf das von den Eigenkaitalgebern eingesetzte Kapital dar. Das unternehmerische Risiko ist die "Kehrseite": Schlägt die unternehmerische Tätigkeit fehl (Verluste), müssen diese Verluste die Eigenkapitalgeber tragen.
Non-Profit-Organisationen
Gemeinnützige Betriebe verfolgen aufgrund externer Auflagen oder ihrer Satzung keine Gewinnerzielung, sondern streben langfristige Kostendeckung an.
arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip
öffentliche Betriebe
Wesentlicher Eigentümer ist die öffentliche Hand (Bund; Land; Gemeinden)
Viele dieser Betriebe arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip oder dem Zuschussprinzip.
Kostendeckungsprinzip
Durch Umsätze sollen die Kosten für die Erstellung der betrieblichen Leistungen (Betriebskosten) gedeckt werden sowie Rücklagen für zukünftige Investitionen erwirtschaftet werden
z.B. städtische Versorgungsbetriebe
Zuschussprinzip
Die erzielten Umsätze decken die Betriebskosten nicht durch finanzielle Zuwendungen ab, so dass die öffentliche Hand aus ihrem Budget diese "Betriebskostenlücke" abdecken muss.
z.B. Museum, Theater, Sozialeinrichtungen
Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz)
Jede selbständige, auf Dauer angelegte Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht.
Firma
"Firma" beinhaltet den juristischen Begriff für den Namen, unter dem ein Unternehmer ('Kaufmann') seinen Betrieb im Handelsregister eingetragen hat
Fabrik bzw. Werk
kennzeichnen physische Produktionsstätten
Erkenntnisziel
Welche Inhalte hat das Wissen, das man über das Erkenntnisobjekt gewinnen will (Art des Wissens). Dies sind die "Aufgaben" einer Wissenschaft.
- Analyse des betrieblichen Geschehens und seiner Rahmenbedingungen
- Beschreibungsziel (was ist, was wird sein)
- Erklärungsziel: Theoriebildung (warum ist, warum wird sein) = reale Sachverhalte werden als logische Konsequenzen von Faktoren und speziellen Rahmenbedingungen gesehen bzw. damit begründet
- > Lösung betrieblicher Entscheidungsprobleme
- Gestaltungsziel (was soll gemacht werden) = impliziert die Formulierung von Handlungsempfehlungen im Hinblick auf vorgegebene Ziele
Transaktionskosten
- sind Kosten für die Aufbahnung, Durchführung und Kontrolle von ökonomischen Austauschbeziehungen. Sie entstehen neben dem vom Nachfrager zu zahlenden Preis (Gegenleistung) und treten bei Anbieter und Nachfrager auf.
- müssen nicht nur monetären Charakter haben (z.B. monetären Zeitaufwand), lassen sich aber i.d.R. monetär bewerten
- werden aus sicht des Nachfragers als 'Kostenbestandteile' auf den Produktpreis aufgeschlagen bzw.aus Sicht des Anbieters die Produktkosten erhöhen
Arten von Transaktionskosten
ex-ante
- Suchkosten, Kosten für die Suche nach geeigneten transaktuionskosten
- Kommunikationskosten, Kosten für den Informationsaustausch im Rahmen der Suche
- Screening-Costs
- Signalling-Costs
Durchführung
- Vereinbarungs- und Verhandlungskosten
- Absicherungskosten
- Kosten für Vertragsdurchsetzung
- Beendigungskosten
ex-post
- Kosten für die Überwachung der Leistung des Transaktionspartners (Montoring-Costs)
- Verhandlungskosten bei Vertragsänderungen
- Kosten für die Änderung der Leistungen des Transaktionspartners
Screening-Kosten
Kosten für die Suche nach geeigneten Transaktionspartnern (Screenen des Marktes) : Die Kosten für Marktforschung in einem Unternehmen gehören zu den Screening-Kosten
Signalling- Kosten
Kosten, die anfallen, um dem Transaktionspartner den eigenen Leistungswillen und die eigene Leistungsfähigkeit zu verdeutlichen. Die Kosten bestimmter Arten von Werbung, die ein Unternehmen durchführt (z.B. produktleistungsbezogene Sachwerbung), gehören zu den Signalling-Kosten.
Gestaltungsziel der Transaktionskostentheorie
Auffinden von intellegenten Transaktionsdesigns (z.B. Vertragsgestaltungsklauseln), die Transaktionskosten reduzieren/minimieren können.
- aus Sicht einer Transaktionsbeziehung verringern sie den 'Einigungsbereich' zwischen beiden Transaktionspartnern
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