EBWL
Fichier Détails
Cartes-fiches | 15 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 13.01.2016 / 31.01.2022 |
Lien de web |
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Intégrer |
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Kaufmannseigenschaft
§ 1 HGB
- Absatz 1 : Kaufmann... ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt
- Absatz 2 : Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert
(Handels-) Gewerbebegriff
Definitionskriterien
- rechtlich selbständig
- planmäßig und auf Dauer angelegt
- auf mindestens einem Markt tätig
- rechtsgeschäftlich
- entgeltlich
- nicht wissenschaftlicher, künstlerischer, sportlicher oder freiberuflicher Natur
Freie Berufe
vom Handelsgewerbe ausgeschlossen
sog. Katalogberufe (§18 EinkSt)
heilkundliche Berufe (Ärzte, Apotheker, Therapeuten)
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Psychologen)
Technische und naturwissenschaftliche Berufe (Architekten, Ingenieure, Lotsen, Informatiker, Umweltgutachter)
Kulturberufe (Künstler, Journalisten, Designer, Dolmetscher, Yogalehrer)
In kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb
Kriterien
Notwendigkeit einer spezifischen Organisation zur Betriebsführung
- Erfordernis einer expliziten Buchführung
- Bestellung von Vertretung
- Organisatorische Arbeitszuweisungen an Mitarbeiter
Weitere Kriterien
- Höhe des Umsatzes
- Anzahl der Geschäfte
- Zahl der Mitarbeiter
- Aufnahme von krediten
Betreiben eines gewerblichen Unternehmens (Handelsgewerbe)
Istkaufmann
Formkaufmann
Nichtkaufmann > Kannkaufmann
Istkaufmann
Jedermann, der ein Handelsgewerbe betreibt und hierfür einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, muss sich als Kaufmann in das Handelsregister eintragen lassen
Formkaufmann
Kaufmann aufgrund der Rechtsform: Handelsgesellschaften sind Kaufleute.
- Personengesellschaften, wenn ein Handelsgewerbe vorliegt
- Kapitalgesellschaften, unabhängig vom Geschäftsbetrieb
(Gesellschaften - zwingend eintragen!)
Nichtkaufmann und Kannkaufmann
Nichtkaufmann
- Gewerbetreibender benötigt für sein Handelsgewerbe keine vollkaufmännische Betriebsführung und strebt auch keine Eintragung in das Handelsregister an
Kannkaufmann
- optiert Nichtkaufmann für die Handelsregisterintragung
Fiktivkaufmann
Jeder der im Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist, gilt als Kaufmann, unabhängig davon, ob er ein Handelsgewerbe betreibt. Rechtssicherheit für denjenigen, der mit ihm Geschäfte macht, da er sich auf die Kaufmannqualifikation verlassen kann bzw. weil er nicht überprüfen kann, ob sein Transaktionspartner ein Handelsgewerbe betreibt.
Scheinkaufmann
Erweckt ein Gewerbetreibender den Eindruck, ein Kaufmann zu sein, muss er gegenüber gutgläubigen Dritten die Nachteile der Kaufmannseigenschaft gegen sich gelten lassen
Folgen der Kaufmannseigenschaft
Grundpflichten
- Registerpflicht
- Geltung des Handelsrechts
- Rechnungslegungspflicht
- Geschäftsbriefpublizität
- Geltung des Firmenordnungsrechts
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis von 'Informationen' über Unternehmen (Kaufleute)
- öffentlich zugänglich
- Hinterlegung von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen zu Geschäftstätigkeit
Pflicht zur Rechnungslegung
Die Pflicht zur Rechnungslegung dient der Dokumentation des Geschäftsgangs.
- Informationsfunktion
- Selbstkontrolle der mit der Geschäftsführung betrauten Person
- Gläubigerschutz
- Ausschüttungsbemessungsfunktion
- Ermittlung der Höhe des Gewinns
Geschäftspublizität
Auf den Geschäftsbriefen müssen Mindestangaben stehen, um Aufschluss über die rechtlichen Verhältnisse des Kaufmanns zu geben
- Firma
- Rechtsform
- Unternehmenssitz
- Registergericht
- Name des/der Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder
Firma
- ist ein juristischer Begriff und Ausdruck für den Namen, unter dem ein Unternehmer ("Kaufmann") seinen Betrieb führt (Unternehmensname)
- hat die Funktion, den Kaufmann als Unternehmensträger zu kennzeichnen, d.h. zu individualisieren und von anderen Kaufleuten zu unterscheiden
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