Dieser Steuer unterstehen juristische Personen. Diese entspricht der Vermögenssteuer bei den natürlichn Personen, indem die juristische Person ihr bereits vorhandenes Eigenkapital (Vermögen) versteuert: Güter also, die ihr nicht neu zufliessen, sondern die bereits vorhanden sind.
Kapitalsteuer
Wenn Sie eine private Liegenschaft mit Gewinn verkaufen, so unterliegt dieser Gewinn einer Steuer. Diese Steuer ist eine kantonale Steuer.
Grundstückgewinnsteuer
Hierbei handelt es sich um eine kantonale indirekte Steuer, die auf unentgeltlichen Vermögensübergängen erhoben werden kann.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Sicherungssteuer, die sicherstellen soll, dass die Steuerpflichtigen gewisse Einkünfte ordnungsgemäss versteuern. Diese Steuer wird bei gewissen Vermögenserträgen (Dividenden, Bankzinsen) abgezogen und bei der Steuerverwaltung deponiert. Es ist die einzige Steuer, die zurückerstattet wird.
Verrechnungssteuer
Dieser Steuer unterliegt der steuerpflichtige Umsatz. Von dieser Umsatzsteuer kann die Vorsteuer abgezogen werden. Da der geschuldete Steuerbetrag nicht direkt aus dem Gewinn der Unternehmung berechnet wird, liegt eine indirekte Steuer vor.
Mehrwertsteuer
Rechtsquellen - Die wichtigsten Bundesgesetze sind folgende:
Rechtsquellen - zwei wichtige Internet-Homepages:
Das DBG (Bundesgesetz über die direkten Steuern):
Sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene der Kantone und Gemeinden wird eine Einkommenssteuer erhoben. Im DBG finden Sie die Regeln über die Einkommenssteuer, die - grösstenteils - dem Bund zusteht (daher der Name direkte Bundessteuer). Auch die Gewinnsteuer für die juristischen Personen ist im DBG geregelt.