Steuern
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Cartes-fiches
Das StHG (Steuerharmonisierungsgesetz):
Auch dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz, in dem es jedoch um kantonale Steuern geht (Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Grundstückgewinnsteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer bei juristischen Personen). Wesentlich ist, dass das Steuerharmonisierungsgesetz eine Art vereinfachtes kantonales Steuergesetz ist, das den kleinsten gemeinsamen Nenner für alle kantonalen Steuergesetze bildet. Das bedeutet, dass alles, was im Steuerharmonisierungsgesetz steht, von allen Kantonen in die kantonalen Steuergesetze übernommen werden muss.
Das VStG (Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer):
Hier finden Sie die Regeln über die Erhebung der Verrechnungssteuer (wer muss unter welchen Voraussetzungen wofür die Verrechnungssteuer abliefern?) sowie die Regeln für deren Rückforderung (wer kann unter welchen Voraussetzungen, wann und wie die Verrechnungssteuer zurückfordern?).
Welche Elemente sind notwendig für ein Steuerrechtsverhältnis oder anders gefragt: Was alles braucht es, damit das Steuerwesen vollständig und korrekt funktioniert?
- Steuerhoheitsgebiet: ein Gemeinwesen, das berechtigt ist, Steuern zu erheben
- Steuersubjekt: Ist diejenige Person, die mit der Steuerverwaltung abrechnet
- Steuerobjekt: Ist der Tatbestand, der die Besteuerung auslöst
- Steuerberechnungsgrundlage: Es muss festgelegt werden, was wie hoch besteuert wird = sogenannte sachliche Bemessung und wann es besteuert wird = sogennante zeitliche Bemessung
- Steuermass: Die Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags
Steuerhoheitsgebiet - In der Schweiz sind - je nach Steuerart - der Bund, die Kantone oder die Gemeinden Steuerhoheitsgebiete
Die Einkommenssteuer (für natürliche Personen) und die Gewinnsteuer (für juristische Personen) müssen für...
...alle drei Hoheitsgebiete gezahlt werden, wobei die Steuerrechnung für Kantons- und Gemeindesteuern gemeinsam gestellt wird (in vielen Kantonen "Staats- und Gemeindesteuerrechnung" genannt). Die Rechnung für die direkte Bundessteuer wird hingegen separat gestellt.
Steuerhoheitsgebiet - In der Schweiz sind - je nach Steuerart - der Bund, die Kantone oder die Gemeinden Steuerhoheitsgebiete
Die Vermögenssteuer (für natürliche Personen) und die Kapitalsteuer (für juristische Personen) werden...
...nur auf Stufe Kanton und Gemeinde erhoben, die direkte Bundessteuer kennt keine Vermögens- und keine Kapitalsteuer.
Steuerhoheitsgebiet - In der Schweiz sind - je nach Steuerart - der Bund, die Kantone oder die Gemeinden Steuerhoheitsgebiete
Die Mehrwertsteuer wird...
...nur auf Bundesebene erhoben.
Zur Steuerhoheit gehört, dass das Gemeinwesen:
- Steuergesetze aufstellen und abändern darf
- das Recht hat, von den Steuerpflichtigen die Zahlung der Steuer sowie die Mitwirkung der Steuerpflichtigen bei der Steuerfestsetzung zu verlangen
- das Recht hat, die eingenommenen Steuergelder im Rahmen des Budget zu verwenden (d.h. sie im öffentlichen Interesse zu investieren bzw. auszugeben)
Das Steuersubjekt ist die Person, die mit der Steuerverwaltung abrechnet. Dies muss nicht unbedingt die Steuerträgerin sein, die Person also, die die Steuerlast letztlich zu tragen hat. Wird die Steuer nämlich auf eine andere Person überwälzt, ist die Steuer zahlende Person nicht mehr identisch mit der Steuer tragenden Person:
- Zahlen Sie Ihre Einkommenssteuer, sind Sie nicht nur Steuersubjekt (Sie zahlen schliesslich die Steuerrechnung), sondern auch Steuerträger (Sie können die Steuer niemandem weiter belasten)
- Steuersubjekt für die Mehrwertsteuer hingegen ist die abrechnungspflichtige (mehrwertsteuerpflichtige) Unternehmung, Steuerträger hingegen ist der Endverbraucher (die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, sie wird auf den Endkonsumenten überwälzt).
Steuerobjekt: Der Tatbestand, der eine Steuer auslöst, ist je nach Steuerart unterschiedlich. Es gibt Steuerarten, bei denen ein bestehender Zustand besteuert wird, andere Steuerarten knüpfen an ein Ereignis an (es muss etwas geschehen, damit die Steuer ausgelöst wird):
- Vermögenssteuer: Hier wird ein Zustand besteuert (das Vermögen nämlich, das bereits da ist). Das Steuerobjekt ist damit das Halten von (bestehendem) Vermögen. Das Analoge gilt für die Kapitalsteuer der juristischen Personen.
- Einkommenssteuer: Ohne Zufluss von neuem Einkommen wird keine Einkommenssteuer ausgelöst. Dieser Zufluss stellt ein Ereignis dar, das Steuerobjekt besteht damit im Erzielen von steuerbarem Einkommen. Das Analoge gilt für die Gewinnsteuer der juristischen Personen.
Zur Steuerberechnungsgrundlage gehören zuerst einmal die...
...sachlichen Grundlagen (wie hoch ist der Wert, für den eine Steuer erhoben wird?), aber auch die zeitliche Bemessung (wann wird der Gegenstand besteuert?).
Beim Steuermass rechnen Sie die...
..geschuldete Steuer aus, indem Sie Steuertarife auf die Steuerberechnungsgrundlage anwenden. Es geht letztlich um die Frage, wie hoch der zu zahlende Steuerbetrag ist.
Erklären Sie den Unterschied zwischen Steuersubjekt und Steuerträger, und nennen Sie je ein Beispiel für Steuerarten, bei denen Steuersubjekt und Steuerträger identisch bzw. nicht identisch sind.
Steuersubjekt ist die Person, die mit der Steuerverwaltung abrechnet. Steuerträgerin hingegen ist die Person, die die Steuerlast letztlich zu tragen hat. Bei Einkommens- und Vermögenssteuer (natürliche Personen), aber auch bei Gewinn und Kapitalsteuer (juristische Personen) sind Steuersubjekt und Steuerträger identisch, nicht hingegen bei der Mehrwertsteuer und bei der Verrechnungssteuer, da beides Steuern sind, die überwälzt werden.
Welche beiden Arten von Steuerobjekten gibt es?
Das Steuerobjekt ist entweder ein Zustand (z.B. bei der Vermögenssteuer natürlicher Personen oder der Kapitalsteuer juristischer Personen) oder ein Ereignis (z.B. bei der Einkommenssteuer natürlicher Personen oder bei der Gewinnsteuer juristischer Personen).
Welche zwei Steuerrechnungen erhält eine natürliche Person pro Steuerjahr?
- Eine Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuer, bei der das steuerbare Einkommen und steuerbare Vermögen erfasst wird sowie
- eine Rechnung für die direkte Bundessteuer, bei der (nur) das steuerbare Einkommen erfasst wird (keine Vermögenssteuer). Das Inkasso der direkten Bundessteuer erfolgt durch die Kantone.
Steuersubjekte (Personen, die mit der Steuerverwaltung abrechnen) sind alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen zum Steuerhoheitsgebiet gehören - Nur wer z.B. in der Stadt Winterthur wohnt, muss dort Gemeindesteuern zahlen. Kantonssteuern für den Kanton Zürich zahlt, wer im Kanton wohnt. Direkte Bundessteuer zahlt, wer in der Schweiz wohnt.
- Sie müssen rechtsfähig sein.
- Steuersubjekt sind Sie nur, soweit keine subjektive Steuerbefreiung vorliegt. Steuerbefreit sind Angehörige der sich in der Schweiz befindenden ausländischen dipolmatischen und konsularischen Vertretungen - DBG Art. 15
Grundsätzlich ist jede natürliche rechtsfähige Person, die dem Steuerhoheitsgebiet zugehört, ein Steuersubjekt. Bei der Familienbesteuerung gelten gewisse Einschränkungen:
In ungetrennter Ehe lebende Ehegatten sowie eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert - DBG Art. 9 Abs. 1 und 1bis. Beide Partner sind zwar Steuersubjekte, es erfolgt aber eine gemeinsame Veranlagung, d.h. Einkommen und Vermögen werden auf einer Steuererklärung zusammengezählt. Beide Partner haften grundsätzlich solidarisch (d.h. jeder für den vollen Betrag) für geschuldete Steueren - DBG Art. 13.
Auch das Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder kommt in die Steuererklärung...
...der Familie, ausgenommen ist eine allfällige Erwerbstätigkeit (unselbstständiger oder selbstständiger Erwerb) des unter elterlicher Sorge stehenden Kindes: Diese (und nur diese) wird in einer separaten Steuererklärung, lautend auf den Namen des Kindes, erfasst - DBG Art. 9 Abs. 2 (z.B. Zinsen und Vermögen - Steuererklärung der Familie)
Keine Steuersubjekte sind:
- Personenunternehmungen: Einzelunternehmungen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften - DBG Art. 10. Das sind Unternehmungen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit innehaben (also keine juristische Personen). Steuersubjekt ist der Träger der Unternehmung, also der Einzelunternehmer bzw. der Kollektiv- oder Kommanditgesellschafter.
- Erbengemeinschaften: Steuersubjekte sind die einzelnen Erben - DBG Art. 10, die ihren Teil der Erbschaft als Vermögen, die Erträge aus ihrem Teil als Einkommen versteuern. Erben haften auch für die Steuern des Verstorbenen bis zur Höhe des ihnen zustehenden Erbteils - DBG Art. 12.
Steuerrechtliche Zugehörigkeit - Die persönliche Zugehörigkeit DBG Art. 3
Persönlich zugehörig sind Sie an dem Ort, an dem Sie entweder Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder aber einen steuerrechtlich massgebenden Aufenthalt haben:
- Der steuerrechtliche Wohnsitz befindet sich dort, wo wir uns mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten, d.h. dort, wo sich das Zentrum der Lebensinteressen befindet (dort haben wir Freunde, dort nutzen wir die Infrastruktur, usw.)
- Ohne Absicht dauernden Verbleibens reicht auch der einfache steuerrechtliche Aufenthalt zur Begründung einer persönlichen Zugehörigkeit, dieser muss dann allerdings eine Mindestlänge aufweisen: 30 Tage mit Erwerbstätigkeit bzw. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit.
Die Folge der persönlichen Zugehörigkeit (aufgrund Wohnsitz oder Aufenthalt) ist,...
...dass Sie eine unbeschränkte Steuerpflicht innehaben - DBG Art. 6 Abs. 1. Das bedeutet, dass Sie an diesem Ort alles versteuern müssen, ausser
- Liegenschaften an einem andern Ort bzw.
- Geschäftsbetriebe (z.B. eine Einzelunternehmung) oder Betriebsstätten (z.B. eine Filiale einer Einzelunternehmuung) an einem andern Ort.
Steuerrechtliche Zugehörigkeit - Die wirtschaftliche Zugehörigkeit - DBG Art. 4 wird an einem Ort begründet, an dem Sie...
...weder einen steuerrechtlichen Wohnsitz noch einen steuerrechtlichen Aufenthalt haben, dafür dort aber
- Liegenschaften bzw.
- Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten besitzen.
Ein Geschäftsbetrieb ist eine Einzelunternehmung oder die Beteiligung an einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Eine Betriebsstätte ist bspw. eine Zweigniederlassung (Filiale) eines Geschäftsbetriebs.
Die wirtschaftliche Zugehörigkeit führt zur beschränkten Steuerpflicht am betreffenden Ort, d.h. besteuert wird dort...
...nur das Wirtschaftsgut, das die wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte - DBG Art. 6 Abs. 2)
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht: Wer von der Geburt bis zum Tod in der Schweiz wohnt, ist in der Schweiz auch das ganze...
...Leben lang (unbeschränkt) steuerpflichtig. Verlassen Sie jedoch die Schweiz, indem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern (auswandern), dann endet die Steuerpflicht am Tag Ihrer Abreise: In diesem Jahr dürfen Sie also nicht für das ganze Jahr besteuert werden. Dementsprechend beginnt bei Neuzuziehenden aus dem Ausland die Steuerpflicht an dem Tag, an dem sie in der Schweiz Wohnsitz nehmen.
Die beschränkte Steuerpflicht eines Ausländers in der Schweiz beginnt dann, wenn...
...er hier eine Liegenschaft erwirbt oder wenn er hier einen Geschäftsbetrieb bzw. eine Betriebsstätte eröffnet. Am Tag des Verkaufs dieser Güter endet die beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz sodann wieder.
Welche Steuerhoheitsgebiete erheben die Einkommenssteuer und welche die Vermögenssteuer?
Einkommenssteuer: Bund, Kantone und Gemeinden
Vermögenssteuer: Kantone und Gemeinden
Unter welchen Voraussetzungen sind Sie an einem Ort persönlich zugehörig?
Persönlich zugehörig sind Sie am Ort Ihres steuerrechtlichen Wohnsitzes (tatsächlicher Aufenthalt an diesem Ort mit der Absicht dauernden Verbleibens) oder am Ort Ihres einfachen Aufenthalts (mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit bzw. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit an diesem Ort).
Unter welchen Voraussetzungen sind Sie an einem Ort wirtschaftlich zugehörig?
Wirtschaftlich zugehörig sind Sie an einem Ort, an dem Sie zwar nicht persönlich zugehörig sind, dort aber eine LIegenschaft, einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte besitzen.
Wo findet man die steuerbaren Einkünfte?
DBG Art. 16 - 23
Wo findet man die steuerfreien Einkünfte?
DBG Art. 24
Wo findet man die Gewinnungskosten oder objektmässige Abzüge?
DBG Art. 26 - 32
Wo findet man die allgemeinen Abzüge?
DBG Art. 33 und 33a
Wo findet man die Sozialabzüge?
DBG Art. 35
Was sind Gewinnungskosten oder objektmässige Abzüge?
Dies sind Abzüge, die sich auf eine ganz bestimmte Art von Einkünften beziehen (so z.B. Berufskosten auf das Einkommen aus unselbstständigem Erwerb).
Was ist DBG Art. 16 Abs. 1?
Ein Auffangtatbestand: Er dient nur dann als Rechtsquelle, wenn kein anderer, genauer zutreffender Gesetzesartikel existiert (so ist z.B. der unselbstständige Erwerb nicht Einkommen nach DBG Art. 16, sondern nach DBG Art. 17). Alle wichtigen Einkünfte sind in den Folgeartikeln (DBG Art. 17 - 23) aufgezählt, diese Spezialnormen haben Vorrang vor dem allgemeinen Einkommensgrundsatz (DBG Art. 16).
Bei wem liegt die Beweislast für das Vorhandensein von Einkünften?
Bei der Steuerverwaltung. Diese nimmt schliesslich das Recht für sich in Anspruch, von Ihnen Einkommenssteuer zu verlangen. Einkünfte sind sogenannte steuerbegründende Tatsachen. Die steuerpflichtigen Personen haben die Pflicht Einkünfte zu bescheinigen. DBG Art. 125 schreibt ausdrücklich vor, dass: keine Steuererklärung ohne Beleg über Einkünfte, wie Bankauszüge oder Lohnausweis usw., eingereicht werden darf.
Abzüge bezeichnen wir als steuermindernde Tatsachen. Bei wem liegt die Beweislast?
Bei den Steuerpflichtigen, ausser das Gesetz bzw. die Nebengesetzgebung sieht Pauschalbeträge vor. In der Höhe solcher Pauschalen müssen die Abzüge nicht nachgewiesen werden. Wesentich ist also, dass wir uns zustehende Abzüge effektiv geltend machen und, falls sie die Pauschalbezüge übersteigen, auch nachweisen müssen.
Was sagt uns DBG Art. 17?
Was alles als Einkommen aus unselbstständigem Erwerb versteuert wird, nämlich alle Arten von Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, handle es sich um Geldzahlungen oder um Naturalleistungen. Alle diese Leistungen sind auf dem Lohnausweis in den Ziffern 1 - 7 aufgeführt.
Was enthält Ziffer 1 im Lohnausweis?
Ziffer 1 enthält den dem Arbeitnehmer ausgezahlten Geldlohn, aber auch sämtliche Nebenleistungen, die in Form von Geld ausgezahlt worden sind.
Was sind Gehaltsnebenleistungen?
Lohnabrechnung Ziffer 2: Das sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Form von Geld ausgezahlt werden (sogenannte Naturalleistungen), z.B. Verpflegung und Unterkunft, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt oder die privaten Fahrten des Arbeitnehmers, die dieser mit einem Geschäftsauto unternehmen darf.
Ohne anderen Nachweis beträgt der Anteil für private Fahrten pro Monat:
0.8% des Kaufpreises des Autos, d.h. also 9.6% pro Jahr.