Steuern


N. W.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die direkten Steuern in der Schweiz, insbesondere bis Seite 49. Sie behandeln zentrale Themen wie die Bemessungsperiode, Steuererklärungen, Abzüge und die verschiedenen Tarife für Alleinstehende, Verheiratete und Eltern. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Steuerberater, Finanzexperten und Privatpersonen, die ihre Steuererklärungen selbstständig erstellen möchten, da sie detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und praktischen Anwendungen liefern.
Flashcards
188
Students
68
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
02.05.2015 / 14.11.2025

Flashcards

In Ziffer 13 stehen die Spesenvergütungen an den Arbeitnehmer. Was versteht man unter effektiven Spesen (Ziffer 13.1)?

Es sind Auslagen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber im Rahmen seiner Arbeitserfüllung getätigt hat: Quittungen sammeln, Lohnbuchhaltung abgeben und mit der nächsten Lohnzahlung erhält er diese Auslagen zurück erstattet. Damit wird er weder reicher noch ärmer, deshalb stellen solche Spesen weder Einkommen noch Abzüge dar, es handelt sich um einen sogenannten Spesenersatz. 

In Ziffer 13 stehen die Spesenvergütungen an den Arbeitnehmer. Was versteht man unter Pauschalspesen (Ziffer 13.2)?

Pauschalspesen sind Spesen, die 'auf Vorrat' ausgezahlt werden. Daher gehören sie normalerweise zum Lohn (Ziffer 1). Ausnahme: Nur wenn für die Steuerverwaltung feststeht, dass mit solchen Spesen keine Lohnbestandteile ausgezahlt werden, sind Pauschalspesen kein Einkommen - nur solche können in Ziffer 13.2 aufgeführt werden (z.B. mit einem von der Steuerverwaltung genehmigten Spesenreglements). 

Ziffer 13.3

Zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Weiterbildung des Arbeitnehmers, so werden diese in Ziffer 13.3 eingetragen. Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber Beiträge direkt ans Weiterbildungsinstitut zahlt, so müssen die Beiträge nur dann aufgeführt werden, wenn sie beim betreffenden Arbeitnehmer CHF 12'000.00 oder mehr betragen. 

Ziffer 14 bietet Platz für...

...weitere Einkünfte, die sonst nirgends aufgeführt sind. 

Ziffer 15 enthält allfällige Bemerkungen, z.B. dass...

...das Pauschalspesenreglement des Arbeitgebers von der Steuerverwaltung akzeptiert worden ist. 

Was ist wesentlich beim Lohnausweis?

Dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohnausweis wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. 

Was sind Berufskosten und wo sind diese geregelt?

Der steuerpflichtige Arbeitnehmer darf Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf anfallen, als sogenannte Berufskosten auf der Steuererklärung in Abzug bringen. Diese Abzüge sind geregelt in DBG Art. 26 und in der Verordnung über die Berufskosten.  

Weshalb stellt die Verordnung für alle Arten von Berufskosten Pauschalen auf?

Steuermindernde Tatsachen - Beweispflicht bei steuerpflichtigen Person. Solche Beweise sind in der Praxis nicht immer ganz einfach zu erbringen, auch ist es vielen Steuerpflichtigen zu aufwändig, alle Belege zu sammeln und zu ordnen.  

Welchen Vorteil hat die Pauschale bei den Berufskosten für die steuerpflichtige Person und welche Möglichkeiten hat man?

Dass sie bis zur Höhe dieser Pauschalen keinen Nachweis zu leisten hat. Somit hat man zwei Möglichkeiten: 

  • Entweder man zieht auf der Steuererklärung die Pauschalbeträge ohne effektiven Nachweis ab oder
  • man hat bedeutend mehr Berufskosten gehabt und wolle diese auch geltend machen. Dann muss man aber nicht nur die Auslagen belegen (Quittungen), sondern überdies nachweisen, dass diese Auslagen für die Ausübung des Berufs notwendig gewesen sind. 

Welche Arten von Berufskosten gibt es?

  • Fahrkosten
  • Mehrkosten für Verpflegung
  • Übrige Berufskosten
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Fahrkosten (Art. 5 der Berufskostenverordnung): Die Verordnung regelt das Verhältnis der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittel zu denjenigen für das Privatfahrzeug. Bei den Berufskosten können grundsätzlich nur die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel geltend gemacht werden (auch dann, wenn man mit dem Privatfahrzeug zur Arbeit fährt). Ausnahme: 

Die Kosten des Privatfahrzeugs können abgezogen werden, wenn es kein öffentliches Verkehrsmittel gibt oder wenn dessen Benützung objektiv nicht zumutbar ist (z.B. bei einer wesentlichen Zeitersparnis bei Benützung des Autos, aus gesundheitlichen Gründen oder wenn der Arbeitgeber verlangt, dass die steuerpflichtige Person das Privatauto auch für Geschäftsfahrten einsetzt). Beim Vorliegen solcher Gründe können sodann die pauschalen Kilometeransätze gemäss Anhang der Verordnung abgezogen werden (Art. 3 und 4. Seite der Berufskostenverordnung). 

Mehrkosten bei Verpflegung (Art. 6 der Berufskostenverordnung): Als Berufskosten sind nicht generell alle Essenskosten abzugsfähig, sondern nur die Mehrkosten, die...

...berufsbedingt entstehen (normale Essenskosten stellen nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar). Deshalb sind die Pauschalen im Anhang der Verordnung relativ bescheiden. 

Übrige Berufskosten (Art. 7 der Berufskostenverordnung): Darunter fallen alle andern Berufskosten. Pauschal sind, wiederum gemäss Anhang zur Berufskostenverordnung, ...

...3% des Nettolohns ohne Nachweis abziehbar (mit einer jeweiligen Unter- und Obergrenze, die periodisch immer wieder angepasst wird). 

Weiterbildungs- und Umschulungskosten (Art. 8 der Berufskostenverordnung): Im Gegensatz zu den Ausbildungskosten, die zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten gehören, sind Weiterbildungskosten- und Umschulungskosten als...

...Berufskosten abziehbar. 

Auf was muss man bei den Weiterbildungs- und Umschulungskosten achten? - 1. Teil

  • Alles, was nicht ausdrücklich Weiterbildungskosten oder Umschulungskosten sind, zählt generell zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten gemäss DBG Art. 34 lit. b
  • Alle Berufskosten, auch die Weiterbildungs- und Umschulungskosten, sind nur abzugsfähig, wenn ein Einkommen aus unselbstständigem Erwerb oder ein entsprechendes Ersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) als Einkommen versteuert wird. 

Auf was muss man bei den Weiterbildungs- und Umschulungskosten achten? - 2. Teil

  • Weiterbildung im steuerlichen Sinn liegt nur vor, wenn Sie im betreffenden Bereich bereits eine Grundausbildung ausweisen können und wenn die Weiterbildung der Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse dem gegenwärtig ausgeübten Beruf dient (Hinblick auf Karrieresprung = nicht abzugsfähige Ausbildung). 
  • Die Umschulung ist immer auf einen schweizerisch anerkannten Abschluss ausgerichtet und darf nicht freiwillig erfolgen (d.h. man muss gezwungen sein, sich umzuschulen, z.B. aus gesundheitlichen oder konjunkturellen Gründen). 

Aus welchen zwei Teilen besteht das Unternehmenssteuerrecht?

  • die Besteuerung des selbstständig Erwerbenden und
  • die Besteuerung der juristischen Person

Zum selbstständigen Erwerb finden Sie folgende Artikel im DBG: 

  • Die Einkünfte sind in DBG Art. 18 und 19 geregelt. 
  • Die Abzüge in DBG Art. 27 - 31 und Art. 34

Wer übt eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus?

Jemand, der entweder Inhaber einer Einzelunternehmung ist oder der Gesellschafter einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft ist. 

Nicht selbstständig ist dagegeben zum Beispiel ein...

...Hauptaktionär: Die Aktiengesellschaft als juristische Person ist ein eigenständiges Steuersubjekt und der Hauptaktionär ist als Angestellter seiner Gesellschaft genauso unselbstständig erwerbend, wie wenn er bei einem fremden Arbeitgeber arbeiten würde, an dem er nicht beteiligt ist. 

Sind Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) steuerpflichtig?

Nein, sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sind also keine juristischen Personen. Damit sind sie als Gesellschaft auch nicht steuerpflichtig. Steuersubjekt sind die Unternehmer, also die Inhaber bzw. die Gesellschafter dieser Unternehmungen. 

Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit in steuerlicher Hinsicht ein selbstständiger Erwerb vorliegt? Es handelt sich um Abgrenzungen einerseits vom unselbstständigen Erwerb, andrerseits um Abgrenzungen von der Liebhaberei. 

Abgrenzung vom unselbstständigem Erwerb: 

  • Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital: Arbeitnehmer muss kein Geschäftsvermögen (Arbeitsgeräte) miteinbringen und muss keinen Kapitaleinsatz leisten. 
  • Frei bestimmte Selbstorganisation und Arbeiten auf eigenes Risiko: Arbeitnehmer unterliegt der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers und das eigene Risiko ist beschränkt (wird gegen Risiken versichert).

Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit in steuerlicher Hinsicht ein selbstständiger Erwerb vorliegt? Es handelt sich um Abgrenzungen einerseits vom unselbstständigen Erwerb, andrerseits um Abgrenzungen von der Liebhaberei. 

Abgrenzung von Liebhaberei: 

  • Systematischer Marktauftritt: Der Unternehmer muss auf eine ganz bestimmte Art am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen, nämlich planmässig und anhaltend (die Liebhaberei bezieht sich tendenziell eher auf Gelegenheitsgeschäfte). 
  • Gewinnstrebigkeit der Unternehmung: Will eine Tätigkeit als selbstständiger Erwerb anerkennt werden, so muss sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Werden hingegen andauernd Verluste erwirtschaftet, dann liegt keine Erwerbstätigkeit vor. 

Weshalb sind die Kriterien der Liebhaberei und unselbstständigem Erwerb so wichtig?

  • Beim selbstständigen Erwerb können die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen vom erzielten Umsatz abgezogen werden. Bei der Liebhaberei ist dies nicht möglich, denn Auslagen für das Hobby gehören zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten - DBG Art. 34. 
  • Beim unselbstständigen Erwerb können die Berufskosten abgezogen werden, beim selbstständigen Erwerb die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen. Bei den Berufskosten sind Pauschalen zulässig, beim selbstständigen Erwerb nur die effektiven Auslagen. 

Was müssen Sie als Einkommen versteuern und was bedeutet das?

Als Einkommen müssen Sie nicht den Bruttoertrag (Umsatz) versteuern, sondern den Reingewinn. Das bedeutet, dass Sie vom erzielten Umsatz die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen abziehen können. 

Wo sind die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen geregelt?

DBG Art. 27 - 31

Achtung Beweislast - Aufwand in der Erfolgsrechnung muss grundsätzlich von der steuerpflichtigen Person nachgewiesen werden (es handelt sich schliesslich um steuermindernde Tatsachen). Dazu gehören: 

  • Abschreibungen und Rückstellungen sowie Verluste beim Verkauf von Geschäftsvermögen
  • Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen des eigenen Personals: Wenn unser selbstständig Erwerbender Angestellte hat, die einen BVG-pflichtigen Lohn bekommen, wird er sich einer BVG-Kasse anschliessen. Die gezahlten Beiträge bilden sodann geschäftsmässig begründeten Aufwand. 
  • Zinsen auf Geschäftsschulden: Sie können voll abgezogen werden. Eine Beschränkung besteht im Gegensatz zu den privaten Schuldzinsen nicht - DBG Art. 27 Abs. 2 lit. d. 

Was versteht man unter Handelsbilanz?

Die sogenannte Handelsbilanz ist die Buchhaltung, die Sie gemäss Richtlinien des OR (Rechnungslegungsrecht) erstellt haben. 

Der Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz sagt nun tatsächlich aus, dass der in der Handelsbilanz ausgewiesene Reingewinn den Ausgangspunkt zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns bildet, also: 

  • der handelsrechtlich ausgewiesene Gewinn ist zugleich auch das steuerlich massgebende Einkommen aus selbstständigem Erwerb (Einkommenssteuer) und
  • das Eigenkapital in der Handelsbilanz ist zugleich auch das steuerbare Geschäftsverögen (Vermögenssteuer). 

Die Besteuerung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass der (steuerbare!) Gewinn nicht kleiner sein darf, als der ehrlicherweise vorliegende Gewinn. Wenn Sie also, was gemäss OR kein Problem ist, Gegenstände zu viel abschreiben (kein Verstoss gegen den Grundsatz der vorsichtigen Bewertung), dann entspricht der ausgewiesene Gewinn nicht mehr Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. 

Wie funktionieren die steuerlichen Korrekturen, wenn der ausgewiesene Gewinn nicht mehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht?

Der handelsrechtliche ausgewiesene Gewinn bzw. das steuerlich massgebende Kapital wird gegenüber der Handelsbilanz erhöht. Dies geschieht normalerweise auf einem Hilfsblatt, das der Steuererklärung mit der Bilanz und ER beigelegt wird. Dieses Hilfsblatt ist dann die sogenannte Steuerbilanz (einfache, tabellarische Aufzeichnung über die Abweichungen des steuerbaren Einkommens und Vermögens gegenüber der der Steuererklärung beigelegten Jahresrechnung - Bilanz und ER). 

Zusammenfassung: Die Handelsbilanz kann grundsätzlich für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens und Vermögens benützt werden. Dies allerdings nur so weit, ...

...wie auch in der Handelsbilanz der ausgewiesene Gewinn der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eintspricht. Ist dem nicht so, dann weicht die Steuerbilanz von der Handelsbilanz ab (Ausnahme vom Massgeblichkeitsprinzip). 

Ist die Steuerverwaltung an zwingende Vorschriften des OR gebunden?

Ja, sie darf also nicht z.B. handelsrechtlich verbotene Aufwertungen verlangen, sie darf auch nicht Abschreibungen oder Rückstellungen verbieten, die nach dem Vorsichtigkeitsprinzip handelsrechtlich notwendig sind. 

Damit Abschreibungen steuerlich zulässig sind, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: 

  • Sie müssen periodengerecht erfolgen
  • Sie müssen geschäftsmässig begründet sein - DBG Art. 28 Abs. 1
  • Sie müssen ordnungsgemäss verbucht werden

Periodengerechte Abschreibungen: Nur Wertverluste, die in dieser Steuerperiode tatsächlich eingetreten sind, dürfen der Erfolgsrechnung als Abschreibungsaufwand belastet werden. Es ist daher nicht zulässig, ...

...durch einen nicht gerechtfertigten Abschreibungsaufwand einen zu kleinen Gewinn auszuweisen bzw. ihn in die nächsten Jahre zu verschieben. Das wäre ein Verstoss gegen das Prinzip der periodengerechten Besteuerung. 

Was besagt das Prinzip der periodengerechten Besteuerung?

Dieses besagt, dass Sie Ihr Einkommen dann versteuern müssen, wenn Sie es tatsächlich erzielen und nicht dann, wenn es Ihnen beliebt. 

Geschäftsmässige Begründung: Im Prinzip darf weder zu wenig (OR) noch zu viel (Steuern) abgeschrieben werden. Wie schreibt man also ab, damit sowohl die Vorschriften des Handelsrechts als auch die steuerlichen Gewinnermittlungsregeln eingehalten sind?

Die Steuerverwaltung gibt hier eine Hilfe, nämlich ein Merkblatt aus dem Jahr 1995, das auch heute noch unverändert gilt. Wesentlich ist, dass die Abschreibungen bis zur Höhe dieser Prozentsätze vorgenommen werden dürfen, ohne dass Sie beweisen müssen, dass ein entsprechender Wertverlust eingetreten ist. Das bedeutet, dass bis zu dieser Höhe die Abschreibungen generell als geschäftsmässig begründet gelten. 

Abschreibungen gemäss Prozentzahlen des Merkblatts sind in der ganzen Schweiz zulässig. Erlaubt der Kanton grosszügigere Abschreibungen, so dürfen...

...die höheren Sätze des Kantons angewendet werden (Ziffer 4 des Merkblatts). So kennen einige Kantone für gewisse Fälle die sogenannte Sofort- oder Einmalabschreibung für bestimmte Gegenstände, d.h. bereits im Anschaffungsjahr kann ein Grossteil des Gegenstandes abgeschrieben werden. 

Die Abschreibung für tatsächlich eingetretene Wertverminderungen muss steuerlich immer zugelassen werden. Schliesslich sind sie handelsrechtlich notwendig. Übersteigt die notwendige Abschreibung den zulässigen Prozentsatz gemäss Merkblatt, ...

...so muss die Wertverminderung von der steuerpflichtigen Person nachgewiesen werden. Schliesslich handelt es sich bei den Abschreibungen um steuermindernde Tatsachen. 

Ordnungsgemässe Verbuchung: Posten des Anlagevermögen, die im Merkblatt A 1995 des EStV aufgeführt sind, müssen zunächst aktiviert und danach abgeschrieben werden. Es ist also nicht zulässig, ...

...die Anschaffung solcher Gegenstände direkt auf ein Aufwandkonto zu buchen (gewisse Toleranzen in der Praxis sind vorbehalten). 

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