Steuern
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Lernkarten
Steuermass: Berechnung des tatsächlichen geschuldeten Steuerbetrags: Dazu dient:
- DBG Art. 36 Abs. 1 - Höchster Tarif. Er gilt für Alleinstehende ohne Kinder (Grundtarif oder Alleinstehendentarif)
- DBG Art. 36 Abs. 2 - Günstigere Verheiratetentarif, der für (in ungetrennter Ehe lebende) Verheiratete ohne Kinder (bzw. für eingetragene Partnerschaften ohne Kinder) angewendet wird.
- DBG Art. 36 Abs. 2bis - Günstigste Elterntarif. Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben.
Der Elterntarif besteht darin, dass zuerst...
...die Steuerbelastung (Betrag auf der Steuerrechnung) gemäss dem Verheiratetentarif ausgerechnet und danach vom an sich geschuldeten Steuerbetrag den im Gesetzestext genannten Betrag pro Kind in Abzug gebracht wird. Der Tarif bei der direkten Bundessteuer ist stark progressiv ausgestaltet. Das bedeutet: wer mehr verdient, zahlt nicht nur frankenmässig, sondern auch prozentual (vom Einkommen) mehr Steuern.
Wo ist die zeitliche Bemessung geregelt?
DBG Art. 40ff und in der Verordnung über zeitliche Bemessung bei der direkten Bundessteuer.
In der ganzen Schweiz gilt als einzig zulässiges System die einjährige Gegenwartbemessung:
- Gegenwartbemessung heisst, dass die Steuerperiode (die Zeit, für die die Steuer geschuldet ist) identisch mit der Bemessungsperiode ist - DBG Art. 41 Abs. 1
- Einjährige Steuerperiode bedeutet, dass (für die natürliche Person) die Steuerperiode dem Kalenderjahr entspricht - DBG Art. 40 Abs. 1. Das sehen Sie daran, dass Sie jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen müssen.
Was ist die Bemessungsperiode?
Die Bemessungsperiode ist der Zeitraum, in dem das der Steuerberechnung zu Grunde liegende Einkommen erzielt wird.
Weshalb kann die Steuererklärung nicht für das aktuelle Jahr ausgefüllt werden?
Da man erst nach Ablauf der Steuerperiode weiss, welches Einkommen man erzielt hat. Im Frühling reicht man jeweils die Steuererklärung für das vergangene Jahr ein.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung für die geschuldete Steuer?
Man zahlt bereits im Steuerjahr selber die erste Steuerrechnung für das laufende Jahr. Es handelt sich hierbei allerdings erst um eine Akonto-Zahlung (provisorische Rechnung), die später, nachdem man im Folgejahr die Steuererklärung eingereicht hat und die Steuerverwaltung diese geprüft hat, durch eine definitive Rechnung ersetzt wird.
Wann kann man sich mit einer Einsprache zur Wehr setzen?
Auf die definitive Rechnung, wenn man mit der Rechnung oder der Veranlagung der Steuer nicht einverstanden ist. Gegen provisorische Rechnungen gibt es kein Rechtsmittel (d.h. keine Möglichkeit, z.B. an ein Gericht zu gelangen). Trotzdem lassen viele Steuergemeinden mit sich reden, wenn einem eine provisorische Rechnung zu hoch ausgefallen ist.
Achten Sie darauf, dass in einigen Kantonen die provisorische Rechnung bereits als definitiver Rechtsöffnungstitel gilt. Die (provisorische) Forderung kann...
...an diesen Orten also von der Steuerverwaltung über den Betreibungsweg eingezogen werden.
Wie werden Veränderungen der Steuerpflicht innerhalb der Steuerperiode behandelt (Teil 1)?
- Wer im Laufe dieses Jahres volljährig wird (d.h. den 18. Geburtstag feiert), muss bereits für dieses (ganze) Jahr eine Steuererklärung einreichen (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung).
- Bei Heirat wird das Ehepaar (für die direkte Bundessteuer) bereits im Heiratsjahr gemeinsam veranlagt - DBG Art. 42 Abs. 1. Bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung werden beide Partner bereits im Scheidungs- bzw. Trennungsjahr separat veranlagt - DBG Art. 42 Abs. 2.
Wie werden Veränderungen der Steuerpflicht innerhalb der Steuerperiode behandelt (Teil 2 - Kantonswechsel)?
Beim Kantonswechsel darf der Zuzugskanton, d.h. derjenige Kanton, in dem Sie am Ende des Jahres wohnen, das ganze Jahr besteuern. Haben Sie im alten Kanton bereits Akonto-Zahlungen geleistet, so müssen diese zurückerstattet oder verrechnet werden (DBG Art. 105 Abs. 1 für die direkte Bundessteuer und StHG Art. 4b Abs. 1 für die kantonale Steuer). Hinweis: Diese Regelung gilt nicht unbedingt beim Umzug von einer Gemeinde in die andere innerhalb des gleichen Kantons! Wie in diesem Fall besteuert wird, entscheidet jeder Kanton selber (innerkantonales Recht)!
Wie werden Veränderungen der Steuerpflicht innerhalb der Steuerperiode behandelt (Teil 3 - Beim Tod)?
Beim Tod einer steuerpflichtigen Person sowie beim Auslandwegzug endet die Steuerpflicht am Tag des Todes bzw. am Wegzugstag. Dementsprechend beginnt die Steuerpflicht von Neuzuziehenden aus dem Ausland an dem Tag, an welchem sie in die Schweiz ziehen - DBG Art. 8 Abs. 2 bzw. Art. 42 Abs. 3.