Dipl. Finanzberater - Versicherungen
Gefahr Feuer, Gefahr Wasser, Gefahr Glasbruch, Gefahr Diebstahl
Gefahr Feuer, Gefahr Wasser, Gefahr Glasbruch, Gefahr Diebstahl
Kartei Details
Karten | 10 |
---|---|
Lernende | 58 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 23.09.2014 / 09.05.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/dipl_finanzberater_versicherungen
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/dipl_finanzberater_versicherungen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Nenne mir die fünf Feuergefahren
Nenne mir die neun Elementargefahren
Zu den neun Elementargefahren gehören Hochwasser, Überschwemmung, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck!
Die Gefahr Feuer enthält nebst den fünf Feuergefahren und den neun Elementargefahren noch ein weiterer Baustein. Welcher ist dies?
Abhandenkommen der versicherten Gefahr wegen einer Feuergefahr oder wegen einer Elementargefahr!
In der Versicherung unterscheidet man zwischen Nutzfeuer und Schadenfeuer! Was ist der Unterschied und welche ist versichert?
Ein Nutzfeuer ist ein Feuer mit einem bestimmungsgemässen Brandherd (z.B. die Kerze, der Holzofen, das Cheminee usw.)
Ein Schadenfeuer ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemässen Brandherd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreitet und fortentwicklet.
Die Gefahr Wasser setzt sich aus 4 Komponenten zusammen. Weleche sind diese?
1) Austritt von Wasser aus Leitungen, aus daran angeschlossenen Apparaten und Einrichtungen, aus Aquarien und wegen Rückstau der Kanalisation
2) Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude (vom Dach , aus Dachrinnen usw.)
3) Auslaufendes Heizöl (aus Heizungs- und Tankanlagen im Inneren eines Gebäudes)
4) Frostschäden (Reparatur- und Auftaukosten von eingefrorenen Leitungen und daran angeschlossenen Apparaten)
Die Gefahr Wasser kennt zudem noch besondere Ausschlüsse. Welche sind diese?
1) Schäden aus Regenwasser, Schmelzwasser oder Schnee, die durch offene Dachluken oder -fenster in ein Gebäude eindringen
2) Wasserschäden, die ein Folge von Feuer- oder Elementarschaden sind (gehören zur Gefahr Feuer)
3) Wasser, das während eines Um- oder Neubaus durch eine Dachöffnung ins Haus gelangt.
Die Gefahr Diebstahl kennt drei Diebstahlarten. Welche sind diese?
1) Einbruchsdiebstahl
2) Beraubung
3) einfacher Diebstahl
Die Gefahr Diebstahl kennt drei Diebstahlarten (Einbruchsdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl). Was sind die Unterschiede von diesen drei Diebstahlsarten?
1) Einbruchsdiebstahl ist die Entwendung von Sachen durch gewaltsames Eindringen in Gebäude, Räume oder Behältnisse (z.B. Safe). Das gewaltsame EIndringen muss durch Spuren oder Zeugen nachgewiesen werden.
2) Beraubung ist die Wegnahme von Sachen mit Gewalt oder mit Androhung von Gewalt gegen eine Person.
3) Einfacher Diebstahl ist die Entwendung einer Sache ohne Gewaltanwendung (z.B. ein Dieb stiegt durch das offene fenster in eine Wohnung ein und stiehlt dort Wertsachen).