Block 8: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)
Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)
Kartei Details
Karten | 20 |
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Lernende | 20 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.01.2016 / 06.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Nathalie Thiemann / Rene Beck) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/die_vermoegensschadenhaftpflichtversicherung
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Berufsgruppen, bei denen Ansprüche aus reinen Vermögensschäden im Vordergrund stehen (zähle mind. 5 auf!)
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Treuhänder / Immobilientreuhänder
- Vermögensverwalter
- Versicherungsmakler
- Informatikbetriebe
etc.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Haftungsgrundlagen des Anwaltvertrags
Die Haftungsgrundlage des Anwaltsvertrags ergeben sich aus den Bestimmungen zum Auftrag im Sinne von OR 394 ff. in Verbindung mit der Grundnorm der vertraglichen Haftung gemäss OR 97.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Haftungsvoraussetzungen beim Anwaltsvertrag
- Schaden
- Vertragsverletzung (Verletzung der dem Anwalt obliegenden Sorgfaltspflichten)
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden mit umgekehrter Beweislast
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die vertraglichen Pflichten des Anwalts
- Sorgfältige Ausführung des Auftrags, ohne jedoch den Erfolg garantieren zu müssen
- Wahrung der Interessen des Klienten
- Weisungsgebundenheit
- Aufklärungspflicht über die Zweckmässigkeit des Auftrags, die damit verbundenen Kosten und Gefahren sowie die Erfolgschancen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Definition der "Vermögensschaden" in der Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
In Geld messbare Schäden, die weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Haftpflichtversicherungsschutz für Anwälte und ähnliche Berufe
- versichert sind Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden, die kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen europäischer Staaten gegen die Versicherten erhoben werden.
- Weltweite Deckung vorbehaltlich der in den USA & Kanada anfallenden Abwehrkosten und Vollstreckungstitel
- Anspruchserhebungsprinzip mit unterschiedlicher Ausgestaltung der Vorrisiko- und Nachrisikodeckung
- Div. vermögensschadenspezifische Ausschlüsse
- eidg. Versicherungsobligatorium bzw. andere gleichwertige Sicherheit mit einer Mindestsumme von einer Million pro Jahr
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Haftpflichtversicherungsschutz für Vers.makler gestützt auf die Musterbedingungen des SVV
- versichert sind Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden, die kraft schweizerischer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die Versicherten erhoben werden.
- Der örtl. Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und die ganze Türkei.
- Anspruchserhebungsprinzip mit Einschluss der Vorrisikodeckung (als Summendifferenzdeckung) und einer subsidiären Nachrisikodeckung bei Tod des VN oder Aufgabe der versicherten Tätigkeit sowie bei Austritt oder Entzug der Berufsausübungsbewilligung.
- div. vermögensschadenspezifische Ausschlüsse
- div. Obliegenheiten bei der Beratung und dem Abschluss von Versicherungsverträgen
- eidg. Vers.obligatorium bzw. andere gleichwertige Sicherheit mit einer Mindestsumme von zwei Millionen pro Jahr
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtrisiken im IT-Bereich
- unerlaubter Eingriff in Computersysteme (Hacking)
- mangelnde Verfügbarkeit von Computersystemen
- Weitergabe von Computerviren
- Systemfehler, Fehlbedienung und Falschberatung
- Verletzung von Schutzrechten