Block 7: Die Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)
Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)
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Lernkarten
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Gegenstand der Haftpflichtversicherung von Reiseveranstaltern und -vermittlern
Nach den zusätzlichen Allg. Bedingungen (ZAB) für die Haftpflichtversicherung von Reiseveranstaltern und/oder -vermittlern erstreckt sich der Vers.schutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten für Personen- und Sachschäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der vom Reiseveranstalter verpflichteten selbständigen Leistungsträger (Bsp. Fluggesellschaften, Schifffahrtsgesellschaften, Carunternehmen, Hotels) zurückzuführen sind.
Dieser Vers.schutz gilt - in Abänderung des "Fahrzeugausschlusses" der Grund-AVB- selbst dann, wenn diese selbständigen Leistungsträger Motorfahrzeuge, Luftfahrzeuge oder Schiffe einsetzen, von dene der Reiseveranstalter weder Halter noch Eigentümer ist.
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Einschränkungen des Deckungsumfangs
- Niederlassungen im Ausland
- Bestand und Betrieb von Hotels, Restaurants und ähnlichen Einrichtungen sowie von industriellen und gewerblichen Betrieben in der CH und im Ausland, die dem VN gehören oder von ihm betrieben werden
- Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Trendsportaktivitäten (versichert ist jedoch - bei Einhaltung der unten stehenden Obliegenheit - die Haftpflicht aus der Vermittlung von Trendsportaktivitäten)
- Persönliche Haftpflicht der vom Reiseveranstalter verpflichteten selbständigen Leistungsträger
- Wertsachen und Dokumente, die den Reiseteilnehmern gehören
- Kriegerische Ereignisse und Unruhen
- Terroristische Gewalttaten
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
1. Örtlicher Geltungsbereich
2. Obliegenheit bei der Vermittlung von Trendsportaktivitäten
1. Weltweit
2. Bei der Vermittlung von Trendsportarten hat der VN dafür zu sorgen, dass der von ihm vermittelte Leistungsträger für seine Tätigkeiten eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.