Diagnostik
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Kartei Details
Karten | 15 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Psychologie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 31.01.2016 / 30.05.2025 |
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Psychologische Diagnostik (Jäger & Petermann, 1999)
- Psychodiagnostik ist das systematische Sammeln & Aufbereiten von
Informationen mit dem Ziel, Entscheidungen & daraus resultierende
Handlungen zu begründen, zu kontrollieren & zu optimieren.
- Informationssammlung basiert auf Regeln, Anleitungen, Algorithmen
- Zur Gewinnung psychologisch relevanter Charakteristika von
Merkmalsträgern und
- Integration gegebener Daten zu einem Urteil
- Ziel: Entscheidung als Diagnose, Prognose und deren Evaluation
Merkmalsträger
- Einzelpersonen
- Personengruppen
- Institutionen
- Situationen
- Gegenstände
Psychodiagnostik (Amelang & Schmidt‐Atzert, 2006)
…ist eine Methodenlehre im Dienste der angewandten Psychologie. Soweit Menschen die Merkmalsträger
sind, besteht ihre Aufgabe darin, interindividuelle Unterschiede im Verhalten und Erleben, sowie
intraindividuelle Merkmale und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen so zu
erfassen, dass hinlänglich präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens
Diagnostik liefert wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfen
- Psychologische Methoden (Statistik, testtheoretische Grundlagen, Entscheidungstheorie,
Wahrscheinlichkeitstheorien, usw.)
- Psychologische Grundlagen (Aufmerksamkeit, Wahrnehmung; Biologische Grundlagen; Sozialpsychologie;
Differentielle Theorien; Entwicklungstheorien; usw.)
- Psychologische Anwendung (Klinisch, pathologisch, neuropsychologisch; Wirtschaft, Orga; Päda, etc.)
Aufgabenbereiche & Fragestellungen
- WOM‐Psychologie (Berufswahl, Personalauswahl, Arbeitsabläufe,…)
- Pädagogische Psychologie (Einschulung, Studium, Sonderförderung, Erziehungsprobleme…)
- Klinische Psychologie (psychische und psychosomatische Erkrankungen)
- Forensische Psychologie (Straffähigkeit, Bewährungsprognose, Maßnahmenzuweisung)
- Markt‐ & Werbepsychologie (Produktoptimierung)
- Ökologische Psychologie (subjektive Eindrücke z.B. der Wohnumwelt)
- Verkehrspsychologie (Verkehrssituationen, Positionierung der Straßenschilder)
- Pharmakopsychologie (Haupt‐/Nebenwirkungen)
- Gesundheitspsychologie (Ernährungsprogramme)
- Neuropsychologie (kognitive Defizite)
Sinn oder Unsinn der Diagnostik
- Suche nach optimalem Treatment (z.B. Behandlung) Qualitätssicherung
- Streben nach Selbsterkenntnis
- Bedürfnis nach Unsicherheitsreduktion bezüglich der Eigenschaften von Mitmenschen
- Wunsch nach Rechtfertigung von Entscheidungen durch Tests
- Verwaltung von Mangelzuständen
Diagnostikarten
Gegenüberstellung der verschieden Einteilungen
- Institutionelle Diagnostik vs. Individuelle Diagnostik
- Selektionsdiagnostik vs. Modifikationsdiagnostik
- Eigenschaftsdiagnostik vs. Verhaltensdiagnostik
- Statusdiagnostik vs. Prozessdiagnostik
Institutionelle vs. individuelle Diagnostik
- Institutionelle Diagnostik:
- Oft WOM‐ & Pädagogische Psychologie
- Selektionsdiagnostik: Personenselektion (Konkurrenzauslese) vs. Bedingungsselektion
(Eignungsdiagnostik)
- Selektionsdiagnostik: Personen oder Bedingungen
- 100 Bewerbungen aber nur 1 freier Arbeitsplatz
- 100e Berufe, aber welcher ist der Richtige für Frau X?
- Individuelle Diagnostik:
- Oft Klinische Psychologie
- Modifikationsdiagnostik (Verhaltensmodifikation vs. Bedingungsmodifikation)
- Modifikationsdiagnostik: Verhalten oder Bedingungen
- Peter „nervt“ seine Lehrerin, Eltern etc. immer!
- Welches Verhalten soll verändert werden? Welches spezifische Verhalten stört die Eltern,
Lehrer, etc.?
- Welche Bedingung muss verändert werden? Welche Bedingungen führen zum Verhalten?
- Annahme: Verhalten ist i.d.R. erlernt & daher veränderbar (variabel)
Eigenschaftsdiagnostik
- Theoretische Basis: Eigenschaftstheorien (Traits) Stabilität des Traits als Voraussetzung
- Annahme: Verhaltensweisen = Indikatoren für Trait (Vorsicht vor tautologischen Schlüssen!!)
- z.B. Suche nach Eigenschaftstest(s) als Indikator („sign“) für Berufseignung
- wenn Test mit Kriterien für Berufseignung korreliert
- d.h. Indikatoren müssen repräsentativ für Eigenschaft sein
- Schlussfolgerungstyp: Analogieschluss
- A hat Ähnlichkeit mit B
- B hat die Eigenschaft C
- Also hat auch A die Eigenschaft C
- Erfassen:
- i.d.R. über psychometrische Testverfahren
- i.d.R. normorientiertes Messen
Quantitative Abstufung der Testwerte (Ausprägung der Eigenschaft einer Person im Vergleich zur Population)
- Beispiel 1:
- X und Y haben einen IQ‐Wert von 100.
- Y ist durchschnittlich intelligent.
- Dann ist X auch durchschnittlich intelligent.
- Beispiel 2:
- Frau M. und Frau F. sind traurig
- Frau M. hat eine Depression
- Also hat Frau F. auch eine Depression ... Problem!
Verhaltensdiagnostik
- Theoretische Basis: Lerntheorien (Eigenschaften & Verhalten ist erlernt & modifizierbar)
- Annahme: bester Prädiktor für zukünftiges Verhalten (Kriterium) ist vergangenes Verhalten
o Suche nach repräsentativen „samples“ (Beispiele, Stichproben) von Verhaltensweisen für das Kriterium
- Farbtüchtigkeit (Sehtest: Verschiedene Farben beurteilen)
- Kenntnis der Straßenverkehrsgesetze (theor. Fahrprüfung)
- Fahrtauglichkeit (prakt. Fahrprüfung)
o Schlussfolgerungstyp: Induktionsschluss
- A ist gleich B
- A hat Eigenschaft C
- also gilt für alle B die Eigenschaft C
- Erfassen: z.B. Rollenspiele oder Arbeitsproben, praktische Tests
- i.d.R. kriteriumsorientiertes Messen: verwendeter Vergleichsmaßstab für das zu bewertende Merkmal
eines Beurteilungssachverhalts wird unabhängig von Informationen über die Verteilung der Ausprägungen
dieses Merkmals bei einer Menge dieser Beurteilungssachverhalte festgelegt (Pawlik, 1992).
- Beispiel 1:
- Sokrates ist sterblich
- Sokrates ist ein Mensch
- Alle Menschen sind sterblich
- Beispiel 2:
- Peter ist ein Mathematikstudent
- Peter ist intelligent
- Alle Mathematikstudent sind intelligent Problem ?!
Unterschiede in der Praxis (Eigenschafts- Verhaltensdiagnostik)
- Eigenschaftsdiagnostik:
- Klassifikation von Personen nach bestimmten taxonomischen Einheiten; aber daraus resultieren
noch keine Handlungsanweisungen für Interventionen (Bsp.: „Peter ist ängstlich“)
- Verhaltensdiagnostik:
- Handlungsanweisungen direkt ableitbar; z.B. funktionale Verhaltensanalyse
- „Bettnässen“, Angstzustände
Status‐ und Prozessdiagnostik
- Statusdiagnostik: Erfassung des Ist‐Zustands (Status quo)
- Prozessdiagnostik: Wiederholte Untersuchungen mit Erfassung der Veränderungen
Rahmenbedingungen:
- Standards zur Qualitätssicherung:
- Teststandards der APA (Amerikanische Gesellschaft für Psychologie); Deutsche Fassung (Häcker, Leutner &
Amelang, 1998)
- DIN 33430: Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen
- Urheber/Entwickler
- Initiative des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
- Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung; Lutz Hornke (RWTH Aachen) & 20 Experten aus
Anwendung und Wissenschaft.
- Datenschutz: Personengebundene Daten vor Zugriff unbefugter Personen bewahren
- alle nicht an der Untersuchung beteiligten Personen (auch andere Psychologen, gegenüber
Familienangehörigen)
- gegenüber Mitarbeitern des Psychologen z.B. PTA, Sekretariat … entfällt Schweigepflicht
- Dateneinsicht durch Betroffenen von objektiven j Daten nicht von subjektiven Daten
- Dilemma bei Begutachtung (z.B. ziviler Rechtsstreit, Arbeitsplatz)
- Psychologen haben kein Zeugnisverweigerungsrecht
Juristische Rahmenbedingungen
- Grundgesetz:
- Art. 1 “Die (1): Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt“.
- Art. 2 (1) und (2): “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die
Rechte anderer verletzt... Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der
Person ist unverletzlich...“.
- Strafgesetzbuch: §203 (1) Verletzung von Privatgeheimnissen
- “Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes
Geheimnis oder ein Betriebs‐ oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt[…]2.
Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,[…] anvertraut worden
oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“.
In Ziffer (3) wird festgestellt, dass den unter (1) Genannten “ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die
Personen gleich (stehen), die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind“. Ziffer (4) bestimmt,
dass die Absätze (1) bis (3) auch anzuwenden sind, “wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tode
des Betroffenen unbefugt offenbart“. (5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder
einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder Geldstrafe.
- Betriebsverfassungsgesetz:
- §94 (1): “Personalfragebögen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates...“.
- §94 (2): “Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die
allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner
Beurteilungsgrundsätze“.
- §95 (1): “Richtlinien über die personelle Auswahl bei Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen
bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates“.
- §95 (2): “In Betrieben mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von
Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen
Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen“.
- Der Betriebsrat hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung oder Konstruktion eines
Auswahlverfahrens für externe Bewerber.
Ethische Fragen
- Ethische Richtlinien des Berufsverband Deutsche Psychologinnen & Psychologen
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