Datenschutz

ICT-Applikations-entwickler

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M. W.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes, insbesondere das Datenschutzgesetz mit Begriffen wie Personendaten, Bearbeitungsgrundsätze und Rechtsfolgen. Sie erklären Pflichten für private und öffentliche Stellen, sensitive Daten und Ansprüche Betroffener. Ideal für Lernende, die sich mit Datenschutz in Informatik oder Recht befassen.
Karten
31
Lernende
12
Sprache
Deutsch
Kategorie
Informatik
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
27.01.2016 / 14.10.2026

Lernkarten

Was bezweckt das Datenschutzgesetz ?

  • Den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.
  • Es geht also entgegen dem eigentlichen Wortlaut nicht um den Schutz von Daten, sondern um den Schutz der Personen.

Welchen Geltungsbereich hat das Datenschutzgesetz ?

  • Das Gesetz gilt für das Bearbeiten von Daten natürlicher und juristischer Personen durch private Personen, Firmen und Bundesorgane.

In welchen Fällen ist das Datenschutzgesetz nicht anwendbar ?

  • Personendaten, welche nur zum privaten Gebrauch bearbeitet werden
  • Beratungen der eidg. Räte und in parlamentarischen Kommissionen
  • hängige Zivilprozesse, Strafverfahren, usw.
  • Personendaten des IKRK
  • Überwiegendes üffentliches Interesse (z.B. Daten über Terroristen)

Was versteht man unter dem Begriff Personendaten ?

  • alle Angaben, die sich auf eine bestimmte Person beziehen.

Was versteht man unter dem Begriff betroffene Person ?

  • natürliche oder juristische Person, über die Daten bearbeitet werden.

Was versteht man unter dem Begriff besonders schützenswerte Personendaten ?

Daten über:

  • religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten.
  • Gesundheit, Intimsphäre oder Rassenzugehörigkeit
  • Massnahmen der sozialen Hilfe
  • administrative oder strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen

Was versteht man unter dem Begriff Persönlichkeitsprofil ?

  • eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte einer natürlichen Person erlaubt.

Was versteht man unter dem Begriff Bearbeiten ?

  • jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten.

Was versteht man unter dem Begriff Bekanntgeben ?

  • das Zugänglichmachen von Personendaten, wie das Einsicht gewähren, Weitergeben oder Veröffentlichen.

Was versteht man unter dem Begriff Datensammlung ?

  • jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind.
  • Mehr als ein Datensatz

Was versteht man unter dem Begriff Bundesorgane ?

  • Behörden und Dienststellen des Bundes sowie Personen, soweit sie mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut sind.

Was versteht man unter dem Begriff Inhaber der Datensammlung ?

  • private Personen oder Bundesorgane, die über den Zweck und den Inhalt einer Datensammlung entscheiden.

Was ist das Ziel des Datenschutzgesetzes ?

  • Schutz der Persönlichkeit bei der Datenbearbeitung.

Welches ist der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes ?

  • Daten
  • Bearbeiten
  • Datensammlung
  • Inhaber

Welche Ansprüche betroffener Personen regelt das Datenschutzgesetz ?

  • Unterlassung
  • Löschung
  • Berichtigung
  • Sperrung
  • Feststellung
  • Genugtuung
  • Schadenersatz
  • Urteilspublikation

Welches Auskunftsrecht kennt das Datenschutzgesetz ?

  • Auskunft ob Daten bearbeitet werden.
  • Einsicht in die bearbeiteten Daten.

Was sieht das Datenschutzgesetz zur Herstellung von Transparenz vor ?

  • Anmeldung von Auslandsbekanntgabe
  • Kenntnisgabe an die Betroffenen
  • Meldung zur Registrierung

Wer hat die Aufsicht gemäss Datenschutzgesetz und was sind seine Befugnisse ?

  • Der eidg. Datenschutzbeauftragte
  • macht Abklärungen
  • gibt Empfehlungen

In welchen Situationen bestimmt das Datenschutzgesetz das Verhängen von Sanktionen ?

  • Verletzung der Auskunftspflicht
  • Verletzung der Registrierungspflicht
  • Verletzung der Mitwirkung bei Abklärungen

Welche Interessen haben die datenbearbeitenden Stellen am Datenschutzgesetz ?

  • Rechtssicherheit im Sinne von klaren Leitplanken
  • Keine relevanten Einschränkungen der Datenbearbeitung durch den ordentlichen und sorgfältigen Bearbeiter
  • Gleichbehandlung von Wirtschaft und Verwaltung
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Informatiksicherheit

Ist die Datenbearbeitung der Verwaltung ohne ausreichende Rechtsgrundlage im Zweifelsfalle erlaubt oder Verboten ?

Verboten ==> Legalitätsprinzip

Ist die Datenbearbeitung privater Personen ohne überwiegendes Interesse der betroffenen Personen im Zweifelsfalle erlaubt oder verboten ?

Erlaubt ==> Interessenabwägung

Was wären einige Beispiele für sensitive Daten ?

  • Personaldossier
  • Kreditdossier
  • Kreditkartenabrechnungen
  • Kundendossier
  • Ergebnis von Sicherheitsüberprüfungen
  • Krankengeschichte
  • Krankenkassenabrechnungen
  • Dossier der Sozialversicherungen

Welche Rechtsfolgen entstehen aus dem Datenschutz beim Umgang mit sensitiven Daten im privaten Bereich ?

  • Registrierungspflicht
  • Vermutung einer Persönlichkeitsverletzung bei der Bekanntgabe an Dritte
  • Keine Rechtfertigung bei der Verwendung zur erlaubten Kreditprüfung
  • Abklärungen und Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten
  • Datengeheimnisse
  • Bearbeitungsreglement und Protokollierungspflicht bei der Bearbeitung in automatisierten Systemen

Welche Rechtsfolgen entstehen aus dem Datenschutz beim Umgang mit sensitiven Daten im öffentlichen Bereich ?

  • Erfordernis eines Gesetzes im formellen Sinne
  • Forderung der Erkennbarkeit bei der Beschaffung
  • Ausnahmen der Bearbeitungsvorschriften nur bei Schwerstkriminalität
  • Bearbeitungsreglement und Protokollierungspflicht bei der Bearbeitung in automatisierten Systemen

Welche Rechtsfolgen entstehen aus dem Datenschutz geknüpft an Datensammlungen ?

  • Zuordnung an einen verantwortlichen Inhaber
  • Auskunftsrecht
  • Registrierungspflicht
  • Meldungspflicht bei Bekanntgabe ins Ausland
  • Pflicht zur Anordnung technischer und organisatorischer Massnahmen zur Informatiksicherheit bei automatisierter Bearbeitung
  • Angabe der Aktualität und Zuverlässigkeit
  • Anordnung von Massnahmen zur Sicherung sensitiver Daten im Krisen- und Konfliktfall
  • den Abklärungen des Datenschutzbeauftragten unterworfen

Welche Bearbeitungsgrundsätze entstehen aus dem Datenschutzgesetz ?

  • Rechtmässigkeit
  • Treu und Glauben
  • Verhältnismässigkeit
  • Erkennbarkeit
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit

Welches sind die Rechtsfolgen der Bearbeitungsgrundsätze im Privatrecht ?

  • Verletzung der Bearbeitungsgrundsätze führt zu einer Persönlichkeitsverletzung
  • Systematische Verletzung der Bearbeitungsgrundsätze löst Abklärungen und Verfahren vor dem Datenschutzbeauftragten aus.

Welches sind die Rechtsfolgen der Bearbeitungsgrundsätze im öffentlichen Recht ?

  • Direkte Handlungspflicht der Bundesbehörden
  • Interventionen des Datenschutzbeauftragten

Mit welchen Massnahmen kann das Datenschutzgesetz in die betriebliche Praxis umgesetzt werden ?

  • Aufnahme des IST-Zustandes
  • Organisatorische Massnahmen
  • Prüfung der Bearbeitungsvorgänge
  • Feststellung und evtl. Elimination kritischer Vorgänge
  • Überarbeitung von Verträgen und Dokumenten
  • Klärung der Melde- und Registrierungspflicht
  • Prüfung des Vorhandenseins eines ausreichenden Rechtfertigungsgrundes bei kritischen und sensitiven Bearbeitungen
  • Sicherstellung der Ansprüche betroffener Personen
  • Vertragliche Verpflichtung von Vertragspartnern
  • Betriebliche Erfassungssysteme darlegen

Welche Arten der Computerkriminalität werden unterschieden ?

  • Fälschung maschinell lesbarer Aufzeichnungen
  • Computerspionage
  • Computersabotage
  • Computer- / Datenmanipulation
  • Zeitdiebstahl

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