Corporate Governance Klausurfragen
Fragen aus alten Klausuren
Fragen aus alten Klausuren
Fichier Détails
Cartes-fiches | 17 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 26.07.2016 / 26.07.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/corporate_governance_klausurfragen
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Funktionen einer Verfassung
- Ordnungsfunktion (Schaffung/Bewahrung von Ordnung, indem bestimmte Konfliktaustragungsformen vorgeschrieben werden)
- Integrationsfunktion (betont den Zusammenhang derer, die unter ihr leben)
- Gewaltenkontrolle (Kontrolle der Macht des Einzelnen gegenüber dem Staat und Kontrolle der Macht des Staates ggü. dem Einzelnen
- Herstellung von Hanlungsfähigkeit und Leistungsfähigkeit: Sicherung der Überlebensfähigkeit ggü. äußeren Einflüssen und inneren Spannungen
Notwendigkeit der Unternehmensverfassung/Corporate Governance
- wenn einheitliches Auftreten des Unternehmens (ggü. Öffentlichkeit/Marktpartner) notwendig ist
- Verhaltensweisen müssen in Ausnahmesituationen koordiniert werden, um das Unternehmen zu retten
- bei einer Existenskrise des Unternehmens
Nutzen der Verfassung/Corporate Governance + Effekte
- Vereinheitlichung von Abläufen und Entscheidungen
- Rationalisierungseffekt (Intefration der Leistungsbeiträge, d.h. einheitliche Ausrichtung der Ziele bei Arbeitsteilung und häufig auftretenden Problemen)
- Koordinationseffekt: (Versachlichung des Konfliktes, Klärung der Durchsetzungsrelevanz)
- Geschäftssicherungseffekt (Verhalten bzgl. der Geschäftsbeziehungen wird kontinuierlich gestaltet (einheitliches Grundkonzept). Einhaltung sozialer Normen, Aufbau von Reputation und Vertrauen)
- Durchsetzungseffekt (Corporate Governance als Führungsinstrument aufgrund der Gestaltung von Anreizsystemen)
- Normierungseffekt (Normierung des Entscheidungsverhaltens)
Interessen/Beitrag/Anreiz
- Eigentümer: Kapital - Dividende
- Arbeitnehmer: Arbeit - Lohn
- Gläubiger: Fremdkapital - Zins
- Lieferant: Güter - Preis
- Manager: Arbeit - hoher Lohn
Institutionenthese
- Die Unternehmung als Dauereinrichtung, die unabhängig von Einzelinteressen udn Tageszielen dauerhaft existiert. Unternehmen als ein losgelöstes, verselbstständigtes Gebilde
- Institution ist nicht personenbezogen, muss jedoch mit Personen besetzt werden
- Bindung einer Vielzahl von Personen an die Unternehmung durch ein Vertragsgeflecht 8z.B. Arbeitsverträge) ist ein weiteres Kriterium der Dauerhaftigkeit, da sie einen lecihten Austritt verhindern
- Auflösung der Dauerhaftigkeit nur durch Konkurs
Interessengruppe: Eigenkapitalgeber
- streben nach höchstem Gewinn
- streben nach nachhaltigem Mindestgewinn
- streben nach realer Kapitalerhaltung
Interessensgruppe: Arbeitnehmer
- streben nach höchstem Verdienst
- Streben nach sicherem und nachhaltigem Verdienst
- Streben nach sicherem Arbeitsplatz
Interessengruppe: Fremdkapitalgeber
- Streben nach Anschlussgeschäften
- Streben nach sicherer Verzinsung
- Streben nach sicherer Rückzahlung
Zentrale Defekte der Aufsichtsrattätigkeit
- Auswahl der Aufsichtsratmitglieder (Mehrheitsaktionäre dominieren Minderheiten, Betriebsräte dominieren Arbeitnehmerbank)
- Fragwürdige Rekrutierungskriterien
- Asymmetrische Informationsverteilung
- Defekte der laufenden Aufsichtsrattätigkeit
Interessen: Geschäftsführung
Gewinnmaximierung (damit verbundene Einkommensmaximierung)
Interessen Betriebsrat
Interessenvertretung der Mitarbeite (damit verbunden ggf. Unternehmenskultur)
Allgemeine Rechte des Betriebsrates
- Mitbestimmungsrechte (Gegen die Stimme des Betriebsrates kann die Unternehmensleistung keine Entscheidung durchdrücken. Im Dissens entscheidet die Einigungsstelle
- Mitwirkungsrechte: Die Unternehmensleitung hat den Betriebsrat in entsprechender Weise am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Für die letztliche Entscheidung ist die Zustimmung des Betriebsrates jedoch nicht mehr notwendig
Kurzdefinition Monoistisches System
Geschäftsleitung ist nicht von Überwachung getrennt, lediglich das Shareholder Meeting wählt das Board of Directors
Kurzdefinition: Dualistisches System
Geschäftsleitung von Überwachung getrennt; Kontrolle durch WP, Ausichtsrat und indirekt Hauptversammlung
Konflikte des Vorstandes
- EK-Geber: Unternehmen an sich Risikoneigung, Selbstverwikrlichugnsanspruch, Selbstrekrutierungsansprüche
- FK-Geber: Einflussnahme über Negativ-Klauseln, unterschiedliche risikoneigungen, Rekrutierung des Vorstandes
- Arbeitnehmer: unterschiedliche Risikoneugung, Einstellung zur Arbeitsplatzerhaltung
Konsens des Vorstandes
- EK-Geber: Vorstand als Erfüllungsgehilfe, rentabler Expansionskurs
- FK-Geber: Leverage-Effekt, Rücklagenbildung bei konstanter dividende, Nutzung von Unternehmensverbindungen
- Arbeitnehmer: Konsens über rentablen Expansionskurs, Interesse am Unternehmen an sich
Erläutern Sie detailiiert, wie die Arbeitnehmervertreter im Modell der paritätischen Mitbestimmung allgemein Einfluss ausüben können
- paritätische Mitbestimmung
- im Aufsichtsrat je 6 Mitglieder aus HV (-> Kapitalvertreter) und von Arbeitnehmern (-> Arbeitnehmervertreter)
- im Vorstand ein Arbeitsdirektor, der für Personal- und Sozialfragen verantwortlich ist und nícht ohne mehrheitliche Zustimmung der Arbeitnehmervertreter zu ernennen ist
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