BWL Steuern
Einkommensteuer, Einkommensteuertarif, Umsatzsteuer, Lohnsteuer
Einkommensteuer, Einkommensteuertarif, Umsatzsteuer, Lohnsteuer
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Kartei Details
Karten | 11 |
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Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.06.2013 / 03.12.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Einkommensteuer
- Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen
- Anknüpfung an die Leistungsfähigkeit der natürlichen Personen (wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben. Er ist "leistungsfähiger")
- Persönliche Verhältnisse werden berücksichtigt (Sonderausgaben je nach Lebenssituation)
- Direkte Steuer = Steuerträger und Steuerschuldner sind identisch
- Steuerfestsetzung: Steuerbescheid und Vorauszahlung
Einkommensteuertarif
- Grundfreibetrag liegt bei 8130 €/a (Stand 2013)
- Progressive Besteuerung: bedeutet, dass der Durchschnittssteuersatz sich mit wachsendem Einkommen erhöht
- Einkommensteuertarif beginnt mit Nullzone/Grundfreibetrag -> von Einkommen bleiben die ersten 8130€ steuerfrei
- ab einem Einkommen von 8130€ wächst der Steuersatz von 14 auf 42 Prozent
- Grenzsteuersatz: gibt den Steuersatz wieder, mit dem der nächste Euro des versteuernden Einkommens zu versteuern ist
- Reichensteuer liegt bei 45%
Umsatzsteuer
- Synonym für Mehrwertsteuer
- Allgemeiner Steuersatz iegt bei 19%, ermäßgter bei 7%
- Gemeinschaftssteuer, die der Endverbraucher zahlt, nicht das Unternehmen
- Umsatzsteuer wird auf Lieferungen/Leistungen erhoben, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgeld ausführt
- Privatperson muss im EU-Ausland USt bezahlen, Unternehmer nicht -> USt-ID muss auf Rechnung stehen
- Paket aus einem Drittland bis 45€ zollfrei
- Ware aus einem Drittland bis 430€ zollfrei, wenn sie selber mitgebracht wird
Lohnsteuer
- Erhebungsform der Einkommensteuer für Einkünfte aus „nichtselbständiger Arbeit“
- Im Sinne einer Vorauszahlung der Einkommensteuer
- Wird über Einkommensteuer geprüft
- Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer
- Der Arbeitgeber ist zur Lohnsteuerberechnung und zur Abführung an das Betriebsstättenfinanzamt verpflichtet
Steuerklassen
- Mittels der Lohnsteuerklassen werden bereits beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge berücksichtigt
- Durch die Lohnsteuerklassen werden bereits bei der Lohnsteuerberechnung bestimmte Freibeträge (z.B. Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag und Vorsorgepauschalen (Sonderausgaben) berücksichtigt
- Neben der Lohnsteuer werden als Annexsteuer Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9%) erhoben
- Sechs Lohnsteuerklassen
SKL I
Unverheiratete und dauernd Getrenntlebende ohne Kind
SKL II
Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag und mit mindestens einem Kind
SKL III
1. Verheiratete, wenn der Ehegatte a) keinen Arbeitslohn bezieht, b) auf Antrag in der SKL V eingereiht wird.
2. Verwitwete für das Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Ehegatten folgt.
3.Geschiedene für das Jahr der Ehescheidung