B.K
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Flashcards
Gesetzliche Zahlungen
Einerseits Schreibt das Gesetz die Auszahlung von gewissen Zulagen vor. Wir haben hier bereits die Kinder- oder Sonntagszulagen erwähnt.
Viele Unternehmen bezahlen weitere, freiwillige Zulagen, z.B. Dienstalter- oder Geburtstagszulagen.
Inkonvenienzen
Für ausgepräte Arbeitserschwernisse kommen entsprechende Zulagen zur Auszahlung z.B. Kälte, Hitze, giftige Stoffe.
Naturallohn
Lebt zum Beispielj der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, dann sind die Unterkunft im Haus und die Verpflegung Teil seines Lohnes z.b. Hausangestellte
Fringe Benefits
Darunter fallen zusätzliche Leistungen der Unternehmen, die freiwillig erbracht werden. Oft sind solche Nebenleistungen steuerlich interessant.
- Einkaufs- und Verpflegungsvergünstigungen
- Beteiligung an Weiterbilduns- und Freizeitkosten (Fitness-Abonnement)
- Wohnungen oder gnstige Hypotehken
- Freiwillige Zulagen bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Geburtstag, Dienstjubiäen)
- Geschäftsauto, Beteiligungen an Kosten für den Arbeitsweg
- Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (Pensionskasse über BVG, Arbeitszeiten)
Lohnabrechnung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung.
Die Lohnabrechnung hat folgenden Aufbau:
Monats-/Stundenlohn
+ Zuschläg (überstungen)
= Bruttolohn
- Abzüge (AHV,IV, EO, ALV, Krankentaggeld, NBU, Pensionskasse)
=Nettolohn
+/- Zuschläge / Abzüge (Kinderzulagen, Parkplatz, Darlehenszins, Quellsteuer)
=Auszahlungsbetrag
Bruttolohn / Nettolohn
Der Brutolohn ist die Summe aller Lonformen, die zum massgebenden AHV-Lohn gehören. Er ist die Basis für die Berechnung der Sozialleistungs-und anderer Abzüge. der Nettolohnergibt sich, wenn vom Bruttolohn diej Sozialleistungen und die anderen Leistungen abgezogen werden.
Gibt es keine weiteren zuschläge oder Abzüge, entspicht der Nettolohn dem Auszahlungsbetrag.